Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

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Sonderbilanzen und Status / 12.2 Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2 Liquidation der Kapitalgesellschaft

13.2.1 Beginn der Liquidation Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu e...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.1 Beginn der Liquidation

Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll den Wert des Vermögens festst...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität verknüpft sind. Rz. 96 Der Sti...mehr

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Sonderbilanzen und Status

1 Grundlagen 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.2 Weitere Differenzierungsansätze

Rz. 10 Eine weitere Systematisierung innerhalb der einzelnen Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach abstrakten Merkmalen ist schwierig und umstritten.[1] Am sinnvollsten erscheint es, eine weitere Ordnung der Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach dem Lebenszyklus der Unternehmung vorzunehmen (gründende, werbende und auflösende Phase).[2] Es werden aber noch andere Diffe...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 104 Steuerlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die §§ 3 ff. UmwStG entsprechend anzuwenden (§ 9 UmwStG). Es wird die Aufstellung einer Schlussbilanz der formwechselnden Kapitalgesellschaft und eine Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft als Rechtsträger neuer Form angeordnet. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1 Verschmelzung und Spaltung

Rz. 92 Wirtschaftlich verfolgen Verschmelzung und Spaltung unterschiedliche Richtungen. Die Verschmelzung führt zur Konzentration von Wirtschaftsgütern und die Spaltung zur Aufteilung des Vermögens. Rechtlich folgen diese beiden Umstrukturierungsvorgänge aber einem grundsätzlich identischen Konzept. Die Vorschriften der Spaltung verweisen auf die Verschmelzung (§ 125 UmwG). ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 100 Der übernehmende Rechtsträger ist grundsätzlich an die Wertansätze in der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gebunden.[1] In Ausgliederungsfällen (Einbringung oder Anteilstausch) steht dem übernehmenden Rechtsträger bei Erfüllung der Voraussetzungen das Wahlrecht zu, mit welchem Wert er das eingebrachte Vermögen ansetzt.[2]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6 Anfangs- und Schlussbilanz beim Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften

Rz. 59 Der Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart macht eine Anpassungsrechnung an die neue Gewinnermittlungsart erforderlich.[1] Diese Anpassungsrechnung soll sicherstellen, dass alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einmal erfasst werden. Anderenfalls würden einige Sachverhalte nicht bzw. doppelt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt. Der Beginn oder das Ende...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3 Eröffnungsbilanz anlässlich der Unternehmensgründung

Rz. 14 Die Pflicht zum Aufstellen einer Eröffnungsbilanz/Gründungsbilanz und der Durchführung einer Eröffnungsinventur ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB und § 240 Abs. 1 HGB. Als Startpunkt einer neuen Reihe von auf der Finanzbuchhaltung basierenden Regelbilanzen, handelt es sich bei der Eröffnungsbilanz um eine Sonderbilanz. Fragestellungen anlässlich einer Unternehmensgründun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 116 Neben der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ist bei juristischen Personen die Überschuldung ein weiterer Insolvenzgrund (§ 19 Abs. 1 InsO). Die Überschuldung ist auch bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften (§ 19 Abs. 3 InsO) und bei einem Nachlass (§ 320 InsO) Insolvenzeröffnungsgrund. Gemäß Legaldefinition in §...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht

Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem Status zusammengeführt werden. Die Gliederung i...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5 Zuzugs- und Wegzugsbilanz anlässlich der Änderung der Steuerpflicht einer Körperschaft

Rz. 49 Die Zuzugs- und Wegzugsbilanz ist eine steuerliche Sonderbilanz. Der Zuzug ist mit der steuerlichen Verstrickung verbunden. Dies bedeutet, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Veräußerungsgewinn des Wirtschaftsguts begründet wird (§ 4 Abs. 1 Satz 8 2. Halbsatz EStG). Der Wegzug wirft die Frage einer Entstrickung, also dem Ausschluss oder der Be...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung

Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellung für das Betriebsvermögen.[2] Aufgrund des Grun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 97 Steuerlich kommt es grundsätzlich zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden Rechtsträger in dessen Schlussbilanz.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Ansatz des Buch- oder Zwischenwerts beantragt werden, sodass es nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommt.[2] Während handelsrechtlich stets dem übernehmenden Rechtsträger das Wahlrec...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7.1 Kapitalerhöhung

Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sich auch bei der Grün...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.3 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 124 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neuer Gewinnermittlungszeitraum (§ 155 Abs. 2 InsO). Für Kapitalgesellschaften ist bei Insolvenz ein 3-jähriger Besteuerungszeitraum vorgesehen (§ 11 KStG). Diese 3-jahresfrist ist eine Sollvorschrift und kann gegebenenfalls verlängert werden.[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 11 Verlustanzeigebilanz

Rz. 114 Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft muss eine Versammlung der Anteilseigner einberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren wurde (§ 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz, aus der sich der Verlust der Hälfte des Grundkapitals ergibt, nennt man Verlustanzeigebilanz.[1] Sie ist keine Sonderbilanz und kein Status, da sie sich unmittelbar aus d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 134 Steuerlich gilt für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein nach Möglichkeit maximal 3-jähriger Besteuerungszeitraum innerhalb des Abwicklungszeitraums (§ 11 Abs. 1 KStG). Für das Ergebnis des letzten Rumpf-Wirtschaftsjahres der werbenden Gesellschaft räumt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht ein (R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR). Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.1 Insolvenzschlussrechnung

Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht über den Verlauf und das Ergebni...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8 Pro-forma-Finanzinformation

8.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Pro-forma-Finanzinformationen Rz. 75 Die Prospekt-VO[1] normiert die Anforderungen an den Wertpapierprospekt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt. Detailliert werden diese Anforderungen durch VO EU 2019/980[2]. Der IDW nimmt sich den Pro-Forma-Finanzinformationen in sein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7 Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbilanz

7.1 Kapitalerhöhung Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sic...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 15 Weiterführende Literatur

Daragen, DStR 2000, 573 ff.; Fleischer/Goette, Münchener Kommentar zum GmbHG, Band 3, 3. Aufl. 2018; Gummert/Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl. 2019; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11, 8. Aufl. 2020; Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1 und Band ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 38 Es ist zwischen der gezeichneten Einlage, der ausstehenden Einlage und dem von der ausstehenden Einlage eingeforderten bzw. noch nicht eingeforderten Teil der ausstehenden Einlage zu unterscheiden. Der noch nicht eingeforderte Teil der Einlage ist auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen. Der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Teil ist unt...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14 Vermögensaufstellung über den Nachlass

Rz. 135 Der Tod einer Person kann mit der Erstellung von 2 unterschiedlichen Vermögensaufstellungen verbunden sein. Zum einen ist eine Aufstellung für die Erbschaftsteuer zu errichten. Zum anderen kann der Erbe ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände (Inventar) bei dem Nachlassgericht einreichen, um die beschränkte Erbenhaftung zu erhalten. 14.1 Inventar 14.1.1 Gesetzliche Gru...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1 Gründung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

3.1.1 Handelsbilanzrecht 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grunds...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft

3.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 38 Es ist zwischen der gezeichneten Einlage, der ausstehenden Einlage und dem von der ausstehenden Einlage eingeforderten bzw. noch nicht eingeforderten Teil der ausstehenden Einlage zu unterscheiden. Der noch nicht eingeforderte Teil der Einlage ist auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen. Der eingeforderte, aber noch nicht ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.3 Gründungskosten

Rz. 37 Das handelsrechtliche Aktivierungsverbot für die Gründungskosten gilt auch im Steuerrecht. Bei den Gesellschaftern erhöhen diese Kosten der Gründung die Anschaffungskosten für die Beteiligung.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.3 Übersicht

Rz. 47 Die gesellschaftsrechtlichen, handelsbilanziellen und steuerlichen Vorschriften, die für die Bewertung der Einlage von Relevanz sind, lassen sich wie folgt darstellen: Bewertung von Sacheinlagenmehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.2 Gründungskosten

Rz. 25 Die Gründungskosten sind grundsätzlich Aufwand und unterliegen einem Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 1 HGB).mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1 Grundlagen

1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjah...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2 Vermögensaufstellung anlässlich der Erbschaftsteuer

14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1 Inventar

14.1.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung Rz. 136 Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, § 1967 Abs. 1 BGB. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[1] Kommen die Erben einer Aufforderung des Nachlassgerichts zur Erstellung eines Inventars nicht nach, kann die Haftung nicht mehr beschränkt werden (§§ 1993 ff. BGB). Ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1 Handelsbilanzrecht

3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratoris...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.2 Einlagen in ein Einzelunternehmen

Rz. 36 Für Einlagen in ein Einzelunternehmen gelten die Ausführungen über die verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft entsprechend.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 43 Bei der Kapitalgesellschaft ist zwischen der offenen Einlage mit Gewährung von Gesellschaftsrechten und der verdeckten Einlage ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten zu unterscheiden. 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2 Wegzugsbilanz

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 139 Was in der Vermögensaufstellung anzusetzen ist, richtet sich nach dem jeweiligen steuerpflichtigen Vorgang (§ 1 Abs. 1 ErbStG). Im Einzelnen ist wie folgt zu bewerten: Betriebsvermögen ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG).[1] Grundvermögen (auch betriebliches § 99 Abs. 3 BewG) ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten (§ 177 BewG). Unbebaute Grundstücke ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.2 Gründe für den Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Ein Wechsel von den Einnahmen-Überschussrechnern zum Bestandsvergleich beruht in der Regel darauf, dass der Steuerpflichtige buchführungspflichtig wird oder sich als Einnahme-Überschussrechner freiwillig für die Bilanzierung entscheidet. Ein Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt grundsätzlich freiwillig.[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.2 Überbewertung von Sacheinlagen

Rz. 40 Das Verbot der Unterpariemission (§ 9 Abs. 1 AktG) verlangt, dass die Einlage mindestens dem Wert des ausgewiesenen Nennkapitals entspricht.[1] Eine nicht unwesentliche Überbewertung der Einlage ist unzulässig und führt zur Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht (§ 9c Abs. 1 GmbHG, § 38 Abs. 2 AktG). Sofern der Wert der Sacheinlage hinter dem Nennbetrag de...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7.2 Kapitalherabsetzung

Rz. 74 Neben der Liquidation ist die Kapitalherabsetzung die einzige Möglichkeit, das Nennkapital an die Anteilseigner auszuschütten.[1] Es sind verschiedene Formen der Kapitalherabsetzung zu unterscheiden:[2] ordentliche Kapitalherabsetzung § 58 GmbHG, § 222 ff. AktG vereinfachte Kapitalherabsetzung §§ 58a-58f GmbHG, §§ 229 ff. AktG Einziehung von Anteilen §§ 237 ff. AktG [3] u...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Übergangsbilanz

Rz. 64 Beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich sind in der Anfangsbilanz (auch Übergangsbilanz genannt) die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die bereits zuvor zum Betriebsvermögen gehört haben.[1] Das gilt auch für die in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG genannten Wirtschaftsgüter.[2] Es sind erstmalig Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Üb...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage

Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene Einlage ein tauschähnlicher Vorgang. Es kommt zu einer Realisation der stillen Reserven in dem eingelegten Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG. Rz. 45 Auch bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Einlage unter dem Teilwert möglich (§§ 20 ff. U...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung

Rz. 136 Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, § 1967 Abs. 1 BGB. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[1] Kommen die Erben einer Aufforderung des Nachlassgerichts zur Erstellung eines Inventars nicht nach, kann die Haftung nicht mehr beschränkt werden (§§ 1993 ff. BGB). Eine solche Aufforderung erfolgt nur, wenn ein Nac...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.4 Pro-forma-Angaben in der Regelbilanz

Rz. 91 Unabhängig von der Veröffentlichung eines Prospekts gibt es eine weitere Situation, in der das deutsche Recht einen "Pro-forma-Abschluss" kennt, auch wenn er nicht ausdrücklich so bezeichnet wird.[1] Verändert sich der Konsolidierungskreis in einer Berichtsperiode wesentlich, so lässt das Gesetz 2 Wege zu, um den Vergleich zu ermöglichen. Nach § 294 Abs. 2 HGB kann di...mehr