Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.5 Gesetzesvorrang (Satz 5)

Rz. 8 § 27 Abs. 1a Satz 6 bleibt unberührt. Insoweit kann die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Vereinbarung über die Abwicklung der leistungsrechtlichen Ansprüche des Spenders nicht durch die Vereinbarung nach Satz 1 ersetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung nach § 27 Abs. 1a Satz 6 in die Vereinbarung nach Satz 1 als gesonderten Teil zu integr...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Ergänzter Bewertungsausschuss

Rz. 48a Nach Abs. 5a ist bei Beschlüssen zur Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter Bewertungsausschuss). Damit sind auch die Interessen der Krankenhäuser gewahrt, di...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.8 Gebühren (Abs. 8)

Rz. 42f Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, nach der für das Verfahren zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis Gebühren von den Herstellern zu erheben sind (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, die Gebühren zu erheben (Rz. 42e). Rz. 42g Die Rechtsverordnung legt die Höhe der...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.4 Optionale Inhalte (Satz 4)

Rz. 7 Die Vereinbarung kann zusätzlich insbesondere folgende Regelungen enthalten: Vorgaben für Datensatzbeschreibungen und Übermittlungsverfahren zur Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen den in Satz 1 genannten Organisationen sowie zur Zusammenführung der vorhandenen Spenderdaten und Suchanfragen und Vorgaben für die übergreifende Evaluation und Qualitätssicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.11 Stellungnahme der Hersteller und Leistungserbringer sowie technischer Sachverständiger (Abs. 11)

Rz. 51 Der GKV-Spitzenverband hat vor einer Weiterentwicklung und Änderungen der Systematik und der Anforderungen nach Abs. 2 (besondere Qualitätsanforderungen) den Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 1). Dazu sind die erforderlichen Informationen zu übermitteln und eine angemess...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 2e des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Damit wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine bereits bestehende Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die nationale und in...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisation der Gesetzlichen Krankenversicherung v. 25.9.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2015_09_24_25_NS_FLB_TOP_04_3aEntgFG27SGBV44aSGBV...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 8a Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn sie das Aufsuchen der Praxis unmöglich macht. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä. Anlage 31b des BMV-Ä enthält mit Wirkung zum 1.10.2016 die "Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden. In der Überschrift sind die Sachverhalte Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab und bundeseinheitliche Orientierungswerte aufgeführt, d...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat in Abs. 1 die Sät...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 9e Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtlic...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.16 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 57 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestal...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.1 Erstellen eines Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 1)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen (Satz 1; veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de). Die Attribute "systematisch" und "strukturiert" verdeutlichen, dass der Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses eine wesentliche Bede...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Geregelt war die Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln. Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 53 Falls wider Erwarten kein übereinstimmender Beschluss aller Mitglieder des Bewertungsausschusses zustande kommt, greift die Konfliktlösung über den erweiterten Bewertungsausschuss nach Abs. 4 und 5. Obwohl der jeweilige Bewertungsmaßstab Bestandteil des schiedsamtsfähigen BMV-Ä oder BMV-Z ist, setzt der erweiterte Bewertungsausschuss für die ärztlichen bzw. zahnärztli...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.6 Vorgeschriebene Aktualisierung des EBM

Rz. 9f Die aufgrund des TSVG erfolgte Neufassung des § 87 Abs. 2 Satz 3 bezieht sich auf den BMV-Ä und soll sicherstellen, dass Rationalisierungsreserven, welche beim Einsatz von medizinisch-technischen Geräten im EBM erzielt werden, zugunsten der Verbesserung bei den zuwendungsorientierten Leistungen ("sprechende Medizin") genutzt werden. Diese Vorgabe führt nach der Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Abrechnungsfähigkeit nach dem EBM bzw. BEMA

Rz. 10 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) bzw. für zahnärztliche Leistungen (BEMA) bestimmt nach Abs. 2 Satz 1 den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen, was bedeutet, dass eine neue ärztliche bzw. zahnärztlich Leistung grundsätzlich erst dann abrechnungsfähig ist und vergütet werden kann, wenn sie in den EBM oder BEMA aufgenommen ist (BSG, ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 56 Mit Abs. 5a sind mit Wirkung zum 1.1.2012 der Bewertungsausschuss und der erweiterte Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen bei Beschlüssen über die Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b jeweils um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter erweiterter ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.2 Qualitätssicherung (Abs. 2)

Rz. 13 Im Hilfsmittelverzeichnis sind besondere Qualitätsanforderungen indikations- oder einsatzbezogen festzulegen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass dieses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich ist. Die besonderen Qualitätsanforderungen gehen über diejenigen Anforderungen hinaus, die Hilfsmittel aufgrund des Medizinp...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.5 Prüfung der Funktionstauglichkeit (Abs. 5)

Rz. 30 Die Funktionstauglichkeit und die Sicherheit von Medizinprodukten i. S. v. § 3 Nr. 1 Medizinproduktegesetz (in der bis einschließlich 25.5.2021 geltenden Fassung) gilt durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als nachgewiesen (Satz 1). Doppelprüfungen durch die Überschneidung verschiedener Rechtsbereiche (Hilfsmittelverzeichnis, Medizinprodukterecht) sollen vermieden ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.7 Aufnahmeverfahren (Abs. 7)

Rz. 41 Der GKV-Spitzenverband wird ermächtigt, das Aufnahmeverfahren zu regeln (Satz 1). Er wird gleichzeitig verpflichtet, bis zum 31.12.2017 eine entsprechende Verfahrensordnung vorzulegen. Der Rahmen wird durch den Verweis auf Abs. 3 bis 6, 8 und 9 vorgegeben. In der Verfahrensordnung werden die Einzelheiten zur Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis un...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.11 Bewertungsausschüsse

Rz. 41 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 27 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztte...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 9d Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm mit Wirkung vom 1.1.2017 neu eingeführt. Im Rahmen von Modellvorhaben werden Leistungserbringer gefördert, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Rz. 1a Das Zweite...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Beier, Die Zukunft einer Pandemie – Sexueller Kindesmissbrauch als weltweite Herausforderung, ZRP 2020 S. 255. Gesetzentwurf in BT-Drs. 18/10289 (neu). GKV-Spitzenverband, Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben gemäß § 65d SGB V, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/2017-06-01_Foerdergrundsaetze_Modellvorhaben_nach__65d_S...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.14 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 74 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 75 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.4 Landesrecht bricht Bundesrecht (Abs. 2)

Rz. 17 Soweit Landesrecht besteht, ist dieses maßgeblich für die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Geregelt wird dies in den Ausführungsgesetzen der Länder (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 5 ff.; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7; Deckers, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 97 Rz. 12). Dabei haben die Länder einen we...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 79 Bieritz-Harder/Conradis/Thie (Hrsg.), LPK-SGB XII, 12. Aufl. 2020. Fichtner/Wenzel (Hrsg.), SGB XII, 4. (letzte) Aufl. 2009. Gottschick/Giese, BSHG, 9. (letzte) Aufl. Gerlach, Streitfall § 98 Abs. 5 SGB XII, ZfF 2008 S. 1. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020. Hammel, Zuständigkeitsprobleme beim ambulant betreuten Wohnen, ZFSH/SGB 2008 S. 67. Josef/Wenzel, Zuständ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 49 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat....mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1) Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förder...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt inhaltlich unverändert die Heranziehungsregelungen des § 96 BSHG. Der verbleibende Regelungsgehalt des § 96 BSHG (Bestimmung der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe) findet sich in § 3. Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetzung der Regelversorgungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26....mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst als § 307a a. F. mit Art. 1 Nr. 181, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung vom 1.1.2004 an eingefügt worden (vgl. Komm. zu § 307a). Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher u...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkommensausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.1.2015 eingeführt. Die Norm geht mit der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge einher und gleicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die für alle Erprobungsregelungen geltenden Grundsätze. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehungen zu Zahnärzten und Zahntechnikern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ges...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.13 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 73b Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Di...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1 Abweichung von der Zuständigkeitsregelung ist unzulässig

Rz. 12 Von der Regel des Abs. 1 Satz 1, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält, kann nicht, auch nicht im Wege der Vereinbarung, abgewichen werden (vgl. Rz. 14; Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 13; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 98 Rz. 34). Sie ist unab...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.4 "Verlängerte" Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 26 Nach Abs. 1 Satz 2 bleibt die einmal begründete Zuständigkeit bis zur Beendigung der Leistung bestehen, wenn die Leistung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Sozialhilfeträgers erbracht wird. Nicht die Leistung, sondern die Zuständigkeit wird "verlängert", daher muss nicht notwendigerweise vorher bereits Sozialhilfe geleistet worden sein. Es reicht aus, wenn ers...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.7 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Abs. 5)

Rz. 26 Die Regelung stammt inhaltsgleich (unter Vornahme redaktioneller Änderungen) aus § 101 BSHG. Rz. 27 Trotz des systematischen, weniger des inhaltlichen Zusammenhangs mit den Regelungen des § 97, um dessen Abs. 5 es sich handelt, wird hiermit keine sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe begründet (Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 15; Deckers...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.11 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 61 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 20 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.4 2-Monats-Frist

Rz. 43 Ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung nicht vorhanden, so ist auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort abzustellen, den der Betroffene in den 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Fallen in diesen Zeitraum mehrere gewöhnliche Aufenthaltsorte, so ist auf den letzten, also auf den der Aufnahme zeitlich am nächsten liegende...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.3 Eilfall

Rz. 53 Ein Eilfall liegt vor, wenn die Hilfeleistung keinen Aufschub duldet, weil der Leistungssuchende ansonsten erhebliche Nachteile erleiden würde. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn ansonsten Obdachlosigkeit oder Hilflosigkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Betroffenen eintreten würde (ZSprSt. v. 13.2.1997, EuG 51 S. 334). Fährt ein Krankenwagen durch das Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.2 Grundsätzlich ist der örtliche Träger zuständig (Abs. 1)

Rz. 11 Die Zuständigkeitsteilung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger richtet sich nicht nach jeweils zugeordneten Zuständigkeitskatalogen, sondern ist dergestalt geregelt, dass dem örtlichen Träger die Allzuständigkeit obliegt (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 3; Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 8; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7). Nur...mehr