Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Rz. 44 Zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zählen Transaktionen mit den Unternehmenseignern und Minderheitsgesellschaftern sowie Aufnahmen und Tilgungen von Finanzschulden. Rz. 45 Mindestgliederungsschema zur Darstellung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit gem. DRS 21.50: Schemamehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten?

Rz. 7 Die an eine Bewertungseinheit geknüpften Rechtsfolgen treten ein, falls "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst" (§ 254 Satz 1 HGB) werden. Der Gesetzeswortl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Dokumentation

Rz. 48 Die Regierungsbegründung zum BilMoG sah die Dokumentation einer Sicherungsbeziehung als tatbestandliche Voraussetzung einer Bewertungseinheit vor. In der Begründung des Rechtsausschusses heißt es nur noch lapidar: "Die Dokumentation wird nicht zum Tatbestandsmerkmal erhoben. Deshalb enthält § 285 Nr. 23 HGB umfangreiche Angabepflichten".[1] Diese Aussage kann leicht m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Analyse des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Im Zuge des BilReG wurde in den Abs. 1 der Satz 2 aufgenommen, der eine Analyse fordert, die über eine reine Darstellung hinausgeht. Unter Analyse ist die Untersuchung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. (die Modernisierungsrichtlinie, nicht jedoch Abs. 1 Satz 2, nennt auch das Geschäftsergebnis) zu verstehen. Die Analyse muss ausgewogen und umfassend sowie dem Umfang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausweisvarianten und Begriffsbestimmung

Rz. 5 Das in Abs. 1 genannte Ausweiswahlrecht erweitert das in § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB bzw. § 264c Abs. 2 HGB dargestellte Grundschema für die Eigenkapitalgliederung und erlaubt zusätzlich die Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Ergebnisverwendung. Das bilanzierende Unt hat somit die folgenden drei Aufstellungsmöglichkeiten:[1] v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 4 Das regelt das TraFinG

Mit Inkrafttreten des TraFinG im August 2021 änderte sich das Geldwäschegesetz hinsichtlich vorhergehender Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten (§§ 18 ff. GwG). Wesentlichster Punkt dabei ist die Verpflichtung juristischer Personen, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Dabei sind nicht nur natürliche Personen mitzuteilen, die wirtschaft...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 9 Geschäfte mit Hochrisikoländern weiterhin unter Beobachtung

Geschäfte und Transaktionen mit Drittstaaten bleiben bei hohem Risiko weiter in enger Überwachung, um mögliche Geldquellen besser aufspüren zu können. Dies wird zum Schutz des europäischen Wirtschaftsraumes vor Geldwäsche und als Konsequenz aus den zurückliegenden Terroranschlägen sowie den aktuellen weltpolitischen Verwerfungen und der Gefahr illegaler Transaktionen zu Zwec...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Steuerreports (Tz. 29b)

Unter Steuerreports werden seitens der Finanzverwaltung Berichtsformen privatwirtschaftlicher Anbieter verstanden, die die Einkünfte des Stpfl. nach Einkunftsarten im Zusammenhang mit erfolgten Transaktionen von Kryptowerten dokumentieren. Das BMF weist darauf hin, dass viele privatwirtschaftliche Anbieter sog. Steuerreports anbieten, die in ihrer äußeren Form Steuerbescheini...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 6. Sonstiges

Unverändert sind gegenüber dem BMF 2022 die Ausführungen des BMF 2025 zu Erwerb von Kryptowerten i.R.d. Blockerstellung (Tz. 7–8), Proof of Work, sog. Mining (Tz. 9–11), Proof of Stake – sog. Forging (Tz. 12), Inital Coin Offering – ICO (Tz. 25), Lending (Tz. 26), Airdrop (Tz. 29); bzw. ohne nennenswerte Änderungen zu Blockchain (Tz. 6), Masternode (Tz. 14 und 15), Wallets, Schlüssel ...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 5. Transaktionsübersichten (Tz. 29a) und Steuerreports (Tz. 29b)

Die Finanzverwaltung ist sich darüber bewusst, dass die Dokumentation von Transaktionen bei Krptowerten als formale Grundlage für deren Besteuerung von besonderer Bedeutung ist. Die im BMF 2025 erstmals zu den Begriffen "Transaktionsübersichten" (Tz. 29a) bzw. "Steuerreporte" (Tz. 29b) erfolgten Ausführungen sind vor diesem Hintergrund im Zusammenhang mit den ebenfalls neu i...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 7 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 10 Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte und deren Risiken nehmen an Bedeutung zu

Über die 5. EU-Geldwäscherichtlinie finden sich Dienstleister von E-Geld seit 2020 im GwG als Verpflichtete (§ 2 GwG). Damit gelten für diese Unternehmen die wesentlichen Geldwäschepräventionsmaßnahmen gleichermaßen wie z. B. für Güterhändler oder Finanzunternehmen. Da die Geschäfte risikobehaftet sind, wird das Feld der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Dienstleistungen mi...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 1. "Kryptowerte" (Tz. 1) als zentraler Begriff im BMF 2025

Das BMF 2025 ersetzt konsequent den im BMF 2022 verwendeten Begriff "virtuelle Währungen und sonstige Token" durch die Bezeichnung "Kyptowerte". Das Schreiben macht den Begriff der Kryptowerte als zentralem Begriff zum Ausgangspunkt der Darstellung der Verwaltungsauffassung zu Einzelfragen der Besteuerung im BMF 2025. Entsprechend wird nunmehr in Tz. 1 der Begriff Kryptowert...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 2. Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer (Tz. 32)

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist, wer die tatsächliche Herrschaft in einer Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Gemäß BMF-Schreiben soll wirtschaftlicher Eigentümer diejenige Person sein, die Transaktionen initiieren und damit ...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Transaktionsübersichten (Tz. 29a)

Transaktionsübersichten sind die von zentralen Handelsplattformen und Wallet-Anbietern als Download zur Verfügung gestellten Auflistungen der vom Stpfl. auf der jeweiligen Handelsplattform getätigten Transaktionen. Beraterhinweis Das BMF weist zudem darauf hin, dass diese Übersichten bei zentralen Handelsplattformen und Wallet-Anbietern mitunter nur zeitlich beschränkt abgeru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.1 Strengere Eigenkontrolle

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (siehe Aufzählung in § 2 Abs. ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.1.2 Stellen mit besonderen Kundensorgfaltpflichten

Verpflichtete nach § 2 GwG (siehe 7.) dürfen zur Erfüllung ihrer Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG sowie gemäß den entsprechenden Vorschriften in den Aufsichtsgesetzen Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Um Einsicht gewährt zu bekommen, müssen sie nachweisen, dass sie Verpflichtete sind und die Einsicht dem Zweck der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten in ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 5 Wirtschaftlich Berechtigte

Wirtschaftlich Berechtigter ist nach der gesetzlichen Definition die natürliche Person in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die mitteilungspflichtige Vereinigung letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§ 3 Abs. 1 GwG). Diese grobe Bestimmung wird sowohl für die Vereinigungen...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.2.1 Nachforschungen zum wirtschaftlich Berechtigten

Verpflichtete i. S. d. § 2 GwG sind zusätzlich dazu angehalten, ihre Geschäftspartner und Kunden zu überprüfen. Das GwG erlegt ihnen bislang allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten auf (§§ 10 bis 15 GwG). Im Wesentlichen sollen der Vertragspartner/Kunde bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Veränderungen in der laufenden Geschäftsbeziehung, bei bestimmten Transaktion...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Gewinngröße

Rz. 845 [Autor/Stand] Allgemeines. Der zwischen den nahestehenden Unternehmen aufzuteilende Gewinn ist grundsätzlich als operativer Gewinn zu verstehen.[2] Im Allgemeinen wird daher auf die Ergebnisgröße EBIT – "Earnings Before Interest and Taxes", also den Gewinn vor Zinsen und Ertragsteuern – abgestellt (Rz. 819 ff.). Allerdings konzedieren die OECD-Leitlinien, dass es in ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verrechnungspreisbestimmung bei negativen Einigungsbereichen

Rz. 1059 [Autor/Stand] Aufteilung negativer Einigungsbereiche/Wertfindung. In der Transaktionspraxis wird in Fällen eines negativen Einigungsbereichs unter Marktbedingungen die Konzessionsbereitschaft ausschließlich auf Seiten des Veräußerers festgemacht. Eine Transaktion kommt nur dann zustande, wenn der Veräußerer sein Anspruchsniveau im Hinblick auf den Preis einseitig va...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschafts güter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 841 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method" – PSM) wird zunächst der Gewinn aus einer Transaktion ermittelt, an der mindestens zwei nahestehende Unternehmen beteiligt sind. Dieser Gewinn wird dann in einer wirtschaftlich begründeten Weise aufgeteilt und den beteiligten nahestehenden Unternehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Rechtsfolge

"Es handelt sich regelmäßig um eine funktions- und risikoarme Dienstleistung, wenn ..." Rz. 2752 [Autor/Stand] Rechtsfolge unklar. Die Regelung des § 1 Abs. 3e ist durch die anmerkungsbedürftige Eigenart gekennzeichnet, dass dem Wortlaut nach eine erkennbare Rechtsfolge fehlt. Kernaussage der Regelung ist allein die Definition bestimmter Tätigkeiten als "funktions- und risiko...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 847 [Autor/Stand] Allgemeines. Als Aufteilungsmaßstab der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode fungieren die von den nahestehenden Unternehmen ausgeübten Funktionen, getragenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter, die mittels einer Funktionsanalyse zu erfassen sind. Insoweit soll eine geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilung erreicht werden, wie sie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Widerrufsrecht nach § 312g I.

Rn 56 Bei Transaktionen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C-Transaktion) besteht zu Gunsten des Verbrauchers das Widerrufsrecht aus § 312g I (BGH NJW 15, 1009 [BGH 10.12.2014 - VIII ZR 90/14]).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vermitteln einer Finanzierungsbeziehung

„... 1. eine Finanzierungsbeziehung von einem Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe vermittelt wird oder ...” Rz. 2755 [Autor/Stand] Finanzierungsbeziehung. Soweit § 1 Abs. 3e auf eine Finanzierungsbeziehung Bezug nimmt, entspricht das Verständnis grundsätzlich dem des § 1 Abs. 3d (Rz. 2725).[2] Während für Zwecke de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 2666 [Autor/Stand] Pauschale Gewinnaufteilungsmaßstäbe – Knoppe-Formel. Das Hauptproblem bei Anwendung der PSM liegt in der Ermittlung eines möglichst objektivierten Gewinnaufteilungsmaßstabs. Die wohl bekannteste Methode zur Gewinnaufteilung bildet die sog. Knoppe-Formel.[2] Wenngleich sie konzeptionell angreifbar ist[3], insbesondere weil es sich um eine pauschale Auft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Qualifizierte und eingearbeitete Belegschaft

Rz. 588 [Autor/Stand] Isolierung des Wertschöpfungsbeitrags geschäftswertbildender Faktoren? Nach Auffassung der OECD-Leitlinien soll der Einfluss einer einzigartig qualifizierten und eingearbeiteten Belegschaft auf die Fremdvergleichspreise der durch diese Arbeitnehmer erbrachten Dienstleistungen oder die Effizienz bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Produktion ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Unsicherheiten und Preisanpassungen

Rz. 713 [Autor/Stand] Preisvereinbarung unter Unsicherheit. Preisvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen ebenso wie Preisvereinbarungen zwischen unverbundenen Transaktionspartnern unter Unsicherheit. Tz. 3.72 der OECD-Leitlinien behandelt die Frage, ob und nach welchen Grundsätzen unvorhersehbare Ereignisse in der Vergleichbarkeitsanalyse Berücksichtigung fi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Mehrjahresanalysen

Rz. 718 [Autor/Stand] Einbeziehung von Vergleichswerten mehrerer (Vor-)Jahre. Tz. 3.75 bis 3.79 OECD-Leitlinien behandeln die Einbeziehung von Daten mehrerer Jahre in die Vergleichbarkeitsanalyse. In der Verrechnungspreispraxis werden Vergleichbarkeitsanalysen vielfach auf mehrere Jahre bezogen, um die Verlässlichkeit der abgeleiteten methodenspezifischen Vergleichswerte zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkung: Price-setting- und Outcome-testing-Ansatz

Rz. 708 [Autor/Stand] Unterschiedliche Ansätze. Die OECD-Leitlinien unterscheiden Zeitfragen der Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Ursprungs-, den Erhebungs- und den Erstellungszeitpunkt der Informationen über Vergleichbarkeitsfaktoren.[2] Was den Ursprungszeitpunkt der Vergleichstransaktionen und der Informationen über deren Bedingungen anbelangt, stellt Tz. 3.68 OECD-Le...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Tatsächlicher Fremdvergleich

Rz. 149 [Autor/Stand] Innerbetrieblicher Vergleich. Der tatsächliche Fremdvergleich, der allgemein als der "klassische Fall" des Fremdvergleichs angesehen wird, orientiert sich zur Ermittlung von Verrechnungspreisen an tatsächlich am Markt feststellbaren Preisen, die zwischen nicht verbundenen Unternehmen unter vergleichbaren oder ähnlichen Verhältnissen getroffen wurden. De...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Quantitative Ermittlung

Rz. 830 [Autor/Stand] Mehrjahresanalysen. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode finden sich in der Praxis meist Mehrjahresanalysen bei der Ableitung vergleichbarer Nettomargen. Allerdings werden solche Mehrjahresanalysen weder von den OECD-Leitlinien noch den VWG-VP zwingend vorgeschrieben. Vielmehr wird mit den Formulierungen "ist es häufig nützlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 301 [Autor/Stand] Hintergrund. Veräußert eine in Deutschland i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Person Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, spielt es keine Rolle, wie lange die natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Insoweit unterfällt ein Veräußerungsgewinn aus einer "echten" Veräußerung ab "Tag 1" des Zuzugs der n...mehr