Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / h) Die StBVV-Änderungen 2016 und 2017

Rz. 26f Durch die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. 07. 2016 (BGBl. I 2016, 1722) wurden nicht unerhebliche Korrekturen an der Fassung der StBVV vorgenommen. Die ÄndVO ist am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Juni 2015, in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung

Rz. 1 § 47a wurde mit Wirkung vom 01. 07. 1988 eingeführt. Es handelt sich um eine allgemeine Übergangsvorschrift, die auch für alle künftigen Änderungen der StBGebV (jetzt StBVV, in Kraft getreten am 20. 12. 2012) gilt. Rz. 2 Hat der StB die Angelegenheit aufgrund einer Auftragserteilung vor Inkrafttreten der ÄndVO übernommen, gilt für sie noch das alte Recht (vgl. auch E I ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 25 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 31 Besprechungen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Vergütung von Besprechungen, welche der StB für seinen Auftraggeber im allgemeinen Verwaltungsverfahren mit Behörden oder Dritten führt, z. B. in den Fällen der §§ 23, 24. Rz. 2 Als Besprechung gilt jede sachdienliche Verhandlung. Die Nachfrage des StB bei der Behörde nach dem Stand einer bestimmten Angelegenheit ist aber nicht ausreichend. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Die Tabellen

Rz. 4 Die Tabelle A (Beratungstabelle) ist für Tätigkeiten gem. §§ 21–24, § 27 und §§ 29–31 anzuwenden. Rz. 5 Die Tabelle B ist die Tabelle für Abschlussarbeiten (§ 35) einschl. der Überschussermittlung bei Gewinneinkünften (§§ 25, 26) und Arbeiten für einen Vermögens- und Finanzstatus (§ 37) sowie für den Bericht über die Prüfung von Abschlussunterlagen (§ 36 Abs. 2 Nr. 2). ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Begriff und Umfang

Was verbietet das Wettbewerbsverbot? In § 110 GewO wird von der Einschränkung der "beruflichen" Tätigkeit gesprochen, in § 74 HGB von der Einschränkung der "gewerblichen" Tätigkeit. Mit beiden Formulierungen ist allgemein die Verwertung der Arbeitskraft gemeint, sie ist nicht auf bestimmte Arten von Tätigkeiten beschränkt. Durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vereinba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.1 Antragsform

Rz. 25 Der Antrag muss in der §§ 64, 65 FGO entsprechenden Form gestellt werden.[1] Rz. 25a Zudem ist zu beachten, dass ab 1.1.2022 für Rechtsanwälte und ab 1.1.2023 für Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte unter den näheren Voraussetzungen von § 52a bzw. 52d FGO eine Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation mit dem FG bzw. dem BFH besteht.[2] Diese Verpflichtung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.9 Kosten des AdV-Verfahrens

Rz. 73 Für die Kosten des AdV-Antragsverfahrens gelten die §§ 135ff. FGO . Das Rechtsbehelfsverfahren bildet mit dem AdV-Verfahren bis 30.6.2020 gem. § 40 Abs. 1 und Abs. 7 StBVV a. F. eine Einheit. Daher konnte letzteres Verfahren nicht zusätzlich abgerechnet werden.[1] Ab 1.7.2020 erhält der Steuerberater aufgrund des in §40 StBVV n. F. enthaltenen Verweises auf das RVG für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.1 Antragsablehnung durch die Finanzbehörde (§ 361 Abs. 5 AO)

Rz. 10 Der erstmalige Aussetzungsantrag (s. Rz. 7, 8) ist nach § 69 Abs. 4 S. 1 FGO grundsätzlich bei der Finanzbehörde zu stellen, deren Entscheidung muss zunächst abgewartet werden. Mit der Antragstellung ist bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag das Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsschutzwegs vorerst ausgeübt. Eine Antragstellung beim FG (s. Rz. 8) ist je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Haftung bzw. Strafbarkeit des Steuerberaters

Rz. 442 [Autor/Stand] Das Feld der Tax Compliance eröffnet neben den Chancen des Betätigungsfeldes "Compliance" für den steuerlichen Berater auch mögliche (Haftungs-)Risiken und Strafbarkeitsrisiken (Beihilfeproblematik), die im Einzelnen noch zu erörtern sind bzw. sich hierzu Erkenntnisse erst aus der Praxis ergeben werden. Hierunter fallen u.a. die Frage zur Haftung, falls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

1. Tätigkeiten Rz. 439 [Autor/Stand] Ein steuerlicher Berater kann das Unternehmen dabei unterstützen, den Ist-Zustand zu analysieren und aus dem Vorhandenen ein geeignetes System zu gestalten. Ist sodann ein System implementiert, muss dieses auf dem aktuellen Stand gehalten werden – auch hier kann externe Kompetenz hilfreich sein. Die meisten Tax CMS sollten neben der schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / VII. Mehrwertsteuer auf die Vergütung/Einkommensteuer

Rz. 299 Inwieweit die Testamentsvollstreckervergütung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt gem. §§ 1, 2 Abs. 1 UStG davon ab, ob der Testamentsvollstrecker das Amt in gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit ausübt. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ergibt sich hiernach wohl eindeutig eine Umsatzsteuerpflicht. Zweifel ergeben sich, wenn der Testamentsvollstrecker seine Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz

Schrifttum: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z.B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991, 262; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.6.1980 zur Hilfeleistung bei der Verbuchung der täglichen Geschäftsvorfälle, DStR 1980, 696; Hain, Veränderungen durch das Achte Gesetz zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Grenzen

Rz. 441 [Autor/Stand] Auch wenn ein beauftragter Steuerberater eine Vielzahl von Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Analyse, Implementierung und Dokumentation eines Kontrollsystems leisten und somit zusätzliche Sicherheit für das Tax CMS schaffen kann, so sind dieser Tätigkeit Grenzen gesetzt: Die Verantwortung über das Tax CMS liegt in letzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tätigkeiten

Rz. 439 [Autor/Stand] Ein steuerlicher Berater kann das Unternehmen dabei unterstützen, den Ist-Zustand zu analysieren und aus dem Vorhandenen ein geeignetes System zu gestalten. Ist sodann ein System implementiert, muss dieses auf dem aktuellen Stand gehalten werden – auch hier kann externe Kompetenz hilfreich sein. Die meisten Tax CMS sollten neben der schriftlichen Dokume...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5

Auf einen Blick Das Steuerrecht der privatnützigen Stiftung (Familienstiftung) ist ein weites Feld. In fast allen wesentlichen Steuergesetzen finden sich Vorschriften, die für die Besteuerung einer Familienstiftung relevant sind. Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, da sie im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung insbesondere nicht steuerbegünstigt ist. Je na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / C. Die materiellen Bußgeldvorschriften der AO im Überblick

Rz. 14 [Autor/Stand] Der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO enthält die materiellen Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377–384 AO). Darin ist das steuerliche Ordnungswidrigkeitenrecht nicht abschließend geregelt, sondern über die Generalklausel des § 377 AO wird der Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten über die Einzeltatbestände der §§ 378–383b AO ausgedehnt auf alle Zuwider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 350 Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufs. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers nur eine Vergü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Eckert, Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht

Bearbeitet von Lothar Boelsen, Horst-Reiner Enders, Thorsten Lotz, Manfred Tremmel, Annerose Warttinger, Heinrich Winkler, Walter Ludwig Eckert und Hans-Georg Böttcher. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 768 S., 129,00 EUR Die StBVV ist für den Anwalt in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen gilt über § 35 RVG die StBVV auch für ihn. Im Besteuerungsverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Erbengemeinschaft

Rz. 185 Zu einer Erbengemeinschaft kann es grundsätzlich kraft gesetzlicher Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung kommen, wenn der Erblasser mehrere Erben bestimmt. Im Rahmen einer Beratung über die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollte der Anwalt den Mandanten über die Schwierigkeiten und Risiken einer Erbengemeinschaft hinreichend aufklären. Es sollten dem M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt

Rz. 228 Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ Steuernummer: _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 52 Erste Handlung des Nachlasspflegers muss sein, den Nachlass zu sichern und den Bestand aufzunehmen.[38] Der Pfleger hat also den Nachlass zu verzeichnen und das Verzeichnis dem Nachlassgericht einzureichen (§§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB). Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Verzeichnis nach dem Stand bei seiner Bestellung einzureichen.[39] Dennoch erscheint es oft prax...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Kanzleifremde Personen

Rz. 188 Delegiert der Nachlasspfleger Aufgaben an kanzleifremde Personen (z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch einen Steuerberater, Räumung der Erblasserwohnung durch ein Unternehmen, Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen, Einschaltung eines Erbenermittlers etc.) ist die diesen bezahlte Vergütung als Aufwendung erstattungsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Ernennung des Testamentsvollstreckers

Rz. 23 Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform. Erfolgt die Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem notariellen Testament un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 130 Je nach Ausbildung erhält der Nachlasspfleger bei mittellosem Nachlass eine Stundensatzvergütung aus der Staatskasse, § 1888 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 VBVG.[72] Als nicht mittellos ist ein Nachlass anzusehen, der – unter Außerbetrachtlassung bestehender Nachlassverbindlichkeiten – über hinreichende Mittel zur Bezahlung einer Vergütung für den Nachlasspfle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Handeln für einen anderen (§ 9 OWiG)

Rz. 76 [Autor/Stand] § 9 OWiG (entsprechend § 14 StGB) ist für solche Vorschriften von Bedeutung, die sich nach ihrer Fassung an einen bestimmten Täterkreis wenden (sog. Sonderdelikte). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass die eigentlichen Normadressaten (z.B. Unternehmer, Gewerbetreibende, Arbeitgeber u.a.) selten selbst handeln, sondern sich zur Erfüllung dieser Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 294 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die die AO und die Einzelsteuergesetze dem Stpfl. und beteiligten Dritten auferlegen, werden ergänzt bzw. verschärft durch die vielfältigen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) Sorgfalts- (§§ 10 ff. GwG) sowie und Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und ein erforderliches Risikomanagement (§§ 4 ff. G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr