Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt (Zeilen 145-147)

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbest...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

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Luxemburg / 2. Beschränkte Steuerpflicht für Nachlasssteuer

Rz. 200 Hat der Erblasser keinen Wohnsitz im vorgenannten Sinne in Luxemburg, unterliegt nur das in Luxemburg befindliche Grundvermögen mittels einer Nachlasssteuer der Besteuerung (beschränkte Steuerpflicht = droits de mutation par décès), Art. 18 Abs. 2 L.27.12.1817.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Verpflichtung Steuererklärungen abzugeben, besteht dann, wenn eine generelle Steuerpflicht besteht. Gemäß § 1 KStG unterliegen Vereine als sonstige juristische Personen des privaten Rechts gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (vgl. Anhang 3) der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Für nicht rechtsfähige Vereine bestimmt sich die persönliche S...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 268 Die beschränkte Steuerpflicht (obligación real) ist in Art. 7 spanErbStG geregelt. Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen, also des Erben bzw. des Schenkungsempfängers (nur natürliche Personen), nicht in Spanien, so besteht beschränkte Steuerpflicht. Allerdings unterliegt in diesen Fällen nur der Erwerb von Inlandsvermögen aus spanischer Sicht der Erb...mehr

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Belgien / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 158 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht Einwohner des Königreichs, werden in Belgien nur auf das im Inland belegene Immobilienvermögen des Erblassers Erbschaftsteuern (in diesem Fall Übertragungsteuern (droits de mutation/recht van overgang bij overlijden) genannt) erhoben.mehr

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Luxemburg / 3. Steuerpflicht für Schenkungsteuer

Rz. 201 Eine Unterscheidung zwischen Inländer und Ausländer gibt es bei der Schenkungsteuer nicht. Sie knüpft unabhängig davon an die Registrierung eines Rechtsvorgangs an.mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Entlassungsentschädigungen

Eine weitere Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht betrifft Entschädigungen[1] bei Auflösung eines Dienstverhältnisses (Entlassungsentschädigungen), die immer dann der inländischen Besteuerung unterworfen werden, wenn auch die aus der aktiven Tätigkeit bezogenen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig waren[2]. Hierdurch wird verhindert, dass der steuerpflichtige Teil de...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2 Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht

Wegen der einschränkenden Auslegung des Verwertungstatbestands durch die Rechtsprechung ist die beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zur Vermeidung von Besteuerungslücken erweitert worden. Ein Arbeitnehmer, der Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen erhält, ist auch dann beschränkt steuerpflichtig, wenn kein Zahlungsanspruch gegen ...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.1 Beschränkte Steuerpflicht im Inland

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die in einem Nachbarstaat wohnen, in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Demzufolge begründen Grenzpendler im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Grenzpendler unterliegen den allgemeinen Regeln in Bezug auf die Steuerpflicht. Grenzpendler sind Personen, die...mehr

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / III. Anknüpfungsmerkmale für die Steuerpflicht

1. Anknüpfungsmerkmale Rz. 45 Die einzelnen Staaten bestimmen die Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung von Erbfällen oftmals unterschiedlich. Zu differenzieren ist dabei zwischenmehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.4 Anzeigepflicht bei Eintritt der beschränkten Steuerpflicht

Der Arbeitnehmer muss dem Finanzamt den Eintritt der beschränkten Einkommensteuerpflicht anzeigen.[1] Betroffen sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Inland aufgeben und in einem ausländischen Staat einen neuen Wohnsitz begründen, weiterhin aber noch von einem inländischen Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Mit der Mitteilung der Meldebehörde über den Wegzug ins Ausland we...mehr

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Belgien / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 159 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Einwohner des Königreichs, findet in Belgien eine Besteuerung des Weltnachlasses statt. Die Steuer bezieht sich auf den gesamten Nettowert des Nachlasses, wobei im Ausland belegene Nachlassgegenstände ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind.[140]mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann in...mehr

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Russland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Russland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesond...mehr

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Kasachstan / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kasachstan hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

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Belarus / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Belarus hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Belarus / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die ein in Deut...mehr

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Kasachstan / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Russland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 9 Beschränkte Steuerpflicht, Abfindung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist vom 1.1.01 bis 31.12.10, insgesamt 10 Jahre bei einem Unternehmen angestellt. Vom 1.1.01 bis 31.12.05 (5 Jahre) wohnt und arbeitet er in Deutschland und unterliegt der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht. Ab 1.1.06 wird er ins Ausland entsandt, gibt seinen deutschen Wohnsitz auf und arbeitet und wohnt im Ausland. Der deutschen Besteuerung un...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen für im Ausland wohnende und dort tätige Beamte zu beachten. Ihre Bezüge aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder von einer inländischen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterliegen der Besteuerung im Inland.[1] Haben solche Beamte im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

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Frankreich / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 229 Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht liegt nach Art. 750ter C.G.I. vor, wenn der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) i.S.d. Art. 4 B C.G.I. im Todeszeitpunkt in Frankreich hat.[146] Der steuerliche Wohnsitz liegt in Frankreich, wenn der Betreffende eine Wohnung in Frankreich unterhält und sich mehr als sechs Monate im Jahr dort aufhält. Die unbes...mehr

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Luxemburg / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer

Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte Wohnsitz (domicile) des Erblassers oder der Mittelp...mehr

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Katalonien / II. Steuerpflicht

Rz. 99 Die Erbschaftsteuer belastet den Erwerb eines Nachlasses. Der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Steuerrecht ergibt sich aus dem Wohnort des Erblassers in Spanien, unabhängig von dem des Erben. Falls der Erblasser Ausländer war, seinen gewöhnlichen Aufenthalt aber in Spanien hatte, wird sein ganzes Erbe entsprechend dem Prinzip der persönlichen Steuerpflicht mit der ...mehr

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Schweiz / 4. Subjektive Steuerpflicht

Rz. 222 Steuerpflichtig sind grundsätzlich in praktisch allen Kantonen die Empfänger der Vermögensanfälle (Erben oder Vermächtnisnehmer) und Zuwendungen (Beschenkte). Handelt es sich um eine Nachlasssteuer (Kanton Solothurn), ist die Erbschaftssteuer gesamthaft geschuldet und wird aus dem Nachlassvermögen in einem Betrag eingezogen. Rz. 223 Für den Sonderfall der Nacherbenein...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht

Wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer weder einen Wohnsitz[1] noch einen gewöhnlichen Aufenthalt [2] im Inland hat, ist er mit seinen ausländischen Arbeitseinkünften dann im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn die ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wurde.[3] Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Regelung ergänzt. Von einer Verwertung der Tätigkeit im Inl...mehr

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Luxemburg / III. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte W...mehr

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Finnland / III. Bestehen einer Steuerpflicht in deutsch-finnischen Konstellationen

1. Erblasser und Erben wohnen in Deutschland, Nachlass ganz oder teilweise in Finnland Rz. 115 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland und wohnt auch der Erbe/Begünstigte in Deutschland, so wird hinsichtlich der Steuerpflicht in Finnland zwischen verschiedenen Vermögensgruppen differenziert:mehr

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Deutschland / IV. Umfang der Steuerpflicht

1. Allgemeines Rz. 216 Hinsichtlich des Umfangs der Schenkung- und Erbschafsteuerpflicht wird zwischen der beschränkten, der unbeschränkten und der erweiterten beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterschieden. Die nachfolgenden Ausführungen zur Erbschaftsteuer gelten für Schenkungen unter Lebenden (weitgehend) entsprechend. Rz. 217 Von besonderer Bedeutung ist die ...mehr

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Belgien / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

1. Abgrenzung Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischenmehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 7 Beschränkte Steuerpflicht, Unterbrechung von einer Woche jährlich

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Japan versetzt. Er unterzeichnet einen Arbeitsvertrag mit der japanischen Konzerngesellschaft und wird auch von ihr bezahlt. Seine deutsche Wohnung gibt er auf. Er kommt jährlich eine Woche nach Deutschland, um hier seine japanische Tätigkeit mit dem Heimatunternehmen abzustimmen. Ist der Arbeitnehmer in Deutschland einkommen...mehr

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Frankreich / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 228 Das nationale französische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist in den Art. 750ter ff. C.G.I. geregelt. 1. Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 229 Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht liegt nach Art. 750ter C.G.I. vor, wenn der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) i.S.d. Art. 4 B C.G.I. im Todeszeitpunkt in Frankreich hat.[146] Der steuerliche Wohnsi...mehr

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Schweiz / II. Steuerpflicht im internationalen Verhältnis

1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht Wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer weder einen Wohnsitz[1] noch einen gewöhnlichen Aufenthalt [2] im Inland hat, ist er mit seinen ausländischen Arbeitseinkünften dann im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn die ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wurde.[3] Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Regelung ergänzt...mehr

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Deutschland / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 219 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht ist immer dann gegeben, wenn der Erblasser/Schenker [185] am Stichtag Inländer ist. Inländer sind grundsätzlich wie bei der Einkommensteuer – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – natürliche Personen, die einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Steuerpflichtig ist dann...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Behält ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland bei, ist er weiterhin im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Die Frage, ob in diesen Fällen der im ausländischen Tätigkeitsstaat erzielte Arbeitslohn der inländischen Besteuerung unterliegt oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA besteht. Ist dies der Fall, folgt die Verme...mehr

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Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich dann nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer...mehr

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Türkei / I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbschaftsteuerpflicht ist zwischen Erben türkischer und ausländischer Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Erben türkischer Staatsangehörigkeit sind unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wo sich der Nachlass befindet (Weltnachlass), also unbeschränkt, steuerpflichtig. Ausländische Erben sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Inl...mehr

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Frankreich / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 230 Ist der Erblasser mangels steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so unterliegen nach Art. 750ter C.G.I. die in Frankreich belegenen Nachlassgegenstände der Erbschaftsteuerpflicht. In Frankreich belegenes Immobiliarvermögen (mit Ausnahme von eigenbetrieblich genutzten Grundstücken) unterliegt auch dann der französischen Erbschaftsteu...mehr