Rn. 90

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Die Liebhaberei-Grundsätze bzw die Frage der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer

  • GmbH (BFH BFH/NV 1999, 169),
  • Verlustzuweisungsgesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft (FG Ha DStRE 2002, 928 rkr, ohne Angabe der genauen Rechtsform).

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