Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rücklage nach § 6b, c EStG (Bildung und Übertragung)

Tz. 135 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch eine Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als Einbringende als auch für Kö und Pers-Ges. Die Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG ist als Übertragung der einzelnen WG des Sacheinlagegegenstands durch Tausch zu werten (s Tz 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Buchwertansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums (s Tz 46a) anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ist diejenige Vorschrift des UmwStG mit dem größten Anwendungsbereich (dh die Lebenssachverhalte, die den Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG erfüllen, sind sehr vielfältig und zahlreich). In der St-Praxis dürften mit Abstand die meisten im UmwStG geregelten Fälle unter diese Regelung fallen. Hieraus begründet sich die erhebliche Bed...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Zeilen 28-31 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 32–38 In den Zeilen 32–38 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2024 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2024 ein nach §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2023 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2023 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2023 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2024 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2024 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2024 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2023 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 5 Endbestand

Zeile 16 In dieser Zeile ist ein Eintrag vorzunehmen, wenn sich bei der Verrechnung der positiven Einkünfte 2024 (Zeile 14) mit negativen Einkünften 2024 aus demselben Staat und derselben Art (Zeile 11) ein negativer Betrag ergibt. Das ist der Fall, wenn die negativen Einkünfte die positiven Einkünfte aus demselben Staat und derselben Art übersteigen. Es liegen dann insgesamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.3 Abzug bei Bestehen eines DBA

Rz. 199 Sofern ein DBA zwischen dem Quellenstaat und Deutschland besteht, gilt der Vorrang des DBAs vor den nationalen Regelungen. Dieser Anwendungsvorrang der DBAs wird in § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 6 EStG der Vorrang der DBA kodifiziert. Gleichwohl haben DBAs selten eine Regelung, welche die Steueranrechnung bzw. den Steuerabzug selbst kodifizieren. In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 2062; BStBl I 1996, 1523) einge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.4 Atypisch stille Gesellschaften

Rz. 27 Bei einer atypischen stillen Gesellschaft ist die Prüfungsanordnung an den Geschäftsinhaber zu richten, d. h. an denjenigen, der das Unternehmen im eigenen Namen betreibt.[1] Dies gilt auch bei einer Mehrzahl von stillen Gesellschaftern.[2] Wegen der schuldrechtlichen Beteiligung des stillen Gesellschafters am Ergebnis der wirtschaftlichen Betätigung des Geschäftsinha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stillen Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die §§ 11ff. UmwStG sind grds. nur auf die Verschmelzung von Körperschaften anwendbar (Ausnahme Rz. 11a; s. aber auch Rz. 11b). Hierunter fallen sowohl nach inl. Recht gegründete Körperschaften (insbes. Kapitalgesellschaften)[1] als auch nach ausl. Recht gegründete Rechtsträger, die nach dem Rechtstypenvergleich einer inl. Körperschaft vergleichbar sind.[2] Auf die Ans...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Tatbestand

Rz. 147 Der Tatbestand des Abs. 9 Nr. 1 setzt voraus, dass die Einkünfte bei Anwendung eines DBA in beiden Staaten nicht besteuert werden, weil Deutschland von einer Freistellung ausgeht und der andere Staat das Abkommen so anwendet, dass er kein Besteuerungsrecht oder nur ein begrenztes Steuerabzugsrecht hat. Ohne den Begriff selbst zu verwenden, behandelt die Vorschrift da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.2 Rechtsfolge

Rz. 282 Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.1 Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 291 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus. Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.3 Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei dem Zurechnungssubjekt, Abs. 11 S. 2

Rz. 263 § 50d Abs. 11 S. 2 EStG enthält eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des Schachtelprivilegs. Würde dem Zurechnungssubjekt das internationale Schachtelprivileg nach dem DBA zustehen, wenn er Zahlungsempfänger gewesen wäre, steht ihm die Freistellung zu. Diese Ausnahme von der Regel des S. 1 ist gerechtfertigt, da Abs. 11 verhindern soll, dass Personen in den Genus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 265 Die Vorschrift bezieht sich nur auf das internationale Schachtelprivileg nach einem DBA, nicht auf die entsprechende Regelung der Mutter-Tochter-Richtlinie. Nach dieser Richtlinie sind bei einer Beteiligung ab 10 % die Einkünfte bei der Muttergesellschaft freizustellen bzw. ist die ausl. Steuer anzurechnen. Deutschland hat diese Bestimmung der Mutter-Tochter-Richtlin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.4 Zusammenfassung

Rz. 264 Das Gesetz sieht also eine dreistufige Qualifizierung vor. Auf der ersten Stufe erfolgt die Qualifizierung aufgrund der autonom auszulegenden Vorschriften des DBA. Ist danach der Zahlungsempfänger eine Kapitalgesellschaft, ist das internationale Schachtelprivileg unabhängig von besonderen Zuordnungskriterien des nationalen Rechts DBA-rechtlich anwendbar. Dann hat jed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 167 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst in der Form einer Subject-to-tax-Klausel die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorlagepflicht des Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 ... Rz. 64 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf die Anwendung der §§ 7–15. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–15, nicht aber des § 5. Bis zur Anpassung der Norm durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[2] war sogar nur die Anwendung der §§ 7–14 AStG von Nr. 2 gesetzlich angeordnet. Hier mach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 10 Körperschaftsteuerklausel II nach § 16 Abs. 5 EStG

Werden bei einer Realteilung, bei der Teilbetriebe auf einzelne Mitunternehmer übertragen werden, Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar von einem nicht von § 8b Absatz 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen auf einen von § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Mitunternehmer übertragen, ist abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG r...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.2 Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft

Nach überholter Auffassung der Finanzverwaltung sollte eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Gesamthandsvermögens in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Realteiler ebenfalls beteiligt ist, zu Buchwerten nicht möglich sein, auch wenn Beteiligungskongruenz besteht, es sich also um eine personen- und beteilun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einnahmen aus stiller Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers als Arbeitslohn

Beteiligt ein Arbeitgeber ausschließlich Arbeitnehmer als stille Gesellschafter an seinem Unternehmen, können diese die Einlage auch durch Verrechnung mit künftigen Gewinnanteilen erbringen und ist ihre Beteiligung am Verlust auf die Höhe der Einlage begrenzt, handelt es sich bei den Einnahmen des Arbeitnehmers aus dieser Beteiligung um solche aus nichtselbständiger Arbeit. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen.[1] Das ist z. B. bei einer Darlehensschuld der Fall, wenn das Darlehen zum Erwerb oder zur Aufstockung der Beteiligung an der Personengesellschaft aufgenommen worden ist. Bloße mittelbare günstige Wirkungen auf de...mehr