Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 5 Buy-out-Finanzierung

Als Buy-out-Finanzierung wird der Erwerb eines Unternehmensteils, einer Tochtergesellschaft oder des gesamten Unternehmens durch eine dem Unternehmen nahestehende Person bzw. Personengruppe, üblicherweise unter Einschaltung eines unternehmensfremden dritten Investors, bezeichnet. Buy-out-Finanzierung als Unterform von Private-Equity-Finanzierung Bei der Buy-out-Finanzierung ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 24 Venture Capital

Junge Unternehmen haben häufig das Problem, dass Fremdkapitalgeber auf Grund der kurzen Unternehmenshistorie, der geringen Bonität und dem damit verbundenen hohen Ausfallrisiko sowie dem Mangel an beleihbaren Sicherheiten nicht zu einer Vergabe von Krediten bereit sind. Ebenso steht die Börse nur emissionsfähigen Unternehmen und dabei insbesondere Aktiengesellschaften zur Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 16 Mezzanine-Kapital

Das Finanzinstrument des Mezzanine-Kapitals weist Wesensmerkmale sowohl der klassischen Eigen- als auch der Fremdfinanzierung auf. Ursprünglich kommt der Begriff "Mezzanine" von dem italienischen Wort "Mezzanino" und bezeichnet ein Zwischengeschoß in der Architektur. Bereits dieser Begriffsursprung weist darauf hin, dass es sich bei Mezzanine-Kapital um eine Mischform aus Ei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.2 Operate-Leasing

Rz. 86b Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.9 Übergangsvorschriften von IAS 17 auf IFRS 16

Rz. 88 Für Leasinggeber waren die Änderungen eher überschaubar und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der notwendigen Daten für die geänderten Angabepflichten. Für Leasingnehmer hing der Umstellungsaufwand insbesondere daran, in welchem Umfang Operate-Leasingverträge gem. IAS 17 vorlagen. War dieser Umfang hoch, so resultierten auch höhere Umstellungsauf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 3.2.1 Mithören und Aufzeichnen

Das heimliche Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen Beschäftigter ist unzulässig, unabhängig davon, ob es sich um private oder dienstliche Telefonate handelt.[1] Die heimliche Aufzeichnung von Gesprächen als die im Vergleich zum bloßen Mithören schwererwiegende Variante kann sogar den Straftatbestand des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklichen. Jeder der am Gespräch B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 1.3 Tausch von Kryptowährungseinheiten

Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist laut EuGH eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b) UStG umsatzsteuerfrei ist.[1] Virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Blockchain

Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zentrale Autoritä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Bedingungslösung

Alternativ möglich erscheint die Verknüpfung von NFT und dem durch das NFT verbrieften Recht durch aufschiebende Bedingungen dergestalt, dass die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – z.B. der Kauf eines Anteils – unter der aufschiebenden Bedingung einer im Netzwerk bestätigten Token-Transaktion (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 4. Handel mit NFT

Das NFT kann von einem digitalen Wallet ("Portemonnaie") zur anderen übertragen werden. Es existieren zudem verschiedene NFT-Marktplätze und Plattformen, auf denen NFTs gekauft, verkauft und gehandelt werden können. Diese Marktplätze fungieren als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern. Der Handel erfolgt oft über Auktionen oder feste Preise. Die Transaktionen von NFTs we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Fungibilität von GbR-Anteilen

Halten der GmbH-Beteiligung über eine GbR: Anders kann sich die Fungibilität darstellen, wenn die GmbH-Beteiligung über eine Personengesellschaft – z.B. eine GbR – gehalten wird. Für die Übertragung von GbR-Anteilen bestehen keine gesetzlichen Formerfordernisse. Die GbR-Anteile könnten insofern Referenzobjekt für ein NFT sein. Die GbR kann Geschäftsanteile an einer GmbH erwer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 143 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit der grds. Bilanzwirksamkeit aller Leasingverhältnisse hat das Sale-and-Lease-Back als Instrument zur außerbilanziellen Finanzierung an Bedeutung verloren (vgl. im Übrigen HdB (2022), Stichwort-Nr. 85, Rn. 87, m. w. N.). Zunächst hat ein Verkäufer/Leasingnehmer anhand der in IFRS 15 kodifizierten Veräußerungsdefinition zu beurteilen, ob i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Muster: Belehrung über das Widerrufsrecht

Rz. 30 Muster 1.14: Belehrung über das Widerrufsrecht Muster 1.14: Belehrung über das Widerrufsrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, seit einigen Jahren sieht das Gesetz aus Gründen des Verbraucherschutzes ein Widerrufsrecht für viele Verträge vor, die entweder per Fernkommunikation (z.B. telefonisch, per E-Mail, per Telef...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasingobjektgesellschaften

Rn. 51 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der Praxis kommen als Anwendungsfälle von Zweckgesellschaften Leasingobjektgesellschaften, Spezialfonds, Gesellschaften für ausgelagerte FuE-Tätigkeiten oder Gesellschaften zur Verbriefung von Finanzdienstleistungen für diese begrenzten Zwecke einer solchen Gesellschaft in Betracht (vgl. BT-Drs. 16/12407, S. 180). Die wichtigsten Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Verbriefungsgesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unter einer Verbriefungsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft zu verstehen, die ausschließlich mit dem Ziel gegründet wird, aus der Bilanz des Initiators auszulagernde Finanzaktiva bzw. Forderungen aus LuL aufzunehmen. Die Zweckgesellschaft, welche zumeist von einem Kreditinstitut, jedoch auch von einer Versicherung sowie einem Investmentfo...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick und Anwendungsbereich

Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung gestellten Informationen ein getreu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Von der Steuerbefreiung potenziell erfasste Umsätze

Rz. 43 Die Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 müssen dem Postwesen dienen. Dieser Begriff ist weder im UStG noch im PostG näher definiert. Nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010[1] sollten solche Dienste, die durch den Begriff Postwesen im herkömmlichen Sinne abgedeckt werden, unter die Steuerbefreiung fallen. Im Entwurf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.4 Kapitalrücklage

Rz. 80 Auswirkungen auf die Kapitalrücklage nach IFRS können sich insbesondere ergeben: durch die Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten, durch die Bilanzierung des Eigenkapitalanteils aus einer Wandel- oder Optionsschuldverschreibung und/oder durch anteilsbasierte Vergütungen mit echten Eigenkapitalinstrumenten. Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten Rz. 81 Nach IAS ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.1 Berichtsgrößen zur GuV

Rz. 67 Segmenterlöse Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind die Erlöse für die anzugebenden Segmente zu berichten. Dabei schreiben sowohl IFRS 8.23 Satz 3 a) und IFRS 8.23 Satz 3 b) als auch DRS 28.35 a) jeweils einen unterteilten Ausweis von Erlösen mit Externen und von Erlösen mit anderen Segmenten vor. Die Erlöse stellen die einzige GuV-Berichtsgröße dar, für welche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.5 Unternehmensübernahmen

Rz. 22a Bei der Übernahme des Unternehmens sind die erforderlichen Unterlagen nach § 106 Abs. 2 Satz 2 BetrVG näher bezeichnet. Demnach zählen zu den erforderlichen Unterlagen nach der durch das Risikobegrenzungsgesetz[1] neu eingefügten Vorschrift insbesondere die Angabe über den potenziellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.3 Berichtsgrößen zur Kapitalflussrechnung

Rz. 93 IFRS 8 schreibt als einzige Berichtsgröße, die sich unmittelbar auf die Kapitalflussrechnung bezieht, die Angabe der Investitionen in das langfristige Vermögen vor. In Abweichung vom ansonsten geltenden management approach [1] grenzt IFRS 8.24 b) folgende Zugänge von den zu segmentierenden Investitionen aus: Finanzinstrumente, aktive latente Steuern, Vermögenswerte aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / 6. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft

Da es sich bei dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft um einen Sonderfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts handelt, ist es konsequent, in der geänderten Verwaltungsanweisung zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nunmehr auf die für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte geltenden Regelungen zu verweisen. Wie sich aus Abschn. 25b.1 Abs. 2 UStAE und dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung eines – für den leistenden Steuerpflichtigen optionalen – Reverse-Charge-Mechanismus für lokale Leistungen durch nicht ansässige Steuerpflichtige

Nach aktueller Rechtslage können Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsehen – soweit die Leistung nicht bereits unter die Regelung der Art. 44, Art. 196 MwStSystRL fallen –, wenn die steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung von einem Steuerpflichtigen bewirkt wird, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 3. Einführung einer "einzigen" Mehrwertsteuerregistrierung

Für Steuerpflichtige, die z.B. innerhalb der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze (z.B. innergemeinschaftliche Reihengeschäfte) tätigen oder steuerbare Umsätze in einem Mitgliedstaat (z.B. Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates) ausführen, in welchem sie nicht ansässig sind, ergibt sich häufig die Verpflichtung, sich für mehrwertsteuerrechtliche Zwecke in den be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2.2 Random Forest

Was ist ein Random Forest und wie ist dieser konzeptionell im Bereich KI einzuordnen? Unter KI werden Algorithmen verstanden, die menschliche Entscheidungsregeln "nachahmen". Dabei werden statistische Methoden kombiniert, um u. a. in sehr großen Datensätzen Muster zu erkennen bzw. komplexe (nicht-lineare) Zusammenhänge zu identifizieren. Als Teilbereich der KI ist das sogenan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2.3 Statistische Ergebnisdarstellung

Für den illustrierenden Sachverhalt konnte der Random Forest Algorithmus automatisiert erstellt und optimiert werden.[1] Die daraus resultierende Prognosegenauigkeit auf Basis des Validierungsdatensatzes beträgt "lediglich" 73 %.[2] Die Bedeutung der einzelnen Vergleichbarkeitsfaktoren lässt sich für das Anwendungsbeispiel mittels eines sogenannter Ensembled Trees illustrier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2 Interner Fremdvergleich

Der interne Fremdvergleich stellt die realisierten finanziellen Kennziffern (Margen, Kostenaufschläge) von Transaktionen (Geschäftsvorfällen) innerhalb der Unternehmensgruppe den realisierten Margen oder Kostenaufschlägen der Unternehmensgruppe mit fremden Dritten gegenüber. In der Praxis können sich hierbei Unterschiede in den realisierten Finanzkennziffern z. B. dadurch er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 1 Steuerliche Verrechnungspreise und der Fremdvergleichsgrundsatz

Für steuerliche Zwecke muss gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Außensteuergesetz (AStG) die Liefer- und Leistungsverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen in einer Unternehmensgruppe (Konzern) dem sog. Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Der Fremdvergleichsgrundsatz (eng.: "arm’s length principle") bildet hierbei das Fundament der internationalen Steuerordnung und verknüpft verschiedene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datengetriebenes Risikocont... / 3.4 Risiken durch IT

Aus einer technischen Sicht entstehen Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie z. B. durch Rechner- oder Netzausfälle, nicht funktionierende Software oder anderen Fehlfunktionen. Diese Risiken lassen sich durch weitere Prüfungen von Systemen, redundanten Komponenten oder Backup-Systeme reduzieren. Jedes IT-System ist jedoch auch durch den Menschen technisch ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fairness Opinions - Schutz von Gesellschaftsorganen vor Haftungsrisiken

Zusammenfassung Die DVFA e.V. (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) hat im März dieses Jahres die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions neu gefasst. Dies gibt Anlass, die Frage zu untersuchen, ob solche Fairness Opinions geeignet sind, die Haftungsrisiken von Gesellschaftsorganen bei Unternehmenstransaktionen zu reduzieren. Definition "Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.2 Vollständige Anschrift

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist u. a. auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Zulässig ist hierbei auch die Angabe einer Briefkastenanschrift. Eine wirtschaftliche Tätigkeit muss unter der Anschrift nicht ausgeübt werden. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit des Leistenden.[1] Die Beweislast verbleibt jedoch weiterhin beim Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernkonsolidierung: Univ... / 4 Veranschaulichung der Probleme anhand von 4 Beispielfällen

Zum Herausarbeiten einiger beispielhaft ausgewählter Problem-Aspekte der heutigen Umrechnungspraxis sollen im folgenden 4 stark simplifizierte "Use Cases" dienen. Hinweis Details zu den Beispielfällen stehen in einer Excel-Datei zur Verfügung Begleitend zu der folgenden Kurzbeschreibung wurde für jeden dieser Beispielfälle ein detailliertes Buchungsbeispiel erstellt, welches i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernkonsolidierung: Univ... / 5 Welche Vorbehalte gibt es (noch) gegenüber dem transaktionalen Konzept trotz der offensichtlichen Transparenzvorteile?

Auf den grundsätzlichen Vorbehalt wegen der vermeintlichen (!) IFRS Non-Konformität wurde bereits eingegangen. Nach aktuellem Diskussionsstand entspräche eine transaktionale Konvertierung (Synonym: Zeitbezugsmethode) der GuV-Positionen den grundsätzlichen IFRS-Zielen einer Konzernbilanzierung durchaus, während die aktuell in Anwendung befindliche modifizierte Stichtagsmethod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 39. Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 561 Die Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann "an sich" einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG v. 25.4.2018 – 2 AZR 611/17, Rn 43; BAG v. 20.10.2016 – 6 AZR 471/15, Rn 18; BAG v. 19.1.2016 – 2 AZR 449/15, Rn 29; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 517/14, Rn 23; BAG v. 8.5.2014 – 2 AZR 249/13, Rn 19). Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückausnahme (Satz 2)

... 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden. Rz. 296 [Autor/Stand] Sekundärrechtliches Erfordernis der Rückausnahme. In § 7 Abs. 7 a.F. war keine mit § 7 Abs. 5 Satz 2 vergleichbare Klausel enthalten. Die Rückausnahme des § 7 Abs. 5 Satz 2 geh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Unterrichtungspflicht ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform übermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.7 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 3 (Abs. 7)

Rz. 8 Abs. 7 unterscheidet, wie Art 3 Nr. 16 der Richtlinie 2011/16/EU, zwischen grenzüberschreitenden Transaktionen nach Abs. 3 und Abs. 4. Während bereits die Definition des grenzüberschreitenden Vorbescheids nach Abs. 3 weiter gefasst ist als diejenige der Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung nach Abs. 4, so gilt dies auch für die korrelierende Begriffs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr