Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern, bei dem ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochterunternehmen sind für den Fall, dass alle Gesellschafte...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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S/4HANA: Die Rolle des Cont... / 5 Wesentliche Neuerungen für das Controlling

Die für das Controlling wesentlichen Neuerungen, welche mit SAP S/4HANA mitkommen, sind vor allem die Zusammenführung von Finanzen (FI) und Controlling (CO) im neuen Universal Journal, das neue Sachkontenkonzept, die neue Margin Analysis (CO-PA) und die Möglichkeit, mit Predictive Accounting einen Blick in die Zukunft zu werfen. Der große Wurf: das Universal Journal Die Daten ...mehr

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S/4HANA: Die Rolle des Cont... / 3 Die großen Themen der S/4HANA-Umstellung

In SAP S/4HANA Projekte fließen jedoch nicht nur neue Themen über neue Funktionalitäten ein. Es kommen auch Themen hoch, die Unternehmen bereits jetzt angehen könnten, da sie auf die lange Bank geschoben wurden oder für die es im Tagesgeschäft einfach keine Zeit und Ressourcen gab. Diese kommen mit der Vorbereitung von S/4HANA wieder auf den Tisch. Frei nach dem Motto: aufge...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Au...mehr

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Die wesentlichen Neuerungen der Vertikal-GVO

Zusammenfassung Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2022/720), trat zum 1. Juni 2022 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende VO (EU) 330/2010. Gegenstand und Ziel der Vertikal-GVO ist es, bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in vertikalen Vertragsbeziehungen zu erlauben. Teil 1 – Die Grundlagen der Vertikal-GVO 1. Grundlagen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 5.4 Bericht über Risikomanagement und -methoden sowie einzelne Risikoarten in Bezug auf Finanzinstrumente

Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / a) Begriff – Masternode (Tz. 14 f.)

Zur Nutzung des Blockchainverfahrens ("Distributed Ledger") als Informationsspeicher erfolgt die Verwendung von sog. DLT-Knoten ("Nodes"), z.B. in Form eines an das Internet angeschlossenen Computers. Eine Masternode fungiert als Knotenpunkt/Speicherort einer vollständigen Kopie einer Blockchain und dient darüber hinaus als Durchführungsort verschiedener Arten von Transaktio...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / II. Anforderungen an das BMF-Schreiben

Ein BMF-Schreiben hat in erster Linie die Ansicht der Finanzverwaltung zu bestimmten steuerlichen Fragestellungen darzulegen. Insoweit legt sich die Finanzverwaltung einer Selbstbindung in der Beurteilung einschlägiger Sachverhalte auf, von der nicht ohne gesonderten Grund abgewichen werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die zur Verfügung gestellten Ausführungen operabe...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / I. Einleitung

Kryptowährungen, auch als virtuelle Währungen, Token oder Coins bekannt, sind trotz ihrer hohen Volatilität innerhalb einer relativ kurzen Zeit zu einer eigenen Anlageklasse geworden, wobei die Verwendung als Zahlungsmittel nur eine von mehreren Anwendungsmöglichkeiten ist. Das Grundprinzip von Kryptowährungen basiert auf der Distributed-Ledger-Technologie, auch Blockchain g...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / VII. Schlussbemerkung

Die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token wird trotz der Veröffentlichung eines umfangreichen BMF-Schreibens mit zahlreichen einzelfallbezogenen Fragen in der steuerpraktischen Anwendung verbunden sein. In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob die Finanzverwaltung in der Lage sein wird, die von § 88 AO geforderte umfassende Berücksicht...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 2. Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer (Tz. 32)

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist, wer die tatsächliche Herrschaft in einer Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Gemäß BMF-Schreiben soll wirtschaftlicher Eigentümer diejenige Person sein, die Transaktionen initiieren und damit ...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / 3. Befreiung bei Erwerbsgeschäft oder besondere Gründe, § 1860 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 32 Interessant bei der Betreuung von Unternehmern und vermögenden Personen können die Befreiungen nach § 1860 Abs. 2 1. Alt. BGB n.F. im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Erwerbsgeschäftes sowie nach § 1860 Abs. 2 2. Alt. BGB n.F. bei Besonderheiten der Vermögensverwaltung, etwa bei umfangreichen Vermögen mit vielen Transaktionen sein.[38] Sie entsprechen § 1825 BGB a.F...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 83), Veräußerungsgewinn gem.§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ESt...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / II. Überblick

Rz. 7 § 1851 BGB n.F. fasst die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte zusammen, für die Genehmigungen erforderlich sind. Sie waren bislang im BGB verstreut. Sie wurden nun zum ersten aus § 1822 Nr. 1, 2 BGB a.F. und zum zweiten aus den §§ 2282, 2290–2292, 2342, 2447 BGB a.F. entnommen. Die Paragrafen im Erbrecht werden entsprechend verändert.[3] Rz. 8 Soweit es zu Änderungen kommt, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Zur Vereinbarkeit der "BetrSt-Bedingung" bei Sitzverlegung und grenzüberschreitender Umwandlung mit den Grundfreiheiten, IStR 2006, 65; Binnewies, Grenzüberschreitende Wirkung des SES tEG, GmbHR-StB 2007, 117; Brähler/Heerdt, St-Neutralität bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen unter Beteiligung hybrider Gesellschaften, StuW 2007, 260; Kollmorgen/Feldhaus, Proble...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Der OEC...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.1 Provisionen, Maklerlöhne

Rz. 84 Sind für die Vermittlung der eingeführten Ware Provisionen und Maklerlöhne entstanden (Verkaufsprovisionen), müssen sie, soweit nicht ohnehin im Kaufpreis enthalten, dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzugerechnet werden. Dagegen gehören Einkaufsprovisionen nicht zum Zollwert. Bei Einkaufsprovisionen handelt es sich um Zahlungen für Einkaufstätigkeite...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.2 Funktions- und Risikoanalyse

Im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse erfolgt die Zuordnung der Rechte und Pflichten, die aus den Transaktionen zwischen dem Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, und Dritten entstehen. Grundannahme ist, dass die Zuordnung der Risiken zu den einzelnen Unternehmensteilen auf Grundlage der handelnden Personen erfolgt. Damit sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der...mehr

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Wiederverkaufspreismethode ... / 2.1 Charakterisierung

Die Wiederverkaufspreismethode[1] geht davon aus, dass konzernintern erbrachte Lieferungen und Leistungen kurzfristig an einen fremden Dritten weitergeleitet und diesem gegenüber fakturiert werden. Der Bezug zum Fremdvergleich ergibt sich dadurch, dass der Preis aus dieser Weiterveräußerung gegenüber fremden Dritten am Markt objektiviert ist. Hierauf aufbauend soll aus diese...mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 2.2 Steuerliche Verrechnungspreise

Im steuerlichen Bereich wird von Verrechnungspreisen üblicherweise nur im Verhältnis zwischen rechtlich selbstständigen Gesellschaften, also im Kapitalgesellschafts-Konzern, gesprochen. Hingegen erfolgt zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine Einkünfteabgrenzung. Entscheidend für diese Differenzierung ist, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Gewinnvergleichsmethode – A... / 2 Inhalt

Die Gewinnvergleichsmethode vergleicht den von einem konzernverbundenen Unternehmen erzielten Betriebsgewinn mit dem Betriebsgewinn unabhängiger Unternehmen, die unter vergleichbaren Bedingungen tätig sind. Hierbei wird der Grundidee gefolgt, dass über einen längeren Zeitraum betrachtet vergleichbare Leistungen unter vergleichbaren Bedingungen auch zu einem vergleichbaren Ge...mehr

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Funktions- und Risikoanalys... / 2.2 Auswirkungen auf die Verrechnungspreisbestimmung

Der Verrechnungspreisbestimmung liegt letztlich die Überlegung zugrunde, dass jede an einem Leistungserstellungsprozess beteiligte Einheit (von der ersten Idee bis zur Abgabe der Leistung) ein Äquivalent für die übernommene Funktion erhalten muss. Die Höhe dieses Äquivalents ergibt sich aus dem Verhältnis der von der betrachteten Konzerneinheit übernommenen Funktion(en) zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Verrechnung... / 2 Inhalt

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurde ein neuer Abs. 3c in § 1 AStG eingefügt, der sich mit immateriellen Wirtschaftsgütern befasst. Damit soll deren wachsender Bedeutung – sowohl in der Unternehmenspraxis als auch im Rahmen der Diskussion um Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung – Rechnung getragen werden. Die Regierungsbegründung weist darauf hin, dass ...mehr

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Fremdvergleich (hypothetisc... / 1 Systematische Einordnung

Bei der Abgrenzung der Einkünfte zwischen international verbundenen Unternehmen wird auf den Fremdvergleichsgrundsatz abgestellt. Hierbei ist zunächst ein tatsächlicher Fremdvergleich ("Fremdvergleich (tatsächlicher)") durchzuführen. Gibt es hingegen keine Vergleichswerte und sind Unterschiede zwischen bekannten und konzerninternen Transaktionen nicht durch Anpassungsrechnun...mehr

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Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 3 Praxisfragen

In vielen Fällen ist streitig, ob die herangezogenen Vergleichstransaktionen tatsächlich vergleichbar mit der zu bepreisenden Transaktion sind. Vergleichbarkeit bedeutet nicht Identität. Dies schließt nicht aus, dass auch im letzteren Fall Interessengegensätze bestehen, die genauso ausgeprägt sind, wie bei Geschäften zwischen fremden Dritten (z. B. wenn die Höhe der Vergütun...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 4 Beratungshinweise

Es sollte auf eine genaue Dokumentation der als Vergleichsobjekt herangezogenen Transaktion als auch möglicher Anpassungsmaßnahmen geachtet werden, um diese in einer Betriebsprüfung verteidigen zu können. Außerdem kann es sich anbieten, die mithilfe der Preisvergleichsmethode gewonnenen Ergebnisse zusätzlich mit einer zweiten Methode zu hinterlegen. So kann etwa auf der Grun...mehr

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Transferpaket – ABC IntStR / 2.1 Bewertungsregelungen

§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG ordnet an, dass in den Fällen der Funktionsverlagerung eine Ermittlung des Einigungsbereichs auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung der Funktions- und Risikoverteilung zu erfolgen hat. Damit wird kein konkreter Wert ermittelt, sondern der Einigungsbereich. Insoweit bedarf es einer weiteren Vorgabe, welcher Wert innerhalb dieses Inte...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 2.3 Vorgehensweise

Die Preisvergleichsmethode hat den direktesten Bezug zum Marktpreis und damit zum Handeln unter fremden Dritten. Hierbei lassen sich 2 Formen unterscheiden[1]: der innere und der äußere Preisvergleich. Beim äußeren Preisvergleich wird auf den Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen fremden Unternehmen abgestellt. Dies ist bei den Geschäftsbeziehungen relativ unproblematisch...mehr

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Datenbankanalyse – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Unsicherheiten bei der Anwendung der Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung sollen dadurch umgangen oder begrenzt werden, dass aus der Vielzahl von möglichen Vergleichsunternehmen diejenigen herausgefiltert werden, die auf der Grundlage von allgemein zugänglichen Informationen als vergleichbar angesehen werden. Auf dieser Datenbasis[1] werden Überlegungen zur P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenbankanalyse – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die größte praktische Bedeutung haben diese Analysen bei der Bestimmung von Margen für die Wiederverkaufspreismethode ("Wiederverkaufspreismethode"), den Gewinnaufschlag bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") und bei der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM). Die Grundlage bildet die Verteilung der Funktionen einschließlich der Risi...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.5 Virtuelle Währungen

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 1.3 Inhaltlicher Aufbau

Rz. 10 Rechnungslegungssysteme speichern Transaktionsdetails in Datenspeichern, auch Ledger genannt. Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insbesondere die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation dieser Daten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bere...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.3 Module von XBRL International

Rz. 27 Die 1998 zunächst unter dem Namen XBRL.org gegründete Organisation XBRL International hat 19 Jurisdiktionen und eine Tochterorganisation [1], die üblicherweise gemeinschaftlich an der Übernahme von XBRL für Reporting, der Taxonomie-Entwicklung und der Bereitstellung von Bildung und Training arbeiten. Die nationalen Ableger[2] stellen wie auch das IASB – wohl auf der Ba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte

Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr