Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Verwalter von Wohnungseigentum / 6 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.6 Mitverschulden

Stets hat sich der Geschädigte ein anspruchsminderndes Mitverschulden[1] zurechnen zu lassen, wenn sein Verschulden bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwen...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.2 Untergeordnete Bedeutung

Es bedarf keiner Problematisierung, dass beispielsweise der Austausch defekter Leuchtmittel unabhängig von der Größe der zu verwaltenden Gemeinschaft stets eine Maßnahme untergeordneter Bedeutung darstellt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass im Lauf der Heizperiode Heizöl nachzukaufen ist. Keiner der Wohnungseigentümer dürfte als Alternative ein Frieren oder die Anschaff...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.12 Fördermittelberatung

Umstritten ist, ob der Verwalter haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht auf die Möglichkeit hinweist, für bestimmte Maßnahmen Fördermittel beanspruchen zu können. Soweit hier dem Grunde nach eine Haftung des Verwalters zwar bejaht wurde, wurde den Wohnungseigentümern jedoch ein Mitverschulden zum Vorwurf gemacht, da sie sich selbst über die Möglichkeit von Fördermaßnahme...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zunächst einmal, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Unerheblich ist die Qualität des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter haben ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie Vollzeitbeschäftigte, Ar...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.7 Anspruch auf Abtretung von Ersatzansprüchen

Wird der Verwalter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Haftung genommen, kann die Bestimmung des § 255 BGB für den Verwalter bedeutsam werden. Unmittelbar regelt die Bestimmung den Anspruch auf Abtretung des Ersatzanspruchs des Eigentümers gegen einen Dritten für den Verlust einer Sache oder eines Rechts. Entsprechende Anwendung findet die Regelung jedoch insbeson...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.29 Zwangsversteigerung

Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.[1] Versäumt er dies, macht er sich entsprechend des Ausfalls der Hausgelder schad...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.12.1 Fristwahrung

Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch häufigsten Fall handeln dürfte, in dem ein Rechtsnachteil verhindert werden soll. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst insbesondere auch die Führung eines Prozesses für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, soweit eine Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer aufgrund der einzuha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.8 Wahlvorbereitungsurlaub und öffentliche Ämter

Bewerber um ein Bundestagsmandat haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach Art. 48 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht, den sog. "Wahlvorbereitungsurlaub". Diese besondere Art der Freistellung ist unbezahlt. Sie muss vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden, eine eigenmächtige Beurlaubung stellt trotz des verfassungsrechtlichen Ra...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.4 Bauliche Veränderung

Beruhen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auf eigenmächtigem Verwalterhandeln, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet er jedenfalls in Höhe der Rückbaukosten. Allerdings können die Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter auch nach...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.2 Kurzarbeit

Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Wenn die Kurzarbeit für den erk...mehr

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Haftung des Verwalters / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.11 Feuchtigkeitsschäden

Lehnt es der Verwalter bei Feuchtigkeitseintritt mit Schimmelbildung und Silberfischbefall im Sondereigentum ab, der Ursache nachzugehen, weil er falsches Lüftungsverhalten für ursächlich hält, hierfür ein Mangel am Gemeinschaftseigentum aber nicht von vornherein auszuschließen ist, handelt er pflichtwidrig. Stellt sich jedenfalls später heraus, dass Ursache ein Mangel im Ge...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.6 Zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG)

Da die Verwaltertätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen entsprechende Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden; diese ist namentlich samt Adresse zu bezeichnen. Soweit möglich, sollte auch ein entsprechender Link zu dem Internetportal der zuständigen Behörde gesetzt werden. Stets muss die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden, darauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsvereinbarung / 3 Auslegung

Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gelangte Wille der die Vereinbarung abschließenden Parteien; Raum für die Feststellung eines vom Wortlaut abweichenden Parteiwillens besteht daneben nicht. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Maßstab ist die Verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsvereinbarung / 5 Beendigung

Eine Betriebsvereinbarung endet durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Stilllegung des Betriebs, Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum selben Regelungsgegenstand, Kündigung (mit Frist von 3 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist) und wenn sich eine zeitliche Begrenzung aus dem mit ihr verfolgten Zweck ergibt. Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre R...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.15 Jahresabrechnung

Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung fehlerhaft und werden deshalb die Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge fehlerhaft durch Beschluss festgelegt, ist dies zunächst haftungsrechtlich wenig problematisch, da die Wohnungseigentümer nach Beschlussfassung einen Monat Zeit haben, die Abrechnung und ihr Ergebnis zu prüfen und gegen den Festsetzungsbeschluss Anfechtungsklage z...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4 Gesetzliche Rechte und Pflichten

