Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.3 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 374 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbleibt nach der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ein negativer Unterschiedsbetrag, übersteigt also der Wert des anteiligen neubewerteten EK den Beteiligungsbuchwert, so ist dieser Betrag auf der Passivseite der Konzernbilanz anzusetzen und als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" gesondert nach dem EK auszuweisen (§ ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2.1 Tatsächliche Verhältnisse

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bedient sich mit "tatsächliche Verhältnisse" eines unbestimmten Rechtsbegriffs, für den weder Interpretationsmaterial noch Regelbeispiele existieren. Jeder Unternehmer und Investor wird die Verhältnisse anders beurteilen. Ein Investment ist ja gerade dann lohnend, wenn die Mehrheit von einer Investition absieht und nur der einzelne...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.1 Allgemeine Grundsätze der Gliederung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV beruht auf dem Wahlrecht von Art. 22 der 4. EG-Richtlinie. Der Gesetzgeber hat die Staffelform zugelassen und die Kontoform abgelehnt. Innerhalb der Staffelform hat er sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. Für Kleinstkapitalgesellschaften hat das MicroBilG mit § 275 Abs. 5 HGB eine Erleichterun...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.5 Andere Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu erfassen. Die Abgrenzung zu den anderen Kapitalrücklagen ist wichtig, weil andere Zuzahlungen nicht der Verrechnungsbeschränkung von § 150 Abs. 3, 4 AktG unterliegen. Die Abgrenzung zur Gewinnrücklage ist wichtig, weil eine innerorganschaftliche (und damit während des...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.1 Gezeichnetes Kapital

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG).[1] Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.2.4.2 Angabepflichtige Informationen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Informationsaufbereitung erfolgt dabei i. S. einer Disaggregation der HGB-Abschlusszahlen auf die einzelnen Segmente, wobei nur Beziehungen innerhalb eines Segments eliminiert werden, jedoch keine Beziehungen zwischen den Segmenten.[1] Sofern Beträge nicht direkt oder sachgerecht einem Segment zurechenbar sind, müssen diese in der Überlei...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9 Eigenkapitalähnliche Instrumente

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[1] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[2] Nachrangigkeit...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.1 Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse

Rz. 465 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. Wenngleich diese Aufzählung zumindest aus rein formaler Perspektive abschließend ist, ist mit Blick auf die E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS steht bei Liabilities die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund, während nach HGB die rechtliche Verpflichtung einer Schuld maßgeblich ist. Eine dem handelsrechtlichen Grundsatz des Imparitäts­prinzips vergleichbare IFRS-Vorschrift existiert nicht.[1] Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Schuld nach IFRS ist eine gegenwär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Negatives Einlagenkonto eines stillen Gesellschafters bei Ausscheiden

Beim Ausscheiden eines stillen Gesellschafters kann dessen negatives Einlagenkonto nicht gewinnmindernd beim Geschäftsinhaber (GmbH) geltend gemacht werden. Vielmehr ist der bei der Beendigung der stillen Gesellschaft durch die Saldierung des Privat- und Verlustkontos entstandene Einlagenverlust beim stillen Gesellschafter gem. § 9, § 20 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 15a EStG als We...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 661 Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkon...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.7 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Laufende Erträge aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wie bisher hat der inländische Schuldner der laufenden KapErtr aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen von diesen KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Für die Frage des inländischen Schuldners ist auf § 43 Abs 3 EStG abzustellen. Die inländische Zweigniederlassung reicht dafür, jedenfalls wenn es sich nicht u...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewö...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 19.6.1972 (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 10 [Autor/Stand] I. Allgemeines [...] [...] II. Einzelbemerkungen Artikel 1 – Außensteuergesetz (AStG) [...] zu § 6 AStG Der Ausschuß hat die Auffassung der Bundesregierung erörtert, daß diese Vorschrift, "ausgehend von den Grundsätz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.4 Einlage einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG

Rz. 431 Liegt der Teilwert einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG über den Anschaffungskosten, so ist ihre Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Denn anderenfalls würde der zwischen der Anschaffung und der Einlage eingetretene Wertzuwachs nach § 17 EStG steuerlich nicht erfasst. Denn die Einlage einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 30 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.2 Person des Aufstockenden bzw. Erwerbenden

Rz. 147 Aufstockung oder Erwerb müssen durch die übertragende Körperschaft erfolgt sein. Es ist unschädlich, wenn der Gesellschafter der zu spaltenden Körperschaft die Übertragung vorgenommen hat. Das Gesetz knüpft die Rechtsfolge des § 15 Abs. 2 S. 1 UmwStG nicht daran, dass die zu spaltende Körperschaft die Wirtschaftsgüter "erwirbt". Nicht schädlich ist es daher, wenn der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.1 Eintritt in die Rechtsstellung, Gewinnauswirkungen

Rz. 251 Die Rechtsfolgen der Spaltung für die übernehmende(n) Körperschaft(en) ergeben sich nach § 15 Abs. 1 UmwStG aus § 12 UmwStG; außerdem enthält § 15 Abs. 3 UmwStG eine besondere Regelung für den Verlust- und den Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft (Rz. 258ff.). Für die übernehmende(n) Körperschaft(en) gilt das Prinzip der Wertverknüpfung und damit die Bindung an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb (oder mehrere)[1] übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 1 Anwendungsbereich der Regelung

Die Steuerermäßigung gilt insbesondere für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Erfasst werden sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen an Personengesellschaften. Es kommt nicht darauf an, ob der Einzelunternehmer bz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3 Beteiligung am Ergebnis

Das Gesetz sieht für den stillen Gesellschafter "einen den Umständen nach angemessenen Anteil" vor.[1] Da diese Regelung sehr vage ist, sollte die Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis unbedingt im Gesellschaftsvertrag konkret geregelt werden. 1.3.1 Laufendes Ergebnis Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2 Typisch stille Gesellschaft

Kern einer typisch stillen Gesellschaft ist, dass der Stille am Gewinn und ggf. auch am Verlust beteiligt ist, jedoch nicht am Gesellschaftsvermögen. Dies zeigt sich an der getroffenen Vereinbarung zum Ausscheiden des Stillen bzw. zur Beendigung der stillen Gesellschaft. Liegt die typisch stille Variante vor, steht dem Stillen kein Anteil am Wertzuwachs – den stillen Reserve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3.2 Gesellschaftsvermögen

Für die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Betriebsvermögen ist zu unterscheiden: Ist eine typisch stille Gesellschaft gegeben, hat der Stille kein Anrecht auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Dies ist die gesetzlich vorgesehene Grundform. Mangels Unternehmerrisiko ist der typisch Stille kein Mitunternehmer. Es kann aber auch eine atypisch stille Gesellschaft ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.8.1 Typische oder atypische Variante

Die stille Gesellschaft gibt es in 2 Varianten – der typisch stillen und der atypisch stillen Gesellschaft. Die Grundform ist die typisch stille Gesellschaft als faktische Kapitalüberlassung im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses. Anstelle einer Verzinsung der Einlage tritt eine Beteiligung am Gewinn und ggf. auch am Verlust des Betriebs. Entscheidend ist, dass der Stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr