Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Besitzgesellschaften bei einer Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Die Schweizer E und F sind Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger EF-GmbH. Die Grundstücks-GbR vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an E und F aus. Nach in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.2 Teilentgeltliche Übertragungungen

Werden vom Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter teilentgeltlich z. B. auf die Gesellschaft übertragen und besteht das Teilentgelt nicht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten – es kann sich z. B. um eine Bezahlung, eine Gutschrift auf Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter oder um Schuldübernahmen handeln – stellt sich die (umstrittene) Frage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 9.2.3 Vorherige Buchwertausgliederung des wesentlichen Sonderbetriebsvermögens

Die Tarifbegünstigung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 EStG setzt voraus, dass auch das Sonderbetriebsvermögen des veräußernden Mitunternehmers mitveräußert wird, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält.[1] Nach der sog. Gesamtplan-Rechtsprechung [2] wird die Tarifermäßigung des § 34 EStG nicht gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 6.1 Übertragung des gesamten Anteils und des Sonderbetriebsvermögens

Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ("betriebliche Sachgesamtheiten"). Sie gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung.[1] Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG umfasst dabei nicht nur den Anteil am Vermögen der Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.1 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 64 Für eine atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Mitunternehmer ist, gelten die Regeln über mehrstöckige Gesellschaften entsprechend. Für die atypische stille Gesellschaft ist daher eine Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, die für die Besteuerung des Tätigen und des Stillen bindend ist.[1] Besteht die atypische stille ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.4 Eine an dem Unternehmen wesentlich beteiligte Person

Die Gegenstände müssen schließlich im Eigentum einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Person stehen. Das Gesetz sieht hierzu 2 Varianten vor: Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Person wesentlich an dem Unternehmen beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 1/4 am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Bei Personenge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.2 Ausscheiden eines Gesellschafters, Auflösung der Gesellschaft, Umwandlung

Rz. 88 Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erfasst grundsätzlich den ganzen Ermittlungszeitraum (hierzu Rz. 85). Eine gesonderte Feststellung für nur einen Teil dieses Zeitraums kann es nur geben, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist. Scheidet bei einer Mitunternehmerschaft oder bei einer anderen Beteiligungsform ein Beteiligter im Lauf des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 47 In persönlicher Hinsicht erfasst der einheitliche Feststellungsbescheid diejenigen Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung steuerlich beteiligt sind,[1] sowie diejenigen Personen, deren Beteiligung verneint worden ist.[2] Der Feststellungsbescheid ist für diese Personen seinem Inhalt nach bestimmt; sie sind die Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 3 Die Gutschriften von Gewinnbeteiligungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Nach dem Urteil des BFH vom 11.2.2010[1] liegt der wesentliche Veranlassungszusammenhang der Gutschriften bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Hans Groß GmbH hat ihren Arbeitnehmern den Grundstock im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt. Nur den Mitarbeitern und keinem Dritten wurde der Grunds...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine stille Beteiligung ein, sind die auf den Beteiligungskonten der betreffenden Mitarbeiter gutgeschriebene...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 6 Mitarbeiterbeteiligung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zuwenden. Um die Attraktivität solcher Gestaltungen zu erhöhen, erhöht sich der Freibetrag für die Zuwendungen solcher Beteiligungen ab 2025 von 1.440 EUR auf 2.000 EUR.[1] Für die Steuerbefreiung bleibt es weiterhi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 4 Mitarbeiterkapitalbeteiligung zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Der BFH hat bereits mit der o. g. Entscheidung vom 11.2.2010 zum Ausdruck gebracht, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung insgesamt den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen ist. In einem weiteren Urteil vom 5.11.2013 setzte er diesen Trend fort.[1] Im entschiedenen Fall war einem GmbH-Geschäftsführer ein Genussrecht eingeräumt worden. Dieses sollte i. H. v....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

An der A-GmbH (Geschäftsinhaberin) bestanden zwei typisch stille Beteiligungen. Die A-GmbH kündigte beide Beteiligungen. Streitig ist, ob das Ausbuchen der (negativen) Einlagekonten bei der Geschäftsinhaberin (der GmbH) eine Gewinnauswirkung hat. Bilanzieller Ausweis der Einlage: Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist beim Geschäftsinhaber wirtschaftlich als "qu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38)

In den Zeilen 3-9 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 52 und Zeile 60)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / e) Wirtschaftliche Bedeutung des Anteilstausches

Die Einbringung einer begünstigten Unternehmensbeteiligung i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG ist aus wirtschaftlichen Erwägungen dann insb. sinnvoll, wenn mit steigenden Unternehmenswerten der eingebrachten Beteiligung zu rechnen ist und i.R.d. Etablierung der Strukturen der Buchwertantrag gestellt werden kann, um die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven in den ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Kapitalforderungen

Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff: "Kapitalforderungen" ist weder im bürgerlichen Recht noch im Steuerrecht gesetzlich definiert. Unter "Kapitalforderungen" i.S. des § 12 BewG sind solche Forderungen zu verstehen, die auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind. Rz. 28 [Autor/Stand] Zu den Kapitalforderungen gehören die folgenden Gegenstände: Darlehensforderungen, Spar- und Bankguth...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 7 Beteiligung: Vom Mitarbeiter zum Mit-Unternehmer

"Mitarbeiter zu Beteiligten machen" ist ein oft genutzter Ausruf, wenn es darum geht, die innere und eigene Motivation von Beschäftigten anzusprechen und die Unternehmensziele zu Zielen der Mitarbeiter werden zu lassen. Dieser Gedanke steht hinter einer Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern, um so Teams möglichst dauerhaft von innen heraus anzuspornen und sich selbstgesteuert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (2)

Leitsatz 1. Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. 2. Bestehen unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Betei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH-Beteiligung als erbschaftsteuerliche Gefahrenquelle (GmbHStB 2024, Heft 12, S. 382)

Wie wirken sich latente Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung bei der erbschaftsteuerlichen Ehegattenbesteuerung aus? Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / V. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

1. Erbschaftsteuermandat = Beachtliche Komplexitätssteigerung Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. 2. Erbschaftsteuer-Fin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Erbschaftsteuermandat = Beachtliche Komplexitätssteigerung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / IV. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich! Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / II. Zivilrechtliche Grundlagen

1. Wertbestimmung Wirklicher Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen. Wertmindernder Abzug der Ertragsteuerbelastung: Dieser stellt – gegenstandsbezogen für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Berechnungsbeispiel

Nachfolgend werden die Auswirkungen von § 1376 Abs. 2 BGB zur Endvermögensberechnung unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuerbelastungen anhand eines Berechnungsbeispiels verdeutlicht. a) Sachverhalt Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / III. Latente Steuern bei Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG

1. Problemaufriss Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / b) Fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG und Erbschaftsteuerberechnung

aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der GmbH-Beteiligung bei einem tatsächlichen Entstrickungsvorgang einer Besteuerung nach §§ 17, 20 oder 23 EStG sowie gegebenenfalls be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / a) Sachverhalt

Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Betroffene Vermögenspositionen

Der Abzug der Ertragsteuerbelastung anhand der individuellen Besteuerungsverhältnisse einer simulativen Einkommensteuerveranlagung [2] betrifft sämtliche steuerverstrickte Vermögenspositionen wie typischerweise Betriebsvermögen in Gestalt freiberuflicher Praxen, gewerblicher Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen bei gewerblichen Personen- und Kapitalgesellschaften, aber au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Rechtfertigung der Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Weitere erbschaftsteuerliche Aspekte

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist ansonsten der Abzug einer latenten Einkommensteuerbelastung sowohl auf Bewertungsebene[13] als auch als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen[14]. Aus dem Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG folgt deshalb eine "Brutto-Betrachtung" unter Ausschluss von latenten Steuern, ohne dass sich daraus ein Wertungswiderspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Achtung auch bei Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs!

In Anbetracht der offenkundig anerkannten Bedeutung latenter Steuern bei der Zugewinnermittlung mehren sich namhafte Stimmen mit überzeugenden Argumenten, welche diese Rechtsgrundsätze zum Abzug latenter Steuern gleichfalls bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruch gem. § 2311 Abs. 1 BGB befürworten[12]. Beim Pflichtteilsanspruch ist mithin ebenso der Fallstrick der schen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Erbschaftsteuer-Finanzamt = Erhebliche Administrationsfolgen

Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Besteuerung durch das Erbschaftsteuer-Finanzamt zu bedenken, denen die schwerlich vollziehbare Aufgabe der unerlässlichen Beurteilung ertragsteuerlicher Folgen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung zukommt, wenn sich Besteuerungsfragen rund um den Zugewinnausgleich oder einen Pflichtteilsanspruch stell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Wertbestimmung

Wirklicher Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen. Wertmindernder Abzug der Ertragsteuerbelastung: Dieser stellt – gegenstandsbezogen für den jeweiligen Verm...mehr