Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. (2) 1Einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments haben zu eröffnen: 2Sonstige in profes...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 6

Auf einen Blick Das Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung ist im Kern Gemeinnützigkeitsrecht. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit als steuerlicher Tatbestand sind in der Abgabenordnung geregelt. Stiftungen erfahren im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung. Bei Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch die Stiftung (formelle u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Sozietät und Beendigung.

Rn 17 Die Anwaltssozietät ist grds eine GbR und als Gesamthandsgemeinschaft rechtsfähig (BGHZ 146, 341). Der Vertrag (§ 675) kommt mit der GbR zustande und muss durch einen zur Berufsausübung Befähigten erfüllt werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der GbR (Primär- und Sekundäransprüche) analog § 128 HGB (BGHZ 154, 370). Für anwaltliche Beratungsfehler ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckung der Abgabeverpflichtung (Abs 2).

Rn 7 Wenn der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe verweigert, wird auf schriftlichen Antrag des Gläubigers (im Termin oder auch danach; wegen § 78 III ohne Anwaltszwang) die Abgabeverpflichtung nach § 888 vollstreckt. Die Zuständigkeit des § 889 I (AG als Vollstreckungsgericht, nicht: Prozessgericht)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Rechtsfolgen.

Rn 28 Beschränkt sich die Nichtigkeit auf das Kausalgeschäft, sind die Leistungen nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (BGHZ 111, 311 f; AnwK/Looschelders Rz 75). Aus einem wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Steuerberater kann ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung resultieren (BGH NJW 00, 1562). Der Bereiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ständige Kammern.

Rn 3 Ständige Kammern sind zunächst die Zivil- und Strafkammern. Zivilkammern iSd § 60 sind auch die Spezialkammern gem § 72a (§ 72a Rn 2) sowie die Kammern für Handelssachen, die gem §§ 93 ff gebildet werden können (vgl § 71 I, § 72 I 1). Eine Reihe bundes- und landesrechtlicher Regelungen sieht darüber hinaus die Bildung besonders besetzter Spruchkörper vor, etwa Kammern f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Insolvenzrecht.

Rn 18 Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Rückgewähr in Natur (§§ 129 ff InsO) kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (RGZ 67, 41; HK-InsO/Kreft 7. Aufl. § 129 Rz 108). Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.6 Compliance-Überwachung und -Verbesserung

Tz. 55 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Überwachung und ständige Verbesserung des implementierten Tax CMS ist unerlässlich, da ein nicht fortentwickeltes Tax CMS nach kürzester Zeit nicht mehr funktionieren würde. Die Überwachung muss zwingend von Abteilungen bzw. Mitarbeitern durchgeführt werden, die dem Tax CMS nicht angehören, anderenfalls bestünde das Risiko der Einflussn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dienst- und Werkleistungen.

Rn 16 Dienstleistungen können naturgem nicht in Natur zurückgegeben werden, ebenso wenig nicht verkörperte Werkleistungen. Der Bereicherte schuldet also gem § 818 II Wertersatz, der sich nach der üblichen, hilfsweise der angemessenen, vom Empfänger ersparten, höchstens nach der (unwirksam) vereinbarten (BGHZ 111, 308) Vergütung bemisst (stRspr BGHZ 37, 259; 55, 135; 111, 308...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gewerberechtliche Vermittlungsverbote.

Rn 6 Gewerberechtlich bedürfen gewerbsmäßig tätige Darlehensvermittler nach § 34c I Nr 2 GewO , anders als lizensierte Kreditinstitute (§ 32 I KWG), einer Erlaubnis. Dies gilt nicht für die Vermittlung von Bausparverträgen. Auch wenn die Erlaubnis fehlt, ist der Vermittlungsvertrag wirksam (BGHZ 78, 269, 271 f). Gleiches gilt, wenn der Vermittler gegen § 32 I 1 KWG verstößt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Spezialsenate.

Rn 4 Neben den Zivil- und Strafsenaten sind gegenwärtig folgende Spezialsenate gebildet: Kartellsenat (§ 94 GWB); Senat für Landwirtschaftssachen (§ 2 II LwVG); Dienstgericht des Bundes (§§ 61, 79 DRiG); Senat für Notarsachen (§ 106 BNotO); Senat für Anwaltssachen (§ 106 BRAO); Senat für Patentanwaltssachen (§ 90 PatAnwO); Senat für Wirtschaftsprüfersachen (§ 74 WPO); Senat ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvollmacht.

Rn 31 Die Beauftragung eines RA umfasst im Zweifel alle Sozien (BGH NJW-RR 88, 1299 [BGH 10.03.1988 - III ZR 195/86]). Zur Scheinsozietät s Rn 41. Entsprechendes gilt für Steuerberater (BGH NJW 90, 827, 828) und Ärzte (BGHZ 97, 277). Eine Prozessvollmacht (s § 164 Rn 25) ermächtigt nach § 81 ZPO grds auch zur Abgabe und Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Steuerberatung.

Rn 19 Verträge mit Steuerberatern können unterschiedliche Pflichten zum Inhalt haben. Nach § 33 StBerG sind typischerweise die Beratung, Vertretung und die Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten Gegenstand des Steuerberatervertrags. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als Vermögensbetreuer oder Wirtschaftsberater denkbar (§ 57 III StBerG). IdR liegt insoweit ein Dienstvertrag vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 3 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 4 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Freiere Gestaltung der Beweisaufnahme.

Rn 21 Nach § 287 I 2 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und inwieweit es eine beantragte Beweisaufnahme anordnet. Dies bedeutet, dass es – anders als sonst – nicht verpflichtet ist, allen gestellten Beweisanträgen nachzugehen (BGH NJW 91, 1412, 1413; BGHZ 133, 110, 115 = NJW 96, 2501, 2502; vgl aber auch BVerfG NJW 03, 1655). Die Ablehnung von Beweisanträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.2 Präambel

Präambeln, Einleitungen oder Vorbemerkungen werden Ausführungen genannt, die die Parteien eines Vertrages an den Anfang, vor die "eigentlichen" Vereinbarungen stellen. Gerade wegen dieses einleitenden Charakters werden sie oft für überflüssig gehalten. Weil sie einerseits keine konkreten Rechte und Pflichten der Parteien zu begründen vermögen, andererseits aber eine Grundlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung.

Rn 11 Grds treffen den Schuldner keine Obliegenheiten, den Eintritt der Verjährung des Anspruchs zu verhindern oder den Gläubiger in besonderer Form auf das Risiko hinzuweisen. Dies gilt selbst für Versicherungsverträge (BGH NJW 59, 241) und auch dann, wenn beide Beteiligten irrtümlich von einem späteren Verjährungseintritt ausgegangen sind (Celle NJW 75, 1603, 1604 [OLG Cel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Grob fahrlässige Unkenntnis.

Rn 17 Neben der Kenntnis reicht die grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners aus, um die Verjährung beginnen zu lassen. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (BGH 25.10.18 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Höhe.

Rn 35 Die Höhe der Vergütung ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts zu ermitteln, bei keinem oder geringem Nachlasswert nach § 3 VBVG, eine Abrechnung nach Prozentsätzen ist unzulässig (Frankf FGPrax 17, 177). Zulässig und sinnvoll ist die Herstellung einer Tabelle, die nach Nachlasswert, nutzbarer beruflicher Vorbildung, Schwierigkeitsgrad und Umfang untersch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Das Prinzip der Schadenseinheit.

Rn 9 Ein Schaden ist entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Schädigung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH 10.7.14 – IX ZR 197/12 Rz 8). Es muss nicht feststehen, dass die Vermögenseinb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gegen die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertragsähnliches Verhältnis.

Rn 55 Besteht kein Vertragsverhältnis, kann sich eine Haftung für Auskunft, Rat und Empfehlung aus einem vertragsähnlichen Verhältnis iSd § 311 II ergeben (längere Geschäftsverbindung: BGH WM 69, 247). Eine klare und scharfe Abgrenzung zwischen stillschweigendem Vertrag und vorvertraglichem Verhältnis ist in der Rspr bisher nicht zu erkennen (Haftung eines Anlagevermittlers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 627 BGB – Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung.

Gesetzestext (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verfahren.

Rn 74 Während das Kreditinstitut den unpfändbaren Grundfreibetrag nach den §§ 850k I 1, 850c I 1 automatisch berücksichtigen muss, gilt dies nicht für die Aufstockungsbeträge. Hierfür ist ein zumindest konkludent gestelltes Verlangen des Schuldners bzw ein entspr Antrag erforderlich (Ahrens NJW 10, 2001, 2004). Gesetzlich ist ein solches Begehren nicht ausdrücklich vorgeschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schutzpflichten.

Rn 81 Die Parteien eines Schuldverhältnisses haben sich so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (BVerfG NJW 83, 32 [BVerfG 29.09.1982 - 1 BvR 1353/81]; BGH NJW-RR 04, 481, 483 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 479/02]). Bei diesen Schutzpflichten handelt es sich um Pflichten iSv § 241 II (s § 241 Rn 14 f). Sie dienen vorn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Eine Richterin oder ein Richter, die als Privatperson oder in dienstlicher Eigenschaft als Zeugin oder Zeuge mit dem Gericht kommunizieren, sollen nicht verpflichtet werden, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamten wie beispielsweise Bedienstete der Polizeibehörden. Rn 4 Erfasst werden sollen demgegenüber neben den namentlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anschein eines wirksamen Vertrags.

Rn 42 In der ersten Untergruppe liegt der äußere Anschein eines Vertragsschlusses vor, doch ist dieser wenigstens mit dem beabsichtigten Inhalt unwirksam. Als Grund hierfür kommen alle Nichtigkeitsgründe in Betracht, etwa §§ 105, 125, 134, 138 usw. Anerkannt ist die cic-Haftung hier seit RGZ 104, 265 (Weinsteinsäure). Auch § 306 III genügt. Sonderregeln für die Schadensersat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr