Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Steuerbefreiung von Schulun... / 3.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er seine Vermietungsleistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehören seine sämtlichen Vermietungsleistungen. Praxis-Tipp Unternehmereigenschaft unabhängig von der Steuerpflicht der Umsätze Vermietungsleistungen führen immer zur Unternehmereigenschaft des Vermieters...mehr

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Steuerbefreiung von Schulun... / 2.3 Lösung

S ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Leistungen im Zusammenhang mit seiner Schwimmschule. Wichtig Definition des Privatlehrers umstritten Im vorliegenden Fall ist S als Einzelunternehmer unternehmerisch tätig. Damit erfüllt er in jedem Fall die sich aus dem...mehr

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Steuerbefreiung von Schulun... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt aus, führt dies zu einem steuerbaren Umsatz.[1] Ist der Umsatz steuerbar ausgeführt, muss geprüft werden, ob der Umsatz einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG unterliegt. Dabei führen die Steuerbefreiungen systematisch zu verschiedenen Rechtsfolgen: Die Leistung wird...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] I. d. R. erhofft sich der Sponsor mit seiner Zuwendung eine Werbewirkung in Bezug auf bestimmte Produkte oder eine allgemeine Imageve...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.4 Vorsteuerabzug

Korrespondierend mit der Frage nach der Steuerbarkeit der Leistung stellt sich für den Unternehmer die Frage, in welchen Fällen er aus den mit dem Sponsoring zusammenhängenden Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Unternehmer ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlic...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.3 Sponsoring ohne Gegenleistung

Sofern die Prüfung ergibt, dass der Zuwendungsempfänger an den Sponsor keine Leistung erbringt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung entscheidend, worin die Zuwendung besteht. Eine bloße Geldzahlung des Sponsors ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil bloße Zahlungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellen.[1] Besteht die Zuwendung hingegen in einem Gegenstand, lie...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.2 Tauschähnlicher Umsatz

Steht aufgrund der oben dargestellten Grundsätze fest, dass der Zuwendungsempfänger eine Leistung an den Sponsor erbringt, kann auch ein Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz[1] vorliegen, wenn der Zuwendungsempfänger von dem Sponsor Sachleistungen oder eine sonstige Leistung anstelle einer bloßen Geldzahlung erhält. Erforderlich ist, dass zwischen der Leistung des Zuwendungsemp...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 1 Problematik

Sponsoring zeichnet sich demnach dadurch aus, dass der Sponsor mit seiner Zuwendung nicht nur die Förderung des Zuwendungsempfängers, sondern auch unternehmerische Zwecke verfolgt. Er erhofft sich mit der Zuwendung (auch) einen eigenen Vorteil. Wenn der Sponsor für seine Zuwendung allerdings etwas erhält, drängt sich die Prüfung einer Leistung des Zuwendungsempfängers, ggf. ...mehr

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Steuerbefreiung von Schulun... / 3.1 Sachverhalt

V verfügt über einen umfangreichen Immobilienbesitz in Deutschland. Unter anderem vermietet er an folgende Mieter Büroräume: In einem modernisierten Gebäude der Gründerzeit[1], das V 2018 erworben hatte, vermietet er an den Steuerberater S Büroräume. V ist bekannt, dass S in nicht unerheblichen Umfang auch Leistungen als Dozent im Rahmen von nach § 4 Nr. 21 UStG begünstigten ...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.5 Beispielsfälle

Aufhängen von Plakaten und sonstigen Werbematerialien des Sponsors: i. d. R. steuerbarer Leistungsaustausch, wenn es über reinen Hinweis hinausgeht Ausstellen von Produkten des Sponsors (Productplacement): steuerbarer Leistungsaustausch Bereitstellung von Präsentationsflächen zum Aufbau von Ständen: steuerbarer Leistungsaustausch Business Seats (Zuwendung von Eintrittskarten un...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.11 UStAE um einen Hinweis auf dieses BMF-Schreiben, inhaltliche Aussagen wurden in den UStAE nicht mit aufgenommen. Vor mehr als 15 Jahren hatte der EuGH [1] entschieden, dass einem Unternehmer ein sog. Direktanspruch gegen die Finanzverwaltung zustehen kann. Wichtig Ein sog. Direktanspruch (Rückzahlung einer rechtsgrundlos a...mehr

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Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Leitsatz Fehlen die formellen Nachweise der §§ 17a-17c UStDV in Verbindung mit § 6a UStG, kann der Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet nicht durch den Nachweis der Zahlung mittels Banküberweisung geführt werden. Der Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG setzt unter anderem voraus, dass der Lieferant sich der Seriosität seines Geschäftspartners vergewiss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anpassung an den Wortlaut des Zolltarifs (§ 26 Abs. 2 UStG)

Rz. 30 § 26 Abs. 2 UStG ermächtigt das BMF mit Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung den Wortlaut der Vorschriften des Gesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen, in denen auf den Zolltarif verwiesen wird, an den jeweils geltenden Wortlaut des Zolltarifs anzupassen. Rz. 31 Das UStG verweist an diversen Stellen zur näheren Bestimmung des Inhalts der Norm a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuererstattung an ein Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (§ 26 Abs. 4 UStG)

