Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Zustimmung des FA

Rn. 584 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Die Bindung des Unternehmers an die Bilanz für das Besteuerungsverfahren trat bis 1998 mit ihrer Einreichung beim FA mit der Folge ein, dass von da an ein richtiger Bilanzansatz nur noch mit Zustimmung des FA geändert werden konnte. Die Zustimmung des FA zur Bilanzänderung war entbehrlich, wenn die Bilanzänderung weder die steuerliche Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: erkennbare Handlung/nachprüfbare Dokumentation

Rn. 283 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Einlagewille des StPfl muss in äußeren Ereignissen, Geschehen, Verhaltensweisen uÄ unmissverständlich zum Ausdruck kommen (BFH v 22.09.1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). Die Willensentscheidung wird wirksam, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (zB BFH v 21.04.2005, III R 4/04, BStBl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausstrahlungswirkung auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers

Rz. 263 [Autor/Zitation] Neben der Abschlussprüfung können die Vorschriften der APrVO auch auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers ausstrahlen. Ursächlich dafür sind Gesetzesverweise, durch die das nationale Recht in Deutschland insbes. auf den Blacklist-Katalog in Art. 5 der APrVO Bezug nimmt. Solche Verweise finden sich vor allem im AktG. Hier ist jedoch je nach Wort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ende der Rechnungslegungspflicht

Rz. 19 [Autor/Zitation] Das Unternehmen wird von der Rechnungslegungspflicht nach PublG frei, wenn an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 nicht mehr gegeben sind (Abs. 1 Satz 3). Während den Unternehmen durch diese Regelung ein verzögerter Start zugestanden wird, obwohl die Kriterien schon überschritten werden, bleiben sie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die Zurechnung zum Betriebsvermögen ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Transparent besteuerte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 133 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften, welche die Option nach § 1a KStG nicht ausgeübt haben, unterliegen lediglich der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Gesellschafter anfallende ESt. oder KSt. ist für die Bewertung der latenten Steuern auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft irrelevant (IDW RS FAB 7 Rz. 19). Bei der Ermittlung der temporären Differenzen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsformspezifika

Rn. 150 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Gesetzesterminologie und die gesamte Nomenklatur in der BFH-Rspr ist primär auf die Verhältnisse eines einzelnen StPfl ausgerichtet. Sie lässt sich indes praktisch nahtlos auf die Verhältnisse einer mitunternehmerischen PersGes übertragen, und zwar auch unter der Besonderheit der dort möglichen Sonderbilanzen für die einzelnen Gesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen und Rechtsnatur der Verpflichtung

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Aufstellung des JA verpflichtet sind. Welche Personen als gesetzliche Vertreter für Zwecke des PublG gelten, bestimmt sich nach § 4 Abs. 1 (s. § 4 Rz. 4 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei einer juristischen Person sind dies die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Rz. 229 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine pri...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vollendung, Beendigung

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen Vollendung und Beendigung einer Straftat ist wichtig, weil erst mit der Vollendung die Strafbarkeit beginnt, da zuvor noch Berichtigungsmöglichkeiten bestehen, und mit der Beendigung die Verjährungsfrist beginnt. Die Straftat ist bei abstrakten Gefährdungsdelikten nach hM grds. "mit Abschluss der tatbestandsmäßigen Handlung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerschulden

Rz. 231 [Autor/Zitation] Steuerschulden, für die das Unternehmen Steuerschuldner ist, sind stets dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher in der Bilanz zu erfassen. Dies betrifft die Gewerbesteuer, welche als Objektsteuer den stehenden Gewerbebetrieb zum Steuergegenstand hat (§ 2 Abs. 1 GewStG), die Umsatzsteuer, die an das Vorliegen eines Unternehmens knüpft (§ 2 UStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen. Normenkette § 16 Abs. 2 und 3; § 15a Abs. 2 und 4; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die an einer L-KG beteiligt war. Die L-KG betrieb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonderbilanzen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema nach § 266 gilt unmittelbar für die Bilanz des JA. Es eignet sich grds. auch zur Aufstellung von Sonderbilanzen (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 3). Rz. 16 [Autor/Zitation] Für die Eröffnungsbilanz schreibt § 242 Abs. 1 Satz 2 zwingend vor, dass die für den JA geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sin...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Zweistufige Gewinnermittlung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der gewerbliche Gewinn eines Mitunternehmers setzt sich zusammen aus seinem ihm zurechenbaren Anteil am Gewinn, den die Gesellschaft erzielt, und den Ergebnissen aus seinen Ergänzungs- und Sonderbilanzen (additive Gewinnermittlung; vgl. aus der Rspr. BFH v. 12.11.1985 – VIII R 286/81, BStBl. II 1986, 55; v. 2.12.1997 – VIII R 15/96, BStBl. II 2008, 174...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung. Dieses mitunternehmerspezifische Korrespondenzprinzip hat folgenden Hintergrund: Nach der additiven Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung verläuft das Verhältnis von Forderungen im Sonderbereich des Mi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das in § 246 Abs. 1 Satz 1 niederlegte Vollständigkeitsgebot verlangt, dass verdeckte Einlagen auch handelsbilanziell zu berücksichtigen sind. Diese werden in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 ausgewiesen. Rz. 445 [Autor/Zitation] Nach handelsrechtlichem Verständnis sind verdeckte Einlagen Leistungen des Gesellschafters, die nicht offen als Ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abfindung übersteigt Kapitalanteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Umstritten ist, welche bilanziellen Auswirkungen sich für die Personenhandelsgesellschaft ergeben, wenn zwischen der Abfindung und dem Betrag des Kapitalanteils des ausscheidenden Gesellschafters ein positiver Unterschiedsbetrag besteht. Nach der früheren, an die Vorgehensweise im Steuerrecht angelehnten Sichtweise des IDW wurde die Abfindung eines Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II

Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[2] gehören zum ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG ist es, den Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Schuldzinsen insoweit rückgängig zu machen, als jener Zinsaufwand durch Überentnahmen und damit durch auß...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.3 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 146 Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für Zwecke der Verlustverrechnung nach § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) während der Anwendung der Tonnagebesteuerung parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer eine Steuerbilanz einschließlich Kapitalkonten auf Grundlage des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG zu führen. § 15a EStG ist somit neben § 5a E...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.8 Sonder-Betriebsvermögen durch zuvor an die übertragene Kapitalgesellschaft überlassene Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft der übertragenden Körperschaft bislang überlassen haben und die bisher Privatvermögen waren, gelten zum steuerlichen Übertragungsstichtag als in das Sonder-Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingelegt. Die Einlage in der Sonderbilanz des jeweiligen Mitunternehmers erfolgt nach...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.7 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche übergehenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[1] Zu einzelnen Positionen der steuerlichen Schlussbilanz gilt Folgendes:[2] Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter: Widerspricht ein Gesellschafter formwirksam ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.2 Korrespondierende Bilanzposten

Rz. 178 Solange die Komplementär-GmbH als Mitunternehmer anerkannt ist, muss ihr Beteiligungskonto dem Kapitalkonto bei der GmbH & Co. entsprechen. Alle Veränderungen sind übereinstimmend auszuweisen, eine Differenz darf nicht entstehen. Daher sind auch Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung nur im Ergebnis der GmbH & Co. aufzuzeigen; erst der Nettobetrag g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 192 Bei der Einheitsgesellschaft (Rz. 50ff.) besteht die Abweichung vom Normfall der GmbH & Co. darin, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zivilrechtlich der GmbH & Co. selbst gehören. Sie bilden damit kein Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten, sondern Betriebsvermögen der KG und sind in der Gesamthandsbilanz auszuweisen. Da in diesem Fall die GmbH & Co. Allei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 S. 1 EStG zunächst der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen vermehrt um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Entnahmen und Einlagen

Rz. 18 Der Gewinn abzüglich des positiven Saldos der Entnahmen und Einlagen (zzgl. der GewSt) bildet den begünstigungsfähigen Gewinn. Zugleich ist der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen Ausgangspunkt zur Berechnung einer möglichen Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 EStG. Rz. 18a Die Begriffe "Entnahmen" und "Einlagen" entsprechen denen des § 4 Abs. 1 S. 2 bis 8 EStG. N...mehr