Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.1 Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung bei laufendem Arbeitsentgelt

Das Entstehungsprinzip beruht auf der Rechtsprechung des BSG.[1] Dieses hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung definiert wird. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt, das als Einnahme aus der Beschäftigung definiert ist, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch darauf beste...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.1 Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 Die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg für das LGrStG ergibt sich aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1], wonach die Länder abweichende Regelungen über die Grundsteuer treffen können, wenn der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit G...mehr

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Rechnung / 4.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Der leistende Unternehmer muss in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben.[1] Nicht erforderlich sind zusätzliche Angaben wie Name oder Anschrift des Finanzamts, Finanzamtsnummer oder Länderschlüssel. Auch bei Kleinunternehmer...mehr

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Rechnung / 4.8 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reicht hingegen die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes aus. Bei der Abrechnung über umsatzsteuerfreie Leistungen ist in der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Dabei müssen nicht die entsprechende...mehr

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Stellenausschreibung / 2 Innerbetriebliche Stellenausschreibung/Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, so kann dieser nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die Geltendmachung kann nur durch den örtlichen Betriebsrat, nicht aber den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat erfolgen.[1] Der Betriebsrat kann ke...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

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Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

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Rechnung / 3 Pflicht zur Rechnungstellung

Führt ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung, verbunden mit einer Frist von 6 Monaten, innerhalb der diese Rechnung zu erstellen ist, sieht das Gesetz in vier Fällen vor: Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, Leistung an ...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.3 Mindestvergütungsansprüche

Phantomlohn kann ebenfalls entstehen, wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebene Entgelthöhe nicht erfüllt. Dies gilt allgemein für die Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz. In diesem Zusammenhang sind auch die für Auszubildende vorgesehenen Mindestvergütungen zu beachten.[1] Auch in diesen Fällen gilt das für die Entstehung von Beitragsansprüchen in der Sozialversicherung g...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i.S.v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §§ ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Rz. 4 Unter Vorschüssen versteht man Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn.[1] Hierbei erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung für eine Forderung, die entweder noch nicht oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist.[2] Der Arbeitgeber ist zur Vorschusszahlung ohne ausdrückliche oder konkludente Parteiverein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Fehlen einer Vergütungsvereinbarung

Rz. 4 Darüber hinaus fordert die Vorschrift das Fehlen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung zwischen den Parteien. § 612 Abs. 1 BGB ist daher nicht anwendbar, wenn eine Vergütung lediglich unangemessen ist, sondern nur in solchen Fällen, in denen weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung noch auf sonstiger Grundlage eine Vergütung festgelegt ist...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Vergütungserwartung nach den Umständen

Rz. 5 Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt die Vergütung als vereinbart, wenn die Dienstleistung "den Umständen nach" nur gegen eine Vergütung "zu erwarten ist". Es darf damit weder ausdrücklich noch konkludent die Unentgeltlichkeit vereinbart sein.[1] Nach den allgemeinen Grundsätzen der Auslegung von Rechtsgeschäften sind die "Umstände", unter denen ein Rechtsgeschäft zustande kommt,...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2

Rz. 8 Die Maßstäbe zur Bemessung der Höhe der Vergütung sind vorgegeben in der Reihenfolge der vorrangig anzuwendenden Taxe, soweit eine solche vorhanden ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kommt es auf die Üblichkeit einer Vergütungshöhe an. Rz. 9 Eine Taxe ist ein bestimmter Vergütungssatz, der durch Bundes- oder Landesrecht festgelegt ist.[1] Taxmäßig festgelegte Vergü...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / 2 Gesetzliche Einzelfälle der ordnungsmäßigen Verwaltung

Die wichtigsten Bestandteile einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 Abs. 2 WEG, dort unter den Ziffern 1–6 aufgeführt. Danach gehören zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung[1], die ordnungsmäßige Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums[2], die angemessene Versicherung des gemeinschaft...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 96 Abs. 1 S. 1 FGO: Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers

Der Kläger, ein nicht eingetragener Verein, wollte u.a. Motorradfahrer als Ersthelfer und zur Unfallprävention einsetzen. Hierzu wollte er auch Fahrtraining anbieten. Das FA vertrat die Ansicht, dass der Kläger seine satzungsmäßigen Zwecke nicht verwirkliche und versagte die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft. Das FG wies die dagegen gerichtete Klage u.a. deshalb ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 116 Abs. 3 S. 1 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Der BFH hat erneut bekräftigt, dass die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 113 Abs. 3 S. 1 FGO von zwei Monaten vollständig zu erfolgen hat. Insbesondere müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Nach Ablauf dieser Begründungsfrist können keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden. Danach k...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 612 Abs. 1 BGB "gilt" eine Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen "als stillschweigend vereinbart". Die Formulierung deutet darauf hin, dass es sich bei der Norm um eine gesetzliche Fiktion handelt.[1] Andere deuten sie unzutreffend als Auslegungsregel, durch die die unentgeltliche Geschäftsbesorgung von dem entgeltlichen Dienstverhältnis abgegrenzt werden s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Besonderheiten der neuen Bundesländer

Rz. 29 Der Vermieter kann den mit dem überlebenden Familienangehörigen fortgesetzten Mietvertrag über eine kommunale Wohnung in den neuen Bundesländern nicht allein deswegen kündigen, weil der eintretende Familienangehörige nicht über einen Wohnberechtigungsschein verfügt (LG Berlin, Urteil v. 16.7.1992, 67 S 413/91, ZOV 1992, 303). Rz. 30 Die Fortsetzung des Mietverhältnisse...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Wirksamer Dienstvertrag

Rz. 3 Voraussetzung für die Rechtsfolge des § 612 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich ein rechtswirksamer Vertrag über Dienste, dessen Zustandekommen sich nach den allgemeinen Vorschriften beurteilt und damit auch konkludent erfolgen kann. Die Norm betrifft mithin den Fall, dass eine wirksame Vereinbarung allein hinsichtlich der Vergütung fehlt, während eine rechtsgeschäftliche Ver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse sowie Geschäftsbesorgungsverträge. Unter den Begriff der Vergütung fällt also die Gegenleistung sowohl in einem freien Dienstverhältnis als auch in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis. Die bloße Verwendung des Begriffs erlaubt dabei keinen Rückschluss darauf, ob es sich bei dem ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Als Rechtsfolge sieht die Norm vor, dass eine Vergütung als "stillschweigend" vereinbart gilt. Die Fiktion bezieht sich darauf, dass die Entgeltlichkeit nicht von Gesetzes wegen eintritt, sondern dass sie (fiktiv) Bestandteil der bestehenden vertraglichen Vereinbarung ist. Die Rechtsfolge des § 612 Abs. 1 BGB ist als widerlegbare Vermutung der Entgeltlichkeit anzusehen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.2 Abgrenzung zur Förderverpflichtung

Rz. 42 Das danach bestehende Förderermessen hinsichtlich Art, Höhe und Auswahl darf die Förderverpflichtung dem Grunde nach allerdings nicht in Frage stellen (vgl. oben zu Abs. 1 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.1997, 16 A 2389/96; Schindler/v. Boetticher, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 74 Rz. 19). Hiergegen dürfte jedenfalls dann verstoßen werden, wenn schlecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen von Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnitz, ZKJ 2013, 199, 202;...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Beschlussrecht

Rz. 14 Unter dem Begriff des Beschlussrechts regelt Abs. 4 Satz 1 den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses. Das Beschlussrecht reicht nicht so weit wie das Befassungsrecht nach Abs. 2. Der Rahmen wird vorgegeben durch das in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die im Kommunalverfassungsrecht der Länder vorgegebene Haus...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.1 Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 18 Ziel der Förderung ist die freie Tätigkeit der Jugendhilfe. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sie auch Adressat. Damit sind also nicht nur Träger der freien Jugendhilfe förderfähig (a. A. VG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2009, 24 K 1012/09, Rz. 33). Die Förderung muss auch nicht von vornherein trägerbezogen gestaltet sein. Dennoch dürfte es i. d. R. zweckmäßig sein, den Träg...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.6 Förderung der Ziele des Grundgesetzes

Rz. 27 Der Träger muss schließlich die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bieten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5). Die Formulierung eröffnet ein weites Feld. Es ist Zurückhaltung geboten, weil den freien Trägern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ein bestimmtes politisches Bekenntnis abverlangt werden kann. Denn die kritische Einstellung gegenüber dem Wirke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.1 Rechtscharakter

Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Soll-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011, 223, 227; Kunkel, ZKJ 2013, 228)...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.5 Förderung öffentlicher Träger

Rz. 61 Nach Abs. 5 Satz 2 gilt der Gleichheitssatz auch für das Verhältnis zwischen freien Trägern und öffentlichen Trägern. Durch dieses sog. "Besserstellungsverbot" soll eine Benachteiligung der freien Träger gegenüber den öffentlichen Trägern verhindert werden. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der öffentliche Träger selbst gar keine gleichartige Maßnahme durchführt (vgl...mehr

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Cannabis / 6.2 Arbeitnehmerhaftung

Im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs handelt ein Arbeitnehmer regelmäßig grob fahrlässig, wenn er kurz vor Beginn seiner Arbeit Cannabis konsumiert und infolgedessen vermindert reaktionsfähig einen Schaden verursacht. Hier kann die Rechtsprechung zum Alkoholkonsum entsprechend herangezogen werden.[1]mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich unverändert. § 102 is...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.2 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 19 Eine Förderung setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt (Nr. 1 HS 1). Dies wurde zuletzt durch das BKiSchG mit Wirkung zum 1.1.2012 im HS 2 um das Erfordernis der Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a Abs. 1 ergänzt (BGBl. I S. 2975, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.3 Arten der Förderung

Rz. 43 Die in Betracht kommenden Arten der Förderung sind im Gesetz nicht vorgegeben. Die Kommentarliteratur, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird, differenziert zunächst einmal die Projektförderung und die institutionelle Förderung (Wiesner, a. a. O., SGB VIII, § 74 Rz. 10; Trésoret, in: Schlegel/Voelzke juris-PK SGB VIII, § 74 Rz. 153). Die P...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.5 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 16 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich gemäß § 105 Abs. 2 nach den für den zuständigen (erstattungspflichtigen) Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Der zuständige Leistungsträger ist damit nur in der Höhe erstattungspflichtig, in der er bei rechtzeitiger Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten zur Zahlung von Sozialleistungen verpfl...mehr