Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.14 Schätzung der Bürokratiekosten (Abs. 10)

Rz. 47 Nach Abs. 10 ist der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet, spätestens ab dem 1.9.2012 die zu erwartenden Bürokratiekosten zu ermitteln und diese Kosten in der Begründung des jeweiligen Beschlusses nachvollziehbar darzulegen. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 30.6.2012 in seiner Verfahrensordnung (vgl. Abs. 10 Satz 3). Der Verweis in Satz 1 auf §...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.9 Der Schlichtungsvorschlag oder "Schlichterspruch"

Der Schlichtungsvorschlag stellt wie bei einem gerichtlichen Urteil den Sachverhalt dar und kommt sodann zur rechtlichen Bewertung, wobei allerdings nicht zwingend eine strenge Unterteilung erforderlich ist.[1] Der Schlichter unterbreitet den Verfahrensbeteiligten einen Vorschlag, mit dem die Probleme gelöst werden können. Der Vorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet s...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen

Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sind gebräuchliche Instrumente des Baumschutzes. Deshalb bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG, dass für den Fall der Bestandsminderung in den Landesnaturschutzgesetzen und in den Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder wenn diese nicht möglich ist, zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten

Rz. 72 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sind nur dann abziehbar, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung die Voraussetzungen für den Abzug (> Rz 71) erfüllt (> R 10b.2 EStR). Der Parteibegriff setzt nicht nur die inhaltlichen Kriterien von § 2 PartG voraus, sondern er wird auch durch die in den nachfolgenden Vorschriften des P...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 5.1 Allgemeine Hinweispflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher seit 1.2.2017 leicht zugänglich, klar und verständlich auf folgende Umstände hinzuweisen: Inwieweit der Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.[1] Eine Verpflichtung kann fol...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 6 Kündigung von Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 549 Abs. 3 BGB)

Definition Studentenwohnheim Ein "Studentenwohnheim" liegt nur vor, wenn das Gebäude vom Eigentümer dem studentischen Wohnen gewidmet und nach baulicher Anlage und Ausstattung auch geeignet ist, Studenten mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Dies setzt voraus, dass die Mietverträge mit den Studenten zeitlich begrenzt sind, um eine möglichst große Zahl von Bewerbern in de...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.2 Sonstige ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten

Arbeiten in Haus und Garten, die nicht den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten betreffen, sind keine Angelegenheiten des Bundesrechts, sondern eine Domäne des Landes- und Kommunalrechts. Zu denken ist etwa an das Ausklopfen von Teppichen, das Hämmern, das Hacken von Holz oder das Benutzen von Heimwerkermaschinen. Landeseinheitliche Regelungen Berlin[1], Brandenburg[2], Ha...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen. 2. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stärkung der Rechte des Min... / 1. Gesetzliche Regelung

Sofern die Satzung keine Klauseln zur Ergebnisverwendung vorsieht, beschließen die Gesellschafter nach § 29 Abs. 2 GmbHG mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Jahresergebnisses, d.h. darüber, ob Gewinn fortgeführt wird, Rücklagen zugeführt werden oder eine Ausschüttung erfolgt (zur Gewinnverwendung: Roser in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, G 163 ff.; ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stärkung der Rechte des Min... / 6. Verstärkung der Minderheitenrechte durch Satzungsklauseln

§ 29 GmbHG ist dispositiv, so dass die Gesellschafter in der Satzung Einzelheiten der Gewinnverwendung regeln können. Entsprechende Regelungen sind auch empfehlenswert, um den Schutz der Minderheitsgesellschafter zu stärken, zumal die Ansprüche der Betroffenen in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt sind (s. auch die Formulierungsvorschläge von Schockenhoff, GmbHR 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehender...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Ausschluss der Vermietung an (nur) investierende Mitglieder

Gemäß dem ab VZ 2020 geltenden § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 5 KStG sind investierende Mitglieder i.S.d. § 8 Abs. 2 GenG keine Mitglieder i.S.d. Satzes 1, so dass Geschäfte von Genossenschaften mit diesen von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen und bei der Bemessung der Einnahmengrenze nach Satz 2 den anderen Tätigkeiten zuzuordnen sind, so auch Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff "Ersatzkasse" ist historisch gewachsen. Nach Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck wurden die Beschäftigten einer Pflichtkasse zugewiesen. Es bestand später die Möglichkeit, als "Ersatz" zu dieser Pflichtzuweisung eine freiwillig org...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmacht / 2.2.4 Sonstige Formbedürftigkeit

Bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 174 BGB) muss die Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt werden – eine Fotokopie genügt insoweit nicht – widrigenfalls der Geschäftsgegner das Rechtsgeschäft (z. B. eine Kündigung) aus diesem Grunde zurückweisen kann. Eine bestimmte Form kann jederzeit rechtsgeschäftlich vereinbart werden. Sie kann sich auch aus der Satzung einer juristisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Fragestellungen zwecks effizienter Reaktion auf Neuerungen

Auf welche Weise können die Mitwirkungsrechte aber nicht nur im Aufsichtsrat, sondern gleichfalls in der Gesellschafterversammlung gestärkt und Lücken geschlossen werden, wie etwa im Vorsitz und in der Durchführung von Veranstaltungen, d.h. Gesellschafterversammlungen in Präsenz, Telefonkonferenzen und Video- und Hybrid-Formaten? Sinn und Zweck dieser Überlegungen und Formul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. AR-Vorsitzender: Sitzungsleitung und "Stoffverteilung"

Für die Antizipierung der Erörterung spricht sogar die Leitungspflicht des AR-Vorsitzenden: Denn er hat die Sitzungstermine zu bestimmen, die Tagesordnung aufzustellen, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu beschaffen und Sachverständige zu laden.[18] Damit kommt ihm gleichsam eine Stoffordnungs- und Stoffverteilungsfunktion zu, die sogar gebietet, Erörterungspun...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / IV. Video- und Telefonkonferenzen in der GV

Die neuerlichen Möglichkeiten der Telefon- und Videokonferenzen sehen viele Satzungen und Geschäftsordnungen noch gar nicht vor, weder für GV-Versammlungen noch Sitzungen von AR und dessen Ausschüsse. Wenn kein Mitglied widerspricht (innerhalb einer Abfragefrist), wäre dies sicherlich möglich. Virtuelle Versammlungen (GV) bzw. Sitzungen (AR/Ausschüsse, vor allem Geschäftsfüh...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / III. Vorziehen von Erörterungen betreffend nächste AR-Sitzung

Aus der Notwendigkeit und dem vielfach auftretenden Problem reichlicher Erörterungspunkte speziell in einer zu Forschungszwecken gegründeten GmbH resultiert die Anfrage, technisch wie zeitlich komplexe Debatten, die in das Vorfeld der Beschlussfassung der Gremien (etwa des AR) gehören, vorzuziehen, und zwar auf den Vorabend der anberaumten AR-Sitzung oder sogar noch vorher. ...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 4. Teilung von Gesellschafteranteilen bei Neuzeichnung oder Nachfolge

Mitunter kommt es zu Anfragen, ob bei Neuzeichnung von Anteilen zwei oder mehrere Einheiten einen Geschäftsanteil gemeinsam erwerben dürfen. Am einfachsten ist in der Tat die Beibehaltung des Prinzips: eine Einheit = ein Geschäftsanteil. Darauf sollte in Gesprächen mit den neuen Teilhabern eingegangen und betont werden, dass ein ganzer Geschäftsanteil erworben werden muss. Wa...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Internationalisierung der Sitzungen des AR

Beim Thema der Internationalisierung stellt sich die Frage nach der Sitzungssprache, die nicht Deutsch, sondern eine andere Sprache sein soll, also z.B. Englisch. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eines international tätigen Unternehmens kann auch die Sitzungssprache geregelt werden. Gegenstand einer Geschäftsordnung können grundsätzlich alle innerorganisatorischen Re...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / II. Probleme um Nachfolge und Vertretung

In diesem Kapitel folgen zunächst zwei Praxisbeispiele, die nicht zu einer Änderung der Satzung oder der Geschäftsordnung (GO) der Gesellschafterversammlung sowie ggf. der GO des Aufsichtsrats führen müssen, sondern via Auslegung durch den Vorsitzenden im Vorfeld geregelt werden dürften. Obendrein gehören zu diesem Kapitel Vertretung und Leitung der Gesellschafterversammlung...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Arbeitgeberwechsel eines Mitglieds bzw. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (AR)

Ein AR-Mitglied beschreibt seine Situation dahingehend, dass er bzw. sogar der AR-Vorsitzende von seinem Arbeitgeber und Anteilseigner zu einem anderen Arbeitgeber wechseln wird. Die Gesellschafterin hat ihn entsandt und wird ihn wohl voraussichtlich trotz Arbeitgeberwechsel nicht als entsendetes AR-Mitglied abberufen. Nun erhebt sich die Frage, wie er in der AR-Liste zu füh...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1

Ausgehend von den zahlreichen Aus- und Neugründungen von Seiten vieler Hochschulen,[3] um wissenschaftliche Tätigkeiten zu vertiefen sowie zu vermarkten, sind wir jüngst der Frage nach den möglichen Ausgestaltungen des fakultativen Aufsichtsrats einer Forschungs-GmbH nachgegangen.[4] Dadurch konnten Lösungen aufgezeigt werden, um den oft sehr heterogenen Anteilseignern und i...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Präsenz- und Videokonferenzen sowie das Hybrid-Format

Diese Sätze könnten in der Satzung figurieren: Zitat Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst, die zu diesem Zweck als Präsenz- oder ihnen gleichwertige Videokonferenzen stattfinden können. Videokonferenzen zum Zwecke der Beschlussfassung sind unter Verwendung von Bild- und Tonübertragungstechnik abzuhalten, die allen Gesellschaftern zugänglich oder ih...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaft: Rechnungsle... / 1 Rechtsform der Genossenschaft

Rz. 1 Gemäß § 17 Abs. 1 GenG hat die eingetragene Genossenschaft als solche selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Nach 17 Abs. 2 GenG gelten Genossenschaften als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Über die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes hinaus (f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.5 Rückzahlung von Nachschusskapital

Rz. 101 Nach § 26 GmbHG kann die Satzung einer GmbH bestimmen, dass die Gesellschafter Nachschüsse in die GmbH leisten müssen. Dieses Nachschusskapital erhöht das steuerliche Einlagekonto und führt bei den Gesellschaftern zu nachträglichen Anschaffungskosten. Gem. § 30 Abs. 2 GmbHG kann das Nachschusskapital zurückgezahlt werden. In diesem Fall steht – ähnlich einer Kapitalh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.7 Datenmitteilung (Abs. 6)

Rz. 10 Damit die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, enthält Abs. 6 Bestimmungen, dass die per Gruppen- oder Einzelvertrag gebundenen Ärzte oder Einrichtungen befugt und verpflichtet sind, die für die Abrechnung und die Durchführung der Krankenversicherung notwendigen Angaben aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen. Dies ist notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhält die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendet sie diese entsprechend, so steht dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.3 Exkurs: Vertretung in der zweiten Instanz

Im Urteilsverfahren in der zweiten Instanz kann die Partei den Prozess nicht selbst führen. Sie kann keine Prozesshandlungen wirksam vornehmen, außer solchen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können. Praxis-Beispiel Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz[1], Einspruchseinlegung gegen ein Versäumnisurteil[2] Vor den Landesarbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 17.1 Eingeschränkter Prüfungsumfang

Den Parteien soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich keine zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet sein. Die Berufungsinstanz soll im Wesentlichen nur als Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung zur Verfügung stehen.[1] Demzufolge kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.2 Verhandlungsgrundsatz

Nach dem Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz hat das Gericht alle Umstände zu berücksichtigen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie von der darlegungspflichtigen Partei vorgetragen worden sind. Das Arbeitsgericht hat den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu ermitteln. Es obliegt demnach den Parteien, alle erhebli...mehr