Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 14 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist... mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Dir Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 23.4.2026 bzw. 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozi... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug... mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ursprünglich durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2004 in Kraft getretene Vorschrift ist nach mehrfachen Änderungen durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 neu gefasst und sodann durch... mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.3 Der (anzurechnende) Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen)

Rz. 19 Nach § 96a Abs. 2 sind als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Bestimmte Einkünfte sind von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst ausgenommen. Darüber hinaus findet nach Abs. 3 auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen im Rahmen des Hinzuverdienstes Berücksichtig... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 50 EUR (bzw. 60 EUR bei Vorliegen eines persönlichen Anlasses) und... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.1 Finanzgericht entschied: Es liegen Geldleistungen und keine Sachzuwendungen vor

Es liegen Geldleistungen und keine Sachzuwendungen vor, entschied das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 17.9.2009.[1] Danach sind die Jubiläumszuwendungen den Arbeitnehmern als Geldbetrag, wie er sich aus der betrieblichen Vereinbarung ergibt, im Wege der Überweisung zugeflossen. An diesem Charakter als Geldeinnahme ändert auch die Nutzungsvereinbarung nichts. Der einmal... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 7 Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachgeschenken

Der Wareneinkauf von Sachzuwendungen für die Arbeitnehmer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, wenn bereits beim Einkauf des Sachgeschenks die Verwendung als Jubiläumszuwendung bekannt ist. Damit entfällt auch die Umsatzbesteuerung der Sachzuwendung an den Arbeitnehmer. Hinweis Wann die Vorsteuer korrigiert werden muss Wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs von Sachzuwendungen der Vo... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 4 Wann die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR gilt

Sachbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen eines Arbeitnehmers.[1] Sie bleiben jedoch steuerfrei, wenn die Freigrenze von monatlich 50 EUR nicht überschritten wird.[2] Anzusetzen ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der um 4 % geminderte Endpreis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der um etwaige Zuzahlungen ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldzuwendung Sachzuwendung Steuerpflichtiger Arbeitslohn mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.2 Jubiläumszuwendungen sind als sonstiger Bezug bei der Lohnabrechnung zu versteuern

Jubiläumszuwendungen sind Einmalzahlungen in Geld- oder Geldeswert die an Arbeitnehmer anlässlich von Firmen-, Arbeitnehmer- oder Dienstjubiläen neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt werden. Diese sind als Bar- oder Sachzuwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Besteuerung erfolgt als sonstiger Bezug (einmalige Zuwendung). Jubiläumszuwendungen sind Vergütungen für mehrjäh... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.4 Auch Aufmerksamkeiten anlässlich eines Dienstjubiläums sind kein Arbeitslohn

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums eine Zuwendung, die als Aufmerksamkeit zu qualifizieren ist, liegt ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Aufmerksamkeiten sind nach R 19.6 Abs. 1 LStR Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder Tonträger, die dem Arbeitnehmer aus Anlass eines bes... mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri... mehr

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Weilbach, GrEStG § 12 Pausc... / 1 Zweck und praktische Bedeutung

Rz. 1 Zu § 12 Die Vorschrift dient dem Zweck, die Besteuerung solcher Erwerbe zu erleichtern, bei denen die genaue Ermittlung der nach § 8 maßgebenden Bemessungsgrundlage Schwierigkeiten bereiten würde. Abzugrenzen sind diese Fälle von § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, in denen eine Gegenleistung nicht zu ermitteln ist, also wenn Angaben über eine Gegenleistung so offensichtlich unric... mehr

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Territorialitätsprinzip / 3.2 Sachleistungen

Leistungen werden grundsätzlich nur innerhalb des Geltungsbereichs des eigenen Staates erbracht. Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit als auch im Rahmen der Regelungen der Abkommen über Soziale Sicherheit gibt es viele Ausnahmen. Wohnt eine in Deutschland versicherte Person im Ausland, kann diese Person Sachleistungen im Rahmen der Leistungsaushilfe i... mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.4 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen der Sozialen Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in... mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.7 Bekommt mein Arbeitnehmer alle Leistungen?

Leistungen bei Entsendungen In den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz ist hinsichtlich des Leistungsumfangs zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts – notwendig sind. In den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit für den Bereich der Krankenversicherung bes... mehr

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Malta / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Gebietsgleichstellung / 1.1.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungsvorschriften im Bereich des Leistungsrechts richten sich grundsätzlich nur auf den Leistungsanspruch selbst und auf die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger er... mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ... mehr

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Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.3 Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen

Nehmen in Deutschland versicherte Personen im Ausland Sachleistungen in Anspruch, müssen diese zwischen der deutschen Krankenkasse und dem ausländischen Träger abgerechnet werden. Die Kosten können unter anderem für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner entstanden sein. Die Kostenabrechnung erfolgt über die DVKA. E... mehr

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Malta / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Malta eingesetzt werden, können auch in Malta Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Malta Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für eine... mehr

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Norwegen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Norwegen eingesetzt werden, können auch in Norwegen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Spitzbergen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh... mehr

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Verordnung (EG) über sozial... / 6 Krankenversicherung

Nach den Regelungen der Verordnung haben Personen, die in einem Mitgliedsstaat krankenversichert sind, Anspruch auf Sachleistungen und Geldleistungen zulasten dieses Mitgliedsstaates. Sollten für den Abschluss einer Krankenversicherung Vorversicherungszeiten erforderlich sein, können die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Zeiten angerechnet werden. Vorübergehender... mehr

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Norwegen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1] mehr

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Malta / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1] mehr

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Gebietsgleichstellung / 1.2.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungvorschriften in den Abkommen für Soziale Sicherheit für den Bereich des Leistungsrechts regeln grundsätzlich nur den Leistungsanspruch und die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die den in dem Staat lebenden und versicherten Personen zur Verf... mehr

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Gebietsgleichstellung / 4.1 Unfallversicherung

Auch im Bereich der Unfallversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften. Erleidet eine in Deutschland beschäftigte Person, die in einem anderen Staat wohnt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 oder ein Abkommen über Soziale Sicherheit gilt, einen Arbeitsunfall, kann sie Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalt... mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge... mehr

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Gebietsgleichstellung / 2 Pflegeversicherung

Auch im Bereich der Pflegeversicherung gilt im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger erbracht werden. Wohnt eine in Deutschland versicherte Person in einem anderen EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz, besteht aufgrund der Gebietsgleichstel... mehr

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Norwegen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Norwegen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Territorialitätsprinzip / 3.4 Renten

Eine Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich nur im Inland. Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen anderen EU-, EWR-Staat, in die Schweiz oder in ein Land, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht, wird die Rente in voller Höhe ausgezahlt. Sollte ein Rentner ausschließlich eine deutsche Rente erhalten und in einem Staat leben, i... mehr

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Malta / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Malta, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts. mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.6 Wie erhält mein Arbeitnehmer Leistungen?

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit gilt als Anspruchsgrundlage die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Auf... mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Ver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.3 Pflege

Rz. 21 § 3 Nr. 26 EStG begünstigt des Weiteren die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Der Begriff "Pflege" umfasst den gesamten Bedarf des Pflegebedürftigen, damit nicht nur die Dauer-, sondern auch die gelegentliche Pflege und die häusliche Betreuung einschließlich der Ausführung von Erledigungen wie etwa von Einkäufen, Behördengängen und Schriftverkehr (R 3.2... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Einnahmen

Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 3.300 EUR ab Vz 2026. Sie wird für Einnahmen in dieser Höhe insgesamt je Jahr gewährt... mehr

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Entgelttransparenz: Schnitt... / 2 Was sich ändert: Entgelttransparenz im Schnelldurchlauf

Für das Verständnis der datenschutzrechtlichen Implikationen lohnt der Blick auf die wesentlichen Unterschiede zwischen dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und der Richtlinie. Der Auskunftsanspruch verliert die 6-Personen-Hürde und wird damit grundsätzlich jedem Mitarbeiter verfügbar. Der Entgeltbegriff wird weit gefasst und umfasst alle variablen, mittelba... mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 2 Anforderungen an transparente Vergütungssysteme nach der ETRL

Im Nachfolgenden werden die zentralen Voraussetzungen zusammengefasst, die ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergütungssystem nach der ETRL erfüllen muss. Objektive und geschlechtsneutrale Entgeltkriterien Vergütungskriterien müssen objektiv, einheitlich und frei von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung ausgestaltet sein. Die Richtlinie nennt insbesondere ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Haftungsbefreiende Wirkung der Anzeige

Durch die Anzeige wird der Arbeitgeber von einer haftungsweisen Inanspruchnahme für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer befreit. Aufgrund der Mitteilung des Arbeitgebers wird das Finanzamt die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer unmittelbar vom Arbeitnehmer einfordern, regelmäßig wenn der nachzufordernde Betrag 10 EUR übersteigt.[1] Die Nachforderung der Lohnsteuer erfolgt dur... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.2 Inhaltliche Reichweite des Auskunftsanspruchs

Der Auskunftsanspruch vermittelt Beschäftigten keinen Anspruch auf Einsicht in individuelle Gehaltsabrechnungen oder personenbezogene Entgeltdaten anderer Arbeitnehmer. Gegenstand der Auskunft sind vielmehr zusammengefasste Informationen, insbesondere zur durchschnittlichen Vergütung vergleichbarer oder gleichwertiger Tätigkeiten sowie zu den Kriterien und Verfahren der Entg... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.5 Daten zusammentragen und aufbereiten

Die Qualität der Auskunft steht und fällt mit der Qualität der zugrunde liegenden Daten. Entgeltdaten sollten aus einer eindeutigen und verlässlichen Datenquelle stammen, etwa aus dem Payroll- oder HR-System, einheitlich definiert sein und sich auf einen klar bestimmten Bezugszeitraum beziehen. Bereits nach geltendem Recht umfasst die Auskunft Informationen zu den Kriterien ... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc... mehr