Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 335 § 3a Abs. 4 UStG enthält eine detaillierte Regelung der Bestimmung des Leistungsorts bestimmter besonderer sonstiger Leistungen; sie beinhaltet seit dem 1.1.2015 insgesamt 11 Katalogtatbestände (Rz. 26), für die sich der Leistungsort an den Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers verlagert, unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 MwStSystRL ( Rz. 340). Die Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 375 Der Tatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG regelt allgemein gesagt die sog. Beratungsleistungen; unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 Buchst. c MwStSystRL . Diese Regelung war unter der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG ausgesprochen praxisrelevant, sie hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsfragen geführt. Heute kommt ihr diese Bedeutung (zum Glü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Der Leistungsbezug durch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-IdNr.

Rz. 165 § 3a Abs. 2 UStG erweitert im Ergebnis den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG für die Zwecke der Leistungsortsbestimmung bei sonstigen Leistungen; die Regelung beinhaltet die Umsetzung des Art. 43 Nr. 2 MwStSystRL . Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG (1 HS 1. Alt.) werden den Unternehmern zunächst bestimmte (ausschließlich) nicht unternehmerisch tätige juristische Persone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 270 Gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 und 3a UStG werden bestimmte sonstige Leistungen umsatzsteuerrechtlich dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden; allgemein spricht man hier vom Ort der Leistung, dem "Tätigkeitsort". Diese besondere Ortsbestimmung gilt für sonstige Leistungen, die in einem bestimmten – im Gesetz besonders bezeichneten – positiven Tun ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.1 Allgemeines und Entwicklung der Regelung

Rz. 275 § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG war durch die Neufassung des § 3a UStG zum 1.1.2010 dahingehend erweitert worden, dass die den kulturellen, künstlerischen, unterhaltenden, wissenschaftlichen und unterrichtenden Leistungen "ähnlichen Leistungen" im Gesetz mit dem Beispiel der Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen konkretisiert wurden. Bereits daraus wird deu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.4 Rundfunkdienstleistungen

Rz. 485 Die erste Ortsregelung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen wurde zum 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[1] neu in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 12 UStG a. F.[2] eingefügt. Die Änderungen dienten der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/38/EG.[3] Der Ort einer Rundfunk- und Fernsehdienstleistung bestimmte sich dann seit dem 1.1.2010 nur dann nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 245 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 25). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 245). Der Unionsgesetzg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 180 In § 3a Abs. 3 UStG finden sich die für die Praxis bedeutsamsten Ausnahmeregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen, welche den (eigentlichen) Grundregeln des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG immer vorgehen. Die Feststellung der Anwendbarkeit dieser Ortsbestimmungen muss mithin am Anfang jeder Prüfung des Leistungsorts stehen.[1] Als Besonderheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 450 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 (Rz. 20ff.) vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Verf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.1 Allgemeines

Rz. 530 Die Abs. 6 und 7 des § 3a UStG beinhalten eine Übernahme der Regelungen des bis zum 31.12.2009 geltenden § 1 UStDV in das UStG; es handelt sich um weitere (besondere) Ausnahmeregelungen der Abs. 1 und 2 des § 3a UStG. Die Vorschrift des § 1 UStDV beruhte ursprünglich auf folgendem Hintergrund: Gem. Art. 9 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie [1] durften die Mitgliedstaaten in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.2 Abgrenzung kurzfristiger zur langfristigen Vermietung

Rz. 253 Nicht erst seit der Neufassung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zum 30.6.2013[1] kommt der Abgrenzung zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bei der Bestimmung des Leistungsorts erhebliche Bedeutung zu; durch die unionsrechtlich vorgegebene (Rz. 245) neue Regelung hat sich diese aber noch erhöht, weil der Leistungsort auch in ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.3 Die Vermietung von Sportbooten

Rz. 260 Der Vermietung (Vercharterung) von Sportbooten kommt nicht erst seit der Neufassung des Art. 56 MwStSystRL (Rz. 200) besondere Bedeutung zu, auch weil bei der Nutzung dieser Gegenstände oft weitere steuerliche Probleme – wie Liebhaberei oder auch der Einsatz von Schwarzgeld – vorliegen können. Umsatzsteuerlich bedarf es dagegen zuerst der Abgrenzung zu einer Beförder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 560 Eine wichtige Frage des Umsatzsteuerrechts ist seit jeher, wann mehrere Tätigkeiten einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in dem Sinne bilden, dass sie umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln sind; man spricht hier von "einheitlichen (sonstigen) Leistungen".[1] In der Praxis hat dies nicht nur bei der Frage einer möglichen Steuerfreiheit oder des anzuwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5 Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

4.6.5.1 Allgemeines Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb komplizier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und der Leistungsbezug für dessen Unternehmen

4.3.2.1 Vorbemerkung Rz. 120 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und dessen Absicht zur unternehmerischen Verwendung der bezogenen sonstigen Leistung stellen die zwei wesentlichen Tatbestandsmerkmale für eine Festlegung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 2 UStG und des Eintritts der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Nr. 1 UStG dar[1]; sie haben a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 340 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der seit dem 1.1.2015 geltenden unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 120 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und dessen Absicht zur unternehmerischen Verwendung der bezogenen sonstigen Leistung stellen die zwei wesentlichen Tatbestandsmerkmale für eine Festlegung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 2 UStG und des Eintritts der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Nr. 1 UStG dar[1]; sie haben auch Einfluss darauf,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 153 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 170 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative – unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.3 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung

Rz. 518 Letztlich haben Rechtsanwender, Finanzverwaltung und Gerichte bei jeder Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG immer über Einzelfälle zu entscheiden, bei denen zunächst der tatsächliche Sachverhalt genau festzustellen ist, was in der Praxis häufig Schwierigkeiten genug bereiten kann. Eine in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort

Rz. 100 Im Einzelfall kann sich der Leistungsort bei § 3a Abs. 1 UStG auch nach dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen, obwohl sich das aus dem (deutschen) Gesetzeswortlaut – entgegen Art. 45 S. 3 MwStSystRL – so nicht ergibt (Rz. 48), in der Verwaltungsanweisung finden sich hierzu aber in Abschn. 3a.1 Abs. 1 S. 8ff. UStAE entsprechende Vorgaben. Als Wohn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 505 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 465 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Die Grundlagen der Leistungseinheit

Rz. 562 Gerade in Anbetracht der Vielzahl der im Wirtschaftsgeschehen denkbaren Leistungen und des Umstands, dass nicht nur eine Kombination verschiedener sonstiger Leistungen möglich ist[1], sondern auch deren Kombination mit Lieferungen, z. B. die Lieferung von Standardsoftware sowie deren Anpassung an die Bedürfnisse des Leistungsempfängers, lassen sich auch in einer umfa...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 9. Erwerb von Nicht-Unionswaren

Beispielfall 10: Der italienische Automobilzulieferer IT ist in Italien Inhaber eines Zolllagerverfahrens.[40] Aus diesem Zolllager werden Waren als Nicht-Unionswaren (Waren, die nicht in den freien Verkehr der EU überlassen wurden) an den deutschen Automobilhersteller B nach Deutschland geliefert. Der Versand der Ware erfolgt im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungseinheit bei sonstigen Leistungen

5.1 Allgemeines Rz. 560 Eine wichtige Frage des Umsatzsteuerrechts ist seit jeher, wann mehrere Tätigkeiten einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in dem Sinne bilden, dass sie umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln sind; man spricht hier von "einheitlichen (sonstigen) Leistungen".[1] In der Praxis hat dies nicht nur bei der Frage einer möglichen Steuerfreiheit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Inhalt der Regelung

4.1 Allgemeines 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemei...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 10. Werklieferungen

Beispielfall 11: Das in Deutschland ansässige Unternehmen T errichtet ein neues Fabrikgebäude in Deutschland. Der rumänische Anlagenbauer schließt einen Werklieferungsvertrag mit T. Der Vertrag sieht die Errichtung einer Fabrikationsanlage innerhalb des neuen Fabrikgebäudes des T vor. Die Anlage wird auf Dauer in dem Fabrikgebäude des T installiert. Die Übergabe soll "schlüs...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 1. Erfassung innergemeinschaftlicher Erwerb

Unternehmen, die Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen, haben diese innergemeinschaftlichen Erwerbe[1] in der Umsatzsteuervoranmeldung zu berücksichtigen. Diese ist gem. § 18 Abs. 1 UStG grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt einzureichen. Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr, § 18 Abs. 2 Satz 1 USt...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Der Grundsatz der Kongruenz zwischen der umsatzsteuerrechtlichen und statistischen Erfassung bei Reihengeschäften wird allerdings bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften durchbrochen. Beispielfall 5: Das deutsche Unternehmen DE bestellt Waren bei dem niederländischen Großhändler NL. Dieser wiederum bestellt bei dem dänischen Produzenten DK. DK versendet die Waren direk...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 4. Lagerfälle: Konsignationslager und Distributionslager

Beispielfall 2: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. FR hat sich in Deutschland umsatzsteuerrechtlich erfassen zu lassen. Das Verbringen der Waren von Frankreich nach Deutschland in das Lager ist als innergemeinschaftlicher Erwerb durch FR gem. § 1a Abs. 2 UStG zu erklären. Diese ...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 13. Leasing und Miete

Beispielfall 15: Der Baukonzern X mit Sitz in Koblenz, Deutschland, mietet Baumaschinen von seiner niederländischen Tochtergesellschaft NL. Zu diesem Zwecke werden die Baumaschinen im Monat März 05 von den Niederlanden nach Deutschland versendet. Der Wert der Maschinen beträgt 1 Mio. Euro. X hat an NL ein monatliches Mietengelt i.H.v. 5.000 EUR zu entrichten. Die Vertragslau...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 12. Reparaturfall

Beispielfall 14: Der in Deutschland ansässige Fleischgroßhändler F bezieht von einem polnischen Unternehmer P eine Verpackungsmaschine. Die Maschine wird von Polen nach Deutschland versendet. Nach Ablauf der Garantiezeit ist ein Getriebe der Maschine defekt. F beauftragt P mit der Reparatur. Zu diesem Zweck reist ein Techniker des P mit dem entsprechenden Ersatzgetriebe nach...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 5. Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Beispielfall 4: Das deutsche Unternehmen DE bestellt Waren bei dem dänischen Großhändler DK2. Dieser wiederum bestellt bei dem dänischen Produzenten DK1. DK1 versendet die Waren direkt von Dänemark zu DE nach Deutschland. DK1 und DK2 treten mit ihrer dänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), DE mit seiner deutschen USt-IdNr. auf. DK1 fakturiert an DK2 unter Au...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 11. Lohnveredelung

Beispielfall 13: Der österreichische Möbelfabrikant AU versendet Holzteile zu dem deutschen holzverarbeitenden Unternehmen H. H stellt aus diesen Teilen Möbel her und versendet die fertigen Möbel anschließend zurück an AU nach Österreich. Wesentliche Materialien stellt H nicht bei. Für die Verarbeitung der Waren stellt H dem AU eine Rechnung und erklärt das Entgelt als nicht...mehr

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Informationen zu Ihren Tax ... / 2 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 8. Änderung der Bemessungsgrundlage, Rabatte und Retouren

Beispielfall 7: Der dänische Fleischproduzent DK gewährt seinem deutschen Kunden dem Fleischgroßhändler DE bei Erreichen von bestimmten Abnahmezielen Bonuszahlungen. Diese werden jährlich im Januar ausgeschüttet. DE erklärt die den Bonuszahlungen zugrunde liegenden Lieferungen umsatzsteuerrechtlich korrekt als innergemeinschaftliche Erwerbe und erfasst sie auch statistisch o...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 2. Erfassung Intrahandelsstatistik

Die Intrahandelsstatistik stellt als Teil der Außenhandelsstatistik aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Warenhandel Deutschlands bereit.[5] Für die Intrahandelsstatistik besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1, § 9 Außenhandelsstatistikgesetz i.V.m. § 15 und § 18 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz.[6] Im Rahmen der Intrastat wird der gegenseitige tatsä...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 7. Differenzbesteuerung

Beispielfall 6: Der Kfz-Händler A bezieht gebrauchte Fahrzeuge aus Schweden von dem in Schweden ansässigen Händler S. S wendet die Differenzbesteuerung gem. Art. 313 MwStSystRL (§ 25a UStG) an, da er die Fahrzeuge ohne Ausweis von Umsatzsteuer (in der Regel von Nichtunternehmern) erworben hat. In diesem Fall unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb durch A nicht der Umsa...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Goldmünzenliste

Grundsätzliche Steuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold: Art. 346 f. MwStSystRL (= § 25c UStG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich eine Steuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold vor. Zu den befreiten Umsätzen mit Anlagegold gehören auch Lieferungen von bestimmten Goldmünzen. Voraussetzung ist, dass diese einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweise...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Nordirland hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/512 ermächtigt das Vereinigte Königreich, bis zum 31.12.2023 in Bezug auf Nordirland eine von den Art. 16 und 168 MwStSystRL abweichende Sonderregelung anzuwenden, um den Anteil der Mehrwertsteuer, der auf Kraftstoffausgaben für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 3. Unterschiedliche Meldezeiträume und Anmeldeschwellen

Die Kongruenz zwischen den in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärten innergemeinschaftlichen Erwerben und der statistischen Erfassung in der Intrastat ist natürlich auch dann nicht gegeben, wenn unterschiedliche Meldezeiträume bestehen. Gibt ein Unternehmen seine Voranmeldungen quartalsweise ab, da die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 UStG vorliegen und seine Steuer im vorang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 2. Unterschiedliche Datenquellen

Beispielfall 1: Der in Deutschland ansässige Fleischgroßhändler F bezieht von einem dänischen Lieferanten DK verschiedene Fleischprodukte. Die Waren werden durch DK von Dänemark nach Deutschland an F versendet. Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten erfolgt die Rechnungsstellung durch DK erst nach dem Wiegevorgang bei F. Zwischen dem Versand (physischem Warentransport)...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Reiseleistungen (zu § 25 Abs. 1 und Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben präzisiert Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE . Bezieht ein Unternehmer sog. Reisevorleistungen [1] und verkauft sie im eigenen Namen an Dritte weiter, liegt eine Reiseleistung vor, die zwingend die Rechtsfolgen nach § 25 UStG auslöst.[2] Soweit sich die Reisevorleistungen auf das Drittlandsgebiet erstrecken, ist die Reiseleistung aber nach § 25 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen / 1.4 Wann geleistete Anzahlungen vorliegen

Anzahlungen an Lieferanten werden oft im Rahmen von Großaufträgen vereinbart oder dann, wenn der Käufer bisher noch keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer der Ware hatte. Solange der Lieferant seinerseits seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat (Übergabe der mangelfreien Ware),[1] muss der Käufer die Anzahlung aktivieren, weil eine Forderung auf die War...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr