Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34]

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.3 Personengesellschaft

Rz. 127 Auch eine Personengesellschaft kann nur einen Gewerbebetrieb zur Zeit unterhalten.[1] Ebenso wie bei einer Kapitalgesellschaft ist die Tätigkeit einer gewerblichen Personengesellschaft einheitlich zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft ähnliche oder verschiedenartige Tätigkeiten ausübt. Rz. 127a In der Rechtsprechung wird allerdings ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.2 Organträger und Organgesellschaft

Rz. 73 Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) sein (zum Begriff der Kapitalgesellschaft § 1 KStG Rz. 16ff.; zum Beginn der Eignung als Organgesellschaft vgl. § 14 KStG Rz. 18, zum Ende der Eignung § 14 KStG Rz. 351ff.). Auch wenn eine Personengesellschaft GewSt-Subjekt sein kann, ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4-9 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Seit November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4 bis 8 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.5 Einnahmen aus stiller Beteiligung und Zinsen aus partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 3)

Rz. 55 Nach der Vorschrift unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) auch Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typischer stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen, d. h. Darlehen, bei denen sich das Entgelt für die Darlehensgewährung nach dem Gewinn oder dem Umsatz des Darlehensnehmers richtet. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben sic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Austr... / 9.1 Ausscheiden der Komplementär-GmbH ohne vermögensmäßige Beteiligung

Scheidet eine vermögensmäßig zu Null Prozent an der GmbH & Co. KG beteiligte Komplementär-GmbH ohne Entschädigung aus, erfolgt automatisch die Anwachsung ihres Vermögens bei den Kommanditisten der GmbH & Co. KG. In der Handelsbilanz ist die Anwachsung wie ein Upstream-Merger zu bilanzieren. Die übernehmende GmbH & Co. KG kann das Wahlrecht des § 24 UmwStG ausüben. Hierdurch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Austr... / 3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft

Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Personengesellschaft ausscheiden. Ausscheidungsgründe sind: Kündigung durch den Gesellschafter (die Modalitäten sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein), Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters, im Gesellschaftsvertrag festgelegte weitere Gründe, wie z. B. automatisches Ausscheiden bei Erreichen e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.1 Grundsätzliches

Rz. 198 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auch wenn der Handelsgewerbetreibende, an der die stille Beteiligung besteht, eine GmbH ist.[1] Mit der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses wird das Handelsgewerbe der GmbH von einer Personengesellschaft geführt. Im Fall der Gründung einer GmbH & atypisch Still bleibt die GmbH beste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine GmbH, an der u. a. 2 typisch stille Beteiligungen bestanden, die mit insgesamt 25 % am Gewinn/Verlust der Klägerin beteiligt waren. Eine Nachschusspflicht bestand nicht. Im Jahr 2013 wurde ein Vergleich über die Aufhebung der typisch stillen Beteiligungen geschlossen. Mit einem Änderungsantrag machte die GmbH einen Steuerbilanzverlust geltend, der im Wes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Stille Beteiligung und Genussrechtskapital

Rn. 120 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der Ausweis der Einlage eines stillen Gesellschafters bei einem UN, an dem sich jemand als stiller Gesellschafter beteiligt hat, ist umstritten (vgl. Hense (1990), S. 142ff.; NWB HGB-Komm. (2021), § 246, Rn. 127; Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173ff.). So wird – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Ausgestaltung –...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Passivierungsfähigkeit ohne Vorliegen einer Schuld

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Von der Regelung, dass auf der Passivseite nur Schulden ausgewiesen werden, gibt es mehrere Ausnahmen. Dazu gehört die Passivierung sog. Aufwandsrückstellungen, latenter Steuern, der RAP und des EK. Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der aufgezeigten Auslegung für das Vorliegen einer Schuld, aus der auch hervorgeht, dass eine Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Typisch stille Beteiligung an Kapitalgesellschaften – Unterschiede zwischen GmbH und AG

Zusammenfassung Zwischen der typisch stillen Beteiligung an einer GmbH und an einer AG bestehen signifikante Unterschiede, die in der Praxis nicht immer beachtet werden. Dies verdeutlicht der Fall den das Landgericht München I unlängst zu entscheiden hatte (Urteil v. 25.8.2023, 5 HKO 4013/22). Grundsätzliches zur typisch stillen Beteiligung Bei der typisch stillen Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.1.1 Nicht steuerbare Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen

Ein Gesellschafter kann an "seine" Gesellschaft Leistungen erbringen, die auf einem gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnis beruhen, sog. nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abgegolten sind. Dagegen sind Leistungen des Gesellschafters gegen ein Sonderentgelt auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 260 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 261 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtslage zur Überschussbeteiligung bis zum 31.12.2007

Rz. 251 Vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29.7.1994 bedurften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Versicherungsaufsicht auf eine sehr vorsichtige Beitragskalkulation der Versicherer geachtet, um eine langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.3 Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1.2.1.2 Beteiligung

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen muss an dem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB halten. Es handelt sich um eine qualifizierte Form der Anteilsinhaberschaft, sodass die Einheit, an der die Anteile gehalten werden, Unternehmensqualität haben muss und die Antei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.4 Auf die Beteiligung entfallender Teil des Jahresüberschusses

Rz. 284 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf die Beteiligung entfallen grundsätzlich die in der Vorschrift genannten Dividenden oder Gewinnanteile, wozu auch der gem. § 301 AktG abzuführende Jahresgewinn beim Gewinnabführungsvertrag zählt.[1] Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht kann nach den Darlegungen zur Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung unproblematisch als Beteiligungser...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.2 Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder mit ihm durch wirtschaftliche Interessenidentität verbundene Personen (§ 319 Abs. 4 HGB, § 319 Abs. 3 Satz 2 HGB) Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, da...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.3 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Erstbewertung bzw. -konsolidierung ist in einer Nebenrechnung die Verteilung des Beteiligungsbuchwerts auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, auf den Anteil an den stillen Reserven bzw. Lasten und auf den Geschäfts- oder Firmenwert bzw. den negativen Unterschiedsbetrag vorzunehmen. Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der zunächst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 624 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben der planmäßigen Abschreibung gilt weiter auch die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung am Abschlussstichtag, wenn der beizulegende Zeitwert des goodwill dessen Buchwert unterschreitet (dauerhafte Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Eine außerplanmäßige Abschreibung kann aus verschiedenen Gründen geboten sein. Sowohl überm...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.3 Stellungnahme zur Einordnung

Rz. 247 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die atypisch stille Gesellschaft und Genussrechte können die gleichen Prinzipien entwickelt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen sind zu pauschal und daher nur im Hinblick darauf überzeugend, dass "irgendwo" im Eigenkapital verbucht werden muss. Abzulehnen ist eine Verbuchung unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital. Die Konsequenz wäre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bedeutung von § 272 HGB kann kaum überschätzt werden. Auch wenn das Bilanzrecht zivilrechtliche Sachverhalte nur abbilden soll, sind mit dieser Vorschrift klassische Fragen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes verbunden. Gibt man dem Bilanzrecht die Aufgabe der Ermittlung und des Ausweises des Vermögensstandes der Gesellschaft un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.5 Sonstige Fortschreibungen

Rz. 553 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[1] Rz. 554 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.2 Kapitalkonsolidierung

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Kapitalkonsolidierung ist eine Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts des Mutter- bzw. Tochterunternehmens gegen das anteilmäßige, nach § 301 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB bewertete Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens vorzunehmen.[1] Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Partnerunternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt beitrit...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.2.5 Abschreibung bzw. Auflösung stiller Reserven und Lasten

Rz. 46 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Erstbewertung werden die Anschaffungskosten in einer Nebenrechnung auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, den Anteil an den stillen Reserven und stillen Lasten sowie einen ggf. positiven Unterschiedsbetrag (goodwill) aufgeteilt. Grundsätzlich ist eine Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten geboten. Bei den stillen Re...mehr