Begriff

Die Telemedizin erbringt medizinische Dienstleistungen und überwindet größere räumliche Entfernungen zwischen Arzt und Patient. Sie wird sowohl bei präventiven und diagnostischen Maßnahmen als auch bei der Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten eingesetzt. Notwendige medizinische Interventionen sind frühzeitiger und gezielter möglich. Dabei werden moderne Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt. Damit ist das Ziel verbunden, die medizinische Versorgung in fast allen Bereichen zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig verspricht die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ein hohes Einsparpotenzial.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Grundlage, die Telemedizin vor allem in ländlichen Bereichen mit Versorgungsengpässen auszubauen, sind die §§ 87 Abs. 2a Satz 7, 87a SGB V.

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