Zentrale Norm der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ist § 27 WEG. Daneben regeln die Bestimmungen der §§ 24, 25 und 28 WEG weitere Verwalterpflichten. Zusätzliche Rechte und Pflichten des Verwalters können in der Gemeinschaftsordnung und selbstverständlich im Verwaltervertrag geregelt werden. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten treffen den Verwalter unmittelbar mit se...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.17 Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen

Der Verwalter kann sich auch dann schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschäftigten zu Unrecht kündigt. Praxis-Beispiel "Blödmann" Der von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschäftigte Hausmeister hatte einen Mitarbeiter des Verwalters als "Blödmann" bezeichnet, woraufhin der Verwalter den Arbeitsvertrag fristlos gek...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.25 Vergleichsangebote, fehlende

Hat es der Verwalter unterlassen, vor der Beschlussfassung über Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung oder Instandsetzung, mehrere Vergleichsangebote einzuholen, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Kosten eines erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens.[1] Etwas anderes gilt freilich da...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.3 Auftragsvergabe, eigenmächtige

Eine Haftung des Verwalters kommt stets dann in Betracht, wenn er eigenmächtig Aufträge vergibt, obwohl es sich nicht mehr um eine unbedeutende Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG handelt und weder eine Ermächtigung im Verwaltervertrag noch eine solche durch Beschluss dies rechtfertigt.[1] Allerdings muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.10 Erhaltungsrücklage

Beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechende Art der Anlage der Erhaltungsrücklage, kann den Verwalter eine Mithaftung für den Verlust der Anlage treffen, wenn er das Verlustrisiko der speziellen Anlage hätte erkennen müssen und gleichwohl weder die Eigentümerversammlung auf das bestehende Risiko hingewiesen noch seine Mitwirkung von ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.7 Beleidigung

Es bedarf keiner Problematisierung, dass sich der Verwalter im Einzelfall strafrechtlich zu verantworten hat, wenn er Wohnungseigentümer beleidigt. Neben einer Geldstrafe riskiert er regelmäßig aber keine weiteren zivilrechtlichen Konsequenzen. Bezeichnet etwa der Verwalter einen Wohnungseigentümer als "Querulanten" im Rahmen einer kontroversen Auseinandersetzung, rechtferti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 1.3.1 GbR

Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen. Diese Sichtweise dürfte heute (seit Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) zumindest dann verfehlt sein, wenn die Gesellschafter di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsvereinbarung / 2.2 Günstigkeitsprinzip

Günstigere Einzelvereinbarungen sind aber möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen des Arbeitsvertrags werden durch die Normen der Betriebsvereinbarung ersetzt; günstigere Einzelabmachungen können nach Abschluss der Betriebsvereinbarung jederzeit aufgrund des Günstigkeitsprinzips getroffen werden. Günstigere arbeitsvertragliche Bestimmungen vor Abschluss der Betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.24 Veräußerungszustimmung

Ist durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 WEG erforderlich, hat er die Zustimmung zeitnah zu erteilen oder zu versagen, wenn ein Grund in der Person des Erwerbers vorliegt, der gegen dessen Eintritt in die Gemeinschaft spricht. Stets muss der wichtige Grund, der die Versagung einer Veräußerungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.5 Antrag zur Tonnagesteuer

Schließlich ist ein unwiderruflicher Antrag auf Anwendung des § 5a EStG zu stellen. Für den Antrag selber bestehen keine besonderen Formvorschriften.[1] Aus Gründen der Beweissicherheit bietet es sich allerdings in jedem Fall an, den Antrag auf Anwendung des § 5a EStG schriftlich zu stellen oder sich einen mündlich gestellten Antrag schriftlich durch das Finanzamt bestätigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.2.1 Laufende Besteuerung (Tonnagegewinn)

Sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anwendung des § 5a EStG erfüllt, errechnet sich der Gewinn des Schiffes grundsätzlich ausschließlich nach der jeweiligen Tonnage sowie den Betriebstagen im Wirtschaftsjahr.[1] Daher wird der Tonnagegewinn gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG nach der Größe [2] des Schiffes gestaffelt ermittelt. Der Gewinn beträgt hierbei für jeweils 100 Net...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthielten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 2 Verfassungsmäßigkeit

In der Literatur sind verschiedentlich Zweifel daran geäußert worden, ob die Gewinnermittlung nach § 5a EStG verfassungsgemäß ist.[1] Diese Zweifel resultieren aus der bereits oben dargestellten steuerlichen Besserstellung von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gegenüber sonstigen Berufsgruppen. Eine solche erhebliche steuerliche Besserstellung ist nach der Rechtspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.2 Bereederung des Schiffes im Inland

Weitere Voraussetzung ist die Bereederung des Schiffes im Inland. Die Bereederung umfasst die Verwaltung des Betriebs des Schiffes in wirtschaftlicher, technischer und personeller Hinsicht.[1] Im Einzelnen zählen nach Ansicht des BMF[2] insbesondere die folgenden Tätigkeiten hierzu:[3] Abschluss von Verträgen, die das Schiff betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung des Schi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: Bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

In äußerst begrenztem Maß kann der Verwalter seine Haftung im Verwaltervertrag beschränken. Zwar wäre eine entsprechende Individualvereinbarung lediglich durch § 276 Abs. 3 BGB begrenzt, nach dem die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden kann. In der Praxis erfolgt die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung jedoch nicht durch Individualvereinbarung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2.2 Inhalt der Aufrechnungserklärung

Rz. 15 Wenn die Aufrechnung mittels Verwaltungsaktes erfolgt, muss der Leistungsträger bei seiner Entscheidung darüber eine Ermessensprüfung vornehmen. Er hat zu entscheiden, ob er die Aufrechnung durchführt und wenn ja, in welchem Umfang. Bei seiner Entscheidung hat er insbesondere die Interessen des Berechtigten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse sachgemäß zu berücksicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.1 Gegenseitigkeit der Ansprüche

Rz. 6 Eine Aufrechnung kann nur dann wirksam sein, wenn zwischen den Forderungen, die gegeneinander aufgerechnet werden sollen, ein Gegenseitigkeitsverhältnis besteht. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger der Hauptforderung (Leistungsberechtigter) zugleich Schuldner der Gegenforderung und der Schuldner der Hauptforderung (Leistungserbringer) zugleich Gläubiger der Gegenford...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2.1 Aufrechnungserklärung

Rz. 11 Gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 387, 388 BGB ist die Aufrechnungserklärung eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der das Wort "Aufrechnung" nicht zwingend verwendet werden muss Rz. 12 Hingegen ist im Sozialrecht die Rechtsnatur der Aufrechnungserklärung umstritten. Sie wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.2 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 25 Bei einer Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 ist eine Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen, wie in Abs. 1, nicht erforderlich. Dennoch darf der Leistungsträger auch in diesem Fall nicht unbegrenzt gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen pauschal bis zu deren Hälfte aufrechnen: Im Falle einer Aufrechnung kann der Berechtigte einen Nachweis über seine Hilfebedürftigkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.4 Erfüllbarkeit der Ansprüche

Rz. 10 Die zur Aufrechnung gegenüberstehende Hauptforderung muss erfüllbar sein, das bedeutet, dass der Leistungsträger in der Lage sein muss, seine ihm obliegende Leistungserbringung zu erfüllen. Diese Voraussetzung ist im Sozialleistungsbereich stets erfüllt (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RA 105/79).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 15. Steuerstundungsmodelle (Zeile 55)

Über die Angaben in Zeile 55 werden Angaben zu Einkünften aus Gesellschaften/Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen i.S.d. § 15b EStG erfasst. Für die Praxis ist empfehlenswert, der ESt-Erklärung eine gesonderte Aufstellung beizufügen und die Einkünfte aus dem Steuerstundungsmodell zu erläutern. Nach der gesetzlichen Regelung in § 20 Abs. 7 Satz 1 EStG gilt § 15b EStG sinnge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / IV. Fazit

Die vorstehenden Erläuterungen machen deutlich, dass sich bei einer Grundstücksübertragung gegen wiederkehrende Leistungen unterschiedliche einkommensteuerliche Rechtsfolgen ergeben können, die im Wesentlichen von der Höhe der vereinbarten wiederkehrenden Leistungen abhängen. Die in den Beispielen aufgezeigten möglichen Rechtsfolgen orientieren sich an der Rechtsauffassung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.1 Allgemeine Grundlagen

Rz. 19 Nach § 51 Abs. 1 SGB I kann der Leistungsträger gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 SGB I pfändbar sind. Die Art der Forderung der Leistungsträger ist somit irrelevant. Zusätzlich zu öffentlich-rechtlichen Forderungen (wie z. B. Beitragsforderungen gegen den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / I. Problemstellung

Wird eine vermietete Privatimmobilie gegen wiederkehrende Leistungen übertragen, ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht eröffnet, da die Vorschrift nur die Übertragung von Betriebsvermögen sowie bestimmter GmbH-Anteile begünstigt. Zu den sich ergebenden Rechtsfolgen hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben v. 11.3.2010 – IV C 3 - S 22...mehr