Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.1 Unterschrift

Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unterschreiben (§ 153 ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 3.2.2.3 Frist

Rz. 23 Anders als § 313a Abs. 3 ZPO nennt § 136 Abs. 4 SGG keine Frist, innerhalb derer der Verzicht zu erklären ist. Der Referentenentwurf hatte einen Satz 2 vorgesehen, nach welchem § 313a Abs. 3 bis 5 ZPO entsprechend gelten sollte. Möglicherweise wegen der Kritik des Deutschen Richterbundes, der in seiner Stellungnahme die Ansicht vertreten hatte, der Verweis auf § 313a ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb 1984 S. 484; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 136 Rn. 1b; Zeihe, § 136 Rn. 13b; siehe auch oben Rn. 1) enthalten die Entscheidungsgründe eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985 S. 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82, BG...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4 Begründung des Urteils

2.4.1 Normzweck Rz. 25 Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 sind in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (wegen der Möglichkeit eines Verzichts der Beteiligten siehe auch bei § 136). Dieser Begründungszwang ist das Korrelat zu der weitgehend freien Einschätzungsprärogative des Tatrichters (Kopp/Schenke, § 108 Rn. 30 mit ausführlicher...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ein Urteil, das unbeabsichtigt einen Teil des Streitgegenstands unbeschieden lässt, ist fehlerhaft, es verstößt gegen § 123 (vgl. dazu Rz. 7 zu § 123). Ein derart fehlerhaftes Urteil kann grundsätzlich mit dem jeweils gegebenen Rechtsmittel (Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde) angefochten werden. Bei einer bestimmten Art des Zustandekommens des Fehlers ist j...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 118 Rn. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Keller, i...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996 S. 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenf...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.4 Beschluss/Vermerk

Rz. 11 Die Entscheidung über die Urteilsberichtigung ergeht durch Beschluss (wegen der Berichtigung im Urteil des Rechtsmittelgerichts vgl. Rn. 12). Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber gemäß § 124 Abs. 3 nicht erforderlich. Der Berichtigungsbeschluss, der keine Kostenentscheidung, aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (wegen der Begründungspflicht siehe § 142), i...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch

Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu geschehen hat, ist keineswegs eindeutig. Nach BAG (NJW 1959 S. 1942) soll allein nach der Urteilsformel, nicht nach den Entscheidungsgründen zu bestimmen sein, ob ein Antrag übergangen worden ist (vgl. auch Redeker/von Oertzen, § 120 Rn. 2; Zeihe, § 140 Rn. 5...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.1 Antrag

Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 140 Rn. 3; Redeker/von Oertzen, § 120 Rn. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 120 Rn. 6; Stein/Jonas/Leipold, § 321 Rn. 12; Kopp/Schenke, § 120 Rn. 7). Soweit das LSG NRW im Urteil v. 18...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9 S. 24 m. w. N.); systematisch handelt es sich um eine gesetzlic...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.5 Rechtsmittelbelehrung

Rz. 17 Die Rechtsmittelbelehrung ist gemäß Abs. 1 Nr. 7 Teil des Urteils. Die Rechtsmittelbelehrung hat daher vor der Unterschrift der Richter (§ 134) zu stehen; die Unterschriften schließen den gesamten Urteilstext in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ab (vgl. BVerwGE 109 S. 336; BFHE 120 S. 7; BAGE 33 S. 63; in BSGE 6 S. 1 wurde allerdings noch angenommen, dass eine dem U...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.1 Ausfertigung

Rz. 2 Ausfertigung ist eine amtliche Abschrift, die nach dem Willen des Ausstellers an die Stelle der Urschrift treten soll (vgl. z. B. bei Engelhardt/App, § 2 Rn. 3; vgl. auch Rn. 3 zu § 135). Da die Ausfertigung die wörtliche und richtige Abschrift des Urteils ist, muss sie das Urteil vollständig, also einschließlich Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsmittelbelehrung u...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.2 Versehentliche Nichtentscheidung

Rz. 10 Nicht in jedem Fall ist ein erhobener Anspruch/gestellter Antrag, über den im Urteil nicht entschieden worden ist, übergangen i. S. d. § 140. Wenn das Gericht über diesen Anspruch nicht entschieden hat, weil es ein Teilurteil (vgl. Kommentierung zu § 125 Rz. 8) gewählt hat, ist für eine Urteilsergänzung nach § 140 kein Raum. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Geri...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.2 Mängel der Ausfertigung

Rz. 3 Bei wesentlichen Zustellungsmängeln (siehe auch bei § 133) wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das kann auch bei wesentlichen Mängeln der Urteilsausfertigung vorliegen, so z. B., wenn das Urteil u. a. das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt worden ist, und die Beteiligten nicht korrekt wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss v. 28.1.2004, B 6 KA 95/03 B...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 3.1 Neuregelung ab 1.4.2008

