Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Steuer Check-up 2025 / 3.6 Teilabzugsverbot bei gruppeninternen Darlehen

Als Folge der Teilfreistellung von Erträgen im Teileinkünfteverfahren greift entsprechend ein Teilabzugsverbot für mit den Erträgen wirtschaftlich im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG). Bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist laut BFH für die Frage der Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte der Gesamtgewinn jeder Mitunternehm...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.11 Behandlung von Arbeitslohn nach DBA im Lohnsteuerabzug

Auch sein bisheriges Anwendungsschreiben vom 14.03.2017 zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA im Lohnsteuerabzugsverfahren hat das BMF überarbeitet (BMF, Schreiben v. 8.10.2024, BStBl 2024 I S. 1308). Das neue Anwendungsschreiben enthält u.a. Ausführungen zur Behandlung von nicht direkt der Tätigkeit im Inland oder Ausland zuordenbar...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.13 Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen

Ist ein Arbeitnehmer im Ausland ansässig, unterliegt der Arbeitslohn, der für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, derzeit regelmäßig nicht der Besteuerung in Deutschland. Mit dem durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) neu eingefügten § 49 Abs...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.6 Reform der Kleinunternehmerregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) werden die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), das zugehörige Meldeverfahren (§19a UStG) und die Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) neu gefasst. Durch die Änderungen können ab 1.1.2025 auch im europäischen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Inland die Regelung des § 19 UStG...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.2 Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 und 6b ErbStG)

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher durch § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-394/20), wirdl nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.27 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten zukünftig nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f (neu) auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Restaurant- und Verpflegungsdienst...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.1 Wegfall der Steuerpflicht für zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht bei der Konzeption der Steuertatbestände des § 1 GrEStG davon aus, dass durch die davon erfassten Rechtsvorgänge ein entsprechender Grundstücksumsatz tatsächlich auch erfolgt und damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis verwirklicht werden wird. Spätere Ereignisse lassen die einmal entstandene Grunderwerbsteuer unberührt,[1] es sei denn, d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1.2 Amtsermittlungsgrundsatz

Rz. 15 Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Der Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz beinhaltet die Verpflichtung der Verwaltung, die entscheidungserheblichen Tatsachen ohne Rücksicht auf Vortrag, Verhalten oder Beweisangebote der Beteiligten selbst zu erforschen und deren Wahrheit festzustellen.[1] Die Geltung des in § 88 Abs. 1 S. 1 AO fixier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.2 Gesetzmäßigkeitsgrundsatz

Rz. 34 Aus der Bindung der Verwaltung an das Gesetz entspringt das Gebot, den die gesetzliche Rechtsfolge auslösenden Sachverhalt zweifelsfrei in Erfahrung zu bringen. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[1] Die Finanzbehörde darf daher nur in dem durch Gesetz und Recht vorgesehen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.2 Entstehungszeitpunkt bei Fortfall der Steuerpflicht

Rz. 11 Fällt die Steuerpflicht im Laufe des Kj. fort, z. B. durch Tod oder wegen Wohnsitzverlegung in das Ausland, kann die Veranlagung in solchen Fällen erst nach Ablauf des Vz vorgenommen werden. Die ESt entsteht deshalb auch bei Fortfall der Steuerpflicht während des Kj. erst mit Ablauf des Vz.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.3 Entstehungszeitpunkt bei Wechsel der Steuerpflicht während des Veranlagungszeitraums

Rz. 12 Wechselt im Laufe eines Kj. die unbeschränkte Steuerpflicht zur beschr. Steuerpflicht oder umgekehrt, so sind mit Wirkung ab Vz 1996 die während der beschr. Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung nach den für unbeschränkt Stpfl. geltenden Vorschriften einzubeziehen (§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG). Dadurch entfällt insoweit die Abgeltungswirkung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer handelt für die GmbH. Er ist u. a. auch verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Er ist z. B. verpflichtet zu veranlassen, dass die Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten und fristgerecht abgeführt wird, dass die Umsatzsteuer angemeldet und gezahlt wird, dass die Steuererklärungen fristgerecht erstellt werden, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung. Der Geschäftsfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer handelt für die GmbH. Er ist u. a. auch verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Er ist z. B. verpflichtet zu veranlassen, dass die Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten und fristgerecht abgeführt wird, dass die Umsatzsteuer angemeldet und gezahlt wird, dass die Steuererklärungen fristgerecht erstellt werden, die fälligen Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.2 Entstehung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Rz. 19a Nach § 37 Abs. 1 S. 2 EStG entstehen die ESt-Vorauszahlungen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlung zu entrichten ist, also jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahrs. Wird die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet, entsteht die ESt-Vorauszahlung mit Begründung der Steuerpflicht. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 § 36 Abs. 1 EStG bestimmt als Entstehungszeitpunkt der ESt den Ablauf des Vz. Vz ist das Kj. (§ 25 Abs. 1 EStG). Die ESt ist eine Jahressteuer. Die Grundlage für ihre Festsetzung (das zu versteuernde Einkommen) ist jeweils für ein Kj. zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 S. 1 und 2 EStG; § 2 EStG Rz. 101ff.). Rz. 10 Hat die Steuerpflicht nicht während des vollen Vz bestanden, so wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.3 Beibehaltung von Besteuerungen

Rz. 382 Nach Art. 370 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil A der Richtlinie aufgeführten Umsätze, die grundsätzlich zu befreien wären, weiterhin besteuern. Die Liste in Anhang X Teil A war durch die 18. EG-Richtlinie bereits gekürzt worden. Mitgliedstaaten, die in Art. 370 MwStSystRL genannte Umsätze am 1.1.1978 besteuerten, dürfen die Steuerpflicht jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzurechnende Lohnsteuer

Rz. 50 Auf die ESt angerechnet wird die LSt, die insgesamt vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der als in dem betreffenden Vz bezogen gilt. Dabei ist es ohne Belang, wann der Arbeitgeber die LSt an das FA abgeführt hat. Rz. 51 Für die Anrechnung auf die ESt des Arbeitnehmers entscheidend ist die Einbehaltung der LSt – nicht deren Abführung durch den Arbeitgeber. Dies ergibt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflicht

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stpfl mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland unterliegen der > Unbeschränkte Steuerpflicht, andere Personen grundsätzlich der > Beschränkte Steuerpflicht, wenn sie > Inländische Einkünfte erzielen. In bestimmten Fällen können auch sie unbeschränkt stpfl sein. Das gilt für deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher ArbG sowie fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soldat ist, wer aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz [SG]). Die Wehrpflicht ist allerdings zum 01.07.2012 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b–58h SG) ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / A. Grundlagen der Besteuerung

Rz. 1 Das an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitsentgelt ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Arbeitsentgelte für eine geringfügige Beschäftigung sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und damit nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer vom Arbeits...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortskräfte

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Ortskräfte werden Personen bezeichnet, die bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten als > Arbeitnehmer beschäftigt sind, am Ort der Vertretung idR ansässig und dort eingestellt wurden. Anders als Mitarbeiter, die vom ausländischen Staat in die Vertretung entsandt werden, gelten Ortskräfte nach allgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuersätze

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der reguläre Steuersatz für die LSt wird vom ESt-Tarif abgeleitet (> Lohnsteuertarif). Ein ermäßigter Tarif gilt für > Außerordentliche Einkünfte. Bei > Beschränkte Steuerpflicht wird die Steuer in bestimmten Fällen durch Steuerabzug iHv 15 % oder 30 % der > Einnahmen erhoben (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 76; > Ausländische Arbeitnehmer im ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den für das > Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt.[230] Danach ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geworden und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangeh...mehr