Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / 2. Praxisgemeinschaft als Unternehmerin gem. § 2 Abs. 1 UStG

Wenig überraschend und keinesfalls neu ist daneben, dass eine nach außen auftretende Praxisgemeinschaft Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist und die Geschäftsführungsleistungen keine Leistungen an einen oder beide der an der Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzte darstellen (Rz. 24 f., 28). Dass die Außen-GbR Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein ka...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Begriff der "Unmittelbarkeit" bei § 4 Nr. 29 UStG (USTB 2025, Heft 2, S. 52)

Eine kurze Analyse des BFH-Beschl. v. 4.9.2024 – XI R 37/21 RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Der Beschluss XI R 37/21 des BFH trifft eine lang ersehnte Aussage zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG. Auch wenn der Beschluss noch zum alten Recht – d.h. vor Geltung von § 4 Nr. 29 UStG – ergangen ist, sind die Aussagen zum Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkei...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 1. Einführung

Fiktion Reihengeschäft: Seit Juli 2021 fingiert § 3 Abs. 3a UStG [1] für Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, die über Verkaufsportale (z.B. Amazon, Zalando, Otto)[2] verkauft werden, zwei Lieferungen (sog. fingiertes Reihengeschäft). Auf der ersten Stufe liefert der Händler die Waren an den Betreiber der elektronischen Schnittstelle, auf der zweiten Stufe liefert die elektr...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 2. Folgen und Risiken für Plattform-Betreiber

Pflicht zur Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuer: Die Betreiber elektronischer Schnittstellen müssen die Umsatzsteuer für zwischen Händler und Käufer zustandegekommenen Warenverkäufe – als Schuldner der Umsatzsteuer – dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer entrichten. Hierzu haben sie ein Wahlrecht: Grundsätzlich gilt das Regelbesteuerungsverfahren. Alternativ kann vo...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / 1. Neue Einordnung des Tatbestandsmerkmals der Unmittelbarkeit

Aussage auf Neuregelung des § 4 Nr. 29 UStG uneingeschränkt übertragbar: Der Beschluss des BFH trifft eine lang ersehnte Aussage zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG. Auch wenn der Beschluss noch zum alten Recht – d.h. vor Geltung von § 4 Nr. 29 UStG – ergangen ist, sind die Aussagen zum Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit in diesem Beschluss nahtl...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Der Beschluss XI R 37/21 des BFH trifft eine lang ersehnte Aussage zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG. Auch wenn der Beschluss noch zum alten Recht – d.h. vor Geltung von § 4 Nr. 29 UStG – ergangen ist, sind die Aussagen zum Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit in diesem Beschluss nahtlos auf § 4 Nr. 29 UStG übertragbar...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 4. Vertrauensschutz

Art. 5c MwStVO gewährt unter den Voraussetzungen, dass der Portalbetreiber auf die Angaben des Onlinehändlers angewiesen ist, um die Mehrwertsteuer korrekt zu erklären und zu entrichten, die Angaben des Onlinehändlers falsch sind und der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er nicht wusste und nach vernünftigem Ermessen nicht wissen konnte, dass diese Angaben nicht zutreffend...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / b) BFH nimmt Abstand von früherer restriktiver Lesart

Auch wenn der BFH es hier im Beschluss nicht deutlich ausspricht, entlarvt er diese restriktive Lesart nun selbst als zu eng. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als die bisherige, strenge Sichtweise des BFH auf das UStG 1973[3] zurückgehen dürfte.[4] In § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973 war seinerzeit die Unmittelbarkeit ausführungsbezogen formuliert gewesen. Konkret hieß es dor...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / a) bisher strenges Narrativ von Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgeber zur "Unmittelbarkeit"

Keine Steuerbefreiung für "begleitende" Tätigkeiten wie z.B. Buchführung: Noch zu § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a.F. vertraten der deutsche Gesetzgeber sowie die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Übernahme von Tätigkeiten wie der Buchführung, Rechtsberatung oder die Tätigkeit einer ärztlichen Verrechnungsstelle nicht von der Steuerbefreiung für Praxisgemeinschaften umfas...mehr

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Inventur: Bewertung von Vor... / 6 E-Bilanz-Konten

Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 5. Pläne zur Ausweitung

Dieses nun bereits seit drei Jahren geltende "Modell der fiktiven[21] Leistungskette" steht vor einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, denn es hat sich bewährt. Nach den aktuellen Plänen der Europäischen Kommission soll das Modell der fiktiven Leistungskette ab 2027 für sämtliche Lieferungen von Waren mit Drittlandsbezug über elektronische Schnittstellen innerhalb der EU g...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 3. Maßnahmen zur Risikominimierung

Vertragliche Vereinbarung mit Onlinehändler abschließen: Ein Betreiber einer Plattform sollte vertragliche Vereinbarungen mit den Onlinehändlern, die ihre Waren über die bereitgestellte Plattform verkaufen können, treffen. Die Onlinehändler sollten danach verpflichtet sein, sämtliche notwendige Informationen für die Beurteilung des Anwendungsbereiches von § 3 Abs. 3a UStG mi...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / c) Keine abschließende Deutung des Kriteriums der Unmittelbarkeit

Frage der Steuerbefreiung von allgemeinen Verwaltungsleistungen offengelassen: Freilich ist die Bedeutung des Unmittelbarkeitskriteriums mit dem BFH-Beschluss nach wie vor keiner abschließenden Deutung zugeführt worden. In Rz. 45 des Beschlusses macht der BFH deutlich, dass er die Frage ob allgemeine Verwaltungsleistungen (hier konkret die Betätigung einer Bürokraft) unter d...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / 6. Fazit

Nach § 3 Abs. 3a UStG wird aufgrund der Fiktion zweier Lieferungen die elektronische Schnittstelle – als Dritter – für ein Geschäft, welches zwischen Onlinehändler und Käufer abgeschlossen wird, zum Umsatzsteuerschuldner. Der komplexe Anwendungsbereich des fiktiven Reihengeschäfts führt derzeit in der Praxis zu Befolgungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten für die Portalbetreib...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung

Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für beide Umsatzgruppen verwendet werden. Die direkte...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / I. Der Beschluss BFH v. 4.9.2024 – XI R 37/21 (Leitsätze)

1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. 2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder. 3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit einer bei...mehr

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Etwas mehr Klarheit zum Beg... / 4. Fragliche Methodik des BFH

Methodisch immer wieder erstaunlich, aber nicht neu, ist der "Kunstgriff" des BFH, die Einschlägigkeit der nationalen Vorschrift (hier von § 4 Nr. 14 Bucht. d UStG a.F.) offenzulassen und direkt die unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts (hier von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL) zu bejahen. Dieses Vorgehen ist mittlerweile häufiger in BFH-Entscheidungen anzutreffe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / f) Rundung von Vorsteuerschlüsseln

Das BMF hat bereits vor einiger Zeit anerkannt, dass ein Gesamtumsatzschlüssel nach den unionsrechtlichen Vorgaben auf den nächsten vollen Prozentsatz zu runden ist.[55] Dabei ist nicht mathematisch zu runden, sondern der Abzugssatz wird auf den nächsten vollen Wert aufgerundet. Beispiel: Ein Gesamtumsatzschlüssel wird berechnet. Die Abzugsumsätze betragen 99.200 EUR und die ...mehr

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Umsatzsteuerliche und steue... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Bettina Spilker, München/Münster[*] Durch Nutzung elektronischer Schnittstellen (sog. "digitale Marktplätze" oder "Online-Plattformen") ist es für Onlinehändler aus der ganzen Welt möglich, Waren auf dem europäischen Markt zu verkaufen. In der Vergangenheit kam es jedoch zu erheblichen Umsatzsteuerausfällen, weil Onlinehändler aus Drittstaaten, insb. China, ihre ums...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Begriff und Inhalt der Gegenleistung

Rz. 1 Nach der Systematik des GrEStG ist der Wert der Gegenleistung das in erster Linie maßgebende Kriterium für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Nach ihr bestimmt sich regelmäßig die Höhe der Steuer. Nur wenn eine Gegenleistung ausnahmsweise nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist[1] sowie in den ausdrücklich in § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 u. 3 GrEStG genannten ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Anwendung der EuGH-Entscheidungen "Skandia America" und "Danske Bank" im Spannungsfeld von Organschaft und Betriebstättensachverhalten

Mehrwertsteuergruppe als eigenständiger Stpfl.: Bereits im Jahr 2014 entschied der EuGH in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen, dass eine sog. Mehrwertsteuergruppe[75] grundsätzlich als ein eigenständiger Steuerpflichtiger zu behandeln ist.[76] Dies habe insbesondere zur Folge, dass die feste Niederlassung[77] eines Unternehmens aus einem anderen Staat[78], wenn si...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.3 Tatmehrheit

Rz. 60 Strafbarkeit wegen Schmuggels und Strafbarkeit wegen (Beihilfe zur) Hinterziehung von (deutscher) USt können kumulativ vorliegen, auch wenn die Einfuhrumsatzsteuer, auf deren Hinterziehung sich die Verurteilung wegen Schmuggels bezieht, bei der USt wieder als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG ste...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 196 AO gilt für alle Arten von Außenprüfungen unabhängig davon, ob es sich um eine erstmalige Prüfungsanordnung, eine Ergänzungs- oder Erweiterungsanordnung oder eine Erstreckungsanordnung i. S. v. § 194 Abs. 2 AO handelt.[1] Eine Ausnahme von dem Erfordernis der Prüfungsanordnung sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass Feststellungen im Rahmen einer gesetzlich vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Berechnung der hinterzogenen Steuer

Rz. 18 Die Einfuhrabgaben berechnen sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (UZK, UStG, TabStG etc.). Titel II Kap. 3 des UZK regelt die Ermittlung des Zollwerts für die Anwendung des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften sowie anderer als zolltariflicher Maßnahmen, die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften im Warenverkehr eingeführt worden sind. Der Z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.1 Blankettgesetz

Rz. 1 § 373 AO ist ein Blankettgesetz. Blankettstrafgesetze sind förmliche Gesetze, die (nur) Art und Maß der Strafe und i. Ü. bestimmen, dass diese Strafe denjenigen trifft, der durch ausfüllende Vorschriften (Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt) festzusetzende Unterlassungs- oder Handlungsverpflichtungen verletzt.[1] Ausfüllungsbestimmungen beim Schmuggel sind dab...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.5 Kapitalgesellschaften

Rz. 28 Bei der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse von Kapitalgesellschaften ist die Prüfungsanordnung an die Gesellschaft zu richten. Bei nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften kann dies unter dem Namen geschehen, den diese selbst im Geschäftsverkehr verwenden.[1] Auch bei Unternehmen im Konzernverbund ist grundsätzlich die einzelne Kapitalgesellschaft ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 6 Frist für den Erlass bestimmter Prüfungsanordnungen und Auswirkungen auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 5)

Rz. 53 § 197 Abs. 5 ist durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2025 in das Gesetz eingefügt worden und ist nach Art. 97 Abs. 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit zum selben Zeitpunkt und mit dem selben zeitlichen Anwendungsbereich eingefügten § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Ein- und Ausfuhrabgaben

Rz. 6 Gem. § 3 Abs. 3 AO handelt es sich auch bei den Ein- und Ausfuhrabgaben um Steuern. Der Begriff der Ein- und Ausfuhrabgaben[1] nach nationalem Recht ist allgemein in Art. 5 Nr. 20 (Einfuhrabgaben) und 21 (Ausfuhrabgaben) UZK definiert, wobei Ausfuhrabgaben gegenwärtig für § 373 AO praktisch nicht relevant sind.[2] Rz. 7 Demnach sind Einfuhrabgaben[3]: Zölle und Abgaben mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Vereinigungen (§ 4 Nr. 24 S. 2 UStG)

Rz. 26 Nach § 4 Nr. 24 S. 2 UStG sind auch andere Vereinigungen, die gleiche Aufgaben (wie die in S. 1 genannten Einrichtungen) unter den gleichen Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls subjektiv begünstigt. Dabei ist es insbesondere erforderlich, dass die Unterkunftsstätten der anderen Vereinigungen nach der Satzung und ihrer tatsächlichen Durchführung überwiegend Jugendlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 24 [Jugendherbergswesen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 Eine Steuerbefreiung für die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks war durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.7.1952[1] mWv 1.1.1952 als § 4 Ziff. 13a in das UStG 1951 eingefügt worden. Danach waren zunächst nur die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und seiner angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen usw. sowie Leistungen vergleic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 8 Umsätze nach § 4 Nr. 24 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus.[1] Die begünstigten Einrichtungen können ihre Umsätze auch nicht nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandeln (§ 4 Nr. 24 UStG ist in § 9 Abs. 1 UStG nicht erwähnt). Umsätze nach § 4 Nr. 24 UStG sind also zwingend umsatzsteuerfrei. Damit ist der Vorsteuerabzug für die Vorumsätze der begünstigten Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 7 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 24 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistungen an das Personal

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 24 S. 1 UStG sind auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen steuerfrei, die Personen, die bei den Leistungen der nach der Vorschrift subjektiv begünstigten Einrichtungen tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt werden. Damit sind – wegen § 4 Nr. 24 S. 2 UStG – unter den gleichen Voraussetzungen auch Naturalleis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL und Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, für § 4 Nr. 24 UStG keinen Gebrauch gemacht hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 14 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen/Personen). Rz. 15 (Objektiv) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jugendherbergswe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG) Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenler...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Leistungen

4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherberg...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Die Tätigkeit eines umsatzsteuerlichen Unternehmers nach § 2 Abs. 1 UStG setzt insbesondere eine nachhaltige Tätigkeit voraus. Wird von einer Privatperson ihre vom Umweltbundesamt bescheinigte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) aus einem auf sie zugelassenen Elektrofahrzeug jährlich oder für mehrere Jahre gegen eine Vergütung an einen Ankäufer übertragen, handelt es sic...mehr