Rz. 69 In § 26 Abs. 4 UStG [1] ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen einem Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur eine Entlastung der USt für ihre Vorbezüge gewährt wird. Voraussetzung ist die Anerkennung des Konsortiums, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates v. 25.6.2009 über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen

1 Allgemeines Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ermächtigung zur Neufassung des Gesetzes und der Durchführungsverordnung

Rz. 86 Eine Ermächtigung, das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen neu bekanntzumachen, ergab sich schon aus § 28 Abs. 2 Nr. 7 UStG 1951 sowie aus § 26 Abs. 5 UStG 1973. Im UStG 1980 war dann aber eine entsprechende Regelung nicht mit enthalten. Die Regelung wurde dann wieder in § 26 Abs. 6 UStG mWv 1.1.1982[1] mit aufgenommen. Rz. 87 Nach der zum 1.1.1982 erneut in da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 enthalten. Rz. 8 Inhaltlich sind di...mehr

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Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Begünstigte Unternehmer

4.3.1 Allgemeines Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Nachweis der Steuerbefreiung bei bestimmten internationalen Abkommen

Rz. 78 Nach § 26 Abs. 5 UStG ergibt sich für das BMF die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen, wie der Nachweis bei der Steuerbefreiung im Fall von abschließend aufgeführten internationalen Abkommen zu führen ist. Unter diese Ermächtigungsvorschrift fallen die Nachweise für die folgenden Steuerbefreiungen: Art. III Nr. 1 des Off...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 61 Grundsätzlich muss ein Unternehmer, dem die USt für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr erlassen wird oder bei dem die USt niedriger festgesetzt wird, die Aufzeichnungsvorschriften des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG beachten. Damit sind auch ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für Beförderungen von Personen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Besonderheiten bei ausländischen Unternehmern

Rz. 55 Hat das Luftverkehrsunternehmen seinen Sitz im Ausland, kann die Steuer für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr ebenfalls niedriger festgesetzt oder ganz oder teilweise erlassen werden. Die Anordnung kann aber davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land, in dem der ausländische Unternehmer seinen Sitz hat, für grenzüberschreitende Befö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verwaltungs-GmbH: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Streitig ist der Vorsteuerabzug einer Verwaltungs-GmbH aus dem Erwerb sog. Luxusfahrzeuge. Einer unternehmerisch – gegen eine Festgebühr sowie einen Aufwendungsersatz als geschäftsführende Komplementärin einer GmbH & Co. KG – umsatzsteuerpflichtig tätigen GmbH, die daneben hochpreisige, in ihrer Stückzahl limitierte Luxusfahrzeuge mit Weiterverkaufs- und Gewinnerzielungsabsic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 § 22e UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden. Die in § 22a Abs. 2 UStG mit dem 7. StBÄndG [2] erfolgte Änderung zum 1.7.2000 – Reduzierung der zur Fiskalvertretung befugten Personen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 § 22d UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 § 22c UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 Die Regelungen über die Fiskalvertretung sollten ursprünglich durch das Jahressteuergesetz 1997 eingeführt werden. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP[1] waren entsprechende Regelungen enthalten. Da sich die Verabschiedung des Gesetzes aber wegen der umstrittenen Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsrechts verzögerte, wurden die Regelungen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 13 Bei Einführung der Fiskalvertreterregelung zum 1.1.1997 wurden die §§ 22a ff. UStG mit Art. 21 der 6. EG-Richtlinie begründet. Art. 21 der 6. EG-Richtlinie in der 1997 geltenden Fassung regelte den "Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus"[1], ergänzt durch Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Pers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 22c UStG regelt über die regulären Pflichtangaben in einer Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG hinaus, dass im Falle der Fiskalvertretung in der Rechnung noch zusätzliche Angaben enthalten sein müssen, die die Fiskalvertretung nach außen hin klar erkennbar machen. In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Fiskalvertretung, der Nam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22a Fiskalvertretung

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt die Pflichten des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers. Außerdem hat er die gleichen Rechte des vertretenen Unternehmers. Da der Fiskalvertreter nicht in einem bestimmten Verfahren zugelassen werden muss, sondern nur in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Tätigkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrechtliche Erklärungs- un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 22c UStG regelt über die regulären Pflichtangaben in einer Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG hinaus, dass im Falle der Fiskalvertretung in der Rechnung noch zusätzliche Angaben enthalten sein müssen, die die Fiskalvertretung nach außen hin klar erkennbar machen. In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Fiskalvertretung, der Name und die Anschrift des Fiskalvertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zuständige Finanzbehörde

Rz. 18 Die Untersagung der Fiskalvertretung erfolgt durch die "zuständige Finanzbehörde". Welches die zuständige Finanzbehörde ist, wird gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bezieht sich die Aussage des § 22e Abs. 1 UStG offensichtlich auf das Finanzamt, bei dem der Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 2 UStG geführt wird.[1] Im Ergebnis ist es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rz. 6 Die Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen, ergibt sich grundsätzlich aus § 14 Abs. 2 UStG sowie in Sonderfällen ausdrücklich auch aus § 14a UStG. In den Fällen, die für die Fiskalvertretung typisch sind (vgl. § 22a UStG Rz. 3ff.), kommt es regelmäßig zur Ausführung steuerfreier Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG (Ausfuhrlieferung) oder § 4 Nr. 1 Buchst. b US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr