Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 26a Abs. 2 UStG – Sonstige Bußgeldtatbestände

4.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG Rz. 95 § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit (§ 26a Abs. 3 und 4 UStG)

5.1 Zuständigkeit Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 26a Bußgeldvorschriften

1 Entstehungsgeschichte und Systematik Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung

Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorzuheben ist dazu, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Konkurrenzen

Rz. 88 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26a Abs. 1 UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Eine Verfehlung nach § 26a Abs. 1 UStG bedarf der Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Merkmale des Tatbestandes. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es hier in subjektiver Hinsicht mindestens eines vorsätzlichen Verhaltens in Form des bedingten Vorsatzes [1] bedarf, das bloße fahrlässige Verhalten stellt § 26a Abs. 1 UStG nicht unter Str...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konkurrenzen

Rz. 216 Im Rahmen der Konkurrenzen oder anders ausgedrückt, bei dem Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen ist festzustellen, welche Vorschriften zur Anwendung kommen, wenn ein Täter mit einer oder mehreren Taten zugleich mehrere Gesetzesverstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) begeht.[1] Die entscheidende Vorfrage ist dabei immer, ob der Verstoß gegen mehrere ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Die anwendbaren Verfahrensvorschriften

Rz. 200 Die Tatbestände des § 26a UStG stellen alle Steuerordnungswidrigkeiten i. S. d. § 377 Abs. 1 AO dar (Rz. 36), für die nach § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [1] gelten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.[2] Die hier zu berücksichtigenden, ergänzenden Bestimmungen ergeben sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Verfolgungsverjährung

Rz. 212 Die Frist für die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 bis 7 UStG beträgt gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zwei Jahre.[1] Die verlängerte Verfolgungsverjährung des § 384 AO von fünf Jahren gilt hier nicht, denn § 26a UStG wird in dieser Vorschrift nicht genannt.[2] Die Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit nach § 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Der Opportunitätsgrundsatz

Rz. 204 Allgemein gilt für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 26a UStG Anderes als im Steuerstrafverfahren. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen (§ 47 Abs. 1 S. 2 OWiG). Dieser sog. Opportunitätsgrund...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.2 Gruppe 2 (Verzichtsfälle i. S. d. § 9 UStG)

Unter diese Gruppe fallen die in § 9 Abs. 1 UStG abschließend genannten steuerfreien Umsätze. Ein Verzicht ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Hierbei handelt es sich um steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG, z. B. Gewährung und Vermittlung von Krediten § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, z. B....mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen für Fälle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Steuerbefreiungen gelten nach dem Eingangshalbsatz des § 4 UStG ("Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei") nur für steuerbare Umsätze und zwar für Lieferungen und sonstige Leistungen. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen gibt es eine selbstständige Steuerbefreiungsvorschrift nach § 4 b UStG.mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.3 Gruppe 3 (alle übrigen Befreiungen des § 4 UStG)

Unter diese Gruppe fallen alle übrigen Steuerbefreiungen. Diese Befreiungen führen ohne Gestaltungsmöglichkeit zum Vorsteuerausschluss.[1] Hierunter fallen z. B. viele Leistungen von Ärzten Versicherungsumsätze bestimmte Postumsätze im Briefverkehr, Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1 Grundvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Voraussetzungen im inländischen Grundfall für den Vorsteuerabzug sind: Unternehmer Leistungen an das Unternehmen (Eingangsumsatz) Leistungsgeber muss Unternehmer sein Vorliegen einer Rechnung, die die Voraussetzungen der §§ 14, 14 a UStG erfüllt. 12.1.1 Unternehmer als Abzugsberechtigter Nur ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (persönliche Vorau...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 7.1 Geltungsbereich

Unter Inland ist der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes mit Ausnahme der Zollausschlüsse und bestimmter Zollfreigebiete zu verstehen.[1] Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland. Zum Inland gehören auch: Gesandtschafts- und Botschaftsgebäude ausländischer Mächte im Bundesgebiet, ausländische Flugzeuge und Schiffe im Bundesgebiet, Luftrau...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.2 Einheit des Unternehmens

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Ei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 5.3.1 Gegenstand

Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man im Umsatzsteuergesetz im Gegensatz zum bürgerlichen Recht grundsätzlich nur körperliche Gegenstände, also Sachen i. S. d. § 90 BGB, z. B. Waren, Rohstoffe, Maschinen, Kfz, Tiere[1], Pflanzen, Grundstücke, Gebäude. Zu den Gegenständen gehören auch solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt we...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 5.1.1 Begriff der Leistung

Das Umsatzsteuergesetz gebraucht den Begriff "Leistung" als Oberbegriff für Lieferungen[1] und sonstige Leistungen.[2] Es enthält aber keine Definition des Begriffs "Leistung". Leistung kann alles sein, was Gegenstand eines Rechtsverkehrs sein kann.[3] Hierbei kann es sich um ein Tun, Dulden oder Unterlassen handeln. Die Definition des Begriffs erfolgt durch die Rechtsprechu...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.7 Ort der unentgeltlichen Wertabgaben

Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG und sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG galten früher als an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wurden diese Leistungen von einer Betriebsstätte ausgeführt, galt die Betriebsstätte als Ort der Leistungen.[1] Die Vorschrift des § 3f UStG wurde jedoch mit Wirkung vom 18.12.2019 aufgehoben. ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 15.2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat.[1] Die berechnete Vorauszahlung ist gleichzeitig fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann kalendervierteljährlich oder monatlich sein. Die Übermittlung an das Finanzamt ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.5 Umsatzsteuerliche Behandlung

Weil § 24 UmwStG stets entgeltlich ist (Gewährung von Gesellschaftsrechten), liegt ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Einbringen i. S. des § 24 UmwStG sind umsatzsteuerlich regelmäßig nicht steuerbare Geschäftsveräußerungen im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der übertragene Vermögensgegenstand (i. d. Regel Betrieb ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.6 Unternehmensvermögen

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, über die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Unternehmen oder zum Privatbereich (nichtunternehmerischer Bereich) zu entscheiden. Allerdings besteht eine gesetzliche Einschränkung: Danach gilt die Lieferung eines Gegenstandes nicht als für das Unternehmen ausgeführt, wenn ihn der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 9.4 Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.[1] Wer den Gegenstand befördert oder versendet, ist hierbei ohne Bedeutung. Verwendet allerdings der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine andere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird der Ort (auch) in das andere Land...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 15.1 Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[2] Für den Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.[3] Darin hat der Unternehmer die zu entrichtende...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 5.3.3 Zeitpunkt der Lieferung

Die Verfügungsmacht wird in dem Augenblick verschafft, in dem der Abnehmer über den gelieferten Gegenstand tatsächlich verfügen kann.[1] Dies gilt nicht in den Fällen der Beförderungs- und Versendungslieferungen nach § 3 Abs. 6 UStG. In diesen Fällen bestimmt sich der Zeitpunkt kraft Fiktion mit Beginn der Beförderung bzw. Übergabe an den selbstständig Beauftragten. Es liegt ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 15.4 Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, bei denen eine innergemeinschaftliche Lieferung[1] oder ein innergemeinschaftliches Verbringen[2] vorliegt, müssen außerdem eine Zusammenfassende Meldung erstellen.[3] Dies ist auch erforderlich, wenn der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. v. § 3 a Abs. 2 UStG (Grundregel im B2B-Geschäft bei innergemeinschaftlic...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 3.1 Begriff des Unternehmers

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Definition enthält damit 3 Tatbestandsmerkmale für den Unternehmerbe­griff: Unternehmerfähigkeit Selbstständigkeit gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Hinweis Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer Die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.3 Vorsteuerabzug für den innergemeinschaftlichen Erwerb

Seit Einführung des EU-Binnenmarkts ist auch die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen als Vorsteuer abziehbar.[1] Hierbei ist zu untersuchen, ob ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt. Die auf den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer ist in gleicher Höhe als Vorsteuer i....mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.1 Gruppe 1 (Berechtigung zum Vorsteuerabzug)

Unter diese Gruppe fallen die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG. Trotz Steuerbefreiung tritt kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug ein. Hauptfallgruppe sind die Exportumsätze, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.[1]mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 14.1 Sollversteuerung

Grundsätzlich hat jeder Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten zu besteuern.[1] Das bedeutet, dass der einzelne Umsatz der Steuererklärung (Voranmeldung) zuzuordnen ist, die für den Zeitraum abzugeben ist, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Die Steuer entsteht mit Ablauf dieses Zeitraums.[2] Diese Besteuerungsart wird auch als Sollversteuerung bezeichn...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 14.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Die Steuer entsteht für den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. § 1 a UStG mit Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.[1]mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4 Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung

Der Unternehmer hat die Möglichkeit, auf bestimmte Steuerbefreiungen zu verzichten (Option zur Umsatzsteuer), um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen. Nur der Unternehmer kann einen in § 9 Abs. 1 UStG genannten Umsatz als steuerpflichtig behandeln, d. h. das Finanzamt kann eine Option zur Steuerpflicht nicht unterstellen. Sowohl die Erklärung zur Option nach...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 10.2 Berechnung des Entgelts aus Bruttobeträgen und bei ausländischer Währung

Aus einem Bruttobetrag insbesondere bei Kleinbetragsrechnungen[1] können Umsatzsteuer und Entgelt wie folgt errechnet werden: Achtung Vorübergehende Steuersatzsenkung Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Umsatzsteuersätze vorübergehend vom 1.7.2020 – 31.1...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1.1 Unternehmer als Abzugsberechtigter

Nur ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (persönliche Voraussetzung).mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1.3 Leistender muss Unternehmer sein

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung von einem anderen Unternehmer ausgeführt worden ist. Dieser Unternehmer muss zum Vorsteuerabzug berechtigt sein; mithin muss es ein Regelversteuerer sein. Würde hingegen ein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert ausweisen, wäre die Vorsteuer nach der Rechtsprechung des BFH nicht abziehb...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.5 Zeitliche Beschränkung einer Option

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist bei der Lieferung von Grundstücken[2] im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Versteigerungstermin zulässig, in anderen Fällen nur in dem gem. § 311 b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertrag möglich.[3]mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 2.1 Steuerbare Umsätze/ nicht steuerbare Umsätze

Welche Umsätze steuerbar sind, ist im Gesetz abschließend geklärt.[1] Die Steuerbarkeit ist dabei lediglich zu bejahen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind. Umsätze, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht steuerbar. So ist z. B. ein Umsatz innerhalb eines Unternehmens – von einer Betriebsstätte zur anderen im Inland – mangels Leistun...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 2.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Der innergemeinschaftliche Erwerb[1] ist ein weiterer steuerbarer Umsatz[2], den es auf der Importseite innerhalb der EU gibt. Unter welchen Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist im Detail in den §§ 1 a, 1b UStG geregelt. Kernbereich sind innergemeinschaftliche B2B-Umsätze von Gegenständen. Auch der innergemeinschaftliche Erwerb ist nur unter weitere...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1.2 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unternehmen, sondern für den Privatbereich (nicht unternehmerischer Bereich) ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Nach der neueren Rechtsprechung des BFH müssen die Leistungen für die wi...mehr