Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Spätere Mandatsübertragung

Rz. 58 Auch dann, wenn der Anwalt nicht von Anfang an in der Sache tätig war, etwa wenn ihm die Partei das Mandat erst im Laufe des Rechtsstreits übertragen hat oder wenn er von einem Streitverkündeten oder einem sonstigen Beteiligten beauftragt worden ist, der erst im weiteren Verlauf dem Rechtsstreit beigetreten ist, kann es geboten sein, den bisherigen Akteninhalt, soweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Auslagen

Rz. 63 Auch der nach VV 3403 tätige Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000 ff. Insbesondere erhält er die Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Anwalt mehrere Gebühren nach VV 3403 erhält, steht ihm die Pauschale ggf. mehrmals zu. Dem steht § 15 Abs. 6 nicht entgegen, da diese Vorschrift nur von Gebühren, nicht auch von Auslagen spricht. Im Falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Hinzutreten von Gesellschaftern

Rz. 19 Von der GbR als alleiniger Mandantin zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, wo es um persönliche Verpflichtungen von Gesellschaftern geht. Wird etwa nicht nur von der Gesellschaft, sondern daneben auch von den Gesellschaftern persönlich Zahlung verlangt, so vertritt der Anwalt nicht nur das Gesamthandsinteresse, sondern darüber hinaus auch die einzelnen Abwehrintere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen nach § 35 F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergleichsgebühr nach VV 4147

Rz. 37 Entstehen kann weiterhin eine Einigungsgebühr nach VV 4147, wenn die Parteien im Verfahren zur Vorbereitung des Privatklageverfahrens eine Einigung erzielen, etwa im Sühnetermin (VV 4102 Nr. 5). Zwar spricht der Wortlaut der VV 4147 lediglich vom Privatklageverfahren. Die Vorschrift muss im vorbereitenden Verfahren jedoch entsprechend anzuwenden seien. Alles andere wä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 72 Entsprechend der VV Vorb. 3 Abs. 4 i.V.m. § 15a wird eine wegen desselben Gegenstandes nach Teil 2 entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag maximal 175 EUR. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren nach § 319 Abs. 6 AktG, auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG, oder nach § 16 Abs. 3 UmwG (VV 3325)

Rz. 7 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Besprechungen mit der Polizei vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Rz. 27 Die Terminsgebühr wird nicht dadurch ausgelöst, dass der spätere Nebenklagevertreter einem Kriminalbeamten von einer Straftat berichtet, da ein laufendes Ermittlungsverfahren, bezüglich dessen es zu einer Erörterung hätte kommen können, zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert. Soweit der Kriminalhauptkommissar seine weiter geplante Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 128 Für Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO ist § 23b nicht analog anzuwenden, auch wenn die Rechtsbeschwerden im Zusammenhang mit Entscheidungen zum KapMuG stehen. Für diese anderen Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO gilt § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 47 GKG. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Antrag des Rechtsbeschwerdeführers. Rz. 129 Für diese Rechtsbeschwerden ist auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache

Rz. 27 Gem. § 946 Abs. 1 i.V.m. § 943 Abs. 1 ZPO kann für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Europäischen Kontenpfändung nach der EuKoPfVO das Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen sein, wenn die Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist. Für diesen Fall stellt VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1 klar, dass sich die Gebühren nicht nach VV 3200 ff., s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gerichtliche Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen anlässlich eines schiedsrichterlichen Verfahrens (VV 3327)

Rz. 9 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Umsatzsteuer gemäß VV 7008

Rz. 49 Auch auf die Reisekosten ist nach VV 7008 grundsätzlich Umsatzsteuer zu erheben.[54] Siehe dazu auch VV 7008 Rdn 50 ff. Dies gilt insbesondere für die Kilometerentschädigung bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wie auch für die Abwesenheitsgelder. Soweit Kosten für die Benutzung anderer Verkehrsmittel abgerechnet werden, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, also insb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 77 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag gegen einen Mahnbesche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3203 ist der Regelung der VV 3105 nachgebildet, so dass auf die dortige Kommentierung Bezug genommen werden kann. Rz. 2 Ebenso wie VV 3105 stellt VV 3203 keinen eigenen Gebührentatbestand dar. Es handelt sich vielmehr nur um eine Ermäßigungsvorschrift. Das Entstehen der Gebühr richtet sich nach VV Vorb. 3 Abs. 3. Die VV 3203 reduziert lediglich die an sich nach VV 32...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wiederaufnahmeverfahren (Abs. 2)

Rz. 6 Gesonderte Gebührentatbestände für das Wiederaufnahmeverfahren enthält VV Teil 5 – im Gegensatz zu VV Teil 4 – nicht. Es gilt vielmehr die allgemeine Regelung nach § 17 Nr. 13 (§ 17 Nr. 12 a.F.), wonach das Wiederaufnahmeverfahren und das wieder aufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach VV Teil 4 oder VV Teil 5 richten, als gesonderte Angelegenheit gelten. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 2 Mit Anm. Abs. 2 wird die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in außergerichtlichen, den gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht vorgeschalteten Verfahrensabschnitten festgelegt. Anm. Abs. 2 stellt darüber hinaus klar, für welchen Zeitraum dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zusteht. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 18 VV 3300 Nr. 2 und 3301 bestimmen für erstinstanzliche Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen), dass der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der für ein Berufungsverfahren vorgesehenen Verfahrensgebühr erhält.[6] Zudem erhält er nach VV Vorb. 3.3.1 die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach VV 3104), die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Nr. 9018 GKG-KostVerz.

I. Auslage des Musterverfahrens Rz. 57 Da die besondere Gebühr zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer aus der Staatskasse gezahlt wird (vgl. § 41a Abs. 4 S. 1), wird der gezahlte Betrag zu einer Auslage des Musterverfahrens nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. Nach Nr. 9018 GKG-KostVerz. werden die Auslagen des Musterverfahrens im Verhältnis der geltend gemachten Ansprüche auf die einzelne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei verschiedenen Taten

Rz. 31 Soweit dem Bußgeldverfahren und dem Strafverfahren unterschiedliche Taten oder Handlungen zugrunde liegen, entstehen die Grundgebühren nach VV 4100 und VV 5100 gesondert. Die Reihenfolge Bußgeldverfahren/Strafverfahren oder Strafverfahren/Bußgeldverfahren ist dabei unerheblich. Beispiel: Ein Angestellter des Mandanten ist mit dessen Fahrzeug in einer Polizeikontrolle ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 63 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e war früher in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 a.F. enthalten (§ 65a S. 1 und 3 BRAGO). Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3, § 118 Abs. 1 S. 3 oder nach § 121 GWB sind nach wie vor in Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 3 gesondert geregelt. Rz. 64 Von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e ausgenommen sind Beschwerdeverfahren gegen Verfügungen der Kartellbehörden ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Informationsbedürfnis

Rz. 49 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Anwalt ausreichend über den Streitstoff informieren und Eventualitäten vorbeugen muss. So kann es durchaus geboten sein, Seiten zu kopieren oder auszudrucken, obwohl deren Inhalt zunächst unstreitig ist. Es ist nie vorherzusehen, auf welche Tatsachen es im Laufe des Rechtsstreits noch ankommen wird und inwieweit die Gegenseite ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung des Auftrags

Rz. 14 Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende, d.h. in Nr. 1 beschriebene Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, VV 1010

Rz. 18 Die durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2103 neu eingeführte Vorschrift der VV 1010 soll den Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensieren. Der zum Teil erhebliche Arbeitsaufwand des Anwalts soll durch eine Zusatzgebühr honoriert werden. Die Gebühr gilt allerdings nur für Verfahren nach VV Teil 3 und ist damit streng ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Historie

Rz. 1 Die Vorschriften sind durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[1] eingeführt worden. Bis zum 28.10.2011 war nur eine Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren geregelt (VV 6100 a.F) sowie die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung (VV 6101 a.F.). Durch das Gesetz z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 17 Die Zusätzliche Gebühr kann auch nach einer Zurückverweisung anfallen. Wird das erstinstanzliche Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Anwalt alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1), so dass auch hier die Zusätzliche Gebühr anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Reduzierung des Gegenstands

Rz. 325 Wird der Streitgegenstand nach Zurückverweisung reduziert, ist für das weitere Verfahren der geringere Wert zum Zeitpunkt der Zurückverweisung maßgebend. Beispiel: Erstinstanzlich ergeht ein Urteil i.H.v. 20.000 EUR, gegen das Berufung eingelegt wird. Im Berufungsverfahren nimmt der Kläger mit Zustimmung des Beklagten die Klage um 15.000 EUR zurück. Anschließend wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4)

Rz. 137 Nach Anm. Abs. 4 gilt VV 1000 entsprechend bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts, soweit die Parteien hierüber vertraglich verfügen können. Die Vorschrift hat nur eine geringe Bedeutung, da in der Regel in verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren Einigungen nicht in Betracht kommen. Stattdessen erhalten die Anwälte die Erledigungsgebühr nach VV 1002. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandsgleichheit

Rz. 31 Die Anrechnung führt nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgenden Rechtsstreit entstandene Terminsgebühr um den entsprechenden Gebührenbetrag.[29] Die Anrechnung erfolgt daher lediglich hinsichtlich des gleichen Gegenstandswerts. Beispiel: Nach E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Rz. 22 Wird nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen nur noch über die Kosten nach § 91a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr aus dem Kostenwert, da in einem Verfahren, in welchem lediglich noch eine Entscheidung über die Kosten ansteht, ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 91a Abs. 1 S. 2 ZPO).[15] Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Nur erstinstanzliche Gebühr

Rz. 51 Die Anrechnung gilt nur für die Gebühr der VV 4143. Nur die im ersten Rechtszug angefallene 2,0-Gebühr nach VV 4143 wird auf die Gebühren eines erstinstanzlichen Zivilverfahrens angerechnet. Gleiches gilt allerdings, wenn die Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht worden sind. Auch in diesem Fall ist die 2,0-Gebühr (Anm. Abs. 1 zu VV 4143) auf die Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

aa) Grundsatz Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an. bb) Einzelfälle Rz. 56 Abrate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 58 Richten sich die Verfahrensgebühren des Verfahrensbevollmächtigten nicht nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 1), so erhält der Terminsvertreter ebenfalls die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Dies geschieht allerdings nicht dergestalt, dass der Verfahrensbevollmächtigte seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 bestimmt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeführer

Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens, dass der Anwalt gehalten ist, eine Beschwerde einzulegen, so kann von einem konkludenten Einverständnis und Auftrag des Mandanten ausgegangen werden. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die Tätigkeit des Anwalts genehmigt oder wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verwaltungsvollstreckung

Rz. 464 Bei der Vollstreckung einer Geldforderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss i.S.d. § 151 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen eine der in § 151 Abs. 1 S. 1 FGO genannten Körperschaften bedarf es keiner Ankündigung der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt. Denn die Vollstreckung ist beim Finanzgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen. Das Gericht benachrichtigt vor Erlas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenerstattung

Rz. 114 Auch für die Vollstreckung aus strafrechtlichen Titeln gilt die Vorschrift des § 788 ZPO, wonach die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last fallen. Diese Kosten können auch hier zugleich mit der titulierten Hauptforderung beigetrieben werden. Einer gesonderten Festsetzung dieser Gebühren bedarf es nicht. Gleichwohl ist die Festsetzung mögli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG

Rz. 4 Mitglieder des Schiedsgerichts können nach § 103 Abs. 2 ArbGG unter denselben Voraussetzungen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Nach § 103 Abs. 3 ArbGG beschließt die Kammer des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre, über die Ablehnung. Vor dem Beschluss sind die Streitparteien und das abgelehnte Mitglied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3406 legt den Gebührenrahmen für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist und der Rechtsanwalt Betragsrahmengebühren erhält, fest. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 14 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25 ff. und 49 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erinnerung gegen Rechtspflegerentscheidung

Rz. 3 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls immer eigene Angelegenheiten, ausgenommen die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 Nr. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Übereinstimmende Erledigungserklärungen vor dem Termin

Rz. 190 Geben die Parteien schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten. Diese Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§§ 128 Abs. 3, 91a Abs. 1 ZPO). Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so fällt keine Terminsgebühr an,[214] auch keine solche nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beratung

aa) Begriff Rz. 16 Die Legaldefinition der Beratung findet sich in Abs. 1 S. 1. Sie umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft und ist eine eigenständige Angelegenheit. bb) Abgrenzung Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem OVG/VGH oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 31 Ist aber das BVerwG oder ein OVG (VGH) für eines der genannten Verfahren nach §§ 47, 48, 50 VwGO sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, die den für die Berufung bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 entsprechen, da in diesem Fall das BVerwG oder ein OVG (VGH) nicht als Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigung

Rz. 11 Ebenso entsteht die höhere Terminsgebühr, wenn die Parteien im Termin eine Einigung erzielen. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Parteien. Im Verfügungsverfahren entsteht die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreichung bei unzuständigem Gericht

Rz. 14 Eingereicht ist der Schriftsatz im Übrigen auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[5] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst nach außen hervorgetreten ist. Damit hat er alle Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr geschaffen. Das OLG Nürnberg[6] führt insoweit aus: Zitat "Denn durch die Ankündigung seines Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Familiensachen

Rz. 187 In Scheidungsverbundsachen gelten die Ehesache und die Folgesachen als eine Angelegenheit (§ 16 Nr. 4), so dass die Kopien/Ausdrucke für das gesamte Verbundverfahren durchzuzählen sind. Das gilt auch bei unechten Abtrennungen von Folgesachen, vgl. § 137 Abs. 5 S. 1, Abs. 2 FamFG. Bei echten Abtrennungen von Kindschaftssachen (vgl. § 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG) ode...mehr