Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Gutscheine an Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Überblick Gutscheine können zum Bezug einer Barauszahlung oder zum verbilligten bzw. kostenfreien Bezug einer Sache bzw. Leistung berechtigen. Gibt ein Arbeitgeber Gutscheine anstelle des vereinbarten Barlohns an den Arbeitnehmer, handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Barlohn. Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem vereinbarten Barlohn noch Gutscheine, die ausschlie...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.1 Begriffe und umsatzsteuerliche Folgen

Gutschein Nach geltendem Recht liegt ein Gutschein vor, wenn[1] eine Lieferung oder sonstige Leistung verbrieft wird und der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers sowie die Nutzungsbedingungen auf dem Dokument bzw. den Begleitunterlagen angegeben sind. Einzweckgutschein Ein Einzweckgutschein ist ein Gutschein, bei dem die Identit...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 4. Umsatzsteuer

Gastronomen erbringen durch die Abgabe von Speisen oder Getränken gegen Entgelt als Unternehmer steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an die Gäste. Die Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung hat nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen (Abschn. 3.6 UStAE). Der Umsatz ist nach dem Entgelt zu bemessen (§ 10 Abs. 1 S. 1 UStG). Entgelt ist alles, was den Wert der G...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.9 Wann der Rabattfreibetrag genutzt werden kann

Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, mit denen sein Arbeitgeber am Markt auftritt, kann er einen Freibetrag bis zu jährlich 1.080 EUR nutzen.[1] Wird auf dem Gutschein eine Warenmenge angegeben, gilt als Sachbezugswert der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung dem Endverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr anbiet...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 2. Befreiungen von der GewSt (§ 3 GewStG)

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG und § 3 Nr. 9 GewStG sind (u.a.) rechtsfähige Pensionskassen, die den Personen, denen die Leistungen der Kasse zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfängern), einen Rechtsanspruch gewähren, von der Körperschaftsteuer und GewSt befreit, wenn sich die Kasse – betriebsbezogen – auf bestimmte Personen beschränkt. § 5 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 23 [Beherbergung, Beköstigung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 23 S. 4 UStG i. d. F. ab 1.1.2020 kommt für die in § 4 Nr. 15b UStG (Leistungen der Arbeitsförderung), § 4 Nr. 15c UStG (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), § 4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen), § 4 Nr. 24 UStG (Leistungen des Jugendherbergswesens) und § 4 Nr. 25 UStG (Leistungen der Jugendhilfe) bezeichneten Leistungen die Steuerbefreiung nur unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche für die genannten Zwecke bei sich aufnehmen. Wie sc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Erziehungs- und Pflegepersonal

Rz. 48 Hierunter fallen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 (im Gegensatz zu den Jugendlichen) alle Personen ohne Altersbeschränkung, die bei der Pflege, Erziehung, Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen mitwirken. Dies sind insbesondere Erzieher, Kindergärtnerinnen, Säuglingsschwestern, Heimleiter, Lehrkräfte, Schulungskräfte bei Kursen und Lehrgängen, Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Haus- und Hilfspersonal

Rz. 49 Dieser Personenkreis dürfte auch nach § 4 Nr. 23 i. d. F. ab 1.1.2020 zu den begünstigten Leistungsempfängern i. S. d. § 4 Nr. 23 S. 2 UStG gehören. Hierzu zählen insbesondere das Küchen- und Bedienungspersonal in Heimen, Tagesstätten usw., das Reinigungspersonal, Hausmeister, Verwaltungspersonal und sonstige Hilfskräfte. Die begünstigten Umsätze (Beherbergung, Bekösti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Betreuung (Rechtslage ab 1.1.2020)

Rz. 31c Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. b UStG sind eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen[1] steuerfrei. Hierunter fallen nach der Gesetzesbegründung[2] insbesondere die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen, z. B. bei den Schularbeiten, sowie die Freizeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Naturalleistungen (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 44 Bei den in § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 genannten "üblichen Naturalleistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt für den konkreten Fall durch Auslegung ermittelt werden muss. Die Gesetzesfassung stellt klar, dass es neben den üblichen auch unübliche Naturalleistungen geben muss, die nicht begünstigt sein sollen.[1] Die Natur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verpflegung und Beherbergung

Rz. 31d Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. c UStG sind zum einen Verpflegungsdienstleistungen durch die in der Vorschrift (i.d.F bis 31.12.2020) genannten Einrichtungen[1] gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen i. S. d. Hochschulgesetze der Länder, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen, die gem. Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Erziehung

Rz. 30 Das Tatbestandsmerkmal "für Erziehungszwecke bei sich aufnehmen" i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss nicht eng ausgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die bereits berufstätig sind, "für Erziehungszwecke" aufgenommen werden. Das wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den aufgenommenen Personen zum größte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Zwecke

Rz. 29 Die Aufnahme von Jugendlichen (bzw. Säuglingen) i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bzw. Zwecken der Säuglingspflege dienen. Die genannten Erziehungs- und Fortbildungszwecke sind nicht scharf voneinander zu trennen, sondern berühren und ergänzen sich gegenseitig. Der Begriff Fortbildungszwecke ist so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuerbegünstigte Umsätze/Leistungsempfänger (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 36 Steuerfrei sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur folgende Umsätze (abschließende Aufzählung): die Gewährung von Beherbergung, die Gewährung von Beköstigung und die Gewährung der üblichen Naturalleistungen, soweit die Leistungen an folgende Personen abgegeben werden: an Jugendliche bzw. Säuglinge i. S. d. Vorschrift, an Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Steuerbegünstigte Umsätze

5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019) Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Säuglingspflege (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 35 Der Hauptzweck der Aufnahme eines Säuglings unter einem Jahr in ein Heim ist nicht die Erziehung des Säuglings, sondern die Sorge um dessen körperliches Wohlergehen durch Ernähren und Behüten. I. d. R. wird unterschieden zwischen Säuglingen bis zu einem Jahr und Kleinstkindern über einem Jahr. Eine Annahme, dass Säuglinge unter einem Jahr im Wesentlichen zum Zweck der...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.5 Steuerausweis nach § 14c UStG

Da die Gutschrift lediglich eine besondere Form der Rechnung darstellt, kann auch durch eine Gutschrift eine Steuergefährdung ausgelöst werden und damit ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis erfolgen. Danach schuldet der Unternehmer, der in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag als den geschuldeten gesondert ausweist,...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 4.3 Lösung

K wie auch die Künstler sind unternehmerisch tätig, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht handeln. Zum Rahmen ihres Unternehmens gehört jeweils die Herstellung von bzw. der Handel mit Kunstwerken. K tritt in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, wird damit als Kommissionär nach § 3 Abs. 3 UStG tätig. Bei einem Kommissionsgeschäft liegt (ums...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 1 Problematik

Die Differenzbesteuerung umfasst alle Gebrauchtwaren, bei denen beim Ankauf durch den Händler keine Umsatzsteuer entstanden ist (z. B. Erwerb von einem Nichtunternehmer oder steuerfreier Erwerb von einem anderen Unternehmer[1]) oder Fälle, in denen der Gegenstand selbst im Rahmen der Differenzbesteuerung erworben wurde (differenzbesteuerter Unternehmer erwirbt den Gegenstand...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 2.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört der Handel mit den Gebrauchtfahrzeugen. A ist auch Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG, da er gewerbsmäßig mit solchen Wirtschaftsgütern handelt. A kann damit unter den weiteren Voraussetzungen die Differenzbe...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 3.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig wird. Er erfüllt als gewerblicher Händler auch die Voraussetzungen als "Wiederverkäufer" nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bei den PV-Modulen handelt es sich auch nicht um Edelmetalle oder Edelsteine. Mit den Verkäufen der PV-Module führt er Lieferungen aus, da er den K...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.3 Voraussetzungen der Gutschrift

Eine ordnungsgemäße Gutschrift kann zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigten. Dafür muss die Gutschrift die gesetzlichen Anforderungen wahren. Zunächst ist für die Zulässigkeit der Gutschrift eine Vereinbarung erforderlich.[1] Diese Vereinbarung muss zwischen den Beteiligten, also dem Aussteller (Leistungsempfänger) und dem Empfänger (Leistender) getroffen werden. Nur s...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.1 Wesen der Gutschrift

Es gibt Fälle, in denen der leistende Unternehmer im Leistungszeitpunkt gar nicht weiß, dass oder in welchem Umfang er geleistet hat. Folglich ist für ihn eine zeitnahe Rechnungsstellung kaum möglich. So weiß im Falle von Konsignationslagern[1] oder bei Kommissionsgeschäften[2] grds. zunächst lediglich der Konsignatar oder der Kommissionär, in welchem Umfang Waren entnommen ...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.2 Abgrenzung von kaufmännischer und umsatzsteuerrechtlicher Gutschrift

Während die umsatzsteuerliche Gutschrift im UStG legaldefiniert ist, gibt es keine gesetzliche Definition für die kaufmännische Gutschrift. Eine kaufmännische Gutschrift liegt vor, wenn der Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger einen Betrag aus einem vorherigen Umsatz teilweise oder vollständig erstattet. Teilweise wird die kaufmännische Gutschrift daher auch a...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 3.2 Fragestellung

H möchte wissen, welche Möglichkeiten sich für ihn bei der Umsatzsteuer ergeben. Die Gesamtmargenbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG wendet H nicht an.mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.6 Widerspruchsrecht des Empfängers

Der Empfänger einer Gutschrift (leistender Unternehmer) kann der Gutschrift widersprechen.[1] Hintergrund dieser Regelung ist, dass der leistende Unternehmer die Möglichkeit der Berichtigung erhält, da er selbst keine Rechnung ausstellt, sondern nur eine Gutschrift des Leistungsempfängers erhält. Der Widerspruch ist eine einseitige zugangsbedürftige Erklärung, die keine beso...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 4.2 Fragestellung

K möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen sich für ihn aus den Verkäufen der Kunstgegenstände ergeben und welche Wahlrechte er hat. K hat alle notwendigen Anträge rechtzeitig gestellt und wendet auch seit Jahren die Vereinfachungsregelung des § 25a Abs. 4 UStG an.mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 4.1 Sachverhalt

Kunsthändler K aus Stuttgart veranstaltet regelmäßig in seiner Galerie Verkaufsausstellungen mit Kunstwerken von lebenden Künstlern. Da er das Risiko des Ankaufs der Kunstgegenstände bei einem unsicheren Verkaufserfolg scheut, verkauft er die Kunstgegenstände grundsätzlich in eigenem Namen, aber für Rechnung der Künstler. Im Frühjahr 2025 veranstaltet K eine gemeinsame Verkau...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 1 Problematik

Da die Gutschrift wie die Rechnung zur Leistungsabrechnung dient, sind weitreichende steuerrechtliche Folgen an diese geknüpft. So können Fehler bei der Ausstellung für die Beteiligten erhebliche negative wirtschaftliche Folgen haben. Durch eine fehlerhafte Gutschrift kann z. B. ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG erfolgen und ein Steuerrisiko e...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
EuGH-Vorlage zur Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Wiederverkäufers an die Erfüllung der Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei seinem Vorlieferanten, der in seinen Rechnungen angegeben hat, die Differenzbesteuerung auf die Lieferung a...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 – X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215). 2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken. 3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mieterstrom aus PV-Anlage

Leitsatz Wer den Strom für seine Wohnungsmieter über eine PV-Anlage (zumindest teilweise) selbst erzeugt, erbringt damit eigenständige (steuerpflichtige) Leistungen. Der Vorsteuerabzug aus der PV-Anlage ist deshalb möglich. Sachverhalt Der Kläger machte aus der Anschaffung einer PV-Anlage im Jahr 2018 einen Vorsteuerabzug in Höhe von rund 10.000 EUR geltend. Zur Begründung führte er an, dass er zwar die 7 Wohnungen seines Mehrfamilienhauses umsatzsteuerfrei vermietet habe, der Strom aus der PV-An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anmeldung bei Verkehrsteuerpflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 8 Die Anmeldepflicht nach § 139 Abs. 1 S. 1 AO gilt nach Abs. 1 S. 2 für Unternehmen, bei denen besondere Verkehrsteuern anfallen, entsprechend. Die Anmeldepflicht besteht in diesem Fall gegenüber dem zuständigen FA gem. § 17 Abs. 2 FVG. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 9 Der Begriff "Unternehmen" wird allgemein als "orga...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union

Leitsatz 1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird? 2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Online-Plattformen durch komplexen Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3a UStG (USTB 2025, Heft 2, S. 48)

Prof. Dr. Bettina Spilker, München/Münster[*] Durch Nutzung elektronischer Schnittstellen (sog. "digitale Marktplätze" oder "Online-Plattformen") ist es für Onlinehändler aus der ganzen Welt möglich, Waren auf dem europäischen Markt zu verkaufen. In der Vergangenheit kam es jedoch zu erheblichen Umsatzsteuerausfällen, weil Onlinehändler aus Drittstaaten, insb. China, ihre um...mehr