Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

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Personengesellschaften: Bes... / 3.3 Sonderbilanzen: Bei Vergütungen oder besonderem Aufwand der einzelnen Gesellschafter

Mittels Sonderbilanzen erfolgt eine Korrektur im Hinblick auf einzelne Gesellschafter, die insbesondere Vergütungen erhalten haben oder Sonderaufwand für ihre Mitunternehmerstellung hatten. Hierbei ist das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft um die Sonderbetriebsvermögen zu ergänzen.[1] Dies sind Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer der Gesellschaft zur Nutzung überlass...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.1 Steuerrechtliche Grundlagen: Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter

Steuerrechtliche Besonderheiten bezüglich des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft finden sich vor allem hinsichtlich der Frage der Gewinnermittlung. Steuerrechtlich wird nämlich davon ausgegangen, dass die Personengesellschaft als solche nicht der Einkommensteuer unterliegt, sondern eine Besteuerung des Gewinns des einzelnen Mitunternehmers auf der Ebene der Gesells...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 2.1 Zweistufige Gewinnermittlung

Die Gesellschaftsbilanz einer Mitunternehmerschaft bildet zusammen mit etwaigen Ergänzungsbilanzen sowie den Sonderbilanzen der Gesellschafter die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft (sog. additive Gesamtbilanz). Die getrennt ermittelten Ergebnisse "Steuerbilanz der Gesellschaft" nebst "Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter" einerseits und "Sonderbilanzen der Gesellschafter"...mehr

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Ergänzungsbilanz / Zusammenfassung

Begriff Ergänzungsbilanzen sind Teil der steuerlichen Gewinnermittlung einer Personengesellschaft. Sie sind autonome Steuer­bilanzen und werden für einzelne Personengesellschafter für Besteuerungszwecke erstellt. Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz jeweils nur für einen Mitunternehmer aufgestellt. Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter oder A...mehr

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Ergänzungsbilanz / 2 Die Gesamtbilanz einer Mitunternehmerschaft

Subjekt der Einkommensbesteuerung ist nicht die Personengesellschaft selbst, sondern die Gesellschafter unterliegen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Personengesellschaft der Einkommensteuer. Aus der Gleichstellung des Mitunternehmers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG mit dem Einzelunternehmer nach § 15 ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 1 Ergänzungsbilanzen als Korrekturbilanzen

Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz nur für einen Mitunternehmer im Rahmen der steuerlichen Bilanzierung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) aufgestellt. Bei den übrigen Unternehmensformen, z. B. gewerblichen Einzelunternehmen, sind Ergänzungsbilanzen nicht denkbar. In einer Ergänzungsbilanz wird anders als in einer Sonderbilanz kein Sonder...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / Zusammenfassung

Überblick Nach überwiegender Auffassung sind die gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft additiv zu ermitteln. Additive Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft bedeutet, dass zu dem Ergebnis der Steuerbilanz der Personengesellschaft das Ergebnis der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzuzurechnen ist. Das Ergebnis der additiven Gewinnermittlung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001

Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr zwischen de...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einführung

Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinaus sind in das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters und des atypisch stillen Unterbeteiligten

Schrifttum: Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligungsgesellschaft als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Brandenberg, Die atypisch stille Gesellschaft – eine vollwertige Mitunternehmerschaft, Festschrift für G. Crezelius zum 70. Geburtstag, 2018, S. 275; Eisele, Nießbrauchsrecht an Person...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff und Umfang des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 1213 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 BewG gehören zum Gewerbebetrieb einer Gesellschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Absatz 3 sowie § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG "auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, und Schulden eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter, soweit die Wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischen 1. der Rechtslage vor der Einführung des § 97 Abs. 1a BewG a.F., der dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH s...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3 Betriebsvermögen von Personengesellschaften

In das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist einzubeziehen:[1] die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören, sowie die Wirtschaftsgüter aus den Sonderbilanzen. Hinweis Der gemeine Wert muss ermittelt werden Für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.6 Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Der steuerliche Gewinn einer Mitunternehmerschaft errechnet sich damit aus der Summe der Ergebnisse der Gesamthandsbilanz, der Sonderbilanzen und ggf. vorhandenen Ergänzungsbilanzen. Das wird als sog. Prinzip der additiven Gewinnermittlung bezeichnet. Konkret ermittelt sich der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft damit in 2 Stufen: 1. Stufe: Gesamthandsergebnis Der ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung vorab zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Ges...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.5 Ergänzungsbilanz

Neben der Gesamthandsbilanz und bis zu 2 Sonderbilanzen je Gesellschafter kann zusätzlich auch noch für jeden Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz bestehen. Darin werden Korrekturwerte zu den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen, die durch individuelle steuerliche Verhältnisse eines Gesellschafters erforderlich werden. Häufigster Fall ist der Eintritt eines Gesel...mehr

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Buchführungspflicht / 4 Verantwortung

Die Verantwortung für die Erfüllung der Buchführungspflicht trifft bei einem Einzelunternehmen den Unternehmer, einer GbR oder OHG sämtliche Gesellschafter, einer KG oder GmbH & Co. KG den Komplementär, Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft die Personengesellschaft,[1] einer atypischen stillen Gesellschaft allein den Geschäftsinhaber, nicht den s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.2 Auswirkungen von Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen auf das Kapitalkonto

Rz. 150 Die Werte aus den zusätzlichen Bilanzen beeinflussen das Kapitalkonto des Mitunternehmers. Weil dieses wiederum die Grundlage für den Vermögensvergleich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 EStG bildet, entscheidet es zugleich über die Höhe eines zuzurechnenden Gewinns oder Verlusts. Dabei sind die zusätzlichen Werte aus Ergänzungsbilanzen den jeweiligen Werten der Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.2 Vorgänge in Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 293 Die Grundvoraussetzung einer Zurechnung fiktiver Gewinne (= "soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht") wird in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ähnlich umschrieben wie die Grundvoraussetzung einer Beschränkung des Verlustausgleichs in § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (= "nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht"). Auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.3 Verzicht auf Kommanditistendarlehen

Rz. 219 Die Vergabe eines Darlehens an die KG führt grundsätzlich zu Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten. Der Wertverfall dieses Darlehens oder ein Wandel des Darlehens zu Eigenkapitalersatz bewirkt wegen der korrespondierenden Bilanzierung bei additiver Gewinnermittlung nach höchstrichterlicher Rspr. weder Aufwand in der Sonderbilanz noch Ertrag in der Gesamthandsbila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten (z. B. Rücklage gem. § 6b EStG), zum anderen aus der N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.1 Sachverhaltsgestaltungen bei der "normalen" KG

Rz. 214 Die vorstehend genannten Grundaussagen, so restriktiv sie erscheinen mögen, eröffnen gleichwohl Chancen für Sachverhaltsgestaltungen. In der Praxis durchführbar sind sie allerdings nur bei der "normalen" KG mit überschaubarem Gesellschafterbestand. Das gilt in erster Linie für die Familien- und die Einpersonen-GmbH & Co. KG. Dazu rechnen vielfach auch Grundstücksgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1 Gewinnrealisierung durch Wegfall

Rz. 335 Nach den allg. Grundsätzen des § 16 EStG führt der "Wegfall" des negativen Kapitalkontos eines Mitunternehmers regelmäßig zu einem ertragsteuerlichen Gewinn.[1] Der "Wegfall" des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten ist für den Zeitpunkt anzunehmen, in dem feststeht, dass ein Ausgleich mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Rz. 336 Der beso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.1 Gesamtbilanz, Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz

Bei bilanzierenden Personengesellschaften oder -gemeinschaften beziehen sich die Regelungen über Bilanzberichtigung und -änderung auf die Gesamtbilanz, d. h. auf die Gesamthandsbilanz, auf evtl. Ergänzungsbilanzen sowie auf evtl. Sonderbilanzen. Daraus folgt, dass eine Berichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Ergänzungsbilanzen oder in den Sonderb...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.1 Personengesellschaften

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind bei Personenhandelsgesellschaften "die Gewinnanteile und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft bezogen hat".[1] Bei Mitunternehmerschaften wird die Steuerbilanz der Gesellschaft mit den Ergebnissen etwaiger Ergänzungsbilanzen und den Sonderbilanzen der Gesellschafter zusammengefasst (Gesamtbilanz), die sodann Grundlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.2 Voraussetzung

Voraussetzung für eine Bilanzänderung ist, dass eine Bilanz vorliegt, die geändert werden kann. Haben z. B. Ehegatten unter Verkennung der Mitunternehmerschaft eine Bilanz für ein Einzelunternehmen vorgelegt, ist die Inanspruchnahme der Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG in der Mitunternehmerbilanz keine Bilanzänderung, da es sich um die erstmalige Aufstellung der Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 3.2 Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandsvermögen sind, sondern einem, mehreren oder allen Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, sind ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft. Es handelt sich um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter, das in der steuerlichen Sonderbilanz des jeweiligen Gesellschaf...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 1 Ansatz in der Handelsbilanz

Grundstücke sind handelsrechtlich als Vermögensgegenstände in der Bilanz ihres Eigentümers auszuweisen. Hierbei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen.[1] Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum liegt z. B. bei einem Grundstückserwerber nach Übergang von Nutzen und Lasten vor, wenn eine Eintragung im Grundbuc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Konsolidierung von Personengesellschaften/Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 135 [Autor/Zitation] Beteiligungen an einer Personengesellschaft werden handelsrechtlich aufgrund der unabänderlichen gesamthänderischen Verbundenheit des Gesellschaftervermögens (§ 719 Abs. 1 BGB, §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2) als einheitlicher Vermögensgegenstand verstanden und nicht als ein Miteigentum zur gesamten Hand an den einzelnen Wirtschaftsgütern/Vermögensgegenstä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Zur Deckung von Verlusten

Rz. 289 [Autor/Zitation] Erzielt das TU nach der Erstkonsolidierung auf Basis seiner HB II/HB III Verluste, handelt es sich um Konzernverluste. Hat das TU zur Deckung von Verlusten, die bereits in der HB I entstanden sind, Rücklagen aufgelöst, würde sich das konsolidierungspflichtige Eigenkapital in der Folgekonsolidierung verändern. In diesem Fall ist wie folgt zu unterschei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 457 [Autor/Zitation] Das Umwandlungsgesetz unterscheidet zwei Formen der Verschmelzung: Durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) und durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme wird das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger) übertragen gegen Gewährung von Anteilen de...mehr