Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Tschechische Republik / 2. Bedürftigkeit

Rz. 76 Der Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn der geschiedene Ehegatte nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und diese Unfähigkeit ihren Ursprung in der Ehe oder im Zusammenhang mit der Ehe hat. Dies ist insbesondere der Fall bei Pflege minderjähriger Kinder oder bei alters- oder krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit. Bei Pflege minderjähriger Kinder wird in d...mehr

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Kroatien / 2. Trennungs- und Scheidungsunterhalt

Rz. 15 Nähere Regelungen enthält das FamG demgegenüber über den Trennungs- und Scheidungsunterhalt, wobei es nicht wie im deutschen Recht zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt differenziert. Es gibt nur einen Ehegattenunterhaltsanspruch. Dieser stellt, wie in Deutschland, einen einseitigen Individualanspruch eines Ehegatten, der in Geld zu erfüllen ist, dar. Jedoch...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 293 Zentrale Kollisionsnormen sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 HUntProt. Soweit im HUntProt nichts anderes bestimmt ist, ist nach Art. 3 Abs. 1 HUntProt (ebenso wie schon nach dem HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) als Grundnorm für die Anknüpfung für Unterhaltspflichten (allerdings vorbehaltlich der Sonderanknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 3 HUntProt: lex fori bei Vorliegen de...mehr

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Österreich / 6. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 186 In der juristischen Praxis sind Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt sehr bedeutsam. Es wurde schon erwähnt, dass ca. 90 % der österreichischen Ehescheidungen im Einvernehmen erfolgen. Im Fall der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG ist u.a. der Abschluss einer schriftlichen Unterhaltsvereinbarung vor Gericht eine Scheidungsvoraussetzung (siehe Rdn ...mehr

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Griechenland / 1. Vereinbarungen während des Getrenntlebens, die die Beziehungen der Ehegatten betreffen

Rz. 97 Solche Vereinbarungen[147] zwischen den Ehegatten werden während des Getrenntlebens getroffen und gelten bis zum Schluss des Scheidungsverfahrens oder bis zur endgültigen Regelung der entsprechenden Beziehungen. Diese Vereinbarungen betreffen sehr häufig den Unterhalt der Ehegatten. Sie sind absolut frei, da auch ein Verzicht des berechtigten Ehegatten auf den Unterha...mehr

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Kroatien / 1. Kindesunterhalt

Rz. 71 Der eheliche Kindesunterhalt ist in den Art. 288 ff. FamG geregelt. Kindesunterhalt ist gem. Art. 283 Abs. 1 FamG immer vorrangig. Stiefkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt (Art. 283 Abs. 4 FamG). Kindesunterhalt kann auch rückwirkend (als Schadensersatz) verlangt werden, und zwar bis zu fünf Jahre nach Entstehen des jeweiligen Teilanspruchs (Art. 289 Abs. 3 Fam...mehr

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Österreich / b) Selbstverschuldete Bedürftigkeit des Berechtigten

Rz. 180 Hat der Berechtigte seine Bedürftigkeit bspw. durch Spielsucht, Alkoholmissbrauch oder Arbeitsscheu selbst "sittlich" verschuldet,[290] so kann er nur den notdürftigen Unterhalt [291] verlangen (§ 73 Abs. 1 EheG). Ein Mehrbedarf, den der Berechtigte durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, begründet keinen Anspruch auf erhöhten Unterhalt (§ 73 Abs. 2 EheG).mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts

Rz. 310 Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht (d.h. das nach den Art. 3 ff. HUntProt zu bestimmende Unterhaltsstatut) bestimmt nach Art. 11 HUntProt, der den Umfang der sachlichen Verweisung regelt, insbesondere,mehr

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Griechenland / 2. Rechtsfolgen

Rz. 44 Das Getrenntleben wird als eine unwiderlegbare Vermutung der ehelichen Zerrüttung und daher als selbstständiger Scheidungsgrund betrachtet.[74] In Art. 1391–1395 ZGB werden einige Rechtsfolgen des Getrenntlebens erwähnt, insbesondere:mehr

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Griechenland / 3. Vereinbarungen nach der Scheidung

Rz. 99 Die Vereinbarungen der geschiedenen Ehegatten betreffend ihre persönlichen oder vermögensrechtlichen Beziehungen sind absolut frei. So können die ehemaligen Ehegatten den vom Gericht zugesprochenen Unterhalt ändern oder auf ihn für die Zukunft verzichten. Darüber hinaus können sie schriftlich vereinbaren, dass der Unterhalt pauschal geleistet wird, da die Regelung des...mehr

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Schweiz / III. Auflösung

Rz. 149 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist nur gestützt auf ein entsprechendes Gestaltungsurteil möglich. Wie im Scheidungsrecht ist einerseits eine Auflösung auf gemeinsames Begehren, begleitet von einer vollständigen oder einer Teilvereinbarung, sowie die Auflösung auf Klage – im Unterschied zur Ehe allerdings bereits nach einem Getrenntleben von einem Jahr ...mehr

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Polen / 2. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 120 Die Ehegatten können den Unterhalt durch Vertrag regeln (vgl. Art. 138 FVGB); der Inhalt des Vertrages muss jedoch mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.[112] Unterhaltsverträge können daher nur die Modalitäten der Leistung regeln, nicht aber die Unterhaltspflicht also solche, da diese kraft Gesetzes entsteht und zwingendes Recht ist. Aus diesem Grund ist ...mehr

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Ukraine / 2. Ehegattenunterhalt unabhängig von gemeinsamen Kindern

Rz. 30 Unterhaltsleistungen können je nach Vereinbarung in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden (Art. 77 Abs. 1 FGB). Auch während einer bestehenden Ehe kann auf Unterhalt in Form gerichtlich festzusetzender monatlicher Geldleistungen (Unterhaltszahlungen) geklagt werden (Art. 77 Abs. 2, 3 FGB). Hat sich die berechtigte Partei nachweislich bemüht, von der ander...mehr

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Polen / 1. Rechtsnatur

Rz. 100 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat unterhaltsrechtlichen Charakter; es handelt sich nicht um Schadensersatz.[91] Grundlage ist die Fortdauer der ehelichen Pflichten, für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse des anderen Ehegatten zu sorgen.[92]mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / ee) Kindesunterhalt

Rz. 108 Die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern ist im 7. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrarbalken – FB) geregelt. § 7:1 besagt, dass die Eltern für den Unterhalt der Kinder nach den Bedürfnissen der Kinder und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern aufzukommen haben. Die eigenen Einkünfte der Kinder sind dabei zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum de...mehr

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Griechenland / 2. Die speziellen Unterhaltsvoraussetzungen

Rz. 82 Außer der allgemeinen Voraussetzung der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten sieht das Gesetz einige spezielle Unterhaltsvoraussetzungen vor: Rz. 83 Alters- und Krankheitsunterhalt (Art. 1442 Nr. 1–4 ZGB). Unterhaltsberechtigt ist der geschiedene Ehegatte, dermehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Bestimmung des Unterhaltsstatuts durch Rechtswahl

Rz. 188 Gemäß Art. 8 Abs. 1 HUntProt können die berechtigte und die verpflichtete Person eine der folgenden Rechtsordnungen als das auf eine Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmen. Ausgeschlossen von der Rechtswahl sind Unterhaltsansprüche einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und eines Erwachsenen, der "aufgrund einer Beeinträchtigung oder d...mehr

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Slowenien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 47 Für das gerichtliche Scheidungsverfahren sind die Art. 80 ff. AußerstreitverfahrensG (AußStrVerfG)[62] maßgebend. Sachlich zuständig ist das Kreisgericht (Art. 10 Abs. 2 AußStrVerfG), örtlich zuständig (vgl. Art. 11, Art. 14 Abs. 1 AußerStrVerfG) ist entweder das Gericht, in dessen Sprengel sich der letzte gemeinsame ordentliche Wohnsitz der Ehegatten befunden hat (ei...mehr

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Litauen / 4. Ausschluss

Rz. 67 Der Ehepartner, der für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist, hat kein Recht, Unterhalt zu fordern (Art. 3.72 Abs. 4 ZGB).mehr

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Serbien / 2. Voraussetzungen für den Unterhaltsschuldner

Rz. 26 Der Unterhalt erfolgt proportional zu den (finanziellen) Möglichkeiten des Unterhaltsschuldners (Art. 151 Abs. 1).mehr

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Niederlande / 4. Wegfall, Ausschluss und Begrenzung der Unterhaltspflicht

Rz. 113 Der Richter kann die Höhe des Unterhalts ändern bzw. den Unterhalt zur Gänze absprechen. Das Gesetz sieht drei Gründe für die Änderung des Unterhalts vor; sie sind auf Blutsverwandte und Verschwägerte (obwohl das meines Erachtens nie geschieht) sowie auf (Ex-)Ehegatten und (Ex-)Partner anzuwenden:[125]mehr

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Litauen / 2. Berechnung

Rz. 64 Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Anordnung des Unterhalts und des Unterhaltsbetrages die Dauer der Ehe, den Unterhaltsbedarf, das Vermögen der früheren Ehepartner, den Gesundheitszustand, das Alter, die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeit des arbeitslosen Ehepartners, eine Arbeit zu finden, sowie andere wichtige Umstände zu berücksichtigen (Art. 3.72 A...mehr

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Litauen / 1. Allgemeines

Rz. 63 Das Gesetz formuliert als Regel die Anordnung des Unterhalts durch das Gericht und als Ausnahme den Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs für den Fall, dass das Vermögen oder Einkommen des Ehepartners ausreicht, um für sich selbst zu sorgen. Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass Unterhalt notwendig ist, wenn einer der Ehepartner ein eheliches minderjähriges Kind erzi...mehr

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Litauen / III. Scheidungsverfahren

Rz. 50 Das Scheidungsverfahren in Litauen hat einige Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen zivilrechtlichen Verfahren und ist im Abschnitt XIX der ZPO – Besonderheiten der Verhandlung der Familiensachen – geregelt. Zu den Besonderheiten zählen:mehr

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Polen / 3. Scheidungsverbund

Rz. 76 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht von Amts wegen[70] über die elterliche Gewalt über minderjährige Kinder, über das Umgangsrecht, die Höhe der Unterhaltspflichten der Ehegatten gegenüber den Kindern sowie die Nutzung der gemeinsamen Wohnung für die Zeit des Zusammenlebens nach der Scheidung (Art. 58 § 1 und § 2 FVGB). Auf Antrag eines Ehegatten kann das Geri...mehr

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Litauen / 3. Zahlungsweise

Rz. 65 Das Gericht kann den Unterhalt als Pauschalbetrag oder als periodische Zahlung (monatlich) bzw. als Vermögensausgleich festsetzen (Art. 3.72 Abs. 8 ZGB). Ist der Unterhalt periodisch zu zahlen, wird der frühere Ehepartner durch eine bedeutende Veränderung der Umstände gem. Art. 3.72 Abs. 5 ZGB dazu berechtigt, einen Antrag auf Erhöhung, Herabsetzung oder Beendigung de...mehr

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Slowenien / I. Scheidungsgründe

Rz. 45 Eine Ehe kann aufgrund Unzumutbarkeit der Ehe [59] (Art. 98) oder einer Vereinbarung der Ehegatten gerichtlich geschieden werden. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe basiert auf einem Antrag eines Ehegatten. Hingegen sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung (Art. 96 Abs. 1):mehr

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Slowenien / IX. Einkommensteuer

Rz. 44 Ist ein Ehegatte gegenüber seinem Ehepartner zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so mindert dies seine jährliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer um 2.066 EUR[57] (Art. 114 Abs. 1 Z. 3 EinkommensteuerG[58]). Ein Ehegatte gilt als unterhaltsberechtigt, wenn er nicht berufs- und erwerbstätig ist und über kein eigenes Einkommen für den Unterhalt verfügt o...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Familienunterhalt

Rz. 19 Die Eheleute sollen aufgrund ihres beruflichen Einkommens oder durch Entnahme aus ihrem persönlichen Vermögen für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Eine Beteiligung am Familienunterhalt kann aber auch in der Führung des Haushalts bestehen. Der Ehegatte, der den Haushalt besorgt, braucht demgemäß keinen weiteren Geldbeitrag zur Haushaltsführung zu leisten. Eine solche ...mehr

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Serbien / II. Rechtsfolgen

Rz. 80 Die Auswirkungen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Bezug auf Eigentumsverhältnisse und Unterhalt werden mit den Auswirkungen der Ehe gleichgesetzt. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist nicht vorgesehen. Rz. 81 Zwischen den nichtehelichen Partnern bestehen ein Unterhaltsrecht und eine Unterhaltspflicht gemäß den Bestimmungen des FamG über den Unterhalt der ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Zahlungsmodalitäten

Rz. 217 Die Zahlungsmodalitäten werden vom Gericht im Urteil festgesetzt. Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass der Unterhalt monatlich zu zahlen ist, so dass theoretisch auch andere Zahlungsintervalle denkbar wären. In der Praxis ist freilich die monatliche Zahlung üblich. Grundsätzlich ist der assegno di divorzio erst ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu zahlen – davor...mehr

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Serbien / 1. Voraussetzungen für den Unterhaltsgläubiger

Rz. 25 Der betreffende Ehegatte muss außerstande sein, seinen Lebensunterhalt ausreichend zu bestreiten. Weiter muss er arbeitsunfähig oder arbeitslos sein[14] (Art. 151 Abs. 1). Ein Ehegatte hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn dies eine offensichtliche Ungerechtigkeit für den anderen Ehegatten darstellen würde (Art. 151 Abs. 3).mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Allgemeines

Rz. 36 Gemäß Art. 224 hat ein Ehegatte, der nicht genügend Mittel besitzt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der arbeitsunfähig ist oder keine Beschäftigung findet und seinen Lebensunterhalt auch nicht aus seinem Vermögen bestreiten kann, gegenüber dem anderen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt, der dessen Möglichkeiten angemessen ist. Die Voraussetzungen, die in dieser...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Verfahren bei einseitigem Antrag

Rz. 169 Art. 4 Abs. 2 l. div. sieht vor, dass das Scheidungsverfahren mit einem ricorso einzuleiten ist. Mindestinhalt des Antrags ist die Angabe des zuständigen Richters, der Parteien, des Klagegegenstands und der Klagebegründung einschließlich der Angabe der Beweismittel. Das Verfahren bei einseitigem Antrag läuft als streitiges Verfahren ab und besteht aus zwei Phasen: Di...mehr

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Schweiz / 1. Allgemeines

Rz. 31 Mit der Eheschließung entsteht die Pflicht der Ehegatten, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Die Pflicht dauert bis zur Auflösung der Ehe durch Tod oder durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und ist in Art. 163 f. ZGB verankert. Die angemessene Entschädigung für die Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf oder Gewerbe des anderen (Art. 165 ZGB) geht üb...mehr

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Deutschland / 2. Familienunterhalt

Rz. 21 Nicht getrennt lebende Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB). Der angemessene Unterhalt umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf d...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 39 Gemäß Art. 225 Abs. 1 kann der Antrag auf nachehelichen Unterhalt nur bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gestellt werden. Gemäß Art. 225 Abs. 3 kann das Gericht in (allerdings nicht näher definierten) Ausnahmefällen eine isolierte Klage auf Unterhalt vor der Scheidung oder für die Zeit nach der Scheidung oder Nichtigerklärung ...mehr

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Österreich / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 47 Der Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten dann nicht zu, wenn dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich wäre (§ 94 Abs. 2 S. 2 ABGB).[77] Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs erfolgt nach sehr strengen Regeln; die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss wegen des Verhaltens des berechtigten Ehegatten grob unbillig erscheinen.[78] Die Rechtsprechung nimmt Rechtsmi...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anzuwendendes Recht

Rz. 320 Die kollisionsrechtlichen Regelungen der Art. 4 bis 10 und Art. 11 Abs. 2 HUntÜ waren – mit geringen redaktionellen Abweichungen – im deutschen Recht in Art. 18 EGBGB a.F. (nunmehr aufgehoben) eingestellt worden. Im Hinblick auf das anzuwendende Recht gilt Folgendes: Für die in Art. 1 genannten Unterhaltspflichten ist nach Art. 4 HUntÜ (entsprechend Art. 18 Abs. 1 S....mehr

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Polen / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 82 Polen beteiligt sich nicht an der Rom III-VO. Das auf die Ehescheidung anwendbare Recht richtet sich somit nach autonomen Kollisionsnormen. Nach Art. 54 Abs. 1 IPRG richtet sich die Scheidung nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Ehegatten, das zur Zeit der Einreichung des Scheidungsantrags besteht. In Ermangelung eines gemeinsamen Heimatrechts der Ehegatten findet das...mehr

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Österreich / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 200 Der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte hat nach dem Tod seines früheren Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Pensionsanspruch; die Höhe der Pension ist nach den allgemeinen Grundsätzen (siehe Rdn 85) zu berechnen, darf allerdings nicht höher sein als der Unterhaltsanspruch.[321] Der Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn der Versicherte zum Zeit...mehr

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Tschechische Republik / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 99 Bei den Scheidungsfolgen, soweit sie nur die Ehegatten betreffen (insbesondere also die Vermögensaufteilung und den nachehelichen Unterhalt), handelt es sich um persönliche und vermögensrechtliche Verhältnisse zwischen den Ehegatten. Das anwendbare Recht für die persönlichen Beziehungen wird gemäß § 49 IPRG festgelegt (vgl. Rdn 38). Das anwendbare Recht für den Güters...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Die Rolle des Verschuldens

Rz. 208 Anders als bei der Trennung, wo gem. Art. 156 Abs. 1 c.c. Unterhalt nur demjenigen Ehegatten zugesprochen werden kann, dem die Trennung nicht zuzurechnen ist, spielt nach Art. 5 l. div. das Verschulden bzw. dessen Fehlen keine Rolle; es ist weder positiv noch negativ als Voraussetzung des assegno di divorzio genannt. Nur bei der Feststellung der Höhe des assegno wäre...mehr

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Niederlande / VI. Möglichkeiten vertraglicher Regelungen bei Ehescheidung

Rz. 131 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Scheidungsverfahrensrecht (Wet Scheidingsprocesrecht, 1993) müssen die Parteien dem Richter keinen Vorschlag über eine Regelung hinsichtlich ihrer Kinder oder ihrer vermögensrechtlichen Beziehungen mehr unterbreiten. Treffen sie aber eine solche Regelung (echtscheidingsconvenant‘), kann der Richter auf Antrag der Parteien die ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach existiert die Verschuldensscheid...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Polen / 1. Kindesunterhalt

Rz. 114 Eltern sind gegenüber einem Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, es sei denn, die Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes[109] reichen zur Deckung der Kosten für seinen Unterhalt und seine Erziehung aus (privilegierter Kindesunterhalt; Art. 133 § 1 FVGB). Ist das Kind grds. in der Lage, sich selbst zu unterhalten, so beste...mehr

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Tschechische Republik / 2. Zerrüttungsvermutung

Rz. 52 Um den Eheleuten zu ersparen, dem Gericht die Gründe für die Zerrüttung ihrer Ehe darzulegen und nachzuweisen, sieht § 756 BGB die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Prüfung und Feststellung der Zerrüttungsgründe durch das Gericht nicht. Für eine einvernehmliche Scheidung müssen fo...mehr

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Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

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Belgien / bb) Vorläufige Maßnahmen und Eilverfahren

Rz. 120 Für die Regelung aller vorläufigen oder dringenden Maßnahmen, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Person, den Unterhalt und die Güter der Ehegatten[153] oder in Bezug auf ihre Kinder[154] getroffen werden müssen, ist – in Ermangelung einer diesbezüglichen Einigung der Parteien vor dem Scheidungsrichter – das Familiengericht, das im Eilverfahren ha...mehr