Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus.
Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt.
Sozialversicherung: Der Anspruch auf Verletztengeld ist in den §§ 45 bis 48 SGB VII geregelt. Die Berechnung und Zahlung des Verletztengeldes ist im GR v. 7.9.2022 erläutert. Arbeitgeber müssen nach § 23c Abs. 2 Satz 1 SGB IV und § 98 Abs. 1 SGB X dem Leistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung und das Arbeitsentgelt erteilen, wenn dies für die Erbringung von Sozialleistungen notwendig ist.
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