Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.1 Behandlungsfehler

Rz. 13 Ein Behandlungsfehler ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt (BGH, Urteil v. 6.5.2003, VI ZR 259/02). Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, beim Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.2.1 Versicherungsbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 9 Auszubildende, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 HS 2), haben der Ausbildungsstätte ihren Versicherungsstatus nachzuweisen (Satz 1). In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Auszubildende gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.1 Beauftragung des IQWiG (Abs. 1)

Rz. 4 Der G-BA ist der alleinige Auftraggeber des IQWiG (Satz 1). Andere Einrichtungen wie z. B. Gerichte oder Krankenkassen sind nicht befugt, Aufträge zu erteilen. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese beim IQWiG vorliegende Informationen abrufen und zum konkreten Verfahren beiziehen (BSG, Urteil v. 13.12.2005, B 1 KR 21/04 R). Die Krankenkassen können darüber hi...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Verpflichtung der Verwaltungsräte der Landesverbände, eine Satzung zu beschließen. Neben der Auflistung eines gesetzlich geforderten Mindestinhalts wird weiterhin in Abs. 2 die Verbindlichkeit von Verträgen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Landesverbände und ihre Mitgliedskassen festgelegt. Inhaltlicher Regelungsbedar...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.1 Name, Bezirk und Sitz des Verbandes (Nr. 1)

Rz. 5 Die Satzung enthält Bestimmungen über den Namen, den Bezirk und den Sitz des Verbandes. Der Name muss sowohl die Kassenart als auch die regionale Zuordnung des Verbandes bezeichnen, soweit es sich nicht um einen landesweit organisierten Landesverband handelt. Existiert nur ein Landesverband der Kassenart in einem Bundesland, reicht die Nennung des Bundeslandes (§ 207 A...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3 Mindestinhalt der Satzung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 4 Die in Nr. 1 bis 8 enthaltene Aufzählung stellt – auch wenn der Begriff "insbesondere" im Gesetzestext fehlt – den Mindestinhalt der Satzung dar. Die Übernahme weiterer Bestimmungen bleibt, soweit diese den Aufgaben des Landesverbandes (§ 211) nicht widersprechen, den Verwaltungsräten der Landesverbände überlassen. 2.3.1 Name, Bezirk und Sitz des Verbandes (Nr. 1) Rz. 5...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.5 Durchsetzung von Ansprüchen

Rz. 11 Um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, können Patienten zunächst außergerichtlich und kostenfrei die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern anrufen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist freiwillig und kostenfrei. Die Schlichtungsstelle holt entsprechende Gutachten ein. Rz. 12 Neben der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle könne...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.8 Art der Bekanntmachung (Nr. 8)

Rz. 13a Die Art der Bekanntmachung orientiert sich an ihrem Gegenstand und den Adressaten. Dabei ist zu gewährleisten, dass den Betroffenen die Kenntnisnahme möglich ist. Als Bekanntmachungsarten kommen z. B. die Veröffentlichung in amtlichen Bekanntmachungsorganen, in Tageszeitungen, Zeitschriften, Informationsblättern, durch Aushang oder im Internet in Betracht. Bekanntmac...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.2 Prüfauftrag (Abs. 2)

Rz. 11 Art und Umfang der vom MD durchzuführenden Kontrollen ergeben sich ausschließlich und abschließend aus dem einzelnen Auftrag, der hinreichend konkret sein muss (Satz 1). In dem Auftrag ist genau anzugeben, was vom MD im Einzelnen zu prüfen ist (BT-Drs. 18/5372). Auftragsberechtigt sind die Stellen, die vom G-BA in der Richtlinie nach § 137 Abs. 3 festgelegt sind. Hier...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.2 Beirat (Abs. 2)

Rz. 4 Bei der DRV KBS wird ein Beirat für den SMD errichtet (Satz 1). Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei seinen Entscheidungen in den Angelegenheiten des SMD zu beraten und durch Vorschläge und Stellungnahmen zu unterstützen. Vor allen Entscheidungen des Vorstandes in Angelegenheiten des SMD ist der Beirat zu hören (Satz 2). Die Anhörung hat vor der Beschlussfassun...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.1 Qualitätskontrollen (Abs. 1)

Rz. 4 Der MD ist zuständig, Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern durchzuführen (Satz 1). Art und Umfang der Kontrollen werden durch den Auftrag definiert, aufgrund dessen der MD tätig wird. Die Kontrollen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen. Anhaltspunkte können sich unter anderem au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines zur Schwerbehindertenvertretung

Rz. 1 Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung arbeitssuchender Schwerbehinderter in den Betrieb zu fördern und die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten zu vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung Schwerbehinderter zuständigen Betriebsrat (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Teilnahme an den Betriebsratssitzungen

Rz. 6 Das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats und dessen Ausschüssen teilzunehmen, umfasst auch das Recht zur Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse wie dem Betriebsausschuss, aber auch gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrats und des Arbeitgebers (BAG, Beschluss v. 21.4.1993, 7 ABR 44/92 [1]), an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (BAG, Beschluss v. 4.6.1987, 6 AB...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Stehleitern ni... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommt ein Arbeitgeber oder eine Führungskraft ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 35 Aussetzung von Beschlüssen

Rz. 1 § 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht besonderer Interessengruppen gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Die Vorschrift stellt zwingendes Recht dar; die Einzelheiten, insbesondere das bei der Antragstellung und -behandlung im Betriebsrat zu beachtende Verfahren, können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt werden. Der Antrag auf Aussetzung kann geste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an[1]. Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG, auch, wenn sie der öffentliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) hat gemäß Art. 1 Nr. 2a die Norm mit Wirkung zum 19.12.2019 nach § 31b eingefügt. Die Initiative hierzu ging im Gesetzgebungsverfahren vom 14. Ausschuss aus (BT-Drs. 19/14867). Die Norm hatte keinen Vorläufer i...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) hat gemäß Art. 1 Nr. 2a die Norm mit Wirkung zum 19.12.2019 nach § 31b eingefügt. Die Initiative hierzu ging im Gesetzgebungsverfahren vom 14. Ausschuss aus (BT-Drs. 19/14867). Die Norm hatte keinen Vorläufer im SGB V.mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beleihungsakt (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt das BMG, einer juristischen Person des Privatrechts mit deren Einverständnis als Beliehene die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb der Referenzdatenbank nach § 31b zu übertragen. Das BMG wird damit in die Lage versetzt, den fachlichen und technischen Sachverstand eines Dritten für die Errichtung und den Betrieb der Refere...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.5 Weisungen/Regress (Abs. 5)

Rz. 10 Die Beliehene ist nach Abs. 5 verpflichtet, den Weisungen des BMG nachzukommen. Abs. 5 Satz 2 eröffnet eine Regressmöglichkeit für den Fall, dass die Beliehene durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Amtspflichtverletzung einem Dritten einen Schaden verursacht, für den der Bund nach Art. 34 Satz 1 GG haften müsste.mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.2 Beleihungsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 konkretisiert die personen- und sachbezogenen Voraussetzungen der Beleihung. Die juristische Person kann nur dann beliehen werden, wenn die Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben in personeller, organisatorischer und technischer Hinsicht gewährleistet ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die natürlichen Personen, d...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39b ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1. 12. 2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 neu eingeführt worden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dadurch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37b ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 in das SGB V aufgenommen worden. Die Leistungsform der ambulanten Palliativversorgung hat im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Vorgänger. Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zum ordnungs...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirk...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) hat gemäß Art. 1 Nr. 2a die Norm mit Wirkung zum 19.12.2019 nach § 31a eingefügt. Die Initiative hierzu ging im Gesetzgebungsverfahren vom 14. Ausschuss aus (BT-Drs 19/14867). Die Norm hatte keinen Vorläufer im...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankhei...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39c wurde durch Art. 6 Nr. 0b. des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) mit Wirkung zum 1.1.2016 neu eingeführt. Rz. 2 Art. 13 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung un...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.2 Leistungsinhalt (Satz 2)

Rz. 6 Hinsichtlich Leistungsdauer und Leistungshöhe gilt gemäß Satz 2 § 42 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI entsprechend. Daraus folgt für die Leistungsdauer, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist. Leistungsinhalt sind nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Sozialbetreuung sowie Aufwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.1 Individueller Beratungsanspruch (Abs. 1 Satz 1 bis 4)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 eröffnet den Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Grundlegend ist dabei zu gewährleisten, dass alle Versicherten ausreichende Informationen über die Hilfen und Versorgungsangebote erhalten, die sie für ihr...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 räumt den Vertragsparteien der Verträge nach § 132d die Möglichkeit ein, in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI eine der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entsprechende Leistung durch die speziellen ambulanten Palliativteams i. S. d. § 37b Abs. 1 oder durch Personal der Pflegeeinrichtung selbst zu erbringen. Damit tritt die Leistungser...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 4 Versicherte haben nur dann Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a nicht ausreichen, um ein Verbleiben des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Durch die Inbezugnahme von § 37 Abs. 1a ist daher zunächst Voraussetzung, dass bei dem Versicherten eine schwere Krankheit oder eine akute Versch...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.4 Rechts- und Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (Abs. 4)

Rz. 9 Da der juristischen Person Kraft der Beleihung hoheitliche Befugnisse eingeräumt werden, unterstellt Abs. 4 sie bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des BMG . Dadurch soll die recht- und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung durch die Beliehene gesichert werden. Die Fachaufsicht ist deswegen geboten, um eine sachgerechte Bereitstellun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesundheitsuntersuchungen (Abs. 1 Satz 1 und 2) Rz. 6 Versicherte Kinder und Jugendliche haben seit der Änderung der Norm durch das Präventionsgesetz (vgl. Rz. 2a) mit Wirkung zum 25. 7. 2015 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 31b Abs. 1 Satz 2 sieht vor, dass das BMG die Errichtung und das Betreiben einer Referenzdatenbank auch an eine zu beleihende juristische Person des Privatrechts übertragen kann. Zur Umsetzung dieses Vorhabens enthält § 31c nähere Regelungen. Die Beleihung ist die älteste Form der Beteiligung Privater an Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Nach der wohl herrschenden...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.1 Beleihungsakt (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt das BMG, einer juristischen Person des Privatrechts mit deren Einverständnis als Beliehene die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb der Referenzdatenbank nach § 31b zu übertragen. Das BMG wird damit in die Lage versetzt, den fachlichen und technischen Sachverstand eines Dritten für die Errichtung und den Betrieb der Referenzdatenbank nutzbar zu mac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Normadressaten der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1) Rz. 3 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, diese auch für die Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung einerseits und die in den Ländern zuständigen Stellen andererseits müssen gemeinsam die Festlegungen in Form der Landesvereinbarungen zur Umset...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2 Rechtspraxis

2.1 Individueller Beratungsanspruch (Abs. 1 Satz 1 bis 4) Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 eröffnet den Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Grundlegend ist dabei zu gewährleisten, dass alle Versicherten ausreichende Informationen über die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 4 Versicherte haben nur dann Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a nicht ausreichen, um ein Verbleiben des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Durch die Inbezugnahme von § 37 Abs. 1a ist daher zunächst Voraussetzung, dass bei dem Versicherten eine sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2 Rechtspraxis

2.1 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 eröffnet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Voraussetzungen für den Anspruch sind das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, ein fortgeschrittenes Stadiu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31b Referen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Befugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Errichtung und das Betreiben einer Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel, mit deren Hilfe Arzneimittelangaben im Medikationsplan einheitlich dargestellt werden können, sicherzustellen. Ziel ist es, Verwechslungen von Arzneimitteln z...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 39b trägt der Gesetzgeber der Erkenntnis Rechnung, dass Versicherte häufig zu wenig über die Beratungs- und Versorgungsangebote in der Hospiz- und Palliativversorgung wissen. Besonders schwerkranke und sterbende Menschen benötigen jedoch in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Trotz der Fortschritte b...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" zur "Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit" v. 22.6.2005 (BT-Drs. 15/5858) verdeutlichte dem Gesetzgeber die Notwendigkeit einer flächendeckenden Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Ein Großteil de...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirkung zum 1.3.2020 du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.1 Gesundheitsuntersuchungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 6 Versicherte Kinder und Jugendliche haben seit der Änderung der Norm durch das Präventionsgesetz (vgl. Rz. 2a) mit Wirkung zum 25. 7. 2015 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Für die Berechnung des Leben...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39b ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1. 12. 2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 neu eingeführt worden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dadurch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.3 Leistungsort (Satz 3)

Rz. 8 Nach Satz 3 kann die Leistung in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen oder in einer anderen geeigneten Einrichtung erbracht werden. Die bestehenden Strukturen einer qualitätsgesicherten Leistungserbringung können und sollen genutzt werden. Für geeignete Einrichtungen besteht zudem die Möglichkeit zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 132h.mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39c wurde durch Art. 6 Nr. 0b. des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) mit Wirkung zum 1.1.2016 neu eingeführt. Rz. 2 Art. 13 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37b ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 in das SGB V aufgenommen worden. Die Leistungsform der ambulanten Palliativversorgung hat im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Vorgänger. Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen ...mehr