Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt des Klägers

Rz. 60 Geht das Mahnverfahren mit dem vollen Streitwert in das streitige Verfahren über, erhält der Rechtsanwalt des Klägers eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 nach diesem Wert. Soweit er allerdings für den Kläger bereits im Mahnverfahren tätig war, wird die dabei entstandene Gebühr i.H.v. 1,0 gemäß Anm. zu VV 3305 auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anhang: Die Sozietät

I. Auftragnehmer Rz. 44 Beauftragt der Mandant eine Anwaltsgemeinschaft, also eine Rechtsanwaltssozietät, so kommt der Auftrag grundsätzlich mit allen Sozien zustande.[32] Das gilt auch bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät sowie dann, wenn mehrere Anwälte nur den Anschein einer Anwaltsgemeinschaft erwecken.[33] Der Wille der Streitgenossen kann jedoch im Einzelfall d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Wiedereinsetzungsantrag

Rz. 44 Die schriftsätzliche Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags bezieht sich direkt auf die Sachentscheidung des anhängigen Verfahrens und ist deshalb auch ein Sachantrag nach Nr. 1.[48] Es findet also keine Gebührenreduzierung auf 0,8 statt. Einer Begründung des Zurückweisungsantrags bedarf es zur Entstehung der vollen Gebühr nach VV 3100 jedoch nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Eine Bestimmung von Gebühren für einen bestellten Rechtsanwalt ist entbehrlich, weil eine gerichtliche Bestellung entsprechend § 90 WDO im gerichtlichen Antragsverfahren nach der WBO nicht möglich ist.[1] Die Bestimmungen über die PKH finden im Verfahren nach der WBO nach h.M. keine Anwendung (vgl. VV Vorb. 6.4 Rdn 25 ff.).[2]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterschiedliche Gegenstände

Rz. 25 Ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht derselbe, werden die Werte der einzelnen Ansprüche addiert (§ 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Abzurechnen ist dann lediglich eine 1,0-Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Mahnverfahren für mehrere Auftraggeber, verschiedene Gegenstände Der Anwalt erwirkt für zwei Auftraggeber in einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 441 Beantragt der Rechtsanwalt gleichzeitig die Erteilung mehrerer weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen, liegt dieselbe Angelegenheit vor; er erhält die Gebühr nach VV 3309 nur einmal. Wurde bereits einmal eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt und stellt sich danach die Notwendigkeit einer zusätzlichen weiteren vollstreckbaren Ausfertigung heraus, liegt dar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich von Abs. 1 Nr. 3 1. Überblick Rz. 1 Abs. 1 Nr. 3 gilt nur für Verfahren, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 3 richten, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren.[1] Dazu gehören auch die Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6, soweit dort auf die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einmalige sofortige Auskunft

Rz. 6 Erteilt der Rechtsanwalt lediglich eine einmalige sofortige Auskunft, erhält er auch hierfür die Beratungsgebühr VV 2501. Nach § 3 Abs. 2 BerHG kann eine sofortige Auskunft aber auch durch das Amtsgericht (Rechtspfleger) gegeben werden, soweit dem Anliegen des Rechtsuchenden hierdurch entsprochen werden kann. Wird eine solche Auskunft durch das Gericht erteilt, bedarf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in einem, dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 141 Anm. Abs. 5 regelt die Anwendung der VV 1000 in Familiensachen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Austausch von Klagepositionen

Rz. 331 Wechselt der Kläger den Streitgegenstand aus, so ist nur teilweise anzurechnen, und zwar auch dann, wenn sich der Verfahrensstreitwert nicht ändert. Beispiel: Der Kläger klagt auf Zahlung der Mieten für die Monate Januar und Februar i.H.v. jeweils 1.000 EUR. Im Berufungsverfahren ändert er die Klage und verlangt anstelle der Januarmiete die Miete für den Monat März i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Einigungsgebühr in Ehesachen (S. 1)

Rz. 142 In einer Ehesache, gleich ob Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung kann eine Einigungsgebühr nicht anfallen, da diese Gegenstände nicht zur Disposition der Eheleute stehen. In einer Ehesache oder einem Verfahren auf Aufhebung der Ehe kann stattdessen eine Aussöhnungsgebühr anfallen (siehe VV 1001 Rdn 1 ff.). In einem Verfahren auf Nichtigerklärung einer Ehe kann a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Revisionsverfahren

Rz. 61 Auch im Revisionsverfahren entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Zur Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 58).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 14 Für den Anfall der Einigungsgebühr nach VV 2508 ist weiter erforderlich, dass der Anwalt an dem Abschluss der Einigung mitgewirkt hat. Ausreichend ist grundsätzlich jede mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss der Einigung führt.[29] Die Mitwirkung kann beispielsweise in der Beratung, in der Teilnahme an Verhandlungen oder in der Niederschrift ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Telefax: Übermittelnder Rechtsanwalt

Rz. 34 Nach Anm. Abs. 1 S. 2 steht die Übermittlung von Dokumenten durch den Rechtsanwalt per Telefax der Herstellung einer Kopie gleich. Die Gleichsetzung ist erforderlich, weil der absendende Anwalt keine Kopie und keinen Ausdruck herstellt. Allenfalls druckt er das Empfangsbekenntnis oder das Übersendungsprotokoll aus, das jedoch nicht unter VV 7000 fällt. Unklar ist, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 569 In Rechtsprechung und Literatur werden Kosten der Zwangsvollstreckung als notwendig angesehen, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Verursachung der Kosten diese als zur Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich halten durfte. Ausschlaggebend ist, ob ein vernünftig denkender Dritter anstelle des Gläubigers ebenso gehandelt hätte (objektiver Dritter).[604] Dabei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 14 Die Geschäftsgebühr für ein Schreiben einfacher Art ist auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren über denselben Gegenstand zur Hälfte, also mit einem Gebührensatz von 0,15 aus dem Wert des Gegenstands anzurechnen, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.[22] Die in Abs. 4 der Vorb. 3 geregelte Anrechnung bezieht sich auch auf V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verkehrsrechtliche Vergehen

Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB 1994/2000 grundsätzlich Versicherungsschutz. Erst dann, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz. Eventuell gezahlte Kosten hat der Versicherungsnehmer dann zurückzuzahlen. Aufgrund diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 65 Neben der Einstellung erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 und 4 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mitwirkt. Rz. 66 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn nicht der Verteidiger selbst, sondern der Betroffene den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt an der Rücknahme mitgewirkt hat, etwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auftrag

Rz. 19 Zu beachten ist, dass es stets auf den erteilten Auftrag ankommt, nicht auf die ausgeführte Tätigkeit. Zum Teil ist in den Kommentierungen zu lesen, die Frage, wie der Anwalt zu vergüten sei, wäre umstritten. Dies ist, wie ausgeführt, tatsächlich nicht der Fall. Entscheidend ist allein der erteilte Auftrag. Soweit die Gerichte hier zu unterschiedlichen Ergebnissen gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 110 Muss keine Kürzung der Verfahrensgebühren aus den Einzelstreitwerten vorgenommen werden, weil der Höchstwert nach § 15 Abs. 3 nicht erreicht wird, unterfällt die volle 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2 der Anrechnung. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR verhandelt. Eine Einigung scheitert, so dass das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung i.S.d. VV 1000, 1002 (Anm. S. 1 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 10 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. zu VV 3106 entsteht die Terminsgebühr ausdrücklich auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Kann das Gericht allerdings wie in Eilverfahren (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 63 Da die Rechtsbeschwerde beim AG einzulegen ist (§ 87j Abs. 2 IRG i.V.m. § 342 Abs. 1 StPO), gilt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Danach zählt die Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Anwalt noch zum erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren.[28] Erst mit weiterer Tätigkeit entsteht für ihn die weitere Verfahrensgebühr des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach VV 6101.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang von Herausgabe zum Schadensersatz

Rz. 328 Wird von einer Herausgabe- zur Schadensersatzklage übergegangen, liegt zwar nach § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung vor. Es ändert sich jedoch der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiel: Der Kläger klagt auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 7.000 EUR. Als sich im Berufungsverfahren herausstellt, dass der Pkw untergegangen ist, stellt er die Klage auf Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anhörungstermine nach § 67 JGG

Rz. 26 Nimmt der Verteidiger an einem Anhörungstermin im Rahmen der nachträglichen Entscheidung über die Bewährungsaussetzung gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 JGG teil, handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Strafvollstreckung. Dem Verteidiger steht daher für die Teilnahme am Anhörungstermin eine Terminsgebühr in entsprechender Anwendung der Nr. 1 zu.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr, VV 3332

Rz. 10 Daneben kann der Rechtsanwalt in den genannten Verfahren nach VV 3332 eine 0,5-Terminsgebühr erhalten. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1), ausgenommen Verkündungstermine (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Forderungen der Staatskasse Rz. 14 Es müssen Forderungen der Staatskasse aus einem Straf- oder Bußgeldverfahren bestehen. Dabei muss es sich nicht um dasselbe Verfahren handeln, in dem der Verurteilte Erstattungsansprüche erworben hat. Die Ansprüche können auch aus anderen Verfahren herrühren, etwa einer früheren Verurteilung.[9] Beispiel: Der Angeklagte wird wegen Diebsta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 4141 ist für verschiedene Verfahrenskonstellationen eine Zusätzliche Gebühr vorgesehen, wenn eine Hauptverhandlung vermieden wird. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, für den Anwalt einen Anreiz zu schaffen, bereits im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung mitzuarbeiten und dem Gericht die Arbeit der Vorbereitung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 25 Zusätzlich zu der Beschwerdegebühr erhält der Anwalt auch hier seine Auslagen erstattet. Insbesondere kann er eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002 berechnen, da es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine neue selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt. Das folgt jetzt eindeutig aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a. Da für das Beschwerdeverfahren eine geson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Grundsätze des § 60

I. Überblick Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. II. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (Abs. 1 S. 1) 1. Unbedingter Auftrag Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzungsverfahren und Glaubhaftmachung (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[30] Im Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 88 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. h erfasst Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr VV 6100

Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb. 2.3 Abs. 2), sondern es e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 84 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind Hebegebühren zwar grundsätzlich vom Deckungsschutz erfasst.[102] Nach h.M. begeht der Versicherte allerdings eine Obliegenheitsverletzung nach § 15 ARB 75 = § 17 Abs. 5c Buchst. cc ARB 1994/2000, wenn er Zahlungen über den Anwalt abwickelt, da dies nicht notwendig sei.[103] In dieser generellen Form ist diese Auffassung alle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 48 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) gemäß Anm. zu VV 3305 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Anders ausgedrückt: Die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren ist nur in der Höhe auf die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2) 1. Allgemeines Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 48 Die Verfahrensgebühr VV 6300 im Beschwerdeverfahren entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags, also mit der Einlegung der Beschwerde. Ob es zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts kommt, ist unerheblich. Daher entsteht die Gebühr nach VV 6300 im Beschwerdeverfahren auch dann, wenn das Erstgericht der Beschwerde abhilft.[45] Rz. 49 Nicht erforde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3403 (Anm. zu VV 3405)

Rz. 12 Ist der Anwalt mit Einzeltätigkeiten beauftragt, so reduziert sich die Verfahrensgebühr nach VV 3403, wenn sich der Auftrag vorzeitig erledigt. Hier kommt sowohl der Ermäßigungstatbestand nach Nr. 1 in Betracht als auch der nach Nr. 2. Rz. 13 Soweit der Anwalt mit Terminswahrnehmungen als Einzeltätigkeit beauftragt ist, was aufgrund des erweiterten Anwendungsbereichs d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit

Rz. 83 Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Erinnerungsverfahren (Vorb. 3 Abs. 2). Nimmt der Bevollmächtigte des Erinnerungsgegners die Erinnerungsschrift entgegen und prüft er, ob im Interesse des Mandanten eine Erwiderung erforderlich ist, löst dies bereits die Verfahrensgebühr der VV 3500 aus.[111] Auf Rdn 35 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Auch für den Rechtsanwalt des Antragsgegners kann gemäß VV Vorb. 3.3.2 eine Terminsgebühr entstehen.[69] Dort wird auf VV 3104 und auf die Vorb. 3 Abs. 3 Bezug genommen. Durch Anm. zu VV 3104 Abs. 4 ist allerdings klargestellt, dass die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtstreits anzurechnen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einlegung der Beschwerde

Rz. 51 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist die Einlegung der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht desselben Rechtszugs (vgl. § 64 Abs. 1 FamFG) für den in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalt mit der Verfahrensgebühr für diese Instanz abgegolten. Für den erstmals in der Beschwerdeinstanz bestellten Rechtsanwalt gehört die Einlegung zum Beschwerderechtszug und wird mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sonstige Gebühren

Rz. 9 Wegen der Art der Verfahren kommt eine Einigungsgebühr gemäß VV 1000 in den angeführten Beschwerdeverfahren nicht in Betracht. Hingegen kann eine Erledigungsgebühr gemäß VV 1002 entstehen (vgl. VV 1002 Rdn 6 ff.). Entsprechende Anwendung finden u.a. folgende Vorschriften:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 128 Fertigt der Rechtsanwalt zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers Kopien oder Ausdrucke von Dokumenten, ist die Herstellung der ersten 100 Kopien und Ausdrucke als allgemeine Geschäftskosten durch die jeweiligen Gebühren abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1. Auch hier kommt aber eine Dokumentenpauschale ab der 101. Kopie/Ausdruck in Betracht (siehe Rdn 190 ff. zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Parkgebühren

Rz. 44 Auch Parkgebühren sind nach wie vor zusätzlich zu den Kosten des Kraftfahrzeugs zu übernehmen. Die frühere ausdrückliche Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 1 a.E. BRAGO geht jetzt in der allgemeinen Vorschrift der VV 7003 auf. Rz. 45 Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Fehlt es an einer Geschäftsreise, weil der Anwalt seine Kanzlei am Or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3300)

Rz. 9 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen derselben Angelegenheit, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren...mehr