Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 4204, 4205)

Rz. 29 Für sonstige Verfahren – also solche, die nicht in VV 4200 erfasst sind – erhält der Verteidiger als Wahlanwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 4204. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 145 EUR. Rz. 30 Befindet sich der Verurteilte nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 54 Der Verfahrenswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wegen des Hauptgegenstands in Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen ist nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 für die Rechtsanwaltsgebühren festzusetzen, weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei geführt wird. Für die Festsetzung des Gebührenwerts für die Anwaltsgebühren ist über § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auf § 47...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird in eine spätere Einigung einbezogen

Rz. 10 Beispiel: Gegen seine Verurteilung zu 10.000 EUR legt der Beklagte nur in Höhe von 6.000 EUR Berufung ein. Der Kläger beantragt daraufhin, wegen der weiteren 4.000 EUR das erstinstanzliche Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Auf Vorschlag des Gerichts schließen die Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO einen Vergleich über die gesamte Klageforderung in Höhe von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 16 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren nach der WBO beauftragt, ist häufig eine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde (§§ 1 ff. WBO) oder über die weitere Beschwerde (§§ 17 ff. WBO) vor einem Disziplinarvorgesetzten vorangegangen. Dort hat der Anwalt dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 verdient. Diese Vorbefassung soll durch eine Anrechnung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 61 Der Verfahrenswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wegen des Hauptgegenstands in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 für die Rechtsanwaltsgebühren festzusetzen, weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei geführt wird. Rz. 62 Die Rechtsprechung stellt hier in nichtvermögensre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über die Bewilligung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vergütungsfestsetzung

Rz. 135 Soweit der Anwalt seine Vergütung gegen seinen Mandanten nach § 11 festsetzen lässt, kann er selbstverständlich auch die auf seine Vergütung anfallende Umsatzsteuer festsetzen lassen, da diese Teil seiner Vergütung ist (VV 7008); vgl. § 11 Rdn 134. Rz. 136 Die bisherige Unklarheit, die sich aus der pauschalen Verweisung des § 19 BRAGO auf § 104 ZPO insgesamt ergab und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.6

Rz. 14 Dem Rechtsanwalt erwächst eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3332, wenn er an der abgesonderten mündlichen Verhandlung oder dem besonderen Termin teilnimmt. VV 3104 ist über VV Vorb. 3.3.6 nicht anwendbar, da VV 3332 eine andere Bestimmung in diesem Sinne enthält. Sonstige Tätigkeiten i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3, insbesondere außergerichtliche Besprechungen, reichen grundsät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 46 Zu beachten ist, dass eine Anrechnung nur vorzunehmen ist, als eine Gegenstandsidentität zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren gegeben ist.[40] Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Anrechnung (vgl. Rdn 34). Hieraus folgt, dass bei Gegenstandsverschiedenheit keine Anrechnungspflicht besteht. Insofern können dem Rechtsanwalt zusätzliche Gebührenteile er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit

Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Verfahrens wegen des Hauptgegenstands ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahrenstrennung und -verbindung

Rz. 154 Wird ein Verfahren in mehrere Verfahren getrennt und werden dann die getrennten Verfahren eingestellt oder erledigen sie sich anderweitig i.S.d. VV 4141, dann erhält der Verteidiger in jedem Verfahren die Zusätzliche Gebühr.[162] Rz. 155 Werden umgekehrt mehrere Verfahren verbunden und dann eingestellt oder erledigen sie sich anderweitig i.S.d. VV 4141, dann erhält de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO

Rz. 20 Anträge nach § 765a ZPO auf Vollstreckungsschutz sind im Versteigerungsverfahren in jeder Verfahrenssituation mehrfach möglich, so z.B. gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung, gegen die Verkehrswertfestsetzung, gegen die Erteilung des Zuschlags sowie (theoretisch) gegen die Erlösverteilung. In allen Fällen entsteht dann jeweils eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beginn und Ende des Beweisaufnahmetermins

Rz. 125 Die Beweisaufnahme beginnt mit Eröffnung des Termins, in dem die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll. Sie endet mit Durchführung der Beweiserhebung, also beispielsweise mit Beendigung der Inaugenscheinnahme bzw. Entlassung der Zeugen oder Sachverständigen. Es reicht nicht aus, dass der Beweisbeschluss lediglich erlassen wird, da damit noch kein Termin stattgefund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 352 Der Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft beträgt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 höchstens 2.000 EUR (vgl. zum Wert § 25 Rdn 73 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mahnbescheid, Besprechung, streitiges Verfahren

Rz. 109 Beispiel: Der Anwalt erhält wegen einer Forderung von 10.000 EUR den Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Nachdem der Mahnbescheid beantragt wurde, meldet der Gegner sich telefonisch. Der Gegner erklärt im Verlauf der Unterredung, dass er nichts zahlen werde. Es geht die Sache nach Widerspruch des Gegners in das streitige Verfahren über. Dort wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 312 Wird eine Sache in einem Verfahren nach VV Teil 3 vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, so ist das weitere Verfahren vor dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat und das jetzt wieder nach Zurückverweisung mit der Sache befasst wird, nach § 21 Abs. 1 eine neue Angelegenheit. Es liegen also drei Angelegenheiten vor, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Literaturtipps

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt/Beratungshilfe

Rz. 13 VV 7000 ist anwendbar, soweit der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe oder nach § 11a ArbGG beigeordnet worden ist (§§ 12, 45, 46). Ein kleinlicher Maßstab ist hier nicht angebracht.[8] Gleiches gilt, soweit der Anwalt als Pflichtverteidiger oder sonst gerichtlich bestellt worden ist. Auch in diesen Fällen erhält er seine Auslagen, wozu auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 für den Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich zur Instanz und löst keine gesonderten Gebühren aus. Eine Ausnahme hiervon regelt die Anm. zu VV 3400, wenn der Anwalt einer unteren Instanz dem Rechtsmittelanwalt die Handakten übersendet und dies auftragsgemäß mit gutachter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 68 Für die Kostenerstattung sind keine besonderen Vorschriften geschaffen worden. Sie richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Rz. 69 In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zu beachten, dass § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG auch in den erstinstanzlichen Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten und dem BAG gilt. Ob dies beabsichtigt war, ist fraglich, da der soziale Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begründung der Revision (Nr. 1)

Rz. 3 Ebenso wie für die Begründung der Berufung (VV 4301 Nr. 2) erhält der Anwalt auch für die Anfertigung oder Unterzeichnung der Revisionsbegründung eine Vergütung. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren ist im Revisionsverfahren eine form- und fristgerechte Begründung erforderlich; sie ist Zulassungsvoraussetzung (§§ 344, 345 StPO). Für den Gebührentatbestand kommt es aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 51 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, kommt es also nicht zur Wahrnehmung des Termins, erhält der Anwalt auch hier nach Anm. zu VV 3405 i.V.m. VV 3405 Nr. 1 nur eine 0,5-Gebühr, die sich bei mehreren Auftraggebern wiederum nach VV 1008 erhöht. Rz. 52 Kommt es zum Termin, so ist es für die Gebühr unerheblich, ob der Termin auch durchgeführt wird. Der Anwalt verdient also...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Betragsverfahren

Rz. 81 Wird der Anwalt im Betragsverfahren nach § 10 StrEG tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Bei dem Verfahren vor der Landesjustizverwaltung handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit i.S.d. VV Vorb. 2.3. Diese Gebühr verdient der Anwalt unabhängig davon, ob er im zugrunde liegenden Verfahren als Verteidiger tätig war oder nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren

Rz. 121 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Betragsrahmengebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte des Mindest- und des Höchstbetrages nicht überschreiten. Insgesamt sind der Mindest- und Höchstsatz für den Höchstsatz daher zu verdreifachen und nicht lediglich zu verdoppeln.[253] Denn Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 regelt nur den Höchstsatz der Erhöhung, nicht aber den Höc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Eigene Dokumente des Rechtsanwalts

Rz. 80 Kopien der vom Rechtsanwalt selbst eingereichten Dokumente können erstattungsfähig sein, wenn nur so der Überblick über den Verfahrensgang gewahrt bleibt[118] oder sich hierauf Verfügungen/Vermerke des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft befinden.[119] Bei bereits übersandten gerichtlichen Entscheidungen und eigenen Schriftstücken des Rechtsanwalts kann es z.B. wegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verteilungsverfahren und übrige Zwangsvollstreckung

Rz. 386 Das Verteilungsverfahren nach §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO bildet nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 eine besondere Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Die Gebühren VV 3309, 3310 entstehen daher gesondert. Auf andere als die angeführten Verteilungsverfahren, z.B. im Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- oder Insolvenzverfahren, ist die Vorschrift nicht anzuw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Höhe der Gebühr, VV 5107, 5109, 5111

Rz. 3 Als Verfahrensgebühr erhält der Verteidiger bei einem Bußgeld:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wohnungseigentümergemeinschaft/Bauherrengemeinschaft

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 1 Buchst. b kann insbesondere dann anwendbar sein, wenn gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft prozessiert wird, die aus einer Vielzahl von Wohnungseigentümern besteht.[204] Soweit in diesen Fällen allerdings die Zustellung an einen einzigen Vertreter ausreicht, ist die Anfertigung weiterer Kopien nicht erforderlich. Dies gilt z.B. dann, wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Teilweise Rücknahme des Widerspruchs im Mahnverfahren

Rz. 36 Wird der Widerspruch noch im Mahnverfahren teilweise wieder zurückgenommen, ist ebenso zu rechnen. Beispiel: Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Er beauftragt seinen Anwalt mit der Vertretung. Der Anwalt legt nach Beratung Widerspruch i.H.v. 3.000 EUR ein. Vor Stellung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens wird der Wide...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6214)

Rz. 17 Nach VV 6214 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6212, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6214 beträgt mithin 294 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

Rz. 27 Neben der Gebühr für die Privatklageeinigung kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den VV 1000 ff. verdienen, wenn sich die Parteien über sonstige Ansprüche einigen (Anm. zu VV 4147). Nicht erforderlich ist, dass diese Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens anhängig waren. Zur Einigungsgebühr siehe die Erläuterungen zu VV 1000 ff. Rz. 28 Die Höhe der Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Haus- und Vertrauensanwalt

Rz. 100 Dass die Partei grundsätzlich ihre Rechtsangelegenheiten von einem bestimmten Rechtsanwalt bearbeiten lässt, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, ist für sich genommen noch kein Grund, diesen Anwalt als Verkehrsanwalt zu beauftragen, so dass insoweit auch keine Erstattungspflicht in Betracht kommt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übergangsrecht

Rz. 97 Soweit sich die gesetzlichen Vorschriften ändern (so seinerzeit durch das 2. KostRMoG und jetzt durch das KostRÄG 2021), kann es für Terminsvertreter und Hauptbevollmächtigen zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss für beide Anwälte nicht gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Abrechnungsbeispiele

Rz. 54 Beispiel 1: Der Kläger beantragt vor dem OLG eine Entschädigung in Höhe von 3.600 EUR. Darüber wird mündlich verhandelt. Anschließend wird durch Urteil entschieden. Der Anwalt erhält:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Leistungsort im Inland

Rz. 18 Damit eine Umsatzsteuerpflicht besteht, muss die Leistung im Inland ausgeführt worden sein (§ 1 Abs. 1 UStG). Rz. 19 Der für die Frage der Besteuerung maßgebende Leistungsort wiederum ergibt sich aus den §§ 3a und 3b UStG. Danach wird unterschieden zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. § 3 UstG Lieferung, sonstige Leistung ... (9) 1Sonstige Leistungen sind Leist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

Rz. 11 In seinem Anwendungsbereich – ein Anwalt wird für mehrere Auftraggeber hinsichtlich unterschiedlicher Forderungen in demselben Verfahren tätig (vgl. Rdn 9 f.) – führt Abs. 2 dazu, dass der Rechtsanwalt für jeden Auftrag seine Gebühren einschließlich der jeweiligen Auslagen gesondert in Rechnung stellen kann. Es tritt also weder eine Erhöhung gemäß § 7 mit VV 1008 ein,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 58 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 42 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendbarkeit Rz. 32 Unabhängig von der Zulässigkeit einer Stellvertretung regelt § 5 die Höhe der Vergütung, die ein Anwalt verlangen kann, wenn er die Ausführung des Mandats oder Teile hiervon einem Stellvertreter überträgt. Ist eine Stellvertretung nicht zulässig gewesen und hat der Anwalt dennoch die Ausführung des Mandats einem Stellvertreter übertragen, so hat er gle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Säumnistermine

Rz. 22 Die Entscheidung des BGH[25] bezieht sich auf einen Fall, in welchem der Anwalt zunächst in einem gerichtlichen Termin ein Versäumnisurteil erstreitet und sodann nach Einspruch des Beklagten in einem weiteren Verhandlungstermin, bei welchem der Anwalt wiederum anwesend ist, ein zweites Versäumnisurteil ergeht. Hier erhält der Anwalt für die Wahrnehmung des ersten Säum...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3212)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3212 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Geregelt ist hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr richten sich nach VV Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 3 Nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG kann ein Anspruch zu einem vor dem OLG anhängigen Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Gegenstands bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 2 KapMuG). Die Anmeldung hat schriftlich binnen einer Frist von 6 Monaten seit Bekanntmachung zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG). Für die Anmel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abgeltungsbereich

Rz. 32 Gemäß Anm. S. 2 zu VV 4102 deckt die Terminsgebühr jeweils drei Termine ab. Das bedeutet, dass der Anwalt für die ersten drei Termine aus dem Katalog der VV 4102 Nr. 1 bis 5 die Gebühr nur einmal erhält. Erst ab dem vierten, siebten, zehnten Termin etc. entsteht die Gebühr erneut. Mehrere Termine an demselben Tag gelten dabei als ein Termin (Anm. S. 1 zu VV 4102). Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Erstattungsfragen

Rz. 28 Soweit dem Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts stattgegeben wird, sind nach § 20 WBO die dem Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Truppendienstgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund aufzuerlegen. Dies gilt nicht für notwendige Aufwendungen, die dem Beschwerdeführer durch schuldhafte Säumnis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren nach dem EuKoPfVODG – Europäische Kontenpfändung

Rz. 6 Nach Art. 13 des Gesetzes zur Durchführung der VO (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016[1] ist in VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 mit Wirkung vom 18.1.2017 geregelt, dass im Verfahren nach der VO (EU) Nr. 655/2014 Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 21 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel: Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenheit, also die außergerichtliche T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erledigung der Hauptsache

Rz. 84 Die übereinstimmende Erklärung der Parteien, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst keine Einigungsgebühr nach VV 1000 aus.[61] Vereinbaren die Parteien dagegen, dass sie zur Vermeidung eines weiteren Streits den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, ist dies ein Vertrag und damit eine Einigung, die eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ausl...mehr