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ZErb 12/2025, Wer ist Schuldner der Testamentsvollstreck ... / 14. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

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Beispiele:

  1. Der Testamentsvollstrecker ist in einem Testament ernannt worden, erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis und wird tätig; dann stellt sich heraus, dass der Erblasser damals testierunfähig war.
  2. Es taucht nach einiger Zeit ein späteres Testament auf, ohne Testamentsvollstrecker-Bestellung.
  3. Das Testament mit Ernennung eines Testamentsvollstreckers wird mit Erfolg angefochten.

Der BGH[49] differenziert hier:

▪ Wenn ein Testamentsvollstrecker guten Glaubens und ohne dass die Erben widersprechen für den Nachlass tätig wird, sich dann aber zeigt, dass er nicht wirksam ernannt wurde, kommt ein Vergütungsanspruch gegen die Erben in Frage.[50] Denn der Erblasser habe einen Rechtsschein gesetzt, auf den die Beteiligten vertrauen konnten.[51] Zur Begründung kann man den konkludenten Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 612 BGB) zwischen dem vermeintlichen Testamentsvollstrecker und den Erben annehmen,[52] wobei für die Vergütung § 2221 BGB angewandt wird, Schuldner ist i.d.R. der Erbe. Andere[53] wollen §§ 2218, 674, 2221 BGB analog anwenden. Wurde ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, wird der Rechtsverkehr geschützt.
▪ Wenn die Erben die Stellung des Testamentsvollstreckers von Anfang an bestritten haben, dann besteht nach dieser Ansicht keinen Vergütungsanspruch, auch wenn das Nachlassgericht selbst den Testamentsvollstrecker ernannt hat (§ 2200 BGB). Vom "Widerspruch" der Erben muss man verlangen, dass er konkret den guten Glauben an das Amt zerstören konnte,[54] die Unwilligkeit und fehlende Akzeptanz der Anordnung des Erblassers genügt nicht.
▪ Ist ein Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsbedürftig, dann bedeutet es also ein Risiko, wenn jemand das Amt entgegen dem Willen der Erben für sich in Anspruch nimm...

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