Rz. 6
Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesamthandsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoch von der Personengesellschaft genutzt werden oder ihrem Betrieb dienen.[2]
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