Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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ROM-III-Verordnung / 3.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Verordnung erfasst in ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht nur die "klassische" Scheidung, sondern auch die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. 3.4.1 Bereichsausnahmen Nach Art. 1 Abs. 2 ROM-III-Verordnung sind vom Anwendungsbereich der Verordnung folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art. 1 Abs. 2 lit....mehr

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ROM-III-Verordnung / 1 Einführung, Inkrafttreten und bisherige Rechtslage

Die Anzahl gemischt-nationaler Ehen steigt stetig und bringt somit auch einen deutlichen Anstieg binationaler Ehescheidungsverfahren mit sich.[1] Der europäische Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer Reform des Scheidungskollisionsrechts zwar frühzeitig erkannt, jedoch nur eingeschränkt umsetzen können.[2] Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt erstmalig Bestimmungen...mehr

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ROM-III-Verordnung / 7 Muster Scheidungsantrag

Das Muster unterstellt, dass die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages in Deutschland lebt. Der Antragsgegner hingegen ist nach der Trennung aus beruflichen Gründen nach Frankreich verzogen. Die Beteiligten leben seit über 3 Jahren getrennt. An das Amtsgericht Abteilung für Familiensache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.1 Art. 10 ROM-III-Verordnung

Nach Art. 10 ROM-III-Verordnung ist die lex fori anzuwenden, wenn das nach Art. 5 oder Art. 8 ROM-III-Verordnung zur Anwendung berufene Sachrecht eine Ehescheidung nicht vorsieht (Art. 10 Alt. 1) oder einem der Ehegatten aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit keinen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes gewährt (Art. 10 Alt. ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.2 Gleichgeschlechtliche Ehe

In den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland, Irland und Island wird die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt. Umstritten und noch ungeklärt ist, ob die ROM-III-Verordnung auch gleichgeschlechtliche Ehen erfasst, da die Verordnung hierzu keinerlei Aussage trifft. Die gegenwärtig in Deutschland wohl h.M.[1] lehnt die Einbeziehung der ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1 Rechtswahl

Die ROM-III-Verordnung sieht in Art. 5 die Möglichkeit vor, dass die Ehegatten das auf die Scheidung oder Trennung des Ehebandes anwendbare Recht wählen können. Laut den Erwägungsgründen Nr. 9 und Nr. 15 will die Verordnung die Bestimmung des Scheidungsstatuts durch die Rechtswahlmöglichkeit flexibler für die Parteien gestalten. Die Rechtswahlmöglichkeit stellt gegenüber der ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 2 Aufbau der ROM-III-Verordnung

Die ROM-III-Verordnung ist in vier Kapitel aufgeteilt: Kapitel I: Anwendungsbereich, Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, Begriffsbestimmungen und universelle Anwendung Kapitel II: Einheitliche Vorschriften zur Bestimmung des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts Kapitel III: Sonstige Bestimmungen Kapitel IV: Schlussbestimmu...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.2 Vorrangige staatsvertragliche Regelungen

Nach Art. 19 Abs. 1 ROM-III-Verordnung bleiben völkerrechtliche Verträge, an denen die teilnehmenden Mitgliedsstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung, daher am 20.12.2010, beteiligt waren, von der Verordnung unberührt. Für Deutschland ist allein das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929[1] zu beachten, welches im Verhältnis zum Iran der ROM-III-Veror...mehr

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ROM-III-Verordnung / 6 Prüfungsschema bei Anwendung der ROM-III-Verordnung

1. Anwendungsbereich der ROM-III-Verordnung Sachlicher Anwendungsbereich, Art. 1 Abs. 1 ROM-III-Verordnung Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes (Abs. 1) Zeitlicher Anwendungsbereich, Art. 18, 21 ROM-III-Verordnung anwendbar ab dem 21.6.2012 Räumlicher Anwendungsbereich loi uniforme: Anwendbarkeit des nach der ROM-III-Verordnung bezeichneten Rechts, auch wenn es...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.1 Bereichsausnahmen

Nach Art. 1 Abs. 2 ROM-III-Verordnung sind vom Anwendungsbereich der Verordnung folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art. 1 Abs. 2 lit. a); das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe (Art. 1 Abs. 2 lit. b); die Ungültigerklärung einer Ehe (Art. 1 Abs. 2 lit. c); das Namensrecht der Ehegatten (Art....mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Kein Verfahrenskostenvorschuss nach Rechtskraft der Scheidung

Der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf. Darüber hinaus besteht für den Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB ein über diesen allgemeinen Lebensbedarf hinausgehender Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses. Diese Regelung ist indessen nach ihrem Wortlaut auf den Familienunterhalt – und durch die Bezugnahme ...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / 1 Tatbestand:

Die Antragstellerin war im vorliegenden, noch beim FamG rechtshängigen Ehescheidungsverfahren zunächst von Rechtsanwalt H. vertreten worden. Anhängig waren die Folgesachen Versorgungsausgleich (drei Anrechte) und Güterrecht, wobei sowohl der Antragsgegner als auch die Antragstellerin Stufenanträge auf Auskunft und noch nicht bezifferte Zahlung gestellt hatten. Mit Schriftsat...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 2. Ausweitung voluntativer Vaterschaft

Der AK möchte die Abstammung in größerem Ausmaß als bisher an voluntative Elemente binden.[36] Dazu schlägt er in Anknüpfung an § 1599 Abs. 2 BGB vor, dass ein Dritter bei bestehender Ehe der Schwangeren mit deren Zustimmung sowie der ihres Ehemannes die Vaterschaft vorgeburtlich anerkennen kann, um so mit Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater zu werden.[37] Ein automat...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Sachverhalt

Die Klägerinnen begehren als Nacherbinnen Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks. Die Klägerinnen sind die Urenkelinnen der am 8. Juni 1949 verstorbenen Margarete S. Diese ist von ihren Enkeln Isabella G. und Georg G., dem Vater der Klägerinnen, je zur Hälfte beerbt worden aufgrund Testaments vom 2. Juli 1946 (K 1). Nach diesem Testament sollte jeder der beide...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) streiten als geschiedene Ehegatten über die Abänderung eines Titels auf nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1983 geschlossene Ehe der Beteiligten, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, wurde mit Urt. v. 11.11.1997 rechtskräftig geschieden. In diesem Urteil wurde der Ehemann zur Za...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / IV. Rechtsweg

Soweit Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, gegen den Betreiber des Internetdienstes geltend gemacht werden sollen (siehe oben III.), sind selbstverständlich die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. Soweit das Sorgerecht betreffende Vorfragen zu klären sind (siehe oben II., unten V.), ist dies eine vom Familiengericht zu entscheidende Kindschaftssache (§ 151 Nr. 1, 5 Fam...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin war im vorliegenden, noch beim FamG rechtshängigen Ehescheidungsverfahren zunächst von Rechtsanwalt H. vertreten worden. Anhängig waren die Folgesachen Versorgungsausgleich (drei Anrechte) und Güterrecht, wobei sowohl der Antragsgegner als auch die Antragstellerin Stufenanträge auf Auskunft und noch nicht bezifferte Zahlung gestellt hatten. Mit Schriftsat...mehr

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FF 6/2018, Abschluss einer ... / 2 Anmerkung

Mit dieser wichtigen Entscheidung – einem Urteil in einer allgemeinen Zivilsache – hat der XII. Senat des Bundesgerichtshofs zunächst zwei grundsätzliche Fragen beantwortet: 1. Ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs i.S.v. § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen bzw. unter welchen Voraussetzungen? 2. Fällt auch die Kündi...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / a) Großeltern – Kinder – Enkel

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts hieß es noch: Verwöhnende Großeltern untergraben die elterliche Autorität und sind auch körperlich ihren Enkeln nicht gewachsen. Dieses negative Bild ist nur noch Geschichte. Genauso einhellig wie der familiäre Zusammenhalt wird heute der positive Einfluss von Großeltern auf die Sozialisation ihrer Enkel beschrieben. Sie sind verlässlich, i...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 7.3.2018 – XII ZB 408/14 1. Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen Versorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über de...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 1 Sachverhalt

In dem am 26.4.2006 bei dem FamG eingeleiteten Scheidungsverfahren hatten die Beteiligten am 17.11.2011 einen Vergleich über den Zugewinnausgleich geschlossen. Mit Beschl. v. gleichen Tag hat das FamG die Folgesache nachehelicher Unterhalt aus dem Scheidungsverbund abgetrennt, die Scheidung ausgesprochen, über den Versorgungsausgleich entschieden und die Kosten des Verfahren...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache überwiegend Erfolg. Gem. § 111 Abs. 5 FGG-RG sind auf das Verfahren die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften anzuwenden. Die von der Staatskasse erhobene Verjährungseinrede greift ni...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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AGS 5/2018, Vergütungsverei... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 675 BGB) geschlossen worden, der die anwaltliche Beratung über den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2018, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten Eheleute hatten am 8.9.1989 geheiratet. Der Antragsteller ist seit dem 4.8.1980 bei der P. GmbH beschäftigt. Ihm sind im Wege einer Direktzusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt (vgl. den Versorgungsplan … ). Nach Art. XXI Abs. 2 Satz 1 des Versorgungsplans prüft die Gesellschaft die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß den Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.7 Überschreitung der 3-Objekt-Grenze

Auch wenn die 3-Objekt-Grenze überschritten ist, kann ein gewerblicher Grundstückshandel ausnahmsweise nicht anzunehmen sein, wenn aufgrund besonderer Umstände eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang ­an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen. Die Beweislast hierfür liegt beim Veräußerer der Grundstücke. Als Umstand, der gegen eine bereits im Zeitpunkt der Anschaffun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, § 303), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auch Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung

Rz. 9 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (sog. 3/5-Deckung) für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder bei Berufsunfähigkeit (§ 240), die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt wurde, ist nach der Übergangsregelung des § 241 Abs. 2 nicht erforderli...mehr

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AGS 4/2018, Umfang der Ange... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind dies – die Scheidung als solche, – das persönliche Verhältnis zu den Kindern (...mehr

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FF 4/2018, Härtefallscheidung / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB n...mehr

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AGS 4/2018, Umfang der Ange... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung ...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute hatten geheiratet, nachdem sie beide das Pensions- bzw. Rentenalter erreicht hatten und nicht mehr berufstätig waren. Später haben sie dann die Scheidung beantragt, die einvernehmlich erfolgte. Das FamG hat die Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt, die erwartungsgemäß ergaben, dass weder G noch M in der Ehezeit Anwartschaften erworben hatten. Das Gericht...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist teilweise begründet. 1. Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs beträgt lediglich 500,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. Das AG ist bei ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr