Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition und Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns

Rn. 67 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber definiert den nicht entnommenen Gewinn in § 34a Abs 2 EStG wie folgt: Zitat "Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres." Dies soll auf Basis der nachfolgenden Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2 Die Bewertung

Rz. 330 Gem. § 109 Abs. 2 i. V. m. § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert des Anteils an einer Personengesellschaft grundsätzlich wie folgt ermittelt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Nicht entnommener Gewinn bei doppel- und mehrstöckigen PersGes

Rn. 101 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Falle doppel- und mehrstöckiger PersGes (ausführlich s § 15 Rn 73, 78, 92 111bff (Bitz )) stellt sich die Frage, auf welcher Ebene und in welchem Verhältnis die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG anzuwenden sind. Hier besteht gewisser Interpretationsspielraum, der die FinVerw und die Fachwelt in drei Lager aufteilt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unbeschränkt und beschränkt StPfl, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen (s Rn 13–15), können die Tarifbegünstigung des § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne iSd Abs 2 aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) auf Antrag beanspruch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 22 Für den Umfang des BV kommt es nicht auf die gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern die steuerliche Betrachtung als Mitunternehmerschaft an (vgl. BFH vom 01.09.2011, BStBl II 2013, 210). Bei Mitunternehmerschaften gehört daher zum Gewerbebetrieb und damit zu deren BV neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen ihrer Gesellschafter, sowohl die a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist relevant für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG (s. Mannek in S/L, § 202 Rz. 3). Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.3 Vorgehen

Rz. 280 Gem. § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG werden die Vermögensgegenstände mit dem Anteil einbezogen, zu dem die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht. Dies ist auf jeder Beteiligungsebene vorzunehmen und bis zur obersten Feststellungsebene zu konsolidieren (vgl. Geck in K/E, § 13b ErbStG, Rz. 190). Rz. 281 Aus § 13b Abs. 9 S. 3 ErbStG ergibt sich ein Ansatzverbot bei d...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Begriff der Bilanzänderung

Wahlrecht: Durch die Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG dürfen steuerrechtlich zulässige Bilanzansätze durch andere – ebenfalls zulässige – Bilanzansätze ersetzt werden. Dem Grunde nach setzt sie damit ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen voraus. Beispiele die Wahl eines Rücklagenansatzes nach § 6b Abs. 3 EStG, nach R 6.5 Abs. 4 EStR oder nach R 6.6 Abs. 4 EStR, die Wahl ...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Steuerbilanz

Formen: Vermögensübersicht i.S.d. § 4 Abs. 2 EStG ist die Steuerbilanz. Diese kann in Form einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG in einer eigens für die Besteuerung erstellten Bilanz (Steuerbilanz), einer Einheitsbilanz oder einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG [20] übergeleiteten Handelsbilanz vorliegen.[21] Steuerbilanzen können ihrer Art nach sein: Eröffnungs- und Anfangsbilanzen, Schluss...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang

Ein zeitlicher Zusammenhang liegt nur vor, wenn die Bilanz unverzüglich nach einer Bilanzberichtigung geändert wird.[72] Der sachliche Zusammenhang ist gegeben, wenn sich Bilanzberichtigung und -änderung auf dieselbe Bilanz beziehen.[73] Beraterhinweis Bei Mitunternehmerschaften ist hierbei auf die Gesamtbilanz (= Gesamthandsbilanz + Ergänzungsbilanzen + Sonderbilanzen) abzust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.2 Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 506 Nach § 8b Abs. 4 S. 4 KStG sind Beteiligungen über eine Mitunternehmerschaft dem Mitunternehmer anteilig zuzuordnen. Die anteilig zugerechneten Beteiligungen gelten nach § 8b Abs. 4 S. 5 KStG als unmittelbare Beteiligungen. Offen bleibt dabei, wie mit Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen zu verfahren ist. Grundsätzlich gehören auch Einkünfte aus im Sonderbetriebsv...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 2.1 Zweistufige Gewinnermittlung

Die Gesellschaftsbilanz einer Mitunternehmerschaft bildet zusammen mit etwaigen Ergänzungsbilanzen sowie den Sonderbilanzen der Gesellschafter die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft (sog. additive Gesamtbilanz). Die getrennt ermittelten Ergebnisse "Steuerbilanz der Gesellschaft" nebst "Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter" einerseits und "Sonderbilanzen der Gesellschafter"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz / Zusammenfassung

Begriff Ergänzungsbilanzen sind Teil der Gewinnermittlung einer Personengesellschaft. Sie sind autonome Steuer­bilanzen und werden für einzelne Personengesellschafter für Besteuerungszwecke erstellt. Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz jeweils nur für einen Mitunternehmer aufgestellt. Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter, sondern lediglich ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 1 Ergänzungsbilanzen als Korrekturbilanzen

Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz nur für einen Mitunternehmer aufgestellt. In einer Ergänzungsbilanz wird aber anders als in einer Sonderbilanz kein Sonderbetriebsvermögen, sondern es werden Wertkorrekturen für Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens ausgewiesen. Die steuerliche Ergänzungsbilanz ist keine Handelsbilanz. Sie ergänzt nicht die Handel...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / Zusammenfassung

Überblick Nach überwiegender Auffassung sind die gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft additiv zu ermitteln. Additive Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft bedeutet, dass zu dem Ergebnis der Steuerbilanz der Personengesellschaft das Ergebnis der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzuzurechnen ist. Das Ergebnis der additiven Gewinnermittlung...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45 – 49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c ...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 4 Steuerliche Gewinnermittlung

Rz. 11 Der Gewinn der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Da die Kommanditgesellschaft als Personenhandelsgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, stellt sie auch kein selbstständiges Steuersubjekt dar.[1] Die Einkommensteuerpflicht obliegt nach dem sog. "Transparenzprinzip"[2] den Mitunternehmern.[3] Die jeweiligen Gewinnanteile stellen bei diesen Eink...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / 1. Unterschiede bei der Entnahmebeschränkung

Die Beschränkung der Entnahmen bzw. Ausschüttungen greift nicht für die auf der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen. Daher ist es aus Vereinfachungsgründen möglich, die auf den Gewinnanteil entfallenden Steuern pauschal mit 30 % anzusetzen. Der Nachweis einer höheren Steuer bleibt weiterhin möglich (R E 13a.20 Abs. 3 Satz 3 ErbStR). Die auf mögliche Ergänzungs- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entnahme- oder Ausschüttungssperre (Abs. 9 Nr. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] Die erste der drei kumulativ vorliegenden Voraussetzungen ist, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung Entnahmen aus der Gesellschaft oder Ausschüttungen der Gesellschaft auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei PersGes

Rn. 449 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einer freiberuflichen PersGes gehört zum BV zunächst das Gesamthandsvermögen der PersGes (zur gemeinsam entwickelten Software BFH BFH/NV 2001, 1547), sofern es nicht wegen erkennbaren Fehlens von Nutzen ausnahmsweise zum notwendigen PV gehört (BFH BStBl II 1996, 642). In Betracht kommt auch gewillkürtes BV nach den Grundsätzen s Rn 441 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 287 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG in der Neufassung der Vorschrift bestimmt ergänzend, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus, hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffällig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.1 Sonderbilanz

Rz. 3 Die Sonderbilanz bildet den Start- oder Endpunkt einer Reihe von Regelbilanzen und damit einen neuen Anknüpfungspunkt oder das Ende für die Finanzbuchhaltung.[1] Die Sonderbilanz ist mit den vorangehenden oder folgenden Regelbilanzen durch die Bilanzidentität verbunden. Beispiele sind die Gründungsbilanz, die Schlussbilanz bei Spaltung und Verschmelzung oder die Schluss...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 2 Sonderbilanz anlässlich einer Währungsumstellung

Rz. 13 Die Pflicht zur Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz traf alle Unternehmen, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hatten. Andere Bilanzen anlässlich einer Währungsumstellung waren die Deutsche-Mark-Eröffnungsbilanz von 1948 und die Reichsmark-Eröffnungsbilanz von 1924. Die DM-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, da sie mit der künftigen...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12 Status und Sonderbilanz anlässlich der Insolvenz

Rz. 115 Während der Insolvenz ist sowohl eine Sonderbilanz (die Schlussbilanz) als auch ein Status (die Insolvenzschlussrechnung) aufzustellen. Der Grund dafür, dass parallel unterschiedliche Rechenwerke aufgestellt werden, liegt darin, dass diese Rechenwerke unterschiedliche Zwecke verfolgen.[1] 12.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Rz. 116 Neben der Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9 Sonderbilanz und Status bei der Umwandlung

9.1 Verschmelzung und Spaltung Rz. 92 Wirtschaftlich verfolgen Verschmelzung und Spaltung unterschiedliche Richtungen. Die Verschmelzung führt zur Konzentration von Wirtschaftsgütern und die Spaltung zur Aufteilung des Vermögens. Rechtlich folgen diese beiden Umstrukturierungsvorgänge aber einem grundsätzlich identischen Konzept. Die Vorschriften der Spaltung verweisen auf di...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.3 Einordnung als Sonderbilanz

Rz. 90 Einer Pro-forma-Finanzinformation liegt mit dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt ein außerordentliches Ereignis zugrunde. Insoweit kann man von einer Sonderbilanz sprechen. Allerdings unterscheidet sie sich von den bisher besprochenen Sonderbilanzen dadurch, dass eine Verknüpfung mit der Buchhaltung nicht...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.3 Regelbilanz als Sonderbilanz im weiteren Sinne

Rz. 8 In bestimmten Situationen können Regelbilanzen als Sonderbilanzen im weiteren Sinne subsumiert werden, wenn ihnen ein laufender, jedoch außergewöhnlicher Geschäftsvorfall zugrunde liegt. Dies ist zum Beispiel bei der Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers (§ 24 UmwG) im Rahmen der Verschmelzung und Spaltung zur Aufnahme der Fall.[1] Weder die Bilanzidentität noch der B...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status

Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Diese Verbindung ist die Bilan...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13 Status und Sonderbilanz anlässlich der Liquidation

Rz. 125 Die Rechnungslegung bei Insolvenz und Liquidation weist eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Allerdings führt die Liquidation im Gegensatz zur Insolvenz immer zur Zerschlagung. Rz. 126 Von der formalen Liquidation ist die sogenannte stille Liquidation abzugrenzen.[1] Unter Umständen kann die beständige Reduktion der Geschäftstätigkeit zur Vermögenslosigkeit einer Gesel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.3 Steuerliche Sonderbilanzen

Rz. 11 Aufgrund der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) der Handelsbilanz für die Steuerbilanz haben die handelsrechtlichen Sonderbilanzen auch steuerliche Bedeutung (z. B.: Gründung, Liquidation, Insolvenz). Die handelsrechtliche Sonderbilanz ist nur ein einmaliger Vorgang. Sie hat aber auf die steuerliche Gewinnermittlung einen entscheidenden Einfluss, da sie mit den f...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.4 Steuerliche "Sonderbilanzen" der Mitunternehmerschaft

Rz. 12 Es ist zu beachten, dass der Begriff der Sonderbilanz im Steuerrecht im Bereich der Personengesellschaften verwendet wird. Bei diesen auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG gegründeten Bilanzen handelt es sich allerdings um keine Sonderbilanzen im hier verwendeten Sinne. Diesen steuerlichen Sonderbilanzen der Personengesellschaften liegt kein außerordentlicher Anlass ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.2 Status

Rz. 5 Der Begriff der Sonderbilanz wird uneinheitlich verwendet. Teilweise wird zwischen Sonderbilanz und Status unterschieden. Teilweise wird der Begriff der Sonderbilanz so weit gefasst, dass die weitere Differenzierung zwischen Status und Sonderbilanz aufgehoben wird.[1] Richtig ist es, zwischen dem Status und der Sonderbilanz zu unterscheiden. Rz. 6 Der Status ist eine Ve...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein außergewöhnlicher und sel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 129 Formell besteht bei Beendigung der Liquidation eine Pflicht, einen internen Status und eine externe Schlussbilanz zu erstellen. Die externe Schlussbilanz beendet die Kette der laufenden Bilanzen. Sie baut auf der Finanzbuchführung auf und ist eine Sonderbilanz.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.2 Beendigung der Liquidation

Rz. 132 Im Vergleich zu Personengesellschaften wird bei den Kapitalgesellschaften nur eine Schlussrechnung (interner Status) zur Beendigung der Liquidation verlangt (§ 74 GmbHG, § 273 AktG). Der Liquidator soll anhand dieser Schlussrechnung Rechenschaft ablegen.[1] Es ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu erstellen, aus der sich die Aufteilung des Reinvermögens unter d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.2 Insolvenzschlussbilanz

Rz. 122 Es sind 2 handelsrechtliche Schlussbilanzen zu unterscheiden. Im Fall der Zerschlagung endet die Unternehmung mit der Schlussverteilung (§ 196 InsO) und das Insolvenzverfahren wird durch Aufhebung beendet (§ 200 InsO). Gleiches gilt für die Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§§ 207 ff. InsO). Auf den Tag des Beschlusses der Aufhebung bzw. Einstellung des Insol...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.4 Übersicht

Rz. 9 Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Regelbilanzen, den Sonderbilanzen und den Statusrechnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.1 Beginn der Liquidation

Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu erstellen.[1] Der Zeitraum zwi...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.2 Schlussbilanz des werbenden Unternehmens und Insolvenzeröffnungsbilanz

Rz. 119 Während des Insolvenzverfahrens bestehen die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung fort (§ 155 InsO). Rz. 120 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 2 Satz 1 InsO). Deshalb ist auf den Tag der Eröffnung des Verfahren eine (Insolvenz-) Eröffnungsbilanz aufzustellen.[1] Entsprechend i...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1 Liquidation der Personengesellschaft

13.1.1 Beginn der Liquidation Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2 Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers

9.1.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2 Formwechsel

Rz. 101 Die klassischen Gründe für einen Formwechsel liegen im Wechsel zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Vermeidung der Mitbestimmung, der Flucht vor Publikationspflichten, der Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der Anteile oder der Schaffung einer Haftungsbegrenzung. 9.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3 Bei Beendigung des Insolvenzverfahrens

12.3.1 Insolvenzschlussrechnung Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht ü...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1 Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers

9.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität ver...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2 Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

12.2.1 Status bei Abwicklung- Vermögensübersicht Rz. 118 Die Vermögensübersicht nach § 153 InsO gehört neben dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und Masseverzeichnis (§ 151 InsO) zu den 3 Verzeichnissen, die der Insolvenzverwalter während der Insolvenz zu führen hat.[1] Vereinfachend kann man sagen, dass in der Vermögensübersicht das Masse- und Gläubigerverzeichnis zu einem...mehr