Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.6 Der für die Durchführung des Verfahrens zuständige Träger (Abs. 3)

Rz. 22 Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig (Abs. 3 Satz 1). Als leistender Rehabilitationsträger wird der Rehabilitationsträger bezeichnet, der im Verhältnis zu den anderen Rehabilitationsträgern als erstes den Antrag auf Durchfü...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.5 Sonstige Angehörige/Bekannte (Privatpersonen)

Rz. 32 Die Beschränkung des Erstattungsanspruchs auf den nachgewiesenen Verdienstausfall und die nachgewiesene Fahrkostenerstattung gilt nur für Angehörige des Rehabilitanden, die mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (und zusätzlich der Ehegatte bzw. geschiedene Ehegatte). Für sonstige Angehörige, Nachbarn oder andere Ersatzkräfte (Privatpersonen) erstatte...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 302 ist eine Übergangsvorschrift, mit der insbesondere der Anspruch auf Altersrente auch nach dem Inkrafttreten von Rechtsänderungen aufrechterhalten wird. In Abs. 1 und 2 wird bestimmt, dass bestimmte Renten, auf die bis zum 31.12.1991 ein Anspruch bestand, als Regelaltersrenten weiterzugewähren sind, wenn der Versicherte vor dem 2.12.1926 geboren ist. Abs. 3 legt f...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.4 Bestandsschutz

Rz. 6 Die Regelung in Abs. 4 gewährleistet Altersrentenbeziehern einen Bestandsschutz. Die Vorschrift stellt sicher, dass Altersrenten an schwerbehinderte Menschen, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige, auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, weiterhin unbeschadet der Rechtsänderung in § 37 Abs. 1 Nr. 1 auf Dauer geleistet werden (BT-Drs. 13/8011 S. 190). Insoweit ist dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.7 Coronapandemie

Rz. 10 Der im Jahr 2020 eingefügte und durch weitere Gesetzesänderungen nun bis zum 31.12.2022 befristete Abs. 8 erhöht die jährliche Hinzuverdienstgrenze gemäß § 34 von 6.300,00 EUR auf nunmehr 46.060,00 EUR. Damit soll die Weiterarbeit bzw. die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zum Zwecke der Bekämpfung der Coronapandemie erleichtert werden. Gleichzeit...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.1 Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Rechts

Rz. 3 Das bis zum 31.12.1985 geltende Recht findet nur dann Anwendung, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente erfüllt sind (vgl. Komm. zu § 46) und entweder die Versicherte vor dem 1.1.1986 verstorben ist oder aber die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine gemeinsame Erklärung über die Anwendung des "alten" Rechts abgegeben haben. Dies wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303 ersetzt Art. 2 § 19a ArNVG i. V. m. § 1266 RVO (Art. 2 § 18a AnVNG i. V. m. § 43 AVG) und schafft eine Besitzschutzregelung für diejenigen Fälle, in denen die versicherte Frau vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des alten, d. h. bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts a...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Hierzu zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsunfähigkeit usw.). Unbezahlte entschu...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.3 Witwerrente für geschiedene Ehegatten

Rz. 7 Nach Satz 2 findet Satz 1 Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden worden ist. Im Gegensatz zu Satz 1 musste die Verstorbene nicht den Familienunterhalt, sondern lediglich den Unterhalt des geschiedenen Ehemannes im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor ihrem Tode überwiegend getragen haben. Die Verstorbene hat den Unterhalt des geschiedenen Ehemannes üb...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen für bestehende Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Durch § 302b wird Besitzstandsschutz gewährt. Die Übergangsregelung für die sog. Umstellungsrenten aus der Zeit vor dem 1. 1.1957 im bisherigen Abs. 2 ist wegen Zeitablaufs entbehrlich, weil die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mittlerweile die Regelaltersgrenze ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.6 Berechnung des Regelentgelts (Formel)

Rz. 23 Durch die Multiplikation des auf die Stunde entfallenden Teil des Bruttoarbeitsentgelts ("Stundenlohn"; Rz. 15 ff.) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. Rz. 19 ff.) ergibt sich das wöchentliche Arbeitsentgelt. Da das Regelentgelt jedoch der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts ist, ist der Wochenlohn durch 7 zu teilen. Praxis-Beispi...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.4 Bergmannsrente

Rz. 8 Die zum 31.12.1991 bestehenden Ansprüche auf eine Bergmanns- oder eine Bergmannsvollrente aus dem Beitrittsgebiet (§§ 42, 43, 37 der 1. Renten-VO der DDR) werden ab 1.1.1992 in eine Rente für Bergleute gemäß § 45 übergeleitet. Der Anspruch aus § 302a Abs. 4 endet wie der Anspruch aus § 45 spätestens mit Erreichung der Regelaltersgrenze.mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.1 Renten wegen Berufsunfähigkeit

Rz. 3 Mit der Neufassung des Abs. 1 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 1 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Berufsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundregel Rz. 3 Das SGB VI ist vom Grundsatz her vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.1.1992) auf alle Sachverhalte anzuwenden, soweit das Gesetz nichts anderes regelt (Abs. 5). Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Wechsel vom "Versicherungsfallprinzip" zum "Rentenbeginnsprinzip". Bei Anwendung der Norm ist von dem konkret entstandenen Einzelanspruch und nicht vom abs...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.3 Ermittlung des Gesamt-Regelentgelts

Rz. 39 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerhebli...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.10 Zuständigkeit beim Trägerwechsel

Rz. 46 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Nebenleistung der Hauptleistung. Nur derjenige Rehabilitationsträger hat die Kosten zu übernehmen, der gleichzeitig auch die Kosten der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung trägt. Bei einem Wechsel des Rehabilitationsträgers in der Leistungszuständigkeit (z. B. bei der neurologischen Rehabilitation zwischen Kranken- und ...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.2 Schwankungsreserven

Rz. 21 In bestimmten Fällen können Bedarfsschwankungen im Budgetzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen erwarteten Veränderungen (mögliche Preisveränderungen, Notwendigkeit einer Ersatzkraft wegen des Urlaubs des "Pflegehelfers" in den Sommerferien oder wegen kurzer Erkrankungen) und unerwarteten Veränderungen (z. B. unerwartete lange Erkrankun...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.3 Zeitrenten

Rz. 5 Die Regelung zu den sog. Zeitrenten ist aus systematischen Gründen in Abs. 3 aufgenommen worden. Sie enthält die bisher in § 314b enthaltene Regelung. Sie enthält ebenfalls eine Besitzstandsregelung. Bei einer Rente in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage, die am 31.12.2000 bestanden hat, ist die Befristung gemäß Abs. 3 zu wiederholen. § 102 ist nicht anzuwenden, soda...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1 Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt nach geleisteten Stunden bemessen ist (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Die Sätze 2 und 3 des § 67 Abs. 1 befassen sich mit der Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt. Ein nach Stunden bemessenes Arbeitsentgelt erhielten in der Vergangenheit weit überwiegend Arbeiter. Deshalb hat sich in der Praxis auch der Begriff des "Stundenlöhners" etabliert. Mittlerweile erhalten öfte...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 In der Vergangenheit beschäftigten einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte, die im Bedarfsfall für die Ersatzhaushaltsführung eingesetzt wurden. Weil der Bedarf für Einsätze im Haushalt stark schwankte, waren diese nicht kontinuierlich ausgelastet. Aus diesem Grund gingen die Rehabilitationsträger dazu über, mit Vertragspartnern zusamme...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.1 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 3 Abs. 1 setzt voraus, dass am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Invalidenrente oder Ansprüche auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen bestanden, die als Invalidenrenten in die Rentenversicherung überführt worden sind (§§ 8 bis 14 der 1. Renten-VO der DDR bzw. §§ 2, 4 AAÜG). Es erfolgt kraft gesetzlicher Fiktion eine Umbewertung bzw. Neuberechnung (§§ 30...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303a ist eine Sonderregelung zu §§ 46, 242a, 243. Diese war erforderlich, um übergangsrechtliche Probleme auszuschließen und den Hinterbliebenenrentnern einen Besitzstand zu gewähren. Wirksamkeit entfaltet § 303a längstens bis zu dem Zeitpunkt, von dem an der Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente unabhängig von einer Erwerbsminderung besteht (§ 243 Abs. 2 Nr. 4b), d...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.2 Vorgezogene Altersrente im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abs. 2 erweitert die Übergangsregelung des § 302 auf Bezieher einer Rente wegen Alters nach dem Recht des Beitrittsgebiets. Voraussetzung ist, dass im Beitrittsgebiet bereits eine sog. vorgezogene Altersrente nach § 3 der 1. Renten-VO der DDR bezogen worden ist. Wenn dieser Personenkreis am 31.12.1991 einen Anspruch auf eine derartige Rente hatte, so gilt diese Rente v...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.5 Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 7 Die Aufhebung von Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2008 erfolgte, weil die Übergangsregelung für Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten wegen Zeitablaufs entbehrlich geworden ist, da die betroffenen Rentnerinnen und Rentner bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und daher unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen können (BT-Drs. 16/3794 S. 43). Rz. 8 Die eh...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, ein Zeitraum von 7 aufeinander folgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt. B...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.3 Abrechnung in kürzeren als 4-wöchigen Abständen

Rz. 11 § 67 Abs. 1 Satz 1 fordert, dass der Bemessungszeitraum mindestens 4 Wochen umfassen soll. Rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt betriebsüblich in kürzeren Abständen als 4 Wochen bzw. einem Monat ab, sind so viele Entgeltabrechnungszeiträume zu addieren, bis sich ein zusammenhängender Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen ergibt.mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.2 Renten wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 2 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 2 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Erwerbsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Die...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.5 Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum

Rz. 13 Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes kommt es nicht darauf an, dass der Rehabilitand für den gesamten Bemessungszeitraum Arbeitsentgelt beanspruchen kann. Es genügt, wenn zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraums Arbeitsentgelt erzielt und abgerechnet worden ist. Wurde während des gesamten Entgeltabrechnungszeitraums kein Arbeitsentgelt erzielt, gilt die...mehr

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Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 304 Abs. 1, der im Wesentlichen § 1267 RVO, § 44 AVG, Art. 2 § 41 ArVNG, Art. 2 § 40 AnVNG i. V. m. Art. 2 § 31 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des RKG und des KnVNG im Saarland entspricht, stellt eine Sonderregelung zu § 48 dar. Er beinhaltet einen Besitzschutz für die im früheren Saarland begründeten Ansprüche auf Waisenrenten wegen Gebrechlichkeit, die ohne Al...mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 2.3 Übergangsregelung

Rz. 6 Abs. 3 enthält eine Übergangsregelung für sog. Bestandsrentner, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EU-/BU-Rente) beziehen. Für diesen Personenkreis soll auch zukünftig sichergestellt sein, dass wegen des Rentenbezuges die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen gemäß § 10 nicht verhindert wird. Diese Versicherten sollen auch weiterhin Teilhabeleistu...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.2 Beteiligte Träger/trägerübergreifendes Persönliches Budget (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Sind mehrere Rehabilitations-/Leistungsträger beteiligt, spricht man von einem "trägerübergreifenden" Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget kann auch nicht trägerübergreifend von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden (§ 29 Abs. 1 Satz 4). Rehabilitationsträger sind gemäß § 6 Abs. 1 die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesagentur für Arbe...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.4 Bindungswirkung (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 8 Nach § 29 Abs. 1 Satz 6 ist der Leistungsberechtigte an seine Entscheidung, für eine oder mehrere Leistungen das Persönliche Budget zu wählen, für die Dauer von 6 Monaten gebunden. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber erreichen, dass das Persönliche Budget aufgrund eines bestimmten Anlasses nicht nur für einen eng begrenzten Zeitraum (ein oder mehrere Tage) gewäh...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.1 Grundregel

Rz. 3 Das SGB VI ist vom Grundsatz her vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.1.1992) auf alle Sachverhalte anzuwenden, soweit das Gesetz nichts anderes regelt (Abs. 5). Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Wechsel vom "Versicherungsfallprinzip" zum "Rentenbeginnsprinzip". Bei Anwendung der Norm ist von dem konkret entstandenen Einzelanspruch und nicht vom abstrakten Stammr...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.3 Neufeststellungen

Rz. 5 Eine Rente kann gemäß §§ 44, 45, 48 SGB X auf Antrag oder von Amts wegen neu festgestellt werden. Eine Neufeststellung setzt immer voraus, dass die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind, also das Hinzutreten oder die Herausnahme von rentenrechtlich relevanten Zeiten eine Rolle spielt. Dazu zählen die Änderung des Zugangsfaktors (§ 77) sowie der Nachweis, dass...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.8 Nachweis und Qualitätssicherung

Rz. 28 Den zweckgerichteten Einsatz der aufgewendeten Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verantwortet der Leistungsträger auch im Falle des Persönlichen Budgets. Kaufen die Leistungsberechtigten die zum Erreichen der Teilhabeziele benötigten Dienst- und Sachleistungen selbst ein, kann der Budgetgeber die Struktur- und Prozessqualität der Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen schon mal, weil der bisher an der Haushaltsführung beteiligte Rehabilitand während der Maßnahme die weitere Haushaltsführung und die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder nicht sicherstellen konnte. Gleiches galt für den Landwirt, der wegen der Teilnahme an der Rehabilitations- oder s...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Als landwirtschaftlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.2 Voraussetzungen für eine Witwerrente nach "altem" Recht

Rz. 4 Soweit das "alte" Hinterbliebenenrecht Anwendung findet, müssen für die Gewährung der Witwerrente die weiteren Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt sein. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode getragen hatte. Grundsätzlich bezieht sich der letzte wirtschaftliche Dauerzustan...mehr