Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.3 Regelbilanz als Sonderbilanz im weiteren Sinne

Rz. 8 In bestimmten Situationen können Regelbilanzen als Sonderbilanzen im weiteren Sinne subsumiert werden, wenn ihnen ein laufender, jedoch außergewöhnlicher Geschäftsvorfall zugrunde liegt. Dies ist zum Beispiel bei der Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers (§ 24 UmwG) im Rahmen der Verschmelzung und Spaltung zur Aufnahme der Fall.[1] Weder die Bilanzidentität noch der B...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status

Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Diese Verbindung ist die Bilan...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13 Status und Sonderbilanz anlässlich der Liquidation

Rz. 125 Die Rechnungslegung bei Insolvenz und Liquidation weist eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Allerdings führt die Liquidation im Gegensatz zur Insolvenz immer zur Zerschlagung. Rz. 126 Von der formalen Liquidation ist die sogenannte stille Liquidation abzugrenzen.[1] Unter Umständen kann die beständige Reduktion der Geschäftstätigkeit zur Vermögenslosigkeit einer Gesel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.3 Steuerliche Sonderbilanzen

Rz. 11 Aufgrund der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) der Handelsbilanz für die Steuerbilanz haben die handelsrechtlichen Sonderbilanzen auch steuerliche Bedeutung (z. B.: Gründung, Liquidation, Insolvenz). Die handelsrechtliche Sonderbilanz ist nur ein einmaliger Vorgang. Sie hat aber auf die steuerliche Gewinnermittlung einen entscheidenden Einfluss, da sie mit den f...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.2 Abgrenzung der Ergänzungsbilanz zur Sonderbilanz

Rz. 6 Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoc...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.4 Steuerliche "Sonderbilanzen" der Mitunternehmerschaft

Rz. 12 Es ist zu beachten, dass der Begriff der Sonderbilanz im Steuerrecht im Bereich der Personengesellschaften verwendet wird. Bei diesen auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG gegründeten Bilanzen handelt es sich allerdings um keine Sonderbilanzen im hier verwendeten Sinne. Diesen steuerlichen Sonderbilanzen der Personengesellschaften liegt kein außerordentlicher Anlass ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.2 Status

Rz. 5 Der Begriff der Sonderbilanz wird uneinheitlich verwendet. Teilweise wird zwischen Sonderbilanz und Status unterschieden. Teilweise wird der Begriff der Sonderbilanz so weit gefasst, dass die weitere Differenzierung zwischen Status und Sonderbilanz aufgehoben wird.[1] Richtig ist es, zwischen dem Status und der Sonderbilanz zu unterscheiden. Rz. 6 Der Status ist eine Ve...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein außergewöhnlicher und sel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 129 Formell besteht bei Beendigung der Liquidation eine Pflicht, einen internen Status und eine externe Schlussbilanz zu erstellen. Die externe Schlussbilanz beendet die Kette der laufenden Bilanzen. Sie baut auf der Finanzbuchführung auf und ist eine Sonderbilanz.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 132 Im Vergleich zu Personengesellschaften wird bei den Kapitalgesellschaften nur eine Schlussrechnung (interner Status) zur Beendigung der Liquidation verlangt (§ 74 GmbHG, § 273 AktG). Der Liquidator soll anhand dieser Schlussrechnung Rechenschaft ablegen.[1] Es ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu erstellen, aus der sich die Aufteilung des Reinvermögens unter d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.2 Insolvenzschlussbilanz

Rz. 122 Es sind 2 handelsrechtliche Schlussbilanzen zu unterscheiden. Im Fall der Zerschlagung endet die Unternehmung mit der Schlussverteilung (§ 196 InsO) und das Insolvenzverfahren wird durch Aufhebung beendet (§ 200 InsO). Gleiches gilt für die Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§§ 207 ff. InsO). Auf den Tag des Beschlusses der Aufhebung bzw. Einstellung des Insol...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.4 Übersicht

Rz. 9 Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Regelbilanzen, den Sonderbilanzen und den Statusrechnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.1 Beginn der Liquidation

Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu erstellen.[1] Der Zeitraum zwi...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.2 Schlussbilanz des werbenden Unternehmens und Insolvenzeröffnungsbilanz

Rz. 119 Während des Insolvenzverfahrens bestehen die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung fort (§ 155 InsO). Rz. 120 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 2 Satz 1 InsO). Deshalb ist auf den Tag der Eröffnung des Verfahren eine (Insolvenz-) Eröffnungsbilanz aufzustellen.[1] Entsprechend i...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2 Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers

9.1.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3 Bei Beendigung des Insolvenzverfahrens

12.3.1 Insolvenzschlussrechnung Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht ü...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2 Formwechsel

Rz. 101 Die klassischen Gründe für einen Formwechsel liegen im Wechsel zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Vermeidung der Mitbestimmung, der Flucht vor Publikationspflichten, der Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der Anteile oder der Schaffung einer Haftungsbegrenzung. 9.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1 Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers

9.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität ver...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1 Liquidation der Personengesellschaft

13.1.1 Beginn der Liquidation Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2 Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2 Liquidation der Kapitalgesellschaft

13.2.1 Beginn der Liquidation Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu e...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.1 Beginn der Liquidation

Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll den Wert des Vermögens festst...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität verknüpft sind. Rz. 96 Der Sti...mehr

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Sonderbilanzen und Status

1 Grundlagen 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.2 Weitere Differenzierungsansätze

Rz. 10 Eine weitere Systematisierung innerhalb der einzelnen Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach abstrakten Merkmalen ist schwierig und umstritten.[1] Am sinnvollsten erscheint es, eine weitere Ordnung der Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach dem Lebenszyklus der Unternehmung vorzunehmen (gründende, werbende und auflösende Phase).[2] Es werden aber noch andere Diffe...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 104 Steuerlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die §§ 3 ff. UmwStG entsprechend anzuwenden (§ 9 UmwStG). Es wird die Aufstellung einer Schlussbilanz der formwechselnden Kapitalgesellschaft und eine Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft als Rechtsträger neuer Form angeordnet. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.3 Das Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 104a Durch das KöMoG[1] wurde das sogenannte Optionsmodell in § 1a KStG eingeführt. Demnach können Personenhandelsgesellschaften auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Gleichzeitig sind die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu besteuern. Die Option hat ausschließlich Wirkung für das Steuerrecht. Ziv...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1 Verschmelzung und Spaltung

Rz. 92 Wirtschaftlich verfolgen Verschmelzung und Spaltung unterschiedliche Richtungen. Die Verschmelzung führt zur Konzentration von Wirtschaftsgütern und die Spaltung zur Aufteilung des Vermögens. Rechtlich folgen diese beiden Umstrukturierungsvorgänge aber einem grundsätzlich identischen Konzept. Die Vorschriften der Spaltung verweisen auf die Verschmelzung (§ 125 UmwG). ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 100 Der übernehmende Rechtsträger ist grundsätzlich an die Wertansätze in der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gebunden.[1] In Ausgliederungsfällen (Einbringung oder Anteilstausch) steht dem übernehmenden Rechtsträger bei Erfüllung der Voraussetzungen das Wahlrecht zu, mit welchem Wert er das eingebrachte Vermögen ansetzt.[2]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6 Anfangs- und Schlussbilanz beim Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften

Rz. 59 Der Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart macht eine Anpassungsrechnung an die neue Gewinnermittlungsart erforderlich.[1] Diese Anpassungsrechnung soll sicherstellen, dass alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einmal erfasst werden. Anderenfalls würden einige Sachverhalte nicht bzw. doppelt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt. Der Beginn oder das Ende...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3 Eröffnungsbilanz anlässlich der Unternehmensgründung

Rz. 14 Die Pflicht zum Aufstellen einer Eröffnungsbilanz/Gründungsbilanz und der Durchführung einer Eröffnungsinventur ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB und § 240 Abs. 1 HGB. Als Startpunkt einer neuen Reihe von auf der Finanzbuchhaltung basierenden Regelbilanzen, handelt es sich bei der Eröffnungsbilanz um eine Sonderbilanz. Fragestellungen anlässlich einer Unternehmensgründun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 116 Neben der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ist bei juristischen Personen die Überschuldung ein weiterer Insolvenzgrund (§ 19 Abs. 1 InsO). Die Überschuldung ist auch bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften (§ 19 Abs. 3 InsO) und bei einem Nachlass (§ 320 InsO) Insolvenzeröffnungsgrund. Gemäß Legaldefinition in §...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht

Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem Status zusammengeführt werden. Die Gliederung i...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung

Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellung für das Betriebsvermögen.[2] Aufgrund des Grun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.2 Veranlagungszeiträume ab 2022

Rz. 58a In Folge der erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des UmwStG auf Drittstaatengesellschaften durch das KöMoG, wurde die Vorschrift des § 12 Abs. 3 KStG ersatzlos aufgehoben. Es besteht keine Notwendigkeit mehr, den Wegzug aus Deutschland zwingend wie eine Liquidation zu behandeln.[1] Sollte es durch den Wegzug einer Kapitalgesellschaft zu einem Ausschluss ode...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 97 Steuerlich kommt es grundsätzlich zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden Rechtsträger in dessen Schlussbilanz.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Ansatz des Buch- oder Zwischenwerts beantragt werden, sodass es nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommt.[2] Während handelsrechtlich stets dem übernehmenden Rechtsträger das Wahlrec...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 11 Verlustanzeigebilanz

Rz. 114 Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft muss eine Versammlung der Anteilseigner einberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren wurde (§ 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz, aus der sich der Verlust der Hälfte des Grundkapitals ergibt, nennt man Verlustanzeigebilanz.[1] Sie ist keine Sonderbilanz und kein Status, da sie sich unmittelbar aus d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.1 Insolvenzschlussrechnung

Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht über den Verlauf und das Ergebni...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.3 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 124 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neuer Gewinnermittlungszeitraum (§ 155 Abs. 2 InsO). Für Kapitalgesellschaften ist bei Insolvenz ein 3-jähriger Besteuerungszeitraum vorgesehen (§ 11 KStG). Diese 3-jahresfrist ist eine Sollvorschrift und kann gegebenenfalls verlängert werden.[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7.1 Kapitalerhöhung

Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sich auch bei der Grün...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 134 Steuerlich gilt für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein nach Möglichkeit maximal 3-jähriger Besteuerungszeitraum innerhalb des Abwicklungszeitraums (§ 11 Abs. 1 KStG). Für das Ergebnis des letzten Rumpf-Wirtschaftsjahres der werbenden Gesellschaft räumt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht ein (R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR). Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8 Pro-forma-Finanzinformation

8.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Pro-forma-Finanzinformationen Rz. 75 Die Prospekt-VO[1] normiert die Anforderungen an den Wertpapierprospekt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt. Detailliert werden diese Anforderungen durch VO EU 2019/980[2]. Der IDW nimmt sich den Pro-Forma-Finanzinformationen in sein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7 Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbilanz

7.1 Kapitalerhöhung Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sic...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5 Zuzugs- und Wegzugsbilanz anlässlich der Änderung der Steuerpflicht einer Körperschaft

Rz. 49 Die Zuzugs- und Wegzugsbilanz ist eine steuerliche Sonderbilanz. Der Zuzug ist mit der steuerlichen Verstrickung verbunden. Dies bedeutet, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Veräußerungsgewinn des Wirtschaftsguts begründet wird (§ 4 Abs. 1 Satz 8 2. Halbsatz EStG). Der Wegzug wirft die Frage einer Entstrickung, also dem Ausschluss oder der Be...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.1 Veranlagungszeiträume bis 2021

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 15 Weiterführende Literatur

Daragen, DStR 2000, 573 ff.; Fleischer/Goette, Münchener Kommentar zum GmbHG, Band 3, 3. Aufl. 2018; Gummert/Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl. 2019; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11, 8. Aufl. 2020; Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1 und Band ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1 Handelsbilanzrecht

3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratoris...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14 Vermögensaufstellung über den Nachlass

Rz. 135 Der Tod einer Person kann mit der Erstellung von 2 unterschiedlichen Vermögensaufstellungen verbunden sein. Zum einen ist eine Aufstellung für die Erbschaftsteuer zu errichten. Zum anderen kann der Erbe ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände (Inventar) bei dem Nachlassgericht einreichen, um die beschränkte Erbenhaftung zu erhalten. 14.1 Inventar 14.1.1 Gesetzliche Gru...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2 Vermögensaufstellung anlässlich der Erbschaftsteuer

14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellun...mehr