Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen des Gebührensatzes berechnet werden. Ein Überschreiten bis zum 3,5-Fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Schwierigkeit oder Zeitaufwand der einzelnen Leistung dieses rechtfertigen.

Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen einer ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung nicht erforderlich sind, werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Sie gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge