Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / Zusammenfassung

Überblick Schwere und tödliche Unfälle sind für die Kollegen im betrieblichen Umfeld eine Ausnahmesituation: Der eigene Schock und die persönliche Betroffenheit müssen bewältigt und gleichzeitig bestimmte Handlungsschritte zeitnah und richtig vollzogen werden. Nach den unmittelbaren Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen sind das vor allem Informations-, Kommunikations- und Doku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.3 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben

Mit der Bestellung werden die Aufgaben übertragen, die der Betriebsarzt wahrzunehmen hat. Er soll den Unternehmer beraten und unterstützen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, bezogen auf die Fachgebiete Arbeitsschutz und Unfallverhütung, bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.1.2 Trunkenheit

Problematisch sind die Fälle der Alkoholisierung, die nicht den Grad der Volltrunkenheit erreichen. Hier ist darauf abzustellen, ob allein die Trunkenheit Ursache des Unfalls war. Ist das der Fall, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Versicherte nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bei derselben Sachlage wahrscheinlich nicht v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber Arbeitsleistungen erbring...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsverstöße gegen das Recht des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit können Rechtsfolgen verschiedenster Art nach sich ziehen. Im Privatrecht stehen das Verschulden und der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Während z. B. im öffentlich-rechtlich strukturierten Recht bereits eine Gefährdung zu einer Sanktion führen kann, selbst wenn kein Schaden entstanden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 5 Alkoholerkrankung als "Berufskrankheit"?

Berufskrankheiten sind die im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) genannten Erkrankungen, zudem noch die sog. "Quasi-Berufskrankheiten" des § 9 Abs. 2 SGB VII. Obwohl anerkannt ist, dass Alkoholismus als Suchterkrankung durchaus seine Ursache im Beruf haben kann (insbesondere, wenn Alkohol zur "Kompensation" beruflicher Überlastungen eingesetzt wird), ist der Alko...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffen. Um eine wirku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Störfallbeau... / 1.4 Folgen von Verstößen

Die Nicht-Einhaltung der Forderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird mit Ordnungswidrigkeiten bis zu mehreren zehntausend Euro geahndet. Neben dieser materiellen Strafe muss jedoch auch ein möglicher Imageschaden betrachtet werden. Betriebe, die genehmigungspflichtige Anlagen betreiben, haben ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risiko kann je nach Schadensfall auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten angemessene P... / 2 Praxisfälle

Praxis-Beispiel Fall 1 Ein Betriebsstandort vereinigt nach einer Umstrukturierung Beschäftigte aus verschiedenen Abteilungen unter einem Dach, die vorher nichts miteinander zu tun hatten. Weil sich außerdem Aufgaben und Strukturen grundlegend geändert haben, ist die Verunsicherung generell groß. Der Betrieb investiert in dieser Situation in einen großzügigen Pausenbereich, de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Kabelmanagemen... / 1.1 Gefahren durch Kabelsalat

Rund 20 % der Arbeitsunfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Im Büro sind die Ursachen dafür häufig das Hängenbleiben an einem Kabel. Gesundheitliche Schäden und Arbeitsausfälle können die Folge sein. Knapp 12 % aller Datenverluste ereignen sich laut Experten durch das ungewollte Ausschalten des Computers im laufenden Betrieb. Dies kann passieren, wenn das Stromkabel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage

Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchsetzung von Best-Practice-Arbeitsschutz bei F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Kabelmanagemen... / 1.3 Verantwortung für das Kabelmanagement

Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Unternehmer zuständig. Er muss u. a. darauf achten, dass Kabel keine Stolperstellen bilden. Muss ein Verkehrsweg von einem Kabel gekreuzt werden, ist dieses mit einer ausreichend schweren, flach angeschrägten und gut erkennbaren Kabelbrücke zu überbauen. Da der Unternehmer in den seltensten Fällen die Kabel für die Bürogeräte in sein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Allgemeines Schadensersatzprinzip im Zivilrecht

Nach dem allgemeinen Schadensersatzprinzip des Zivilrechts muss jeder, der einen anderen schuldhaft schädigt, die finanziellen Folgen tragen. Der Schädiger muss dem Geschädigten v. a. für Körperschäden, Vermögensschäden und Sachschäden Ersatz leisten. Der zu ersetzende Schaden umfasst v. a. Behandlungskosten, Einkommenseinbußen und andere unmittelbar mit dem Körperschaden ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Verpflichtung zur Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit leitet sich aus § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab: "Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen." Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also angehalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 4 Probleme vermeiden – Unternehmenskultur verbessern

Wenn – möglichst frühzeitig vor Beginn des Ramadan – ein Abgleich der Interessen zwischen fastenwilligen Mitarbeitern und Betrieb stattfindet, können unzuträgliche Arbeitsbedingungen ohne größere Probleme vermieden werden. Gleichzeitig ist das eine Chance, den Mitarbeitern Wertschätzung durch Achtung ihrer persönlichen Werte und Interessen zu zeigen. Es ist sinnvoll, das Them...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3 Unfallmeldung

Wichtig Unfallmeldung im Überblick Intern: Unternehmensleitung bzw. Vertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit (vor Ort, auf Konzernebene oder überbetrieblich), ggf. weitere für Sicherheit Verantwortliche, ggf. Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden und betrieblich so vereinbart, spätestens durch Kenntnisgabe der Unfallanzeige). Extern: Polizei (wenn nicht bereits über Rettung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen elektrische An... / 1.3 Folgen von Verstößen

Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht geändert oder instand gesetzt, begeht der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden (§ 209 SGB VII). Achtung Keine Änderung oder Instandsetzung ohne Elektrofachkraft Setzen Sie für die Durchführung v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wird mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Störfallbeau... / 1.3 Kosten und Nutzen

Kosten und Nutzen eines Störfallbeauftragten lassen sich schwer beziffern. Aber ein engagierter Störfallbeauftragter wird sicherlich die Motivation und das Bewusstsein der Mitarbeiter für ein verantwortungsvolles Verhalten beim Betreiben genehmigungspflichtiger Anlagen steigern. Über Informationen, Schulungen, Unterweisungen usw. hält er Mitarbeiter und Führungskräfte auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.4 Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, bei denen eine innergemeinschaftliche Lieferung[1] oder ein innergemeinschaftliches Verbringen[2] vorliegt, müssen außerdem eine Zusammenfassende Meldung erstellen.[3] Dies ist auch erforderlich, wenn der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. v. § 3 a Abs. 2 UStG (Grundregel im B2B-Geschäft bei innergemeinschaftlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 1 Religiöser Hintergrund

Die zentralen Traditionen des Islam legen fest, dass der 9. Monat des islamischen Mondkalenders ein Fastenmonat sein soll. Er verschiebt sich wegen der gegenüber den Kalendermonaten kürzeren Mondmonate um zehn oder elf Tage pro Jahr Richtung Jahresanfang. Diese Zeit dient für Muslime der Besinnung und Erneuerung ihres Glaubens, in der sie bemüht sein sollten, ein insgesamt g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 3 Sicherheit und Arbeitsschutz

Wie stets im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob bestimmte Umstände zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen und ob bzw. welche Maßnahmen deswegen zu ergreifen sind. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Bedenken wegen der Fastenpraxis muslimischer Beschäftigter bestehen. Grundlegende Vorschriften im Arbeitsschutz wie die Arbeitsstätt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Rechtsfolgen für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse

I. Unmittelbare Rechtsfolgen Rn. 17 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weder das Unionsrecht noch das deutsche Recht enthalten eine Norm, die das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen zueinander im Kollisionsfall ausdrücklich regelt. Aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. – sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland – ist aber mittlerweile anerkannt, dass dem unmittelbar anwendbaren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG sind es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE)

Rn. 33a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 332 Abs. 2 Satz 2 gilt speziell für diejenigen Fälle, bei denen der AP vorsätzlich einen inhaltlich unrichtigen BV zu dem JA, EA oder KA einer KapG erteilt, die ein UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 ist. Rn. 33b Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Diese – im Zuge des sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) vom 03....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Übernahme bestimmter Funktionen im zu prüfenden Unternehmen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als mögliche Funktionen eines Netzwerkmitglieds in der zu prüfenden KapG, die zum Ausschluss des AP führen können, gelten Positionen als gesetzlicher Vertreter, Mitglied des AR oder AN. Ein Ausschlussgrund liegt auch vor, wenn eine dieser Funktionen durch das Netzwerkmitglied bei einem UN übernommen wurde, das mit der betreffenden KapG verbunden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusatzberichte für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen

Rn. 166 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurden einige Berichtspflichten gesetzestechnisch neu geordnet sowie neue Berichtspflichten ergänzt (vgl. Kajüter, KoR 2016, S. 230ff.). Diesen Berichtspflichten ist gemein, dass sie nur für bestimmte kap.-marktorientierte UN gelten. § 289 Abs. 4 verlangt eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Begriff "Unternehmen von öffentlichem Interesse" ist ursprünglich ein europarechtlicher Begriff, der i. R.d. Adressierung internationaler Bilanzskandale von der EU-KOM im Zuge der Überarbeitung der AP-R im Jahre 2006 neu eingeführt wurde. Dort findet sich in Art. 2 Nr. 13 der AP-R die Legaldefinition, die neben kap.-marktorientierten UN, K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zwar könnte zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dahingehend unterschieden werden, als alle technische Abläufe und Verfahren betreffende Tatsachen als mögliche Betriebsgeheimnisse und alle kaufmännische Fragen betreffende Tatsachen als mögliche Geschäftsgeheimnisse gelten. Solch eine Differenzierung ist jedoch weder erforderlich noch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Geschäftsmodell

Rn. 239 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Geschäftsmodell des UN ist kurz zu beschreiben (vgl. § 289c Abs. 1). Damit sollen dem Adressaten Informationen vermittelt werden, die für das Verständnis der nichtfinanziellen Aspekte bedeutsam sind. Der Begriff des Geschäftsmodells wird weder im Gesetz noch in der RegB definiert. Letztere weist allerdings auf die Berichtspraxis hin, in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten der Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 114 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. sind folgende Arten der Zusammenfassung möglich: Zusammenfassung von zwei oder mehreren Posten zu einem einzigen Posten (Variante (1)) Beispiel: Zusammenfassung der Sachanlageposten "Technische Anlagen und Maschinen" und "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zum Posten "Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG sind es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Satz 1 Nr. 3)

Rn. 186 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 müssen ferner direkte und indirekte Beteiligungen am Kap., die 10 % der Stimmrechte überschreiten, angegeben werden, soweit die Angaben nicht im Anhang zu machen sind (vgl. DRS 20.K197). Letzteres trifft etwa auf AG zu (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7f. AktG). In diesem Fall ist im Lagebericht auf die Anhangangaben zu verwei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 355 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Barth (2009), Prognoseberichterstattung, Frankfurt am Main. Bungartz (2003), Risk Reporting, Sternenfels. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttgart. CSR Europe/GRI (2017...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Pflichten des Abschlussprüfers bei Beendigung des Prüfungsauftrags

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 wurde durch das BilMoG um Abs. 4 erweitert. Darin wird die Pflicht des bisherigen AP festgelegt, dem "neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten" (§ 320 Abs. 4 (1. Halbsatz)). Durch die Regelung wird Art. 23 Abs. 3 der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f)

a) Ziel und Einordnung Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 213 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurden die Inhalte des Lageberichts für bestimmte UN um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung (vgl. §§ 289bff.) erweitert (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 331ff.). Die schon bisher für große KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gegoltene Pflicht, die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z. B. zu Umwelt- und A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–e)

a) Ziel und Einordnung Rn. 213 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurden die Inhalte des Lageberichts für bestimmte UN um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung (vgl. §§ 289bff.) erweitert (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 331ff.). Die schon bisher für große KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gegoltene Pflicht, die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen (Satz 1 Nr. 5)

Rn. 192 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern AN am Gesellschaftskap. beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, ist die Art der Stimmrechtskontrolle gemäß § 289a Satz 1 Nr. 5 anzugeben (vgl. DRS 20.K204). Von dieser Berichtspflicht werden in der Praxis nur wenige Sonderfälle betroffen sein, da nach deutschem Aktienrecht eine Trennung von Stimmrecht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Angaben über die Einhaltung der Mindestbeteiligung von Frauen und Männern im Vorstand

Rn. 317a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten UN aus mehr als drei Mitgliedern besteht, muss dieser nach § 76 Abs. 3a AktG mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein (vgl. für SE § 16 Abs. 2 bzw. § 40 Abs. 1a SEAG). Wird diese Vorgabe bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Radermacher, RR a.D.[*] Die Anforderungen an den steuerlichen Berater im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen sind bereits erheblich, um sowohl den Mandanten vor straf- oder bußgeldrechtlichen Sanktionen als auch ihn selbst vor Haftungsrisiken zu schützen. Da die Strafverfolgungsbehörden häufig dazu neigen, einfache Berichtigungen gem. § 153...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Satz 1 Nr. 4)

Rn. 190 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 4 schreibt vor, die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, anzugeben. Die Sonderrechte müssen mit bestimmten Aktien verbunden sein und die Kontrolle des UN ermöglichen oder erleichtern (vgl. Lanfermann/Maul, BB 2004, S. 1517 (1519)). Im deutschen Aktienrecht liegen solche Sonderrechte nur in...mehr