Rz. 18 Bislang bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass der Inhalt der zivilgerichtlichen Urteile zum Teil anderen Regeln folgt, die vielfach auch nicht über § 202 entsprechend anwendbar sind, wie z. B. §§ 313a und 543 ZPO (a. F. ersetzt ab 1.1.2002 durch § 540 ZPO) über das abgekürzte Urteil (vgl. BSG, SozR 1750 § 543 Nr. 2; BSG, SozSich 1980 S. 124; Keller, in: Meyer-La...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 3.2.2.1 "Stuhlurteil"

Rz. 21 Aus der von § 313a Abs. 2 Satz 1 ZPO übernommenen Formulierung der Vorschrift ergibt sich zunächst, dass ein Urteil nach Abs. 4 nur dann in Betracht kommt, wenn das Gericht sein Urteil noch in demselben Termin verkündet hat, in dem es die mündliche Verhandlung geschlossen hat (sog. "Stuhlurteil" i. S. d. § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Erfasst werden auch Fälle der "...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BVerwGE 53 S. 134, 137; BSG, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4)...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.3 Frist für Übergabe

Rz. 6 Absatz 2 sieht eine Soll-Frist von einem Monat für die Urteilsübergabe an die Geschäftsstelle vor, weil davon ausgegangen wird, dass die Fertigstellung des Urteils innerhalb eines Monats i. d. R. möglich ist. Diese Frist trage, so die Begründung des Gesetzentwurfs – im Unterschied zu der bisherigen Frist von 3 Tagen – den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung. Ausnahmen...mehr

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Jansen, SGG § 135 Zustellun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seine jetzige Fassung hat § 135 durch Art. 1 Nr. 44 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) erhalten. Nach der bis zum 2.1.2002 geltenden Regelung sollte das Urteil binnen 2 Wochen nach Verkündung zugestellt werden. Eine ausdrückliche Frist für die Zustellung neben der Frist des § 134 wurde für entbehrlich gehalten (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BR-Drs....mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Eine Belehrung über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erforderlich (vgl. OVG Weimar, Beschluss v. 28.2.2001, 1 VO 931/00). Die mangelnde Kenntnis von der Notwendigkeit eines fristgerechten Antrags ist k...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5 S. 60, 63; vgl. auch Rn. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwaltungsakts e...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.4 Verkündungsvermerk

Rz. 8 Der Abs. 3 regelt ab 2.1.2002 entsprechend § 117 Abs. 6 VwGO und § 105 Abs. 6 FGO die Beurkundung der Verkündung oder Zustellung des Urteils zur Beweissicherung (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 14/5943). Eine Änderung ergibt sich hierdurch nicht, weil bisher über § 202 SGG i. V. m. § 315 Abs. 3 ZPO zur Anwendung kam, der die gleiche Regelung beinhaltet. Beu...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4.2 Bezugnahme

Rz. 15 Absatz 3, der mit Wirkung zum 1.3.1993 angefügt worden ist, hat – wie § 153 Abs. 2 – die Aufgabe, überflüssige Formulierungs- und Schreibarbeit zu ersparen und damit die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten. Das Gericht kann danach von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, § 138 Rn. 5; Redeker/von Oertzen, § 118 Rn. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Berichtigung ist d...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.5 Beweisnot/Beweislastumkehr

Rz. 10 Nach der Rechtsprechung des BSG können Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlass sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 19 S. 52, 56; BSGE 24 S. 25, 28; BSGE 41 S. 297). Ein solcher Ausnahmefall ist z. B. beim Tod eines Seemannes auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19 S. 52,...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 322 Rn. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a SGG ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Urteilsergänzung ist in allen Rechtszügen bei Urteilen und Gerichtsbescheiden möglich. Die h. M. wendet die Vorschrift bei Beschlüssen entsprechend an (vgl. BSG, SozR 3-1500 § 140 Nr. 2 m.w.N; BSG, SozR 3-1720 § 17a Nr. 7; Rohwer-Kahlmann, § 142 Rn. 3; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 142 Rn. 3a m. w. N.; a. A. Zeihe, § 140 Rn. 2). Es geht nicht um die...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.2 Beschluss/Vermerk

Rz. 8 Über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung entscheidet das Gericht nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 139 Abs. 2 Satz 1 durch Beschluss. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist gemäß § 124 Abs. 3 freigestellt, aber unüblich (eine mündliche Verhandlung war im zivilgerichtlichen Verfahren bis 31.8.2004 obligatorisch, nach § 320 Abs. 3 ZPO in der Fassung des...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.1 Verkündung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

Rz. 2 Verkündung ist das Verlesen der Urteilsformel (Abs. 2 Satz 1; § 136 Abs. 1 Nr. 4). Diese muss also im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt sein, weil sie sonst weder verlesen noch in Bezug genommen werden kann (vgl. § 311 Abs. 2 Satz 1 oder § 311 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, NJW 1985 S. 1782, 1783). Durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung sol...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4 Entscheidungsgründe

2.4.1 Aufgabe, Anforderungen Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb 1984 S. 484; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 136 Rn. 1b; Zeihe, § 136 Rn. 13b; siehe auch oben Rn. 1) enthalten die Entscheidungsgründe eine kurze Zu...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.1 Im Fall alleiniger Ergänzung im Kostenpunkt

Rz. 19 § 140 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass auch die Kostenentscheidung, die durch Beschluss im Ergänzungsverfahren ergeht, nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. auch § 144 Abs. 4). Ist die Entscheidung in der Hauptsache bereits bindend geworden, kann der Ergänzungsbeschluss über den Kostenpunkt nicht angefochten werden. Eine Ausnahme vom Ausschluss ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 135 Zustellun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Verkündete Urteile sind gemäß § 135 – insoweit abweichend von § 63 Abs. 1 – von Amts wegen auch dann zuzustellen, wenn sie unanfechtbar sind (vgl. BSG, SozR Nr. 1 zu § 63 SGG). Zugestellt wird gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 in der ab dem 1.7.2002 geltenden Fassung (Art. 2 Abs. 17 des Zustellungsreformgesetzes – ZustRG – v. 25.6.2001, BGBl. I S. 1206) nach den Vorschriften de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 18 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 arbeitete sie wegen der Corona-Pandemie nicht. Sie befand sich in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei ...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.4 Rechtsmittel, Wirkung

Rz. 17 Trotz eines an sich breiten Anwendungsbereichs wird offenbar nur äußerst zurückhaltend von § 130 Abs. 2 Gebrauch gemacht. Dies wird vor allem daran liegen, dass das Zwischenurteil nach Abs. 2 die Instanz nicht abschließt und es nach ganz h. M. weder der (formellen) Rechtskraft fähig noch rechtsmittelfähig ist (vgl. BSG, Beschluss v. 19.9.2007, B 9/9a SB 49/06, mit zus...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG). Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweiserge...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.2 Erforderlichkeit weiterer Sachaufklärung, Sachdienlichkeit

Rz. 43 Die Sache darf nicht spruchreif sein. Wenn bei der reinen Anfechtungsklage feststeht, dass der angefochtene Verwaltungsakt z. B. wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist, ist für eine "Zurückverweisung" nach Abs. 5 kein Raum. Es müssen noch Ermittlungen erforderlich sein, die nach Art und Umfang erheblich sind, und die Aufhebung des Verwaltungsakts muss auch unte...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.3 Bezugnahmen, Absehen von weiterer Darstellung, Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe

Rz. 28 Das SGG lässt in § 136 Abs. 3, § 153 Abs. 2 (siehe auch bei § 136 Rn. 15, 16; § 153 Rn. 6 bis 10) zu, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Urteil des SG oder LSG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen werden kann. Zweck des § 136 Abs. 3 ist es, auf unnötige Formulierungs- und Schreibarbeit verzichten zu können, ohne den Rechtsschutz einzu...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 So genannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91 S. 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, vor §...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.2 Anforderungen

Rz. 26 § 128 Abs. 1 Satz 2 verlangt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind. Wie umfangreich und detailliert dies im Einzelfall zu geschehen hat, lässt sich allerdings nicht abstrakt umschreiben. Das BVerwG (z. B. BVerwG, Beschluss v. 1.9.1997, 8 B 141/97; BVerwG, Urteil v. 31.7.2002, 8 C 37/01, NVwZ 2003 S...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausfertigung Rz. 2 Ausfertigung ist eine amtliche Abschrift, die nach dem Willen des Ausstellers an die Stelle der Urschrift treten soll (vgl. z. B. bei Engelhardt/App, § 2 Rn. 3; vgl. auch Rn. 3 zu § 135). Da die Ausfertigung die wörtliche und richtige Abschrift des Urteils ist, muss sie das Urteil vollständig, also einschließlich Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsm...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3 Verfahren

2.3.1 Antrag Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 140 Rn. 3; Redeker/von Oertzen, § 120 Rn. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 120 Rn. 6; Stein/Jonas/Leipold, § 321 Rn. 12; Kopp/Schenke, § 120 Rn. 7). Soweit das LSG NRW im ...mehr