Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (Abs. 1)

2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (Abs. 2)

3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1 Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 54 Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen des Stpfl., einschließlich Umsatzsteuer. Abs. 1 S. 2 enthält damit einen eigenständigen Bewertungsmaßstab, der die Bewertung des Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG verdrängt. Maßgebend ist grundsätzlich der tatsächliche Aufwand des Zuwendenden für die konkrete Leistung. Bei selbst hergestellten Gegenständen sind die Herstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.4 Vorrang und Ausschluss anderer Regelungen

Rz. 73 Abs. 2 S. 2 verhindert eine Konkurrenz des § 37b zu besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsvorschriften. § 37b ist danach nicht anwendbar in den Fällen des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 10 und Abs. 3 EStG, des § 40 Abs. 2 EStG sowie bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Die Ausschlüsse dienen nicht lediglich der Vermeidung einer doppelten Begünstigung. Sie ordnen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive-Leistungen oder Geschenke, könne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher, sachlicher und internationaler Geltungsbereich

Rz. 17 Zuwendender kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass eine tatbestandsmäßige Sachzuwendung erbringt. Die Rechtsform ist unerheblich. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können für den hoheitlichen Bereich, die Vermögensverwaltung und ihre einzelnen Betriebe gewerblicher Art jewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1

Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der Pauschsteuersatz von 30 %, die Bemessung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 12 Das GrEStG enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des BewG zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B. Geldleistungen, Sachleistungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung gewährende Stpfl. unabhängig von seiner Rechtsform; für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.5 Praktische Folgerungen

Rz. 78 Die Anwendung des Abs. 2 setzt eine arbeitnehmerbezogene Erfassung der pauschalierungsfähigen Zuwendungen, ihrer Werte und des jeweils einschlägigen Ausschlusstatbestands voraus. Dies gilt insbesondere für die 10.000-EUR-Grenzen, die nur auf steuerpflichtige und nicht anderweitig ausgeschlossene Sachzuwendungen anzuwenden sind. Die lohnsteuerliche Pauschalierung besei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.16 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2021 Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer/Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt, bemisst sich der steuerliche Nutzungsvorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Anzuwenden ist dabei grundsätzlich die 0,03 % - Methode. Nutz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.6 Verfassungsrechtliche und praktische Einordnung

Rz. 30 Verfassungsrechtliche Einwände richten sich vor allem gegen die pauschale Belastung mit 30 %, die Bemessung nach den Bruttoaufwendungen des Zuwendenden und die mögliche Abweichung vom individuellen Wert des Vorteils beim Empfänger. Hinzu treten Unterschiede gegenüber anderen Sachbezügen und Bewirtungsleistungen. Diese Kritik benennt tatsächliche Typisierungsfolgen, fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.3 Wahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 69 Das Pauschalierungswahlrecht für eigene Arbeitnehmer ist von dem Wahlrecht für Nichtarbeitnehmer nach Abs. 1 unabhängig. Der Arbeitgeber kann daher nur einen der beiden Empfängerkreise in die Pauschalierung einbeziehen. Innerhalb des Arbeitnehmerkreises ist die Entscheidung hingegen einheitlich für sämtliche pauschalierungsfähigen Sachzuwendungen zu treffen. Eine Ausw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.7 Pauschalierungsgrenzen

Rz. 58 Nach Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Die Formulierung "soweit" kennzeichnet einen Höchstbetrag: Bis 10.000 EUR bleibt die Pauschalierung möglich, nur der übersteigende Teil ist vom Empfänger individuell zu versteuern. Maßgebend sind die dem jeweiligen Empfänger zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Zuständigkeit und mehrere Betriebsstätten

Rz. 103 Örtlich zuständig ist grundsätzlich das FA der lohnsteuerlichen Betriebsstätte i. S. d. § 41 Abs. 2 EStG. Maßgebend ist damit nicht notwendig das für die Ertragsteuern des Zuwendenden zuständige FA. Die Anknüpfung an die lohnsteuerliche Betriebsstätte entspricht der Einordnung der Pauschsteuer in das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren und bündelt Anmeldung, Zahlung, Anru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsnatur und systematische Einordnung

Rz. 5 § 37b ist eine Vorschrift der Steuererhebung. Seine Stellung im sechsten Abschnitt des EStG und sein Regelungsgehalt zeigen, dass die Norm weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen zusätzlichen Zurechnungstatbestand begründet. Die Zuwendung muss vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften beim Empfänger einer Einkunftsart zuzuordnen, steuerbar und steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Betrieblich veranlasste, zusätzliche Zuwendungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Nr. 1 verlangt zunächst eine betriebliche Veranlassung aufseiten des Zuwendenden. Sie liegt vor, wenn die Zuwendung objektiv mit dessen Betrieb zusammenhängt und subjektiv dessen Förderung dient. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht erforderlich; auch ein Abzugsverbot schließt die Pauschalierung nicht ohne Weiteres aus. Rein private oder gesellschaftsrechtlich veranlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.2 Veranstaltungen, VIP-Logen und Hospitality

Rz. 115 Einladungen zu Sport-, Kultur- und sonstigen Repräsentationsveranstaltungen können bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern einen pauschalierungsfähigen Sachvorteil begründen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Kundenpflege oder Marketing, sondern der konkret verschaffte Vorteil. Leistungen, die ausschließlich der Außendarstellung des Zuwendenden dienen, gehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Vor Einführung des § 37b wurden einzelne Gruppen von Sachzuwendungen vor allem durch Verwaltungsanweisungen zu Incentive-Reisen, Sponsoring- und Hospitality-Leistungen behandelt. Diese Einzelfallregelungen konnten die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Unsicherheiten jedoch nicht vollständig beseitigen. Insbesondere war eine Verständigung zwischen dem FA ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Steuerpflichtige Zuwendung und Empfängerkreis

Rz. 39 Die Pauschalierung setzt voraus, dass die Zuwendung beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften führt. Abs. 1 begründet weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen Auffangtatbestand für betrieblich veranlasste Vorteile. Vor jeder Pauschalierung sind daher die Einkunftsart des Empfängers, ein möglicher Veranlassungszusammenhang, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 48 Nr. 2 erfasst betrieblich veranlasste Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG. Maßgebend ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nicht rechtlich geschuldet ist und nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gewährt wird. Die Verweisung betrifft den Geschenkbegriff, nicht lediglich das dort geregelte Betriebsausgabenabzugsverbot. Deshalb kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3 Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer

Rz. 86 Abs. 3 trifft keine ausdrückliche Regelung zum Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer. Ist die Sachzuwendung betrieblich veranlasst, stellt grundsätzlich auch die hierauf entfallende Pauschsteuer betrieblichen Aufwand dar. Ihre Abziehbarkeit ist jedoch gesondert nach § 4 Abs. 4 und 5 EStG zu prüfen. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 37b begründet daher weder einen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Liekenbrock/Liedgens , Steuerliche Tilgungsfrist für Leistungen aus dem Gewinnabführungsvertrag – "Organschaftsfalle" nach der BFH-Entscheidung v. 5.11.2025 – I R 37/22, DStR 2026, 1329; Häsner/Weinhold , Einkommensteuerliche Behandlung von Rückflüssen aus einem sog. Krypto-Cashback, DStR 2026, 1334; Henkel , Steuerliche Behandlung von laufenden Erträgen aus Mitarbeiterkapital...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion

Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden. Die Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Beiträge für Gruppenunfallversicherungen (Abs. 3)

Rz. 40 § 40b Abs. 3 EStG eröffnet die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge des Arbeitgebers zu einer gemeinsamen Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer; Beiträge zu Einzelunfallversicherungen sind nicht pauschalierungsfähig. Unfallversicherungen sind keine Direktversicherungen, sodass eine Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG a. F. nicht in Betracht kommt (Rz. 37). Ein ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft

1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung, muss er dafür den Sachbezugsw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung, muss er dafür den Sachbezugswert nach der Sozialversiche...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft / 4.2 Bei schwieriger Feststellung der ortsüblichen Miete erfolgt eine vereinfachte Feststellung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels für vergleichbare Wohnungen liegt, scheidet die Annahme eines geldwerten Vorteils regelmäßig aus. Das gilt auch dann, wenn der unterste Wert des Mietpreisspiegels angesetzt wird. Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen u...mehr