Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich von § 328 HGB ist kongruent mit dem Geltungsbereich der §§ 325ff. HGB (Tz. 6) die Vorschrift gilt sinngemäß für Kreditinstitute und Versicherungen (§ 340l Abs. 1, § 341l Abs. 1 HGB). Auch eingetragene Genossenschaften unterliegen § 328 HGB (vgl. § 339 Abs. 2 HGB). Ferner verweist das PublG in seinen § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.3.2 § 272 Abs. 1b Satz 2 HGB

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Übersteigt der Erlös den Nennbetrag, ist die Differenz bis zum für den Erwerb gezahlten Aufgeld wieder in die entsprechende Rücklage einzustellen, aus der der Betrag entnommen worden ist. Ist die GmbH inzwischen in eine AG umgewandelt, ist es fraglich, ob bei vorheriger Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eine Rückge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz zur Ermittlung einer Überschuldung gem. § 19 InsO kann hingegen nicht § 266 HGB folgen.[1] Bei ihr geht es um die (tatsächliche) Wertermittlung mit Blick auf das vom Rechtsträger betriebene Unternehmen.mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1 Bußgeldtatbestände in Abs. 1

Rz. 173 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum tauglichen Täterkreis (Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats) vgl. Tz. 165 f. sowie die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 30). § 334 Abs. 1 Satz 1 HGB sanktioniert in Nr. 1–6 Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften; die §§ 242ff. HGB werden dabei allerdings nicht komplett erfasst.[1] Führt der...mehr

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Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.3 Schlussbilanz (Liquidationsbilanz)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Schlussbilanz ist die Jahresbilanz für das letzte Geschäftsjahr des Einzelkaufmanns, das kürzer als ein Jahr sein kann. Für sie gelten keine Besonderheiten. Deshalb ist sie im Gesetz auch nicht geregelt. Die Liquidationsbilanzen der Handelsgesellschaften treten neben oder an Stelle der Jahresbilanzen nach GoB und folgen besonderen Regeln. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.2 Ansatz zum Nennbetrag

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapital ist zum Stichtag zum Nennbetrag anzusetzen. Trotz Nettoausweises ergibt sich aus dem Zusammenhang mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB, dass auch bei nicht voller Einzahlung ein voller Ansatz notwendig ist.[1] Der Nennbetragsziffer wird elementare Bedeutung für den Kapitalschutz zugebilligt, weil in dieser Höhe das Vermögen gegen Ausschüttung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.1 Relevante Größenkriterien

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzsumme (Abs. 2a) setzt sich nach der durch das BilRUG neu eingefügten gesetzlichen Definition in § 267 Abs. 4a HGB aus den Posten zusammen, die in den Buchstaben A bis E des § 266 Abs. 2 HGB aufgeführt sind (d. h. Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Rechnungsabgrenzungsposten; aktive latente Steuern; aktiver Unterschiedsbetrag aus der V...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 385 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 HGB regelt den Ausweis der einzelnen Posten, ihre Bezeichnung, ihre Reihenfolge und ihre Unterteilung in der Bilanz.[1] Dadurch werden Art. 8 und 9 der 4. EG-Richtlinie umgesetzt, wobei das Wahlrecht zur Bilanz in Kontoform nicht übernommen worden ist.[2] Die Vorschrift verwirklicht vor allem die Informationsfunktion der Rechnungslegun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.4 Größenmerkmale bei Personenzusammenschlüssen

Rz. 13 Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist bei Mitunternehmerschaften nicht zulässig, wenn bei bilanzierenden Gesellschaften das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen laut Ergänzungsbilanz) 235.000 EUR oder bei Überschussrechnern der (Gesamt-)Gewinn der Gesellschaft 100.000 EUR überschreitet. B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g EStG nicht anwendba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 1.1.1 Sonderbilanz

Rz. 3 Die Sonderbilanz bildet den Start- oder Endpunkt einer Reihe von Regelbilanzen und damit einen neuen Anknüpfungspunkt oder das Ende für die Finanzbuchhaltung.[1] Die Sonderbilanz ist mit den vorangehenden oder folgenden Regelbilanzen durch die Bilanzidentität verbunden. Beispiele sind die Gründungsbilanz, die Schlussbilanz bei Spaltung und Verschmelzung oder die Schluss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 2 Sonderbilanz anlässlich einer Währungsumstellung

Rz. 13 Die Pflicht zur Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz traf alle Unternehmen, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hatten. Andere Bilanzen anlässlich einer Währungsumstellung waren die Deutsche-Mark-Eröffnungsbilanz von 1948 und die Reichsmark-Eröffnungsbilanz von 1924. Die DM-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, da sie mit der künftigen...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12 Status und Sonderbilanz anlässlich der Insolvenz

Rz. 115 Während der Insolvenz ist sowohl eine Sonderbilanz (die Schlussbilanz) als auch ein Status (die Insolvenzschlussrechnung) aufzustellen. Der Grund dafür, dass parallel unterschiedliche Rechenwerke aufgestellt werden, liegt darin, dass diese Rechenwerke unterschiedliche Zwecke verfolgen.[1] 12.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Rz. 116 Neben der Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9 Sonderbilanz und Status bei der Umwandlung

9.1 Verschmelzung und Spaltung Rz. 92 Wirtschaftlich verfolgen Verschmelzung und Spaltung unterschiedliche Richtungen. Die Verschmelzung führt zur Konzentration von Wirtschaftsgütern und die Spaltung zur Aufteilung des Vermögens. Rechtlich folgen diese beiden Umstrukturierungsvorgänge aber einem grundsätzlich identischen Konzept. Die Vorschriften der Spaltung verweisen auf di...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.3 Einordnung als Sonderbilanz

Rz. 90 Einer Pro-forma-Finanzinformation liegt mit dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt ein außerordentliches Ereignis zugrunde. Insoweit kann man von einer Sonderbilanz sprechen. Allerdings unterscheidet sie sich von den bisher besprochenen Sonderbilanzen dadurch, dass eine Verknüpfung mit der Buchhaltung nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 1.1.3 Regelbilanz als Sonderbilanz im weiteren Sinne

Rz. 8 In bestimmten Situationen können Regelbilanzen als Sonderbilanzen im weiteren Sinne subsumiert werden, wenn ihnen ein laufender, jedoch außergewöhnlicher Geschäftsvorfall zugrunde liegt. Dies ist zum Beispiel bei der Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers (§ 24 UmwG) im Rahmen der Verschmelzung und Spaltung zur Aufnahme der Fall.[1] Weder die Bilanzidentität noch der B...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status

Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Diese Verbindung ist die Bilan...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13 Status und Sonderbilanz anlässlich der Liquidation

Rz. 125 Die Rechnungslegung bei Insolvenz und Liquidation weist eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Allerdings führt die Liquidation im Gegensatz zur Insolvenz immer zur Zerschlagung. Rz. 126 Von der formalen Liquidation ist die sogenannte stille Liquidation abzugrenzen.[1] Unter Umständen kann die beständige Reduktion der Geschäftstätigkeit zur Vermögenslosigkeit einer Gesel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.3 Steuerliche Sonderbilanzen

Rz. 11 Aufgrund der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) der Handelsbilanz für die Steuerbilanz haben die handelsrechtlichen Sonderbilanzen auch steuerliche Bedeutung (z. B.: Gründung, Liquidation, Insolvenz). Die handelsrechtliche Sonderbilanz ist nur ein einmaliger Vorgang. Sie hat aber auf die steuerliche Gewinnermittlung einen entscheidenden Einfluss, da sie mit den f...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.2 Abgrenzung der Ergänzungsbilanz zur Sonderbilanz

Rz. 6 Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoc...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.4 Steuerliche "Sonderbilanzen" der Mitunternehmerschaft

Rz. 12 Es ist zu beachten, dass der Begriff der Sonderbilanz im Steuerrecht im Bereich der Personengesellschaften verwendet wird. Bei diesen auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG gegründeten Bilanzen handelt es sich allerdings um keine Sonderbilanzen im hier verwendeten Sinne. Diesen steuerlichen Sonderbilanzen der Personengesellschaften liegt kein außerordentlicher Anlass ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.2 Status

Rz. 5 Der Begriff der Sonderbilanz wird uneinheitlich verwendet. Teilweise wird zwischen Sonderbilanz und Status unterschieden. Teilweise wird der Begriff der Sonderbilanz so weit gefasst, dass die weitere Differenzierung zwischen Status und Sonderbilanz aufgehoben wird.[1] Richtig ist es, zwischen dem Status und der Sonderbilanz zu unterscheiden. Rz. 6 Der Status ist eine Ve...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein außergewöhnlicher und sel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 129 Formell besteht bei Beendigung der Liquidation eine Pflicht, einen internen Status und eine externe Schlussbilanz zu erstellen. Die externe Schlussbilanz beendet die Kette der laufenden Bilanzen. Sie baut auf der Finanzbuchführung auf und ist eine Sonderbilanz.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 132 Im Vergleich zu Personengesellschaften wird bei den Kapitalgesellschaften nur eine Schlussrechnung (interner Status) zur Beendigung der Liquidation verlangt (§ 74 GmbHG, § 273 AktG). Der Liquidator soll anhand dieser Schlussrechnung Rechenschaft ablegen.[1] Es ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu erstellen, aus der sich die Aufteilung des Reinvermögens unter d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.2 Insolvenzschlussbilanz

Rz. 122 Es sind 2 handelsrechtliche Schlussbilanzen zu unterscheiden. Im Fall der Zerschlagung endet die Unternehmung mit der Schlussverteilung (§ 196 InsO) und das Insolvenzverfahren wird durch Aufhebung beendet (§ 200 InsO). Gleiches gilt für die Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§§ 207 ff. InsO). Auf den Tag des Beschlusses der Aufhebung bzw. Einstellung des Insol...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.2 Schlussbilanz des werbenden Unternehmens und Insolvenzeröffnungsbilanz

Rz. 119 Während des Insolvenzverfahrens bestehen die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung fort (§ 155 InsO). Rz. 120 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 2 Satz 1 InsO). Deshalb ist auf den Tag der Eröffnung des Verfahren eine (Insolvenz-) Eröffnungsbilanz aufzustellen.[1] Entsprechend i...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.4 Übersicht

Rz. 9 Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Regelbilanzen, den Sonderbilanzen und den Statusrechnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.1 Beginn der Liquidation

Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu erstellen.[1] Der Zeitraum zwi...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2 Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2 Liquidation der Kapitalgesellschaft

13.2.1 Beginn der Liquidation Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu e...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2 Formwechsel

Rz. 101 Die klassischen Gründe für einen Formwechsel liegen im Wechsel zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Vermeidung der Mitbestimmung, der Flucht vor Publikationspflichten, der Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der Anteile oder der Schaffung einer Haftungsbegrenzung. 9.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2 Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers

9.1.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 12.3 Bei Beendigung des Insolvenzverfahrens

12.3.1 Insolvenzschlussrechnung Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht ü...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1 Liquidation der Personengesellschaft

13.1.1 Beginn der Liquidation Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1 Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers

9.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität ver...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.1 Beginn der Liquidation

Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll den Wert des Vermögens festst...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität verknüpft sind. Rz. 96 Der Sti...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.2 Weitere Differenzierungsansätze

Rz. 10 Eine weitere Systematisierung innerhalb der einzelnen Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach abstrakten Merkmalen ist schwierig und umstritten.[1] Am sinnvollsten erscheint es, eine weitere Ordnung der Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach dem Lebenszyklus der Unternehmung vorzunehmen (gründende, werbende und auflösende Phase).[2] Es werden aber noch andere Diffe...mehr

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Sonderbilanzen und Status

1 Grundlagen 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.3 Das Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 104a Durch das KöMoG[1] wurde das sogenannte Optionsmodell in § 1a KStG eingeführt. Demnach können Personenhandelsgesellschaften auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Gleichzeitig sind die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu besteuern. Die Option hat ausschließlich Wirkung für das Steuerrecht. Ziv...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 104 Steuerlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die §§ 3 ff. UmwStG entsprechend anzuwenden (§ 9 UmwStG). Es wird die Aufstellung einer Schlussbilanz der formwechselnden Kapitalgesellschaft und eine Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft als Rechtsträger neuer Form angeordnet. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 11 Verlustanzeigebilanz

Rz. 114 Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft muss eine Versammlung der Anteilseigner einberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren wurde (§ 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz, aus der sich der Verlust der Hälfte des Grundkapitals ergibt, nennt man Verlustanzeigebilanz.[1] Sie ist keine Sonderbilanz und kein Status, da sie sich unmittelbar aus d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.1 Insolvenzschlussrechnung

Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht über den Verlauf und das Ergebni...mehr