Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Nachweisführung bei unauffindbarem Testament im Erbscheinverfahren

Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig, vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden; an den Nachweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen. OLG Brandenburg v. 31.3.2025 – 3 W 53/24 BGB § 2255; FamFG § 30, § 37 Beraterhinweis Nach § 352 Abs. 3 Satz 1 FamFG ist zum Nachweis...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / e) Verlangen des Pflichtteils i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel

Ein "Verlangen" i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach in diesem Fall beim zweiten Erbfall der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt sein soll, setzt zwar nicht die Bezifferung oder gar Auszahlung voraus, jedoch eine von gewisser Ernsthaftigkeit und Intensität gekennzeichnete Interessenwahrung. Ob der Pflichtteilsberech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.12 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / cc) Unklare Testamente

Wenn das Testament so unklar ist, dass ein Teil der Bedachten Miterben, aber auch Vermächtnisnehmer sein können,[41] dann sind alle Bedachten Schuldner der Vergütung.mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 14. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

Beispiele: Der Testamentsvollstrecker ist in einem Testament ernannt worden, erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis und wird tätig; dann stellt sich heraus, dass der Erblasser damals testierunfähig war. Es taucht nach einiger Zeit ein späteres Testament auf, ohne Testamentsvollstrecker-Bestellung. Das Testament mit Ernennung eines Testamentsvollstreckers wird mit Erfolg ange...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / b) Vereinbarung nach Testamentserrichtung

Auch mündliche Zusagen, oder mit maschinenschriftlichem Brief, z.B. einer höheren Vergütung, kommen vor, etwa wenn der spätere Testamentsvollstrecker vom Testamentsinhalt Kenntnis erlangte und sich dann beim Erblasser über die geringe Höhe der Vergütung beklagt. Wenn solche Erklärungen die Testamentsform wahren, ist das Testament insoweit geändert worden; der Schuldner der V...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Ausnahmen

In Ausnahmefällen schuldet der Vermächtnisnehmer die Vergütung des Testamentsvollstreckers, ganz oder teilweise. § 2221 BGB regelt nicht, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist. Entscheidend ist daher die Anordnung des Erblassers im Testament, hilfsweise der mutmaßliche Wille des Erblassers, der wegen der gewollten Lücke in § 2221 BGB keinen Anknüpfungspunkt i...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Ausdrückliche Regelung

Wenn der Erblasser im Testament bzw. Erbvertrag ausdrücklich geregelt hat, wer die Vergütung sowie die erforderlichen Auslagen des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat, gilt diese Anordnung; der Zahlungspflichtige muss nicht der Erbe sein, sondern kann auch ein Vermächtnisnehmer sein. Wenn Anwälte und Notare ein Testament ohne eine solche Regelung entwerfen, ist das ein Kun...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 3. Alleinerbe bzw. Miterbe als Schuldner der Vergütung

Enthält das Testament nichts über den Schuldner der Vergütung, ist Schuldner der Vergütung der Erbe, vgl. § 1967 Abs. 2 BGB; bei Miterben sind alle Miterben im Außenverhältnis Schuldner, im Innenverhältnis nach der jeweiligen Erbquote. Der Erbe kann sich von der Zahlungspflicht nur durch Ausschlagung der Erbschaft befreien (§ 2306 BGB); die Testamentsvollstreckung kann er ni...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Vereinbarungen des künftigen Testamentsvollstreckers mit dem Erblasser

Gelegentlich schließt ein Erblasser schon zu Lebzeiten mit der Person, die er sich als späteren Testamentsvollstrecker wünscht (z.B. dem langjährigen Vermögensverwalter, Steuerberater, Bank), einen Vertrag, worin sich der künftige Erblasser gegenüber dem (künftigen) Testamentsvollstrecker zur Zahlung einer bestimmten Vergütung für den Fall der Übernahme des Testamentsvollstr...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 7. Bei Ausschlagung: Der Nächstberufene

Der Unterschied zum vorigen Fall ist, dass der Ersatzerbe vom Erblasser im Testament bestimmt wurde, der Erblasser bei einer oder mehreren Ausschlagungen aber nicht weiß, wer letztlich sein Erbe sein wird (der Staat?); vgl. § 1953 Abs. 2 BGB. Die Auslegung des Testaments erfolgt mit dieser Maßgabe wie beim Ersatzerben, im Zweifel bleibt die Testamentsvollstreckung bestehen.[...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Vereinbarung vor Testamentserrichtung

Ein derartiger Vertrag, der die spätere Nachlassverwaltung regelt, aber keine Testamentsform hat, geht zwar auf die Erben über (§ 1922 BGB), ist aber für die Erben kündbar. Wenn dann diese Person im Testament nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt wird, sondern niemand oder eine andere Person, ist der "Vertrag" gegenstandslos, die Erben werden dadurch nicht verpflichtet.mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 5

Auf einen Blick Zweckmäßig ist es, wenn der Erblasser nicht nur die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers und deren Fälligkeit im Testament regelt (aber nicht durch bloße Bezugnahme auf "Tabellen"), sondern auch den Schuldner der Vergütung nennt. Zweideutige Bezeichnungen wie "Vermächtnisvollstrecker" oder "Nacherbenvollstrecker" sollten vermieden werden. Autor: Prof...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Vereinbarung des Testamentsvollstreckers mit den Erben bzw. Vermächtnisnehmern

Der Testamentsvollstrecker kann mit den Erben wegen der Vergütung verhandeln, wenn das Testament keine oder eine zu geringe Vergütung vorsieht; u.U. sind die Erben an einer solchen Verwaltung durch eine neutrale Person interessiert und wollen dafür auch zahlen. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Interesse am Vorhandensein eines Testamentsvollsteckers haben (der sonst das Amt abl...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 3. Ersatz der Auslagen

§ 670 BGB, auf den in § 2218 BGB verwiesen wird, regelt den Ersatz der Aufwendungen (Auslagen) des Testamentsvollstreckers. Macht er zum Zwecke der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Erbe zum Ersatz verpflichtet. Das können z.B. Steuerberaterkosten, Prozesskosten, Maklerkosten, Gutachterko...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Solange die Erbengemeinschaft noch besteht

Beispiel: Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, über den Hälfteanteil des A ordnete sie Testamentsvollstreckung an, der Hälfteanteil des B war vollstreckungsfrei. Im Testament ist nicht geregelt, wer die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat. Der BGH[19] meint: Solange die Erbengemeinschaft nicht vollständig auseinandergesetzt ist, beziehe sich die Verwaltung ...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand

Ist ein Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand vermacht, z.B. an den Einnahmen aus einem bestimmten Mietshaus oder einem Unternehmen, ist streitig, wer die (anteiligen) Kosten der Testamentsvollstreckung zu tragen hat. Nach einer Meinung[48] sind die Kosten nicht vom Nießbraucher zu tragen (es sei denn, der Erblasser hat es angeordnet), sondern vom Erben; das soll aus § 1047...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Mehrere Testamentsvollstrecker

Hat der Erblasser im Testament mehrere Testamentsvollstrecker ernannt (§ 2197 BGB), hat jeder Testamentsvollstrecker individuell den Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Maßgabe seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der durch die Verwaltungstätigkeit mehrerer Personen eintretenden Arbeitserleichterung und Verantwortungsverteilung.[15] Im Zweifel erhält von einer Ge...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 6. Ersatzerbe

Der Ersatzerbe (§ 2096 BGB), der die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich die Belastung des Nachlasses mit der Testamentsvollstreckung und damit auch die Vergütungspflicht.[22] Die Auslegung des Testaments kann ergeben, dass die Testamentsvollstreckung nachlassbezogen (nur wegen der Besonderheiten des Nachlasses) angeordnet wurde oder personenbezogen (nur eine bestimmt...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 11. Testamentsvollstrecker für Vor- und Nacherben

Beispiel: M ordnet Vor- und Nacherbschaft an und setzt einen Testamentsvollstrecker ein. Das kann bedeuten, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Vorerben und nach dessen Tod für die Nacherben verwalten soll. Oder: für den Vorerben und gleichzeitig für die Ausübung der Rechte des Nacherben während der Vorerbschaft (§ 2222 BGB). Wie eine so ungenaue Anordnung zu...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / aa) Nießbrauch am Nachlass bzw. am Bruchteil eines Nachlasses

Ist ein Nießbrauch am Nachlass oder dem Bruchteil eines Nachlasses (z.B. 1/3) vermacht, so folgt die Pflicht des Nießbrauchers, die Kosten einer hierfür angeordneten Testamentsvollstreckung anteilig zu tragen, aus der Vermächtnisanordnung des Testaments, andernfalls aus § 1089 BGB ("Nießbrauch an einer Erbschaft"), der auf § 1088 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) verweist.[47] Das sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Tod eines Wohnungseigentümers

Wie sieht es aus mit der Vertretung in der Versammlung, wenn der Wohnungseigentümer kurz zuvor verstorben ist? Wie weist der Erbe seine Stellung nach, wenn es noch keinen Erbschein gibt? Im Fall des Erbfalls sind sämtliche Erben dazu berufen, an der Versammlung teilzunehmen. Sie sind jetzt "der Wohnungseigentümer", sie vertreten diesen nicht. Daher sind sämtliche Erben zu l...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfrist bei Testament in der Erbschaftsteuer

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, ab wann die Frist zur Festsetzung der Erbschaftsteuer beginnt, wenn ein Testament erst nachträglich gefunden wird. Entscheidend ist, wann der Erbe von seiner tatsächlichen Erbenstellung durch das Testament erfährt. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Steuerfestsetzung. Hintergrund Der Kläger war der Neffe d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfris... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, ab wann die Frist zur Festsetzung der Erbschaftsteuer beginnt, wenn ein Testament erst nachträglich gefunden wird. Entscheidend ist, wann der Erbe von seiner tatsächlichen Erbenstellung durch das Testament erfährt. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Steuerfestsetzung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfris... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass der geänderte Steuerbescheid rechtmäßig war. Die Frist, innerhalb derer das Finanzamt die Steuer festsetzen darf (Festsetzungsfrist), war noch nicht abgelaufen. Diese Frist beträgt bei der Erbschaftsteuer in der Regel vier Jahre. Wichtig ist, dass die Frist nicht schon mit dem Tod der Erblasserin beginnt, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfris... / Hintergrund

Der Kläger war der Neffe der verstorbenen Erblasserin. Diese hatte den Kläger und dessen Schwester mit Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit weiterem Testament hatte sie den Kläger zum Alleinerben bestimmt. Da die Testamente zunächst nicht bekannt waren, wies ein erteilter Erbschein den Kläger und dessen Schwester als Erben zu je 50 % aufgrund gesetzlicher E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Inhaber des Stimmrechts

Rz. 23 Im Regelfall liegen keine Stimmrechtsausschlüsse vor, so dass die Teilnahmeberechtigung auch die Mitwirkung an den Mehrheitsentscheidungen durch Stimmabgabe umfasst. Inhaber des Stimmrechtes ist der jeweilige Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Teileigentums, wobei die Eintragung in das Grundbuch maßgeblich ist.[63] Insoweit kann auf die Ausführungen zur Ladung verwie...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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ZErb 11/2025, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2025

Am 22. bis 24. Mai 2025 fand in Augsburg die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Es kamen rund 80 Vereinsmitglieder und Gäste zu Fortbildung und Austausch im Bereich des Vorsorgerechts zusammen. Die Tagung startete mit einem informativen Workshop "KI u Co. leicht gemacht – praktischer Einsatz für Vorsorgeanwältinnen und -anwälte" von Frau FAinFamR/FAinErbR Beatrix Rüt...mehr

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ZErb 11/2025, Zu der Möglic... / 1 Gründe

I. Zwischen dem 8.3.2024 und dem 25.3.2024 verstarb in Köln Frau I. B. G. (im Folgenden: Erblasserin); sie war geschieden und hatte keine Kinder. Ihre Erben sind unbekannt. Zuvor war am 18.2.2024 Herr H.-R. R. vorverstorben, er war der Lebensgefährte der Erblasserin (im Folgenden: Lebensgefährte). Dieser wird laut gemeinschaftlichem Erbschein des AG Recklinghausen vom 5.7.202...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 157 Siehe Rdn 49 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 88 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[213] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, sodass fü...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers selbst

Rz. 4 Wenn der Erblasser selbst festgestellt haben möchte, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist, ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn auch das Feststellungsinteresse vorliegt: Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses wird insbesondere in den Fällen geprüft, in denen ein Erblasser eine bereits getroffene letztwillige Verfügung gewissermaßen umstoßen will und ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 4. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung?

Rz. 49 Regelmäßig stellt sich die Frage, ob eine Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden soll.[72] Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (vgl. insb. § 81 Abs. 3 und 4 BGB).[73] Das Stiftungsgeschäft besteht dann in einer Verfügung von Todes wegen, wobei die Vermögenszuwendung an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Au...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Zulässigkeit von Klagen

Rz. 3 Auch im Erbrecht gilt wie allgemein in der ZPO, dass eine Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden kann, vgl. § 256 Abs. 1 ZPO. Legt man diesen Prüfungsmaßstab zugrunde, ist die Zulässigkeit von Feststellungsklagen zu Lebzeiten des Erblassers zweifelhaft, insbesondere in den Fällen, in denen...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 28 Die gem. § 2027 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunft erstreckt sich auf den Bestand der Erbschaft, den Verbleib der Erbschaftsgegenstände, den Verbleib der nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr auffindbaren Gegenstände, auf Surrogate nach § 2019 BGB und auf Nutzungen und Früchte nach § 2020 BGB. Kläger ist der Erbe, Beklagter ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirkl...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Muster: Rechtswahl im Erbrecht – Grundform

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.17: Rechtswahl im Erbrecht – Grundform Testament _________________________ Für mein gesamtes Vermögen soll das _________________________ (Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers) Erbrecht gelten. (Unterschrift) Weitere Muster finden sich bei Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, Anwaltformulare Erbrecht, 7. Aufl. 2023.mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines

Rz. 222 Der Vermächtnisnehmer hat nach § 1939 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des ihm zugewandten Gegenstands. Das Vermächtnis ist gesetzlich wie folgt definiert: "Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis)." Die weiteren im Vermächtnisrecht geltenden Vorschriften finden...mehr