Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So... mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.1 Fahrtkostenabgeltung (§ 7.3.1 BRTV bzw. § 7.3.1 RTV-Angestellte)

Voraussetzungen für die Fahrtkostenabgeltung (Kilometergeld) sind: Die Bau- oder Arbeitsstelle liegt außerhalb des Betriebs, sie ist mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, es besteht kein Auslösungsanspruch, der Arbeitnehmer benutzt ein von ihm gestelltes Fahrzeug. Grundsätzlich werden die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels erstattet. Nutzt der Arbeit... mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld

Gewerbliche Arbeitnehmer (§ 8.4 BRTV) Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte Arbeitnehmer (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen a... mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.6 Pauschalbesteuerte Übereignung von PC, Smartphone & Co.

Eine Pauschalierung mit 25 % ist zulässig, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Datenverarbeitungsgeräte unentgeltlich oder verbilligt übereignet; das gilt auch für Zubehör, wie Monitor oder Drucker, und für die Internetgebühren. Neben dem PC gelten auch Notebooks, Netbooks und Tablets als Datenverarbeitungsgeräte im Sinne ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2 Betriebliche Veranlassung, Sachzuwendung und Zusätzlichkeit

Rz. 65 Zuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens sind keine Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Pauschalierung kann in diesen Fällen grundsätzlich nur derjenige vornehmen, der den Vorteil gewährt; der Arbeitgeber des Empfängers kann eine Drittzuwendung nicht allein wegen seiner Pflicht zum Lohnsteuerabzug nach Abs. 2 pauschalieren. Arbeitnehmer verbundener U... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

1 Allgemeines 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.5 Sachzuwendung und Pauschsteuersatz

Rz. 51 Abs. 1 erfasst nur Leistungen, die nicht in Geld bestehen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses: Kann der Empfänger ausschließlich die Sache oder Dienstleistung beanspruchen, liegt grundsätzlich eine Sachzuwendung vor; besitzt er einen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags oder erhält er ein frei verwendbares Zahlungsmittel, scheidet § 37... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (Abs. 1)

2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (Abs. 2)

3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1 Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 54 Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen des Stpfl., einschließlich Umsatzsteuer. Abs. 1 S. 2 enthält damit einen eigenständigen Bewertungsmaßstab, der die Bewertung des Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG verdrängt. Maßgebend ist grundsätzlich der tatsächliche Aufwand des Zuwendenden für die konkrete Leistung. Bei selbst hergestellten Gegenständen sind die Herstellun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.4 Vorrang und Ausschluss anderer Regelungen

Rz. 73 Abs. 2 S. 2 verhindert eine Konkurrenz des § 37b zu besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsvorschriften. § 37b ist danach nicht anwendbar in den Fällen des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 10 und Abs. 3 EStG, des § 40 Abs. 2 EStG sowie bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Die Ausschlüsse dienen nicht lediglich der Vermeidung einer doppelten Begünstigung. Sie ordnen v... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive-Leistungen oder Geschenke, könne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1

Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der Pauschsteuersatz von 30 %, die Bemessung nach... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher, sachlicher und internationaler Geltungsbereich

Rz. 17 Zuwendender kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass eine tatbestandsmäßige Sachzuwendung erbringt. Die Rechtsform ist unerheblich. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können für den hoheitlichen Bereich, die Vermögensverwaltung und ihre einzelnen Betriebe gewerblicher Art jewe... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 12 Das GrEStG enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des BewG zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B. Geldleistungen, Sachleistungen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung gewährende Stpfl. unabhängig von seiner Rechtsform; für... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.5 Praktische Folgerungen

Rz. 78 Die Anwendung des Abs. 2 setzt eine arbeitnehmerbezogene Erfassung der pauschalierungsfähigen Zuwendungen, ihrer Werte und des jeweils einschlägigen Ausschlusstatbestands voraus. Dies gilt insbesondere für die 10.000-EUR-Grenzen, die nur auf steuerpflichtige und nicht anderweitig ausgeschlossene Sachzuwendungen anzuwenden sind. Die lohnsteuerliche Pauschalierung besei... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.16 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2021 Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer/Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt, bemisst sich der steuerliche Nutzungsvorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Anzuwenden ist dabei grundsätzlich die 0,03 % - Methode. Nutz... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.6 Verfassungsrechtliche und praktische Einordnung

Rz. 30 Verfassungsrechtliche Einwände richten sich vor allem gegen die pauschale Belastung mit 30 %, die Bemessung nach den Bruttoaufwendungen des Zuwendenden und die mögliche Abweichung vom individuellen Wert des Vorteils beim Empfänger. Hinzu treten Unterschiede gegenüber anderen Sachbezügen und Bewirtungsleistungen. Diese Kritik benennt tatsächliche Typisierungsfolgen, fü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.3 Wahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 69 Das Pauschalierungswahlrecht für eigene Arbeitnehmer ist von dem Wahlrecht für Nichtarbeitnehmer nach Abs. 1 unabhängig. Der Arbeitgeber kann daher nur einen der beiden Empfängerkreise in die Pauschalierung einbeziehen. Innerhalb des Arbeitnehmerkreises ist die Entscheidung hingegen einheitlich für sämtliche pauschalierungsfähigen Sachzuwendungen zu treffen. Eine Ausw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo... mehr

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Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc... mehr

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Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.7 Pauschalierungsgrenzen

Rz. 58 Nach Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Die Formulierung "soweit" kennzeichnet einen Höchstbetrag: Bis 10.000 EUR bleibt die Pauschalierung möglich, nur der übersteigende Teil ist vom Empfänger individuell zu versteuern. Maßgebend sind die dem jeweiligen Empfänger zu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Zuständigkeit und mehrere Betriebsstätten

Rz. 103 Örtlich zuständig ist grundsätzlich das FA der lohnsteuerlichen Betriebsstätte i. S. d. § 41 Abs. 2 EStG. Maßgebend ist damit nicht notwendig das für die Ertragsteuern des Zuwendenden zuständige FA. Die Anknüpfung an die lohnsteuerliche Betriebsstätte entspricht der Einordnung der Pauschsteuer in das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren und bündelt Anmeldung, Zahlung, Anru... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsnatur und systematische Einordnung

Rz. 5 § 37b ist eine Vorschrift der Steuererhebung. Seine Stellung im sechsten Abschnitt des EStG und sein Regelungsgehalt zeigen, dass die Norm weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen zusätzlichen Zurechnungstatbestand begründet. Die Zuwendung muss vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften beim Empfänger einer Einkunftsart zuzuordnen, steuerbar und steuerpflichtig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Betrieblich veranlasste, zusätzliche Zuwendungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Nr. 1 verlangt zunächst eine betriebliche Veranlassung aufseiten des Zuwendenden. Sie liegt vor, wenn die Zuwendung objektiv mit dessen Betrieb zusammenhängt und subjektiv dessen Förderung dient. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht erforderlich; auch ein Abzugsverbot schließt die Pauschalierung nicht ohne Weiteres aus. Rein private oder gesellschaftsrechtlich veranlas... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.2 Veranstaltungen, VIP-Logen und Hospitality

Rz. 115 Einladungen zu Sport-, Kultur- und sonstigen Repräsentationsveranstaltungen können bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern einen pauschalierungsfähigen Sachvorteil begründen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Kundenpflege oder Marketing, sondern der konkret verschaffte Vorteil. Leistungen, die ausschließlich der Außendarstellung des Zuwendenden dienen, gehör... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Vor Einführung des § 37b wurden einzelne Gruppen von Sachzuwendungen vor allem durch Verwaltungsanweisungen zu Incentive-Reisen, Sponsoring- und Hospitality-Leistungen behandelt. Diese Einzelfallregelungen konnten die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Unsicherheiten jedoch nicht vollständig beseitigen. Insbesondere war eine Verständigung zwischen dem FA ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Steuerpflichtige Zuwendung und Empfängerkreis

Rz. 39 Die Pauschalierung setzt voraus, dass die Zuwendung beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften führt. Abs. 1 begründet weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen Auffangtatbestand für betrieblich veranlasste Vorteile. Vor jeder Pauschalierung sind daher die Einkunftsart des Empfängers, ein möglicher Veranlassungszusammenhang, ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 48 Nr. 2 erfasst betrieblich veranlasste Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG. Maßgebend ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nicht rechtlich geschuldet ist und nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gewährt wird. Die Verweisung betrifft den Geschenkbegriff, nicht lediglich das dort geregelte Betriebsausgabenabzugsverbot. Deshalb kö... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3 Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer

Rz. 86 Abs. 3 trifft keine ausdrückliche Regelung zum Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer. Ist die Sachzuwendung betrieblich veranlasst, stellt grundsätzlich auch die hierauf entfallende Pauschsteuer betrieblichen Aufwand dar. Ihre Abziehbarkeit ist jedoch gesondert nach § 4 Abs. 4 und 5 EStG zu prüfen. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 37b begründet daher weder einen ei... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Liekenbrock/Liedgens , Steuerliche Tilgungsfrist für Leistungen aus dem Gewinnabführungsvertrag – "Organschaftsfalle" nach der BFH-Entscheidung v. 5.11.2025 – I R 37/22, DStR 2026, 1329; Häsner/Weinhold , Einkommensteuerliche Behandlung von Rückflüssen aus einem sog. Krypto-Cashback, DStR 2026, 1334; Henkel , Steuerliche Behandlung von laufenden Erträgen aus Mitarbeiterkapital... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion

Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden. Die Vorschrif... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk... mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung [1], die von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, die für ihn die Versorgungsleistungen an den ehemaligen Arbeitnehmer erbringt. Die Unterstützungskasse gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Der... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Beiträge für Gruppenunfallversicherungen (Abs. 3)

Rz. 40 § 40b Abs. 3 EStG eröffnet die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge des Arbeitgebers zu einer gemeinsamen Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer; Beiträge zu Einzelunfallversicherungen sind nicht pauschalierungsfähig. Unfallversicherungen sind keine Direktversicherungen, sodass eine Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG a. F. nicht in Betracht kommt (Rz. 37). Ein ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten... mehr