Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; Löschung der bisher gespeicherten Daten (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 ist die Vorschrift mit Wirkung zum 26.11.2019 wegen Zeitablaufes aufgehoben worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 115 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) mit Wirkung zum 1.11.2020 aufgehoben worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 106a Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.1.2022 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 In § 106a wird geregelt, dass auch selbständig Erwerbstätige für die Beantragung einer A1-Bescheinigung ein elektronisches Verfahren nutzen. Sie entspricht insoweit gru...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3 Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

Rz. 8 § 18f enthält keine Regelung über die Vergabe der Versicherungsnummer, sondern allein über die Verarbeitung. Das bedeutet, sie bestimmt nur, in welchem Maße derjenige, der die Versicherungsnummer besitzt, sie auch benutzen darf. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Allgemeinen wird auf die §§ 67a bis 67c SGB X sowie die dortige Kommentierung verwiesen...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110c bildet zusammen mit den Regelungen der §§ 110a und 110b den Neunten Abschnitt des SGB IV. Er wurde dem Gesetz durch Art. 47, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung zum 1.2.2003 eingef...mehr

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Jansen, SGB IV § 108 Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen des bisherigen § 23c Abs. 2a und 2b werden aus rechtssystematischen Gründen in den neuen § 108 übernommen. Ergänzt wird dies durch einen neuen Abs. 3, der regelt, dass, nachdem die technischen Voraussetzungen für die elektronische Annahme und Weiterleitung von Bescheinigungen durch die Errichtung der Annahmestelle bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallver...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarbeitung der Betriebsnummer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.1 Mittelbare Staatsverwaltung

Rz. 2 Die Sozialversicherung ist ein Teil staatlicher Daseinsvorsorge. Sie schließt bestimmte Personengruppen mit dem Ziel zusammen, die Belastungen im Fall der Krankheit, des Unfalls, der Erwerbsminderung und des Alters auf eine organisierte Gesamtheit zu verteilen (BVerfGE 11 S. 112; BSGE 6 S. 228). Die auf diesem Gebiet tätigen Versicherungsträger (§ 21 Abs. 2, § 21a Abs....mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.5 Aufsichtsformen

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 2 hat die Aufsicht darüber zu wachen, dass die Versicherungsträger Gesetz und sonstiges Recht beachten. Der Gesetzgeber hat sich damit für die Rechtsaufsicht entschieden. In Zweckmäßigkeitsüberlegungen darf die Aufsicht deshalb nicht eingreifen. Hat ein Versicherungsträger die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder hat er von dem Erme...mehr

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Jansen, SGB IV § 101 Stammd... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 legt den Inhalt der Stammdatendatei fest. Dies dient der Qualitätssicherung der elektronischen Meldeverfahren für die Unfallversicherung. Durch die zwingende Anwendung vor Absendung der Meldungen wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekten Mitgliedsnummern und Gefahrtarifstellen übermittelt werden können (BT-Drs. 18/4114 S. 25). Rz. 4 Die Unfallversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe der Arbeitgeber

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 97 Annahme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) ist der Sechste Abschnitt mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder in das SGB IV eingefügt worden. Er regelt die Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgeset...mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Während in Abs. 1 lediglich ein deutlicher aber nicht verpflichtender Aufruf zur Nutzung der Datenübermittlung enthalten ist, legen die Regelungen in Abs. 2 zwingend fest, in welchen Konstellationen eine Datenübermittlung zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und den Aufsichtsbehörden erfolgen muss. Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, dass d...mehr

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Jansen, SGB IV § 106 Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Beschäftigung nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b, Absatz 4, 5, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe b Ziffer i und Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 107 und 108 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Eine weitere Änderung durch dieses Gesetz erfolgte zum 1.1.2019 in Abs. 1 Satz 2. Durch das Zwei...mehr

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Jansen, SGB IV § 96 Kommuni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl I S. 583) ist der Sechste Abschnitt mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder in das SGB IV eingefügt worden. Er regelt die Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften der §§ 110a bis 110c sind im Zusammenhang mit dem VwVfÄndG und seinem Zweck zu sehen, das gesamte Verwaltungsrecht für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. § 110a). Die Vorschriften knüpfen an die hier einschlägigen neuen Vorschriften im SGB I und SGB X an und regeln – auf die Belange der SV-Träger einschließlich der Bundesagentur ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.3 Bundesamt für Strahlenschutz

Rz. 14 Abs. 2 gestattet dem Bundesamt für Strahlenschutz die Verarbeitung der Versicherungsnummer, soweit dies zur Erzeugung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzes erforderlich ist. Nach § 156 des Strahlenschutzgesetzes werden Daten über berufliche Expositionen zum Zweck der Überwachung von beruflichen Dosisgrenzwerten und der Beachtung der...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Begriff der Aufsicht in Abs. 1 Satz 1 ist gesetzlich nicht definiert. Man versteht darunter nicht nur die Beobachtung, sondern die Beeinflussung der Tätigkeit des Beaufsichtigten mit dem Ziel, erforderlichenfalls ein rechtmäßiges Verhalten herzustellen. Die Aufsichtsbehörde hat gegenüber den zu beaufsichtigenden Stellen kein allgemeines Weisungs- und Leitungsrecht...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.6 Zweckentfremdungsverbot

Rz. 19 Abs. 5 bestimmt, dass ausschließlich die in Abs. 1 genannten Stellen (insbesondere die Rentenversicherungsträger) die Versicherungsnummer als Merkmal zur Ordnung oder Erschließung von Dateisystemen einsetzen dürfen. Alle anderen Stellen – auch nicht die in Abs. 2 bis 3 genannten – dürfen dies nicht.mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1 Auftrag an die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (Abs. 1)

2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem Auftrag wird dem verpflichteten Gremium eine Aufgabe zugewiesen, wie sie ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18g Angabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ergänzt die Bestimmungen in § 18f und dient dem Schutz der Versicherungsnummer als wichtiges personenbezogenes Sozialdatum. Eine vergleichbare Regelung gab es zuvor nicht. § 18g soll verhindern, dass jemand, der befugt in den Besitz der Versicherungsnummer gelangt ist, in anderer Weise als in § 18f erlaubt von der Versicherungsnummer Gebrauch machen kann.mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.2 Aufsichtszweck

Rz. 3 Die Aufsicht hat den primären Auftrag, den Schutz der Rechtsordnung gegen ein schädigendes Verhalten des Versicherungsträgers gegenüber dem einzelnen Versicherten oder gegenüber der Versichertengemeinschaft zu garantieren. Schließlich hat die Aufsicht darüber zu wachen, dass die Versicherungsträger ausschließlich die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen (§ 30 Abs. 1)...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6 Umfang der Aufsicht

Rz. 11 Den Umfang der Aufsicht regelt Abs. 1 Satz 2. Da die Versicherungsträger Teil der vollziehenden Gewalt sind, bestand bereits nach der Verfassung ihre Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). 2.6.1 Bindung an Gesetz und sonstiges Recht Rz. 12 Gegenstand der Aufsicht sind die von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder erlassenen Gesetze. Gesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 106a Elekt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 106a wird geregelt, dass auch selbständig Erwerbstätige für die Beantragung einer A1-Bescheinigung ein elektronisches Verfahren nutzen. Sie entspricht insoweit grundsätzlich der Regelung für Beschäftigte in § 106.mehr

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Jansen, SGB IV § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 109 legt fest, für welche Arbeitsunfähigkeitsdaten die Krankenversicherungsträger eine Meldung zum Abruf für Arbeitgeber und andere Stellen zu erstellen haben. Dadurch wird einerseits ein Bürokratieabbau erreicht und andererseits sichergestellt, dass diese sensiblen Daten sicher übertragen werden können.mehr

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Jansen, SGB IV § 124 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen v. 3.12.2020 (BGBl. I S. 2668) mit Wirkung zum 10.12.2020 eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 2.2 Registrierung

Rz. 4 Die Nutzung der Ausfüllhilfe steht grundsätzlich allen Arbeitgebern und deren Bevollmächtigten (Steuerberater, Lohnabrechnungsunternehmen, Rechenzentren) frei, jedoch ist zum Schutz des Systems eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Stelle gemäß Abs. 6 (Krankenkasse) erforderlich. Dabei dient insbesondere die Betriebsnummer der Erfassung der Arbeitgeber.mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.4 Sonstige Aufgaben der Versicherungsämter

Rz. 5 In einigen Bundesländern haben die Versicherungsämter aufsichtsbehördliche Befugnisse (vgl. § 90). Nach Abs. 1 Satz 2 stehen den Landesregierungen Übertragungsrechte zu. So können insbesondere Aufgaben auf die Gemeindebehörden übertragen werden. Dazu bedarf es aber einer Rechtsverordnung.mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3 Ordnungswidrigkeiten im Einzelnen

2.3.1 Vorschriften über die Versicherungsnummer (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 6 Abs. 1 Nr. 1 ist mit Wirkung zum 26.11.2019 gestrichen worden. Denn Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 regelt abschließend alle Bußgeldtatbestände hinsichtlich Verstöße gegen die Verordnung. Eine gesonderte Regelung für Fälle der rechtswidrigen Verarbeitung der Versicherungsnummer ist daher nicht erforderl...mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 2.2 Ausgeschlossene Komponenten

Rz. 4 Die Vorschrift regelt, welche Komponenten der informationstechnischen Verarbeitung bei den Arbeitgebern nicht der Systemprüfung unterliegen, das sind insbesondere die Hardware, die Betriebssysteme sowie, in Abgrenzung zur Kommunikationssoftware für die Übermittlung der Daten vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung, die beim Arbeitgeber eingesetzte interne Kommunikati...mehr

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Jansen, SGB IV § 129 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 101 Stammd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. zum Aufbau einer Stammdatendatei. § 101 bestimmt neben dem Inhalt der Datei eine Meldepflicht der Unfallversicherungsträger, die Berechtigung der Rentenversicherungsträger, Daten abzurufen, eine Verpflichtung der Unternehmer zum Datenabgleich sowie eine Ermächtigung, den Verfahrensablauf in d...mehr

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Jansen, SGB IV § 106a Elekt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.1.2022 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.5 Vorschrift über die Auskunftspflicht von Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 10 Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 4 betreffen die in § 28o festgelegte Pflicht des Beschäftigten, dem Arbeitgeber und den Versicherungsträgern bestimmte Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.mehr

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Jansen, SGB IV § 125 Pilotp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ermöglicht eine Pilotphase für die Regelung in § 109, die gemäß Art. 12b des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) erst ab 1.7.2022 in Kraft tritt.mehr

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Jansen, SGB IV § 121 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich um eine Übergangsregelung für die gemäß § 35a Abs. 6 vorher vereinbarten Regelungen im Vorstandsdienstvertrag.mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 95a regelt die Verpflichtung zur Schaffung einer elektronisch gestützten systemgeprüften Ausfüllhilfe, die Art und Berechtigung der Nutzung, die Datenspeicherung und die Kostentragung festlegt.mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) ist Abs. 1 neu gefasst und Abs. 3 geändert worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 123 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 95c wird erstmalig eine umfassende Ermächtigungsnorm geschaffen, die die Sozialversicherungsträger anhalten bzw. verpflichten soll, den Datenaustausch auch untereinander durch Datenübertragung zu organisieren. Damit unterstreicht der Gesetzgeber seinen Willen, dass auch und gerade im Bereich der Sozialverwaltung die Digitalisierung beispielhaft vorangetrieben wir...mehr

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Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 31.12.2020 eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.9 Vorschrift über den Lohnabzug (Abs. 2)

Rz. 12 Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 besteht in Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber/Auftraggeber den Beschäftigten oder Hausgewerbetreibenden (nur) den von ihm zu tragenden Beitragsanteil vom Lohn abziehen darf.mehr

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Jansen, SGB IV § 123 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 85 Abs. 3c Satz 2 i. d. F. ab 1.7.2020 werden für Einrichtungen der Versicherungsträger die zulässigen gesellschaftsrechtlichen Überordnungsverhältnisse auf 3 Ebenen begrenzt. Bestandschutz besteht für die bereits bestehenden Einrichtungen, die mehr als 3Beteiligungsebenen haben (BR-Drs. 2/20 S. 90).mehr

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Jansen, SGB IV § 102 Annahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Verarbeitung der Meldungen im Lohnnachweisverfahren, die von den sonstigen Meldeverfahren abweicht, verhält sich zur Erstellung der Kernprüfprogramme zur Qualitätssicherung und gibt Fristen für die Weiterleitung der Meldungen vor.mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bedeutung der Systemprüfung hat bei zunehmender Datenverarbeitung und -übermittlung immer mehr zugenommen und bedurfte insbesondere im Bereich der Meldeverfahren auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben einer gesetzlichen Regelung.mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 2.3 Zuständigkeit

Rz. 5 Die Vorschrift regelt, dass die Durchführung der Systemprüfung eine gesetzliche Aufgabe des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist. Die Durchführung erfolgt im Auftrag und damit auch auf Kosten aller Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger und der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. unter Mitwirkung der Träger der Rente...mehr