Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.2 Inhalt der Stammsatzdatei

Rz. 4 Die Zweckbestimmung und damit auch der Inhalt der Stammsatzdatei bestimmt sich in erster Linie nach den in Ziff. 1 bis 10 im Einzelnen aufgezählten Aufgabenbereichen. Weitere personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich sind. Zuvor ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

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Sachbezüge / 1 Grundsätze

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber den insbesondere für die monatliche 50-EUR-Freigrenze sowie die 30-prozentige Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen bedeutsamen Begriff der Sachbezüge im EStG selbst definiert.[1] Seitdem ist gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachtr...mehr

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Sachbezüge / 2.5.1 Übersicht

Mahlzeiten im Betrieb, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, werden bei der Lohnsteuer und bei der Sozialversicherung dadurch privilegiert, dass sie mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der SvEV besteuert werden können. Der amtliche Sachbezugswert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2023 gewährt werden, beträgt ohne Rücksicht auf...mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 2 Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber zahlt während des Bezugs von Verletztengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt und entrichtet folglich auch keine Sozialversicherungsbeiträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG dem Progressions...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert/Heitmann, Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns, DB 1985, 2524; Strasser, Annehmlichkeit als Arbeitslohn? FR 1985, 640; Benner/Bals, Arbeitsentgelt iSd Sozialversicherung und Arbeitslohn iSd Lohnsteuerrechts, BB Beilage 15 zu Heft 34/1985; Seibold, Aufmerksamkeiten und Leistungsaustausch, UStR 1986, 1; Offerhaus, Gesetzlose ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) ArbN und Mitunternehmer

Rn. 109 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Tätigkeitsvergütungen, die ein Gesellschafter, der als Mitunternehmer anzusehen ist, von seiner Gesellschaft erhält, gehören nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG grundsätzlich zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das gilt nicht nur, wenn der Gesellschafter seine Dienste bereits nach dem Gesellschaftsvertrag schuldet, sondern auch, wenn er sich der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbarkeit

Rn. 194 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbG ist verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung – ArbN- und ArbG-Anteile – direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen. Diese Verpflichtung beruht in den meisten Fällen auf sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 62 S 1 Alt 1 EStG). Neben dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, s § 28d SGB IV, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) GmbH-Geschäftsführer

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der an der GmbH nicht beteiligte Fremdgeschäftsführer ist in aller Regel ihr ArbN, wie regelmäßig alle Organe juristischer Personen, die deren Geschäfte führen. Ausnahmsweise kann bei einem solchen Geschäftsführer, obwohl er gesetzlicher Vertreter ist, die Eingliederung in den Geschäftsorganismus der GmbH zu verneinen sein, wenn er bei Vorh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte, ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Absc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen von 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 1 und S 6 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterstützungskassen können sog Notfallleistungen oder "Leistungen von Fall zu Fall" gewähren, die sich in aller Regel iRd Voraussetzungen für die KSt-Freiheit der Unterstützungskasse bewegen. Sie betreffen unter anderem den Ersatz von Krankheitskosten, Kurhilfen, Familienförderung, Hilfen bei Arbeitslosigkeit. Sie gehören als sonstige sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung Entscheidungen der Sozialversicherungsträger können mit einem Widerspruch angegriffen werden.[1] Der Sozialversicherungsträger führt daraufhin ein Widerspruchsverfahren durch (Vorverfahren).[2] Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn er zulässig und begründet ist. Hinweis Vorverfahrenszwang Eine direkte Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz dies für besondere F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / Sozialversicherung

1 Kostenerstattung 1.1 Wahlrecht 1.1.1 Personenkreis Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Sozialversicherung

Entscheidungen der Sozialversicherungsträger können mit einem Widerspruch angegriffen werden.[1] Der Sozialversicherungsträger führt daraufhin ein Widerspruchsverfahren durch (Vorverfahren).[2] Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn er zulässig und begründet ist. Hinweis Vorverfahrenszwang Eine direkte Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz dies für besondere Fälle bestimmt, der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rechtsanspruchsleistung

Begriff Sozialleistungen sind grundsätzlich Rechtsanspruchsleistungen. Ausnahmen ergeben sich, wenn der Leistungsträger gesetzlich ermächtigt wird, Ermessen auszuüben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Anspruch ist als subjektives Recht des Versicherten einklagbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 2.2 Bindungswirkung

Die Teilkostenerstattung ergänzt die Beihilfeansprüche der Beschäftigten. Sie kann jeweils im Voraus für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Die Wahl gilt auch für familienversicherte Angehörige.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / Zusammenfassung

Begriff Fällige Geldleistungen werden verzinst, wenn die Leistung verspätet ausgezahlt wird. Die Zinspflicht gleicht die Nachteile aus, die bei verspätet gezahlten, existenzsichernden Sozialleistungen entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anspruchsgrundlage enthält § 44 SGB I.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.2 Form

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist schriftlich zu erteilen.[1] Sie kann mit dem Verwaltungsakt verbunden oder unabhängig davon erteilt werden. Beim Widerspruchsbescheid ist sie dessen Bestandteil.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleistung zuständige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Im Verwaltungsverfahren prüft der Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen einer Entscheidung, bereitet diese vor und trifft darüber eine Entscheidung (Verwaltungsakt). Das Verwaltungsverfahren wird vom Sozialversicherungsträger durchgeführt und hat einen oder mehrere Beteiligte. Der Beteiligte hat verschiedene Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. Wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3 Rechtsbehelfsbelehrung

3.1 Pflicht Der Beteiligte ist über den zulässigen Rechtsbehelf zu belehren. Dabei ist zwischen einem Verwaltungsakt und einem Widerspruchsbescheid zu unterscheiden. Ein Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn er schriftlich erlassen oder bestätigt wird und der Beteiligte dadurch belastet ist.[1] Das ist der Fall, wenn seinem Antrag nicht in volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1 Kostenerstattung

1.1 Wahlrecht 1.1.1 Personenkreis Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahlrecht steht jedem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1 Wahlrecht

1.1.1 Personenkreis Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahlrecht steht jedem Versicherten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 2 Teilkostenerstattung

2.1 Personenkreis Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1] Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.6 Kostenerstattung in besonderen Fällen

1.6.1 Rückwirkende Feststellung der Versicherung Wenn rückwirkend ein Versicherungsverhältnis festgestellt und Beiträge nacherhoben werden, steht dem ein Leistungsanspruch gegenüber.[1] Hat der Versicherte aus Unkenntnis der Versicherungspflicht die Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen können, steht ihm eine Kostenerstattung in Höhe der sonst v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.3 Inhalt

Die Rechtsbehelfsbelehrung muss vollständig und richtig sein. Sie hat den Rechtsbehelf zu bezeichnen (Widerspruch, Klage), die Stelle oder das Gericht zu benennen, bei der oder dem der Rechtsbehelf einzulegen ist (einschl. der vollständigen Anschrift), die einzuhaltende Frist und die einzuhaltende Form (schriftlich oder zur Niederschrift) anzugeben. Die Rechtsbehelfsbelehrung ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.2 Bindungswirkung

An die Wahl der Kostenerstattung ist der Versicherte mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.[1] Hinweis Kalendervierteljahr Ein Kalendervierteljahr umfasst jeweils die Monate Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September oder Oktober bis Dezember. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Willenserklärung des Versicherten der Krankenkasse zugeht. Sie endet, wenn minde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.3 Leistungsbeschränkung

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder ärztlich/zahnärztlich veranlasste ambulante Leistungen beschränkt werden.[1] Die Leistungsbereiche können einzeln oder auch in Kombination gewählt werden. Entscheidet sich der Versicherte z. B. bei der Behandlung durch einen Allgemeinarzt für die Kostenerstat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.10 Verfahren

Die Satzung der Krankenkasse regelt das Verfahren der Kostenerstattung.[1] Dabei können Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten bis zu 5 % der Kosten vorgesehen werden.[2] In der Satzung können u. a. die Form der Wahlerklärung oder der Kündigung, die Inanspruchnahme nicht zugelassener Leistungserbringer, die Beschränkung auf einzelne Versorgungsbereiche, die Bindun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / Zusammenfassung

Begriff Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf, ohne dass der Sozialleistungsträger Ermessen ausüben kann. Die Höhe des Vorschusses liegt im Ermessen des So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.8 Zugelassene Leistungserbringer

Die Aufwendungen des Versicherten werden von der Krankenkasse regelmäßig nur dann erstattet, wenn sie von Leistungserbringern erbracht werden, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.[1] Falls eine Zulassung nicht erforderlich ist, genügt es, dass der Leistungserbringer im SGB V als solcher benannt ist (z. B. Apotheker).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telemedizin / Zusammenfassung

Begriff Die Telemedizin erbringt medizinische Dienstleistungen und überwindet größere räumliche Entfernungen zwischen Arzt und Patient. Sie wird sowohl bei präventiven und diagnostischen Maßnahmen als auch bei der Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten eingesetzt. Notwendige medizinische Interventionen sind frühzeitiger und gezielter möglich. Dabei werden moderne Infor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Aufschiebende Wirkung

Rechtsbehelfe haben eine aufschiebende Wirkung.[1] Damit wird die Wirksamkeit der angegriffenen Entscheidung zunächst ausgesetzt. In bestimmten Fällen ist die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen (z. B. bei einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid).[2] Praxis-Beispiel Aufschiebende Wirkung Gegen den Bescheid einer Krankenkasse, mit dem die Zahlung von Krankengeld eingest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsanspruch entsteht kraft Gesetzes oder aufgrund eines Antrags, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem kann der Anspruch nicht realisiert werden, wenn er mit weiteren Tatbeständen zusammentrifft und damit eine Leistung als nicht mehr sozial gerechtfertigt erscheint. Der Leistungsanspruch ruht während der Zeit des Zusammentreffens. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.4 Rechtswidrige Ablehnung einer Leistung

Hat die Krankenkasse eine notwendige Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und sich der Versicherte aus diesem Grunde die Leistung selbst beschafft, sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.[1] Entsprechenden Sachverhalten liegt ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt zugrunde. Er kann se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.6.3 Lebensbedrohliche Erkrankungen

Versicherte, die an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung[1] leiden, können Leistungen beanspruchen, die nicht als Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen sind.[2] Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positi...mehr