Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 236 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die erwarteten (Grund-)Geschäfte, die einer antizipativen Bewertungseinheit zugrunde liegen, erfüllen nicht die Kriterien für einen Bilanzansatz, während die Sicherungsinstrumente grds. bilanziell zu erfassen sind. Daher stellt sich zu einem innerhalb des Absicherungszeitraums liegenden BilSt die Frage nach der Bilanzierung der Sicherungsins...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Cashflow-Hedge

Rn. 469 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Sofern die Voraussetzungen in IFRS 9.6.4.1 erfüllt werden, wird beim Cashflow-Hedge wie folgt vorgegangen: Die betragsmäßig kumulierte Fair Value-Änderung (Barwert) des gesicherten Grundgeschäfts seit Absicherungsbeginn wird mit dem betragsmäßigen kumulierten Gewinn oder Verlust des Sicherungsgeschäfts verglichen (sog. Lower of-Test; vgl. IF...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige Grundgeschäfte

Rn. 455 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als gesicherte Grundgeschäfte kommen folgende Geschäfte infrage:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Anhangangaben

Rn. 271 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 285 Nr. 23 lit. c) ist eine "Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in Bewertungseinheiten einbezogen" wurden, erforderlich (vgl. zu Einzelheiten HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 701ff.; Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 537ff.; Müller/Ergün, DStR 2012, S. 1401 (1403ff.)). Rn. 272 Stand: EL 45 – ET: 02/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Durchbrechung des Durchhaltens durch vorzeitige Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 229 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Forderung nach Durchhalteabsicht und Durchhaltewahrscheinlichkeit bedeutet nicht, dass die Auflösung einer Sicherungsbeziehung vor Eintritt des ursprünglichen Sicherungszwecks stets rechtlich ausgeschlossen ist, da ansonsten die Bildung von Bewertungseinheiten per se unzulässig wäre. Die Auflösung darf aber nicht lediglich zur Steuerung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Antizipative Bewertungseinheit(en)

Rn. 38 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung künftig erwarteter Transaktionen (Grundgeschäfte), die im Zeitpunkt der Absicherung noch nicht vertraglich kontrahiert sind (und damit auch kein schwebendes Geschäft darstellen), wird als antizipative Bewertungseinheit bezeichnet (vgl. ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 24). Anders als bei der Absicherung bereits bestehender Ges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff und Struktur des Factoring

Rn. 2 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als Factoring- bzw. Anschlusskunde (Zeden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Dokumentation

Rn. 256 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit und die Identifikation der erwarteten Transaktion (Grundgeschäft) müssen bei antizipativen Bewertungseinheiten spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Sicherungsinstruments bzw. der Designation eines bereits vorhandenen Sicherungsinstruments als solches dokumentiert werden. Diese Anforderung di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beendigung bei Absicherung von Zahlungsstromrisiken bzw. antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 391a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Forderung i. R.e. Cashflow-Hedges mittels eines Receiver-Zinsswaps gegen das Zinsrisiko abgesichert und wird der Receiver-Zinsswap vorzeitig aufgelöst, resultiert daraus üblicherweise eine Ausgleichszahlung, die den positiven bzw. negativen Marktwert des Zinsswaps ausgleicht. Hier erscheint es zulässig, die A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Messung der Hedge-Effektivität

Rn. 460 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hedge-Effektivität bezeichnet den Grad der Wirksamkeit der Absicherung, zu dem sich Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments und die Fair Value-Änderungen bzw. Cashflow-Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts ausgleichen. Hedge-Ineffektivität bezeichnet hingegen die Unwirksamkeit der Absicherung, d. h. das Ausmaß, zu ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung zum klassischen Factoring

Rn. 47 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das sog. umgekehrte ("reverse") Factoring weist keinen Unterschied in Bezug auf die grundlegende Geschäftsstruktur dieses Finanzierungsinstruments im Vergleich zum klassischen Factoring auf. Vielmehr geht lediglich die Initiative für dessen Einsatz idealtypisch nicht vom Leistungserbringer/Lieferanten des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Auflösen der antizipativen Bewertungseinheit (Sanktionsmaßnahmen)

Rn. 266 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ist bei antizipativen Bewertungseinheiten laufend (mindestens zu jedem Abschlussstichtag) zu prüfen, ob das erwartete und abgesicherte Geschäft (z. B. der Zufluss eines bestimmten Währungsbetrags aufgrund erwarteter UE) nach wie vormehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten von Sicherungsbeziehungen

Rn. 452 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IFRS 9 existieren drei Arten von Sicherungsbeziehungen (vgl. IFRS 9.6.5.2):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rn. 472 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wie oben bereits ausgeführt, wird der effektive Teil der Wertänderung eines Sicherungsgeschäfts beim Cashflow-Hedge in der Cashflow-Hedge-Rücklage (cashflow hedge reserve) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) als EK-Komponente erfasst (vgl. GAAP-EY (2017), S. 4084). Bei Absicherung von Gruppen von Grundgeschäften i. R.v. Cashflow-Hedges hängt die Da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abgrenzung nach der Form der Abtretung

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemeinsam ist allen Factoring-Transaktionen, dass sie den Verkauf und die Abtretung der übertragenen Leistungsforderungen umfassen. Nach der Form der Abtretung werden jedoch folgende Arten des Factoring unterschieden: aa) Offenes und stilles Factoring Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim offenen Factoring zeigt der Factoring-Kunde die Abtretun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Absicherung von Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken (Fair Value- und Cashflow-Hedge)

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten muss hinsichtlich der Strategie bzw. Risikosteuerung zwischen der Absicherung von Wertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken unterschieden werden (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 10). Rn. 36 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Wertänderungsrisiko (Fair Value Risk) besteht darin, dass ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Inkongruenzen von Beträgen, Laufzeit und Risiken

Rn. 286 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Stimmen Laufzeit und/oder Nominalbeträge (Volumen) von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften nicht überein oder unterliegen Grundgeschäfte und/oder Sicherungsinstrumente anderen als den abgesicherten Risiken, mangelt es insoweit an gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen und damit an einer Bewertungseinheit i. S. d. § 254 (vgl. Pw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Bewertungseinheit und deren Nachweis

Rn. 19 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) enthält die Legaldefinition einer Bewertungseinheit: Werden danach VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen – sog. Grundgeschäfte – zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken (wie bspw. Zins-, Währungs- od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 254

Rn. 405 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das HGB sieht für eine Verletzung der Vorschrift des § 254 keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Damit gibt es gegenwärtig keine gesetzlich normierte Sanktionierung im Hinblick auf ein Fehlverhalten seitens des bilanzierenden UN; auch IDW RS HFA 35 (2011) enthält diesbezüglich keinen Vorschlag (vgl. Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Ausweis der Factoring-Konten

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die vom Factor auf dem laufenden Abrechnungskonto geführten Beträge sind beim Factoring-Kunden je nach Saldo entweder als "Guthaben bei Kreditinstituten" oder unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" auszuweisen, sofern der Factor als Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG einzustufen ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Sal...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einem UN-Erwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 30; WP-HB (2023), Rn. F 318), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. der Zeitwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] § 88c AO regelt den Informationsaustausch zu kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen und zielt auf die Aufdeckung missbräuchlicher Transaktionen ab. Der Beitrag erörtert die rechtlichen Grundlagen, die Herausforderungen bei der Umsetzung und die Auswirkungen auf Datenschutz und Zweckbindung. Die Analyse zeigt, dass § 88c AO ein wichtiges I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Transaktionen (USTB 2025, Heft 5, S. 150)

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Swap-Transaktionen war bislang nie Gegenstand veröffentlichter Finanzrechtsprechung in Deutschland oder auf Ebene des EuGH. Das BMF hat sich lediglich 1989 anlässlich der Einführung von Termingeschäften an der damaligen DTB in Kurzform ohne weitere Begründung zu einigen wenigen For...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / 4. Lösungsansätze

Umsatzsteuerlich sind für die Bewertung von Swap-Transaktionen verschiedene Aspekte zu betrachten. In erster Linie ist zu würdigen, ob und in welcher Form ein Leistungsaustausch gegen Entgelt anzunehmen ist. Wird ein solcher bejaht, ist zu klären, wie die Bemessungsgrundlage zu bestimmen ist, und ob eine Steuerbefreiung angewendet werden kann. Wird ein Leistungsaustausch ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / 3. Umsatzsteuerliche Problematik

Steuerbarer Leistungsaustausch? Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob Swap-Transaktionen einen steuerbaren Leistungsaustausch begründen. Ist dies der Fall, ist zu klären, wie hoch die Bemessungsgrundlage ist, und ob eine Steuerbefreiungsnorm zur Anwendung kommt. a) Äußerungen der Finanzverwaltung In einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 1989, das anlässl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / [Ohne Titel]

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Swap-Transaktionen war bislang nie Gegenstand veröffentlichter Finanzrechtsprechung in Deutschland oder auf Ebene des EuGH. Das BMF hat sich lediglich 1989 anlässlich der Einführung von Termingeschäften an der damaligen DTB in Kurzform ohne weitere Begründung zu einigen wenigen Form...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / 1. Einführung

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Swap-Transaktionen war bislang nie Gegenstand veröffentlichter Finanzrechtsprechung in Deutschland oder auf Ebene des EuGH. Finanzverwaltungsäußerungen sind rar. Das BMF hat sich lediglich im Jahr 1989[1] anlässlich der Einführung von Termingeschäften an der damaligen DTB[2] in Kurzform zu einigen wenigen Formen von Swaps geäußert, ohne d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Äußerungen der Finanzverwaltung

In einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 1989, das anlässlich der Zulassung von Termingeschäften in Deutschland veröffentlicht wurde,[4] finden sich zwei kurze Aussagen zu Swap-Transaktionen: Das Schreiben führt aus, dass bei Zins-Swaps dem Grunde nach von beiden Parteien steuerbare Leistungen erbracht werden, die jedoch nach § 4 Nr. 8 g) UStG von der Umsatzsteuer befreit seien. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Zur Steuerbarkeit

Ein Leistungsaustausch erfordert nach ständiger Rechtsprechung von EuGH und BFH, dass sich ein Leistender und ein Leistungsempfänger gegenüberstehen und für eine Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gewährt wird. Leistung und Gegenleistung müssen in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen, der unmittelbar, aber nicht zwingend ein innerer (synallagmatischer) Zusammenhang s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Literaturmeinungen

Es gibt sehr wenige Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Swaps, die über eine reine Wiedergabe des zitierten BMF-Schreibens hinausgehen. Dahm/Hamacher [17] vertraten im Jahr 2012, dass sie Swaps insgesamt mangels Leistungsaustauch als nicht umsatzsteuerbar ansahen. Ähnlich äußerte sich Wäger [18] im gleichen Jahr. Er führte aus, Derivate, die lediglich zu Ausgleichszah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Zur Steuerbefreiung

Angesichts dieser Betrachtung könnte eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerbefreiung von Swaps grundsätzlich entbehrlich sein. Der Vollständigkeit halber soll dennoch kurz hierauf eingegangen werden. Nach § 4 Nr. 8 g) UStG sind "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze" von der Umsatzste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / 5. Schlussüberlegung

Die potentiell hohen Bemessungsgrundlagen und die daraus resultierenden hohen umsatzsteuerlichen Risiken bei Swaps, die auf Rohstoffe und ähnliche Basiswerte lauten, verlangen im Interesse der Rechtssicherheit und der Verwaltungsökonomie eine klare Aussage des BMF. Diese sollte zeitnah erfolgen. Dabei wäre es wünschenswert, wenn das BMF seine Auffassung zu Swaps aus 1989 aktu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Zur Bemessungsgrundlage

Selbst wenn man nicht bereit ist, der vorstehenden Argumentation zur Nichtsteuerbarkeit zu folgen, ist jedenfalls der Ansatz des BMF aus 1989, die gesamten Zinsbeträge als Bemessungsgrundlage anzusetzen, rechtsfehlerhaft. Entgelt (Gegenleistung) für eine Leistung kann nur sein, was gezahlt wird, um diese zu erhalten.[43] Wenn aber ein Swap-Partner den vollen festen Zins an d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / 2. Swaps

Begriff und Bedeutung des "Swap": Das englische Wort "Swap" lässt sich mit "Tausch" oder "Austausch" übersetzen. Im Kern geht es genau um einen solchen: Zwei Parteien vereinbaren beispielsweise beim Zins-Swap den Austausch von Zinsbeträgen. Typischerweise werden variable und feste Zinsen getauscht. Dabei können, wie im Grunde bei allen derivativen Finanzinstrumenten, sowohl ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GREIX: Preise für Wohnimmobilien steigen wieder signifikant

Die Kaufpreise für Wohnungen, Eigenheime und Mehrfamilienhäuser in den deutschen Großstädten steigen wieder deutlich, wie der aktuelle Immobilienindex GREIX zeigt. Im Jahresvergleich sei es das größte Preiswachstum seit Mitte 2022. Nachdem die Immobilienpreise mit dem Ende des jahrelangen Booms vielerorts kräftig gefallen waren, haben sich im 1. Quartal 2025 Wohnimmobilien in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen des FG Münster

Das FG Münster verneint die Verwirklichung eines Schenkungsteuertatbestands (FG Münster v. 23.5.2024 – 3 K 2585/21, ErbStB 2024, 275 [Knittel]). Auch insb. § 7 Abs. 8 ErbStG sehe das FG nicht als erfüllt an. S2 habe als Zuwendender nicht im Bewusstsein gehandelt, die Übertragung seines Anteils an der T-GmbH ohne Verpflichtung zu erbringen. § 7 Abs. 8 ErbStG verlange nach ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr