Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3.1 Unbare Zahlungen

Ab dem VZ 2025 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Zuwendungen in Form von Geld an unterhaltsberechtigte Personen nur noch berücksichtigt werden können, wenn die Zuwendungen per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person geleistet wurden. Sachzuwendungen sind hiervon nicht betroffen.[1] Diese Neuregelung soll den Steuervollzug vereinfachen und verbessern, da die Geld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 12.096 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungen für Lotterien und Ausspielungen

Tz. 16 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Sachzuwendungen, die für eine Lotterie nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) zugewendet/gespendet werden, können vom Zuwendenden im Rahmen des § 10b EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) steuerlich zum Abzug gelangen. Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Beachte! Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 65. Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) v 20.12.1988, BGBl I 88, 2262

Rn. 80 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 wurde die große Steuerreform 1990 schon wieder reformiert. Es handelt sich im wesentlichen um Korrekturen aufgrund mangelnder Voraussicht des Gesetzgebers in folgenden Punkten (Art 4 Haushaltsbegleitgesetz):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 118. Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1918

Rn. 138 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 § 4 Abs 5 Nr 6 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 EStG, § 9 Abs 2 EStG: Ab 2001 werden die bisherigen km-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ersetzt. Bisher galt, daß bei Benutzung eines PKW DM 0,70, bei Benutzung eines Motorrads DM 0,33 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden konnten, bei Benutzung öffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.3 Beitragspflichtige Einnahmen

Zu den beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören insbesondere die Altersrenten einschließlich der Kinderzuschüsse sowie die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Das Gleiche gilt für Weihnachtsgelder oder sonstige Zuschläge und Einmalzahlungen. Sie sind unabhängig davon beitragspflichtig, ob deren Zahlung in bestimmter Höhe in der Versorgungsregel...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Am 16.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) veröffentlicht.[1] Mit dem Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize das Erwerbspotential älterer Menschen besser auszuschöpfen. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, soll ab dem 1....mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist eine besondere Bewertung nicht erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich, liegt Arbeitslohn in voller Höhe des Wertes des Sachbezugs vor. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.6 Zeitpunkt der Einnahmen

Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. In diesem Zeitpunkt entsteht auch die Lohnsteuer (sog. Zuflussprinzip). Der Zufluss des Arbeitslohns ist somit Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug.[1] Der Arbeitslohn ist zugeflossen, sobald der Arbeitnehmer über das in Geld oder Geldeswert bestehende Wirtschaftsgut wirtschaftlich verfügen kan...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 1.10 Urlaubsentgelt, Berücksichtigung von Überstunden

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche, erhält im Januar 3.000 EUR, im Februar ebenfalls 3.000 EUR und ab März wegen einer Lohnerhöhung 3.100 EUR brutto Grundvergütung. Zudem erhält er eine Schmutzzulage von 50 EUR. An Überstundenvergütung wurde im März 200 EUR brutto gezahlt. Er tritt nun 15 Tage Urlaub an. Ein Tarifvertrag gilt nicht. Wie viel Urlaubsentgelt ste...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.4 Kein Einbezug pauschal besteuerter Sachbezüge

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind pauschal besteuerte Sachbezüge nach der Vorschrift des § 40 EStG nicht in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen. Nicht anzurechnen auf die Freigrenze von 50 EUR sind insbesondere einmalige Sachzuwendungen in einer größeren Zahl von Fällen[1], aber auch anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuversteuernde Sachbezüge, für die der Ar...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.3 Gemischt veranlasste Sachbezüge

Gemischt veranlasste Sachbezüge, die sowohl mit dem Ziel der Entlohnung als auch unter Berücksichtigung betriebsfunktionaler Gesichtspunkte gewährt werden (z. B. Auslandsreisen mit touristischen und beruflichen Elementen), können grundsätzlich in Arbeitslohn einerseits und Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse andererseits aufgeteilt werden.[1] [2] Voraussetzung ist,...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits zu den steuerf...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.1 Aufmerksamkeiten

Unter dem Begriff Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen zu verstehen, die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.[1] Hierzu gehören Geschenke, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden. Die Verwaltung erkennt 3 verschiedene Formen von Aufmerksamkeiten an, die weder dem Lohnsteuerabzug noch der Sozialversicherungspf...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3 Sachbezüge von Dritten

3.1 Rabattgewährung von Dritten Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkun...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2 Monatsfreigrenze für sonstige Sachbezüge

2.1 Sachbezugsfreigrenze Erfüllt die Vorteilsgewährung durch den Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag, gilt für andere Sachbezüge eine Kleinbetragsgrenze, mit der die Erfassung von geldwerten Vorteilen vereinfacht werden soll. Die Sachbezugsfreigrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 50 EUR.[1] Sie gilt auch für Belegschaftsrabatte, sofe...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Beitragsleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung fallen nicht unter die Sachbezugsfreigrenze. Unabhängig davon, ob die Beiträge zu einer Direktversicherung oder an eine Pensionskasse bzw. in einen Pensionsfonds als Geldleistungen oder Sachleistungen zu beurteilen sind, enthält das Gesetz eine besondere Regelung für die Erfassung der Beiträge und Zuwendu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1 Abgrenzung steuerfreie und steuerpflichtige Sachbezüge

Für die Beurteilung, welche Sachbezüge steuerfrei sind, ist zunächst der steuerfreie Einnahmebereich eines Arbeitnehmers gegenüber dem steuerpflichtigen Arbeitslohn abzugrenzen. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, dem Lohnsteuerabzug. Ausnahmen vom Lohnsteuerabzug bestehen für 2 Fallgruppen. Die Prü...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.2 Krankenversicherung

Von der Sachbezugsfreigrenze ausgeschlossen sind Versicherungsbeiträge, die als Geldleistung gewertet werden. Keine Sachbezüge, sondern (nicht begünstigte) Geldleistungen sind Beiträge zu einer Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz, sondern in Form der Beitragskostenerstattung eine Geldleistung verlangen kann. Der BFH hat in 2 Urteilen zur Kran...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2 50-EUR-Freigrenze bei Gutscheinen und Geldkarten

Einen Sachbezug können auch Einkaufsgutscheine darstellen, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug", d...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.3 Geldleistungen stets steuerpflichtig

Der kleine Rabattfreibetrag findet ausschließlich für Sachbezüge Anwendung. Geldleistungen, auch kleinere Beträge von deutlich weniger als 50 EUR, sind dagegen stets lohnsteuerpflichtig. Kein Sachbezug ist beispielsweise die Auszahlung von Arbeitslohn in Fremdwährung.[1] Hierunter fällt insbesondere die Zuwendung von Krüger-Rand-Münzen.[2] Auch auf zweckgebundene Geldleistun...mehr