Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 71 Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) in Abs. 2 geändert (Satz 2 wurde zum 1.1.2004 gestrichen). Durch das Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 die Überschrift geä...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Ausweisung der Schiffssicherheitsabteilung im Haushaltsplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 eingeführt und mit Wirkung zum 8.9.2015 durch Art. 49 Nr. 3 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) a...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstellung des Haushaltsplans

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschriften zum Haushalts- und Rechnungswesen (§§ 67 bis 79) traten mit dem SGB IV durch Art. 1 des Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977 in Kraft. Sie waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. § 67 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 01.07.1977 in Kraft getreten. Erstm...mehr

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Jansen, SGB IV § 79 Geschäftsübersichten und Statistiken der Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung des § 79 erfolgte mit dem 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998. Mit den Änderungen in Abs. 1 wurde erstmals die maschinelle Aufbereitung der Dat...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 102, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturge...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterstützte Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5, 10 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 als § 38a in das SGB IX eingefügt. Mit dem Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.20...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 68 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710, 3973, BGBl. I 2011 S. 363) nicht verändert und entspricht weiterhin der Ursprungsfassung. 1 Allgem...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Grundlage dieser Vorschrift war die Fusion der Eisenbahn-...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstruktur...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesanstalt für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt und trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Die Vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind durch die Haushaltsreform 1969 mit §§ 5 und 22 HGrG zum 1.1.1970 begrifflich neu eingeführt worden (BGBl. I S. 1273). Die Übernahme in das SGB IV erfolgte mit Inkrafttreten dieses Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977. Durch das Erste SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467, in Kraft getreten am ...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltung von Haushaltsvorschriften des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung trägt den Besonderheiten bei der Bundesagentur für Arbeit als Versicherungsträger gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Rechnung, die sich in der Vielfalt ihrer eigenen und ihr übertragenen Aufgaben und Finanzmittel von anderen Trägern der Sozialversicherung unterscheidet. So erbringt die Bundesagentur für Arbeit neben den Aufgaben nach dem SGB III in erheb...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.1 Haushaltsausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 folgt der Regelung des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 GG. Danach ist der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formell auszugleichen, das heißt, es dürfen Ausgaben nur in der Höhe geplant und im Haushalt veranschlagt werden wie Einnahmen realistisch erwartet werden können. Fehlbeträge sind, nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift gilt ausschließlich für die Bundesagentur für Arbeit. Satz 1 regelt für sie die sinngemäße Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Damit gelten die Vorschriften der BHO, soweit im SGB IV nichts Abweichendes geregelt ist. Die Aufstellung des Haushaltsplans erfolgt durch den hauptamtlichen Vorstand, die Feststellung durch den Verwaltungsrat. Intern...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.3 Einschränkung der Genehmigung, Bedingungen und Auflagen (Abs. 3 und 4)

Rz. 4 In Abs. 3 sind 3 Voraussetzungen geregelt, unter denen die Bundesregierung die Genehmigung für den Haushaltsplan insgesamt oder auch für einzelne Ansätze versagen oder unter Bedingungen und mit Auflagen erteilen kann. Diese Voraussetzungen können alternativ oder kumulativ vorliegen. Das Vorliegen der Voraussetzungen (Verstoß gegen Recht und Gesetz, Nichtberücksichtigung...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.7 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 30 Während der Maßnahme sind die Teilnehmenden sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Rahmen des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ein eigener Versicherungstatbestand geschaffen worden, indem § 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.1 Voraussetzungen für die Einwilligung (Abs. 1 und 3)

Rz. 3 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben kann nur erteilt werden, wenn sämtliche in Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. An die Stelle des Selbstverwaltungsorgans Vorstand tritt bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat. Rz. 4 Überplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn die verfügbare Ausgabeermächtigung bei einer Zweckbestimmung im Ha...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVOrgG) v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) eingefügt. Das Gesetz geht auf eine Unterrichtung des Bundesrechnungshofs gemäß § 99 BHO zur Neugestaltung der Organisationsstrukturen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zurück und passt dadurch seine Fo...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.3 Genehmigung (Abs. 3)

Rz. 5 Der vom Vorstand aufgestellte Haushaltsplan muss zunächst von der Vertreterversammlung festgestellt werden. Abs. 3 Satz 1 sieht im Hinblick auf die erheblichen Zuschüsse des Bundes (Defizithaftung nach § 215 SGB VI) die anschließende Genehmigung des Haushaltsplans durch die Bundesregierung vor und bestimmt den Inhalt des Genehmigungsrechts, das im Hinblick auf die unte...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2.2 Genehmigung

Rz. 4 Der Haushalt bedarf der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt, welches Einvernehmen herzustellen hat zum Teilhaushalt nach § 125 Abs. 1 SGB VII mit dem BMAS und dem BMF und nach § 125 Abs. 2 SGB VII mit dem BMVI. Der 1. Dezember des Vorplanjahres ist als Solltermin zur Vorlage genannt. Die Kriterien zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sind wiederum die Einhaltung...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5, 10 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 als § 38a in das SGB IX eingefügt. Mit dem Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sollten im Laufe des Haushaltsjahres die veranschlagten Mittel nicht ausreichen und ist der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat) wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht in der Lage oder nicht willens, in die nach § 73 vorgegebenen Möglichkeiten der außer- oder überplanmäßigen Ausgaben einzuwilligen, wird in der Vorschrift des § 74 d...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 77 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Vorschrift vereinheitlicht und konkretisiert die Rahmenregelungen des Art. 114 Abs. 1 GG...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.3 Laufende Geschäfte (Abs. 2)

Rz. 7 Verpflichtungen für laufende Geschäfte zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nach § 75 Abs. 2 Satz 1 eingegangen werden, ohne dafür VE in Anspruch nehmen zu müssen. Der Begriff der laufenden Geschäfte ist nicht definiert. Außerdem ist im SGB IV das Nähere nicht geregelt, wie nach § 22 Abs. 4 Satz 3 HGrG eigentlich vorzusehen wäre. Lediglich in §...mehr

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Jansen, SGB IV § 79 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung des § 79 erfolgte mit dem 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998. Mit den Änderungen in Abs. 1 wurde erstmals die maschinelle Aufbereitung der Daten zugelassen. Zude...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 3 und 4 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 durch Art. 1 Nr. 7 des Meldepflicht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) angefügt; Abs. 2 Nr. 3 wurde neu gefasst, Abs. 4 Satz 3 und 4 wurden angefügt durch Art. 2 Nr. 14 de...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift folgt der grundsätzlichen Regelung in Art. 112 Satz 1 und 2 GG und bestimmt für die Versicherungsträger das Nähere i. S. d. Art. 112 Satz 3 GG. Die Vorschrift ermächtigt den Vorstand, bei der Bundesagentur für Arbeit den Verwaltungsrat, als zuständiges Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers in Ausgaben einzuwilligen, die im Haushaltsplan nicht o...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.2 Wirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 entspricht § 3 Abs. 2 HGrG und stellt klar, dass der Haushaltsplan im Außenverhältnis keine Rechtswirkung erzeugen kann. Die Bindungswirkung ist auf das Innenverhältnis, also auf die Organe und auf die Verwaltung beschränkt. Auch die Veranschlagung oder Nichtveranschlagung von Einnahmen oder Ausgaben spielen im Außenverhältnis keine Rolle. Aus der Veranschlagung...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.4 Kosten- und Leistungsrechnung (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 schreibt für geeignete Bereiche eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vor. Das Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, das aus § 6 Abs. 3 HGrG als Soll-Vorschrift bereits bekannt ist, wurde für die Versicherungsträger mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.4.2001 (Inkrafttreten am 7.4.2001) eingeführt, allerdings al...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die in Abs. 1 genannten grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der vorläufigen H...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Abs. 1 und 2 sind seit dem Inkrafttreten des SGB IV inhaltlich unverändert geblieben. D...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.1 Verpflichtungsermächtigungen – Begriff und Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Nach der Legaldefinition berechtigen VE im Haushaltsplan den Versicherungsträger, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten. VE sind Haushaltsmittel wie die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Nicht in Anspruch genommene VE verfallen am Ende des Haushaltsjahres grundsätzlich ebenso wie nicht in Anspruch genom...mehr

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Jansen, SGB IV § 79 Geschäf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Pflicht, bestimmte Übersichten zu erstellen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzulegen. In den Sätzen 2 bis 5 ist der Berichtsweg geregelt. Die Änderung des Satzes 2 trägt der technischen Entwicklung Rechnung und soll die Übermittlung von Statistiken nicht nur auf Datenträgern (Magnetband und -kassette), sondern auch per...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.2 Abwicklung der Geschäfte

Rz. 6 Für die Schließung einer Ersatzkasse gelten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde (§ 170 Satz 2) weitgehend die Regelungen über die Abwicklung der Geschäfte wie bei Betriebs- und Innungskrankenkassen, so dass für das Verfahren im Anschluss an die Schließungsverfügung insoweit auf § 155 Abs. 1 bis 3 verwiesen wird. Rz. 7 Trotz ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht in ihrem Bestand geschützt oder als solche garantiert, sondern unterliegen grundsätzlich der Selbstauflösung (§§ 152, 162) oder der Schließung durch die Aufsichtsbehörde (§§ 153, 163, 170). Dies gilt seit dem 1.1.1996 sogar für Ortskrankenkassen (vgl. § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1 Abwicklung (Satz 1 i. V. m. § 155 Abs. 1 bis 3)

2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Rechtsnachfolge statt, sondern die Ersatzkasse verlie...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushaltsplan Rz. 3 Da die Kosten der Aufgabenerledigung der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse und der ehemaligen Unfallkasse des Bundes aus zwei verschiedenen Quellen finanziert werden und auch verschiedene Ministerien in das Genehmigungsverfahren involviert sind, ist gemäß dieser Vorschrift der Haushaltsplan in zwei Teilhaushalten (entsprechend den Aufgaben nach § 125 Ab...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsmarkttitel der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1) Rz. 2 Nach Abs. 1 sind für alle Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit Ausnahme der Leistungen nach Nr. 1 bis 5 (vgl. Rz 1a) die Mittel in einen EGT einzustellen. Die aus dem EGT zu finanzierenden Leistungen reichen von der Förderung der beruflichen Weiterbildung über Maßnahmen zur Aktivierung und berufl...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Rechtsstellung der behinderten Menschen gegenüber dem Träger der Werkstatt und den Anspruch auf Arbeitsentgelt.mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 3 Literatur

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 3 Literatur

Rz. 9 Vgl. Literaturhinweise bei § 67 und bei §§ 70, 71 bis 71c .mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltun... / 3 Literatur

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4 Haftung für fehlendes Vermögen (Abs. 4)

2.4.1 Haftung des Arbeitgebers (Abs. 4 Satz 1 und 2) Rz. 16 Aufgrund seiner Verantwortung für die Existenz und den Fortbestand der nicht geöffneten BKK haftet der Arbeitgeber für Verbindlichkeiten der BKK, die nach Abschluss der Abwicklung noch verbleiben. Dies gilt sowohl für wegen Vermögenslosigkeit der BKK nicht mehr erfüllbare zivilrechtliche Ansprüche als auch für Sozial...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1) Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung des Haushaltsplans Rz. 3 Die Regelung wies in der Vergangenheit die Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans dem Aufgabenbereich des Vorstands zu. Auch wenn die derzeit geltende Fassung des § 71d keine Aussage diesbezüglich enthält, ist für die Feststellung des Haushalts die Vertreterversammlung zuständig. Der Haushaltsplan muss getrennt nach den einze...mehr