Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift enthält Regelungen über die Veröffentlichung von Datenübersichten durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie über den Erlass konkretisierender Dienstanweisunge...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.2 Beauftragung anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 9 Der Vertragspartner eines Leistungserbringers darf eine andere Stelle (z. B. eine privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle) mit der Verarbeitung der für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen (Satz 1). Das frühere Verbot, eine nichtöffentliche Stelle zu beauftragen, wurde aufgehoben. Der Vertragspartner bleibt der im date...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die den Prüfungsstellen (§ 106c) nach § 296 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 297 Abs. 2 übermittelt werden (§ 106 Abs. 2 Satz 2). Die Prüfungsstelle entscheidet, ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte Einrichtung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12) verstoßen hat und welch...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.5 Übermittlung von Arztdaten an Approbationsbehörden und Landeskammern (Abs. 3a)

Rz. 16c Die Norm ist die datenschutzrechtliche Grundlage, Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Approbationsbehörden der Länder und die Landeskammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zu übermitteln (Satz 1). Diese Daten dienen der Prüfung, ob die App...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie sich bereits unmittelbar dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen lässt, werden die Kassen verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen. Die Form ist ihnen hierbei freigestellt (Roß, in: LPK-SGB V, § 288 Rz. 1). Das Versichertenverzeichnis soll sämtliche Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und den Anspruch auf Versicherungsle...mehr

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Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 2.2 Anonymisierung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sozialdaten zu anonymisieren. Die Anonymisierung gewährleistet, dass Daten nicht mehr versichertenbeziehbar, sondern nur noch fallbeziehbar sind. Rz. 8a "Anonymisieren" wird nach Inkrafttreten der DSGVO und der Änderungen in § 67 SGB X nicht mehr legal definiert. Der Begriff Anonymisierung wird auch nicht direkt in der DSGVO definier...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.2 Beauftragung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 4 Die Vorschrift schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der dort genannten Zwecke (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 303 Rz. 11). Es ist den Krankenkassen erlaubt, zur Vorbereitung und Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarungen nach § 84 (Arznei- und Heilmittelvereinbarung sowie Richtgr...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2.2 Federführende Aufsichtsbehörde (Satz 2)

Rz. 4 Die beteiligten Verantwortlichen benennen einen Hauptverantwortlichen und melden diesen der für die Hauptniederlassung des Hauptverantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde. Maßgeblich ist der in Art. 4 Nr. 16 der Verordnung (EU) 2016/679 definierte Begriff der "Hauptniederlassung", auf den sich § 40 Abs. 2 Satz 1 BDSG bezieht. Die Hauptniederlassung befindet sich an ...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 3 Literatur

Rz. 10 Altmiks, Veränderungen im Leistungserbringungsverhältnis, SDSRV Nr. 69 S. 33 (2020). Schreyögg, Datenschatz für die Versorgung von morgen – Digitalisierung, G+G 2020, Nr. 2 S. 32. Thüsing/Rombey, Das gesetzliche Verbot der Korrektur unrichtiger Diagnosedaten – Zur Europarechtskonformität des § 303 Abs. 4 SGB V, RDV 2020 S. 177. Thüsing/Flink, Das gesetzliche Verbot der K...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.1 Übermittlung an ärztliche und zahnärztliche Stellen (Satz 2)

Rz. 12 Qualitätsprüfungen von Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgenuntersuchungen) werden sowohl durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht nach § 128 Strahlenschutzverordnung von ärztlichen und zahnärztliche Stellen durchgeführt. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind teilweise bei den Landesärztekammern, teilw...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.2 Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 4 Durch den Verweis auf § 302 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 wird klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens durch Richtlinien bestimmt und sich auch Hebammen zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflichten der Hilfe von Rechenzentren bedienen können. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 302 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.3 Nacherfassung von Daten (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Datenlieferungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt werden, nachzuerfassen (Satz 1; BT-Drs. 15/1525 S. 148 zu § 303). Dazu dürfen nichtmedizinische Nachfragen beim Leistungserbringer gestellt werden (BSG, Urteil v. 28.11.20...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und Abs. 3 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 4 wurde zum 1.4.2003 angefügt durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 4621) und zum 1.7.2006 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 132 nach § 152 überführt. § 132 Abs. 2 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 redaktionell geändert. Abs. 1 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Dazu gehören alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen (Art. 4 der Verordnung-EU-679/2016). Auf die Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.5 Umfang der Datenverarbeitung (Abs. 3)

Rz. 21 Die versichertenbezogenen Sozialdaten dürfen nur für die Zwecke nach Abs. 1 in dem jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Satz 1). Die Daten dürfen für andere Zwecke weiter verarbeitet werden, wenn eine andere Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuchs dies gestattet, also eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Das ist z. B. bei einer Befugnis zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 285 korrespondiert mit § 284 und legt abschließend fest, zu welchen Zwecken die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sozialdaten über Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Versicherte im jeweils erforderlichen Umfang erheben, speichern, verarbeiten und nutzen dürfen. Rz. 3 Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass diese nicht für d...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 wurde zum 1.4.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Nr. 2 wurde zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Pat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Informationspflicht (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefrei zur Verfügung, bevor die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1) Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Notwendige Angaben Rz. 5 Ausschließlich "notwendige Angaben" dürfen aufgezeichnet und übermittelt werden. Die entsprechenden Daten sind Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 67 Abs. 2 SGB X), die im Zusammenhang mit der Erbringung, der Verordnung oder der Abgabe von Versicherungsleistungen anfallen. Gemeint sind die Angaben, die von den Krankenkassen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 2 Rechtspraxis

2.1 Angaben über Leistungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Der Begriff "Aufzeichnen" ist untechnisch gemeint und bezieht sich auf die Speicherung von Sozialdaten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 292 Rz. 8). Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübersicht (Abs. 1; in Kraft bis zum 25.11.2019) Rz. 3 Satz 1 verpflichtete einerseits die Krankenkassen, andererseits die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Erreicht werden sollte hierdurch eine regelmäßige Kontrolle des Umfangs der Datenspeicherung...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt ...mehr

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Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Forschungsvorhaben (Abs. 1) Rz. 4 Die Vorschrift betrifft nur die interne Forschung der Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen (Eigenforschung ohne Beteiligung Dritter). Die Beteiligung (Erlaubnis) der Aufsichtsbehörde soll sicherstellen, dass nur die für das Forschungsvorhaben erforderlichen Daten verwendet werden (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 239 zu § 312 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht der Apotheken und anderer Anbieter (Abs. 1) Rz. 8 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln (z. B. Direktlieferanten; BT-Drs. 14/1245 S. 105 zu § 300) übertragen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln das bundeseinheitliche Kennzeichen für Fertigarzneimittel (Abs. 3 Nr. 1) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verarbeitung zur Qualitätssicherung (Abs. 1) Rz. 4 Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sowie die in Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen festgelegten Datenempfänger sind befugt und verpflichtet, person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1) Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1) Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertragstransparenzstelle (Abs. 1). Rz. 3 Zur Sicherung der Datengrundlagen für den RSA (§ 273) wird das BAS beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und Verträge über eine besondere Versorgung (§ 140a) führt, regelmäßig aktualisiert und bekannt macht (Satz 1). Aufgrund der mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (Abs. 1) Rz. 5 Die Kassenärztlichen Vereinigungen (gemeint sind auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) übermitteln den Prüfungsstellen für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106c) aus den Abrechnungsunterlagen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte folgende Daten: Arztnummer, Kassennummer, Krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben der Datentransparenz (Abs. 1) Rz. 7 Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle (§ 303c) und als Forschungsdatenzentrum (§ 303d) sowie vom GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle wahrgenommen (Satz 1). Die Aufgaben der Vertrauensstelle sowie der Datenaufbereitungsstelle führte ursprünglich das Deutsche Institut ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übermittlung personenbezogener Daten in Prüfverfahren Rz. 3 Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 296 dar. Nach § 296 sind und dürfen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lediglich Daten ohne konkreten Bezug zu einem Versicherten übermittelt werden. § 298 ermöglicht demgegenüber weitergehend die auch personenbezogene Offenbarung von Krankheits...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 3 Literatur

Rz. 12 Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Länderübergreifende Forschungsvorhaben (Satz 1) Rz. 3 Auf länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (§ 287), an denen nichtöffentliche Stellen oder öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder aus zwei oder mehr Ländern als Verantwortliche beteiligt sind, ist § 27 BDSG anzuwenden. Die anfallenden Sozialdaten können auch ohne Einwilligung des Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung (Abs. 1) Rz. 4 "Sonstige Leistungserbringer" sind Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittelversorgung (z. B. Masseure, Krankengymnasten, Logopäden und Anbieter von Hilfsmitteln; §§ 124 ff.), digitaler Gesundheitsanwendungen (Software und andere auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung; § 3...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 3 Literatur

Rz. 9 Grobe/Tempel, Nutzung von GKV-Routinedaten für ein zielgruppenspezifisches Risikomanagement, Prävention durch Krankenkassen, 2002 S. 58.mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 3 Literatur

Rz. 6 Horst, Die Auswirkungen des Gesundheits-Strukturgesetzes auf die neuen Bundesländer, SGb 1993 S. 539.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1) Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1) Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 gematik (Herausg.), Die Testphase der elektronischen Patientenakte, www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte; abgerufen: 18.8.2022.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seeleute (Abs. 1) Rz. 3 Seeleute sind Kapitäne und Besatzungsmitglieder von Seeschiffen, die während der Reise im Rahmen des Schiffsbetriebes beschäftigt sind (vgl. § 13 SGB IV). Für sie und sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes Beschäftigte gelten nach § 154 SGB VII die Durchschnittssätze als Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen. Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1) Rz. 6 Die Krankenkassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Daten werden in pseudonymisierter Form angeliefert (vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2 Abrechnung (Abs. 2)

2.2.1 Richtlinien (Satz 1) Rz. 6e Das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens bestimmt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien, die in den Leistungs- oder Lieferverträgen zu beachten sind. Die Verbände oder Interessenorganisationen der sonstigen Leistungserbringer sind an der Beschlussfassung über die Richtlinien nicht beteiligt. Maßgeblich sind weiterhin die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgabe (Abs. 1) Rz. 7 Die Vertrauensstelle überführt die nach § 303b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 übermittelten Lieferpseudonyme in periodenübergreifende Pseudonyme. Das dazu einheitlich anzuwendende Verfahren richtet sich nach Abs. 2. Rz. 7a Die Aufgaben der Vertrauensstelle führte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Institut im Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1) Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltung...mehr