Rz. 6

Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesamthandsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoch von der Personengesellschaft genutzt werden oder ihrem Betrieb dienen.[2]

[1] Vgl. Deubert/Roland, in Winkeljohann/Förschle/Deubert, Sonderbilanzen, 5. Aufl. 2016, Kap. A Rz. 13.
[2] Vgl. Schuhmann, Sonderbetriebsvermögen im Einkommensteuerrecht – mit einer Einführung in grundlegende Fragen des Betriebsvermögens, 1998, Rz. 319–335. Vgl. ausführlich Kußmaul, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 8. Aufl. 2020, S. 104 ff